Rechtsprechung
| BGH, 10.01.2012 - 3 StR 408/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 54 StGB
Tenorkorrektur (offensichtlicher Zählfehler); Betrug (Vollendung; teilweise Schädigung des Opfers); Gesamtstrafenbildung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafurteil: Berichtigung wegen eines Zählfehlers bei Betrugstaten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 260 StPO
Strafurteil: Berichtigung wegen eines Zählfehlers bei Betrugstaten - Wolters Kluwer
Korrektur des Urteilstenors hinsichtlich der Anzahl der Taten wegen eines Verkündungsversehens und Änderung des Strafausspruchs wegen Verhängung zu hoher Einzelstrafen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 354 Abs. 1
Korrektur des Urteilstenors hinsichtlich der Anzahl der Taten wegen eines Verkündungsversehens und Änderung des Strafausspruchs wegen Verhängung zu hoher Einzelstrafen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aurich, 14.06.2011 - 11 KLs 6/11
- BGH, 10.01.2012 - 3 StR 408/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 180 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …
Auszug aus BGH, 10.01.2012 - 3 StR 408/11
Im Übrigen ist dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe noch hinreichend zu entnehmen, dass dem Strafbefehl des Amtsgerichts Aachen vom 8. Juli 2010 Zäsurwirkung zukommt, weil bei seinem Erlass die durch den Strafbefehl des Amtsgerichts Aachen vom 22. April 2009 verhängte Geldstrafe vollstreckt war (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193). - BGH, 23.11.2004 - 4 StR 362/04
Urteilsberichtigung (offensichtliches Verkündungsversehen); Tenorierung …
Auszug aus BGH, 10.01.2012 - 3 StR 408/11
Ein solcher Zählfehler darf berichtigt werden, wenn er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung darum auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2004 - 4 StR 362/04, NStZ-RR 2005, 79; Beschluss vom 17. März 2000 - 2 StR 430/99, NStZ 2000, 386 mwN). - BGH, 17.03.2000 - 2 StR 430/99
Zulässige Berichtigung der Urteilsformel bei Zählfehler
Auszug aus BGH, 10.01.2012 - 3 StR 408/11
Ein solcher Zählfehler darf berichtigt werden, wenn er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung darum auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2004 - 4 StR 362/04, NStZ-RR 2005, 79; Beschluss vom 17. März 2000 - 2 StR 430/99, NStZ 2000, 386 mwN).
- BGH, 14.08.2024 - 4 StR 135/24
Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen (Konkurrenzen: Erwerb); …
Mit der Berichtigung des Schuldspruchs ist danach zweifelsfrei keine sachliche Änderung der Urteilsformel verbunden (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Juni 2023 - 1 StR 413/22 Rn. 3; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 408/11 Rn. 4; Beschluss vom 23. November 2004 - 4 StR 362/04, NStZ-RR 2005, 79;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 354 Rn. 20). - BGH, 10.10.2018 - 1 StR 140/18
Gesamtstrafenbildung (Bemessung der Gesamtstrafe)
Da lediglich ein Zählfehler vorliegt, der die eigentliche Schadenssumme unverändert lässt, kann der Senat eine entsprechende Berichtigung vornehmen, ohne dass es zu einer inhaltlichen Änderung der Entscheidung kommt (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 408/11 Rn. 4 mwN). - BGH, 14.10.2015 - 1 StR 164/15
Berichtigung des Urteils durch das Revisionsgericht (Zählfehler)
Einen derartigen Zählfehler kann das Revisionsgericht selbst korrigieren, wenn er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung hervorruft (st. Rspr.; vgl. dazu Senat…, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, juris Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 17. März 2000 - 2 StR 430/99, NStZ 2000, 386;… 23. November 2004 - 4 StR 362/04, juris Rn. 2 und vom 10. Januar 2012 - 3 StR 408/11, juris Rn. 4;… KK-Gericke, StPO, 7. Aufl. 2013, § 354 Rn. 20 mwN).
- BGH, 03.03.2026 - 6 StR 586/25
Änderung des Schuldspruchs des Angeklagten; Fehlerhafte unterbliebene Aufnahme …
Der Senat kann diesen Fehler in der Urteilsformel selbst berichtigen, weil er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich war und seine Behebung nicht den Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 408/11, Rn. 4 mwN). - BGH, 08.07.2014 - 3 StR 204/14
Korrektur eines Zählfehlers; rechtsfehlerhaft unterlassene Prüfung der …
Der Senat kann den aufgetretenen Zählfehler entsprechend § 354 Abs. 1 StPO korrigieren, weil er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich war und seine Behebung auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 408/11, juris Rn. 4 mwN). - BGH, 08.01.2013 - 3 StR 505/12
Berichtigung des Urteils (Zählfehler); Strafzumessung beim Handeltreiben mit …
Ein solcher Zählfehler darf berichtigt werden, wenn er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung darum auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 408/11, juris Rn. 4 mwN). - BGH, 07.01.2014 - 3 StR 312/13
Verfahrenshindernis bei Widerspruch zwischen Urteilstenor und Anklage (Abgrenzung …
Eine bloße Korrektur ohne jegliche inhaltliche Änderung des Urteils (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 408/11, NStZ-RR 2012, 180) liegt darin allerdings nicht, weil der Senat infolge der unklaren Formulierung der Strafzumessungserwägungen wie dargelegt nicht ausschließen kann, dass die Strafkammer ihrer irrtümlichen Annahme von 20 Fällen folgend tatsächlich auch 20 Einzelstrafen verhängt hat.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".