Rechtsprechung
| BGH, 24.07.1991 - 3 StR 40/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verhältnis der Anwendung von Strafrecht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und der Bundesrepublik Deutschland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BGH, 12.02.1991 - 5 StR 523/90
Bestimmung des milderen Gesetzes gegenüber StGB -DDR
Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 3 StR 40/91
Denn nach § 2 StGB ist ein Gesamtvergleich der beiden Rechtsordnungen geboten und eine konkretisierte Anwendung dem Angeklagten jeweils günstiger Regelungen nicht möglich (BGH, Beschluß vom 14. Februar 1991 - 4 StR 11/91); es gilt der Grundsatz strikter Alternativität (BGH, Urteil vom 12. Februar 1991 - 5 StR 523/90 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 25.08.1987 - 4 StR 224/87
Nichtzulassung einer Nebenklage gegen einen Jugendlichen
Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 3 StR 40/91
Nach dem Strafgesetzbuch hat sich der Angeklagte im Fall 2 der Urteilsgründe eines schweren Raubes gemäß § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB schuldig gemacht, weil der Mittäter des Raubes ein Mittel bei sich führte (und auch einsetzte), um den Widerstand der 81jährigen Geschädigten durch Gewalt zu verhindern, indem er dieser einen textilen Fußabtreter von vorn über den Kopf warf und sie im Kopfbereich umklammerte (vgl. BGHR StGB § 250 I 2 Mittel 1+2). - BGH, 01.03.1960 - 5 StR 22/60
Versuchte Verbrechensanstiftung - Strafbarkeit der Beihilfe - Mittelbare …
Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 3 StR 40/91
Die Verurteilung des Angeklagten nach dem Strafgesetzbuch der ehemaligen DDR ist nach den Umständen des Einzelfalls die Anwendung des mildesten Gesetzes gemäß § 2 Abs. 3 StGB (vgl. BGHSt 14, 156 [BGH 01.03.1960 - 5 StR 22/60]; 20, 74, 75; 20, 121, 125; BGH NStZ 1983, 80; 1983, 268).
- BGH, 14.10.1982 - 3 StR 363/82
Berücksichtigung der Gesamtheit der alten und neuen gesetzlichen Regelung zur …
Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 3 StR 40/91
Die Verurteilung des Angeklagten nach dem Strafgesetzbuch der ehemaligen DDR ist nach den Umständen des Einzelfalls die Anwendung des mildesten Gesetzes gemäß § 2 Abs. 3 StGB (vgl. BGHSt 14, 156 [BGH 01.03.1960 - 5 StR 22/60]; 20, 74, 75; 20, 121, 125; BGH NStZ 1983, 80; 1983, 268). - BGH, 11.06.1991 - 5 StR 180/91
Strafbarkeit der Einfuhr von Betäubungsmitteln in die DDR auch noch nach der …
Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 3 StR 40/91
Welches Strafrecht auf die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik begangenen Taten anzuwenden ist, richtet sich nach § 2 StGB (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 11. Juni 1991 - 5 StR 180/91). - BGH, 09.10.1964 - 3 StR 32/64
Merkmale einer verfassungsfeindlichen Vereinigung - Tatbeitrag zur Förderung …
Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 3 StR 40/91
Die Verurteilung des Angeklagten nach dem Strafgesetzbuch der ehemaligen DDR ist nach den Umständen des Einzelfalls die Anwendung des mildesten Gesetzes gemäß § 2 Abs. 3 StGB (vgl. BGHSt 14, 156 [BGH 01.03.1960 - 5 StR 22/60]; 20, 74, 75; 20, 121, 125; BGH NStZ 1983, 80; 1983, 268). - BGH, 01.12.1964 - 3 StR 37/64
Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 3 StR 40/91
Die Verurteilung des Angeklagten nach dem Strafgesetzbuch der ehemaligen DDR ist nach den Umständen des Einzelfalls die Anwendung des mildesten Gesetzes gemäß § 2 Abs. 3 StGB (vgl. BGHSt 14, 156 [BGH 01.03.1960 - 5 StR 22/60]; 20, 74, 75; 20, 121, 125; BGH NStZ 1983, 80; 1983, 268). - BGH, 14.01.1983 - 2 StR 599/82
Anwendung von altem oder neuem Strafrecht hinsichtllich der mildesten Beurteilung …
Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 3 StR 40/91
Die Verurteilung des Angeklagten nach dem Strafgesetzbuch der ehemaligen DDR ist nach den Umständen des Einzelfalls die Anwendung des mildesten Gesetzes gemäß § 2 Abs. 3 StGB (vgl. BGHSt 14, 156 [BGH 01.03.1960 - 5 StR 22/60]; 20, 74, 75; 20, 121, 125; BGH NStZ 1983, 80; 1983, 268). - BGH, 14.02.1991 - 4 StR 11/91
Auswirkungen der nachträglich gewonnen Erkenntnis des Täters von der Lebensgefahr …
Auszug aus BGH, 24.07.1991 - 3 StR 40/91
Denn nach § 2 StGB ist ein Gesamtvergleich der beiden Rechtsordnungen geboten und eine konkretisierte Anwendung dem Angeklagten jeweils günstiger Regelungen nicht möglich (BGH, Beschluß vom 14. Februar 1991 - 4 StR 11/91); es gilt der Grundsatz strikter Alternativität (BGH, Urteil vom 12. Februar 1991 - 5 StR 523/90 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
- BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92
Strafbarkeit von Fälschungen der Kommunalwahl vom 7. Mai 1989 in der DDR nach der …
Hiervon geht auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus (z.B. BGHSt 38, 1; 38, 18; BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 2 und 5; BGH…, Urt. vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92 S. 11, zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen). - BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95
DDR - StGB-DDR - Verfolgungsverjährung - Verjährung - Körperverletzung - …
Das Landgericht hat entgegen dem hier zu berücksichtigenden Grundsatz der strikten Alternativität die Vollstreckung der den §§ 115 Abs. 1, 64 StGB/DDR entnommenen Freiheitsstrafe gemäß § 56 StGB zur Bewährung ausgesetzt, also in unzulässiger Weise bei verschiedenen Schritten der Rechtsfindung (vgl. BGHR StGB § 2 III DDR-StGB 2) die aus seiner Sicht für den Angeklagten jeweils günstigere Regelung zugrundegelegt. - BGH, 06.02.2002 - 2 StR 545/01
Grundsatz strikter Alternativität; milderes Gesetz (Gesamtvergleich); Aussetzung …
Dies ist rechtsfehlerhaft, denn dadurch wird der Grundsatz der strikten Alternativität verletzt (vgl. BGHSt 37, 320, 322; 41, 247, 277; BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 2 und 11; mildere Strafe 2; BGH NJW 1995, 2861 = NStZ 1995, 505; NStZ-RR 1996, 201 = StV 1996, 297; NStZ-RR 2000, 302 f.). - BezG Dresden, 07.02.1992 - 3 KLs 51 Js 530/91 Dabei gilt der Grundsatz der strikten Alternativität (BGH, Urteil vom 24. Juli 1991, 3 StR 40/91 Seite 5 mit Nachweisen; BG Dresden, 2. Besonderer Senat für Strafsachen, Urteil vom 12.11.1991, SS 4/91 Seite 4 f.).
- BGH, 25.02.1992 - 5 StR 36/92
Verhältnis der Anwendung von Strafrecht der ehemaligen Deutschen Demokratischen …
Abgesehen davon, daß dieses Vorgehen nicht den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht, nach denen gemäß § 2 StGB im Wege strikter Alternativität ein Gesamtvergleich der beiden Rechtsordnungen zu erfolgen hat und nicht die bei den einzelnen Stufen der Rechtsfindung jeweils günstigere Regelung anzuwenden ist (vgl. BGHSt 37, 320 [BGH 31.01.1991 - 5 StR 523/90]; BGHR StGB § 2 III DDR-StGB 2), hat das Bezirksgericht bei seiner Abwägung im Rahmen der Körperverletzung mit Todesfolge (Fall B III der Urteilsgründe) nicht die Vorschrift des § 226 Abs. 2 StGB bedacht; diese sieht im Vergleich zu der Strafandrohung gemäß § 117 StGB-DDR (Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren) einen Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor und erweist sich somit für die Strafzumessung als die mildere Vorschrift.
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