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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2022 - 3 StR 414/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,4240
BGH, 08.02.2022 - 3 StR 414/21 (https://dejure.org/2022,4240)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2022 - 3 StR 414/21 (https://dejure.org/2022,4240)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2022 - 3 StR 414/21 (https://dejure.org/2022,4240)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vermögensabschöpfung im Strafverfahren: Erweiterte Einziehung von Geldbeträgen aus verfahrensfremden Taten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 StGB, § 73a StGB
    Vermögensabschöpfung im Strafverfahren: Erweiterte Einziehung von Geldbeträgen aus verfahrensfremden Taten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 73a StGB, § 73 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Entfall des Ausspruchs über die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 73; StGB § 73a
    Subsidiarität der erweiterten Einziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 ; StGB § 73a
    Entfall des Ausspruchs über die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.06.2018 - 4 StR 569/17

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Voraussetzung: Beendigung der Tat im …

    Auszug aus BGH, 08.02.2022 - 3 StR 414/21
    Demnach hat der Angeklagte die 10.000 EUR aus einer oder mehreren konkretisierbaren verfahrensfremden Taten erlangt, weshalb der Anwendungsbereich des § 73a StGB nicht eröffnet ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. August 2013 - 3 StR 226/13 und vom 11. Februar 2016 - 3 StR 486/15; BGH NStZ 2020, 213; BGH NJW 2018, 3325 [3326]).
  • BGH, 16.07.2019 - 2 StR 268/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: mehrere Anbauvorgänge auf …

    Auszug aus BGH, 08.02.2022 - 3 StR 414/21
    Demnach hat der Angeklagte die 10.000 EUR aus einer oder mehreren konkretisierbaren verfahrensfremden Taten erlangt, weshalb der Anwendungsbereich des § 73a StGB nicht eröffnet ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. August 2013 - 3 StR 226/13 und vom 11. Februar 2016 - 3 StR 486/15; BGH NStZ 2020, 213; BGH NJW 2018, 3325 [3326]).
  • BGH, 08.08.2013 - 3 StR 226/13

    Erweiterter Verfall im Betäubungsmittelstrafrecht (Subsidiarität gegenüber dem …

    Auszug aus BGH, 08.02.2022 - 3 StR 414/21
    Demnach hat der Angeklagte die 10.000 EUR aus einer oder mehreren konkretisierbaren verfahrensfremden Taten erlangt, weshalb der Anwendungsbereich des § 73a StGB nicht eröffnet ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. August 2013 - 3 StR 226/13 und vom 11. Februar 2016 - 3 StR 486/15; BGH NStZ 2020, 213; BGH NJW 2018, 3325 [3326]).
  • BGH, 11.02.2016 - 3 StR 486/15

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des erweiterten Wertersatzverfalls beim Handeltreiben …

    Auszug aus BGH, 08.02.2022 - 3 StR 414/21
    Demnach hat der Angeklagte die 10.000 EUR aus einer oder mehreren konkretisierbaren verfahrensfremden Taten erlangt, weshalb der Anwendungsbereich des § 73a StGB nicht eröffnet ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. August 2013 - 3 StR 226/13 und vom 11. Februar 2016 - 3 StR 486/15; BGH NStZ 2020, 213; BGH NJW 2018, 3325 [3326]).
  • BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Verhältnis zur …

    § 73a StGB ist im Verhältnis zur Einziehung von Taterträgen gemäß § 73 StGB subsidiär (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - 3 StR 414/21, wistra 2022, 256; vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19 (insoweit in NStZ 2020, 556 nicht abgedruckt), jew. mwN).

    Vermag das Gericht nach Ausschöpfung aller prozessualen Mittel nicht sicher festzustellen, ob ein Tatertrag aus einer angeklagten oder aus einer - ihrerseits indes nicht konkretisierbaren (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 3 StR 414/21, wistra 2022, 256 mwN) - anderen Straftat stammt, wobei aber feststeht, dass das eine oder das andere der Fall ist, so ist die erweiterte Einziehung anzuordnen (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22; vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21 mwN;… LK-StGB/Lohse, 13. Aufl., § 73a Rn. 16;… Heuchemer, in BeckOK-StGB, 54. Ed., § 73a Rn. 8.2;… aA wohl SSW-StGB/Heine, 5. Aufl., § 73a Rn. 4).

  • OLG Hamburg, 20.11.2023 - 1 Ws 67/23

    Voraussetzungen für die Anordnung des Vermögensarrestes in einem …

    Rn. 134 Hinsichtlich der aus der Hinterziehung der Lohnsteuer resultierenden Vermögensvorteile liegen aufgrund deren Subsidiarität auch nicht die Voraussetzungen der erweiterten Einziehung nach § 73a StGB (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 8.2.22 - 3 StR 414/21 - BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 3 StR 381/21 -, juris; BGH…, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17 -, Rn. 22; BGH…, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 3 StR 486/15 -, juris, Rn. 5 m.w.N.) vor.
  • BGH, 14.01.2025 - 5 StR 689/24

    Korrektur der Einziehungsentscheidung

    Die Einziehung nach §§ 73, 73c StGB hat aber Vorrang vor einer solchen nach § 73a StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 3 StR 414/21 mwN).
  • BGH, 14.01.2025 - 5 StR 709/24
    Die Einziehung nach §§ 73, 73c StGB hat aber Vorrang vor einer solchen nach § 73a StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 3 StR 414/21 mwN).
  • BGH, 10.12.2025 - 6 StR 480/25
    Denn diese Taten können und müssen zum Gegenstand eines gesonderten Strafverfahrens gemacht werden, in dem die Voraussetzungen des vorrangig anwendbaren § 73 StGB zu prüfen sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2024 - 6 StR 367/23; Beschlüsse vom 18. Februar 2025 - 6 StR 458/24, NStZ-RR 2025, 287; vom 8. Februar 2022 - 3 StR 414/21, wistra 2022, 256; vom 16. Juli 2019 - 2 StR 268/19, NStZ 2020, 213;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 7. Aufl., Rn. 364).
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