Rechtsprechung
| BGH, 02.10.2019 - 3 StR 406/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 64 StPO; § 267 Abs. 6 StPO
Entscheidung über die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begründungspflicht; Hang; symptomatischer Zusammenhang) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO, § 64 StGB, § 64 Satz 1 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 246a StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO
- Wolters Kluwer
Nichtanordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung; Fehlende Begründung einer Entscheidung über die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Voraussetzungen für einen Hang des Angeklagten im Sinne des § 64 Satz 1 StGB
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64 S. 1; StPO § 267 Abs. 6 S. 1
Nichtanordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung; Fehlende Begründung einer Entscheidung über die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Voraussetzungen für einen Hang des Angeklagten im Sinne des § 64 Satz 1 StGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 02.10.2019 - 3 StR 406/19
Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107); er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen. - BGH, 13.01.2011 - 3 StR 429/10
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Versuch; Regelwirkung); Unterbringung in …
Auszug aus BGH, 02.10.2019 - 3 StR 406/19
Ein Hang des Angeklagten im Sinne des § 64 Satz 1 StGB (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2011 - 3 StR 429/10, juris Rn. 4;… vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17, juris Rn. 12) liegt schon angesichts der festgestellten Entzugserscheinungen auf der Hand. - BGH, 11.08.2011 - 4 StR 267/11
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei …
Auszug aus BGH, 02.10.2019 - 3 StR 406/19
Über die aus § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO folgende Pflicht hinaus ist die Nichtanordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung auch ohne Antrag aus sachlich-rechtlichen Gründen zu begründen, wenn sich die Anordnung nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängte (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11, juris Rn. 24;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 267 Rn. 37;… KK/Kuckein/Bartel, StPO, 8. Aufl., § 267 Rn. 44; jeweils mwN).
- BGH, 19.05.2009 - 3 StR 191/09
Sicherungsverwahrung (Vorrang milderer Maßregeln); Unterbringung in einer …
Auszug aus BGH, 02.10.2019 - 3 StR 406/19
Auch liegt die Annahme des erforderlichen symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang des Angeklagten und seinen Straftaten - der bereits dann zu bejahen ist, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 5) - nahe, da der Angeklagte im Fall II.1. - BGH, 19.12.2007 - 5 StR 485/07
Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
Auszug aus BGH, 02.10.2019 - 3 StR 406/19
Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107); er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen. - BGH, 06.02.2018 - 3 StR 629/17
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Erwerb zum …
Auszug aus BGH, 02.10.2019 - 3 StR 406/19
Ein Hang des Angeklagten im Sinne des § 64 Satz 1 StGB (…vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2011 - 3 StR 429/10, juris Rn. 4; vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17, juris Rn. 12) liegt schon angesichts der festgestellten Entzugserscheinungen auf der Hand.
- BGH, 08.01.2020 - 4 StR 548/19
Erpressung (Begehung strafbarer Handlungen als abverlangtes Verhalten)
Die Jugendkammer hätte sich daher aus Gründen sachlichen Rechts (vgl. BGH…, Urteil vom 11. August 2011 ? 4 StR 267/11 Rn. 24; Beschlüsse vom 2. Oktober 2019 ? 3 StR 406/19 Rn. 3;… vom 3. Dezember 2019 ? 4 StR 553/19 Rn. 9) veranlasst sehen müssen, die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen näher zu erörtern. - BGH, 15.04.2020 - 5 StR 44/20
Pflicht zur Auseinandersetzung mit festgestellten, für die Anwendung des …
Die Kammer hätte sich daher aus Gründen sachlichen Rechts (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2019 ? 3 StR 406/19; Beschluss vom 3. Dezember 2019 ? 4 StR 553/19, Beschluss vom 8. Januar 2020 - 4 StR 548/19) veranlasst sehen müssen, die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen näher zu erörtern.Die Pflicht, sich mit festgestellten Umständen auseinanderzusetzen, wenn sie für die Anwendung des materiellen Rechts erheblich sind, löst im Einzelfall eine Begründungspflicht aus, die auch über die Bestimmung des § 267 Abs. 6 StPO hinausgehen kann (BGH, Urteil vom 17. Mai 1990 - 4 StR 162/90; Beschluss vom 2. Oktober 2019 - 3 StR 406/19).
Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2019 - 3 StR 406/19, und vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08, NStZ 2009, 261 f.; Urteil vom 10. April 1990 ? 1 StR 9/90, MDR 1990, 735 f.).
- BGH, 23.11.2022 - 2 StR 378/22
Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: gezieltes Vorgehen, …
Über die aus § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO folgende Pflicht hinaus ist die Nichtanordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung auch ohne Antrag aus sachlich-rechtlichen Gründen zu begründen, wenn sich die Anordnung nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängte (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2019 - 3 StR 406/19, juris Rn. 3;… KK-StPO/Kuckein/Bartel, 9. Aufl., § 267 Rn. 88; jeweils mwN).
- BGH, 07.03.2024 - 3 StR 220/23
Beschränkung der Revision (Einheitlichkeit der Sanktionsbestimmung im …
Eine Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB ist über die aus § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO folgende Pflicht hinaus auch ohne entsprechenden Antrag im Urteil zu begründen, wenn sich die Anordnung nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängt (BGH…, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11, juris Rn. 24; Beschlüsse vom 2. Oktober 2019 - 3 StR 406/19, juris Rn. 3 mwN;… vom 15. April 2020 - 5 StR 44/20, StV 2021, 354 Rn. 5). - BGH, 16.09.2020 - 5 StR 312/20
Rechtsfehlerhaftes Unterbleiben der Entscheidung über die Unterbringung in einer …
b) Danach hätte das Landgericht eine Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB in Betracht ziehen müssen; das Vorliegen ihrer Voraussetzungen drängte sich auf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2019 ? 3 StR 406/19; vom 3. Dezember 2019 ? 4 StR 553/19 und vom 8. Januar 2020 - 4 StR 548/19).Dass nur die Angeklagten Revision eingelegt haben, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2019 - 3 StR 406/19 und vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08, NStZ 2009, 261 f.; Urteil vom 10. April 1990 ? 1 StR 9/90, MDR 1990, 735 f.).
- BGH, 03.12.2019 - 4 StR 553/19
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: …
Die Strafkammer hätte sich daher aus Gründen sachlichen Rechts (vgl. BGH…, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11 Rn. 24; Beschluss vom 2. Oktober 2019 - 3 StR 406/19 Rn. 3) veranlasst sehen müssen, die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen näher zu erörtern. - BGH, 11.04.2022 - 4 StR 445/21
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Darlegung in den Urteilsgründe: kein …
Auch wenn kein Antrag auf Anordnung einer Maßregel gestellt wird und deshalb keine verfahrensrechtliche Pflicht zur Erörterung der maßgeblichen Umstände besteht, ist deren Nichtanordnung aus sachlich-rechtlichen Gründen nachvollziehbar zu begründen, wenn sich die Anordnung nach den Umständen aufdrängte (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2019 - 3 StR 406/19 Rn. 3 mwN). - BGH, 22.08.2023 - 3 StR 258/23
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahrenprognose; Gesamtabwägung)
- BGH, 08.09.2021 - 3 StR 251/21
Pflicht zur Begründung der Nichtanordnung der Unterbringung in einer …
- BGH, 02.12.2025 - 2 StR 567/25
Schuldspruch wegen Handeltreibens mit Cannabis, teilweise in Tateinheit mit …
Über die aus § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO folgende Pflicht hinaus ist die Nichtanordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung auch ohne Antrag aus sachlich-rechtlichen Gründen zu begründen, wenn sich die Anordnung nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängte (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2019 - 3 StR 406/19, Rn. 3;… KK-StPO/Bartel, 9. Aufl., § 267 Rn. 88; jeweils mwN).
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