Rechtsprechung
| BGH, 30.10.1964 - 3 StR 42/64 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 20, 87
- NJW 1965, 162
- MDR 1965, 147
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.05.1964 - 3 StR 1/61
Sonderstellung politischer Parteien gegenüber anderen Vereinigungen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60
Parteienprivileg
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- BGH, 11.07.1979 - 3 StR 165/79
Auswirkungen des Parteienprivilegs auf die Strafbarkeit - Unterstützung des …
Mit diesem Urteil hatte der Senat eine zuvor in entsprechenden Entscheidungen zu § 96 Abs. 3 und zu § 94 StGB a.F. (BGHSt 19, 311, 319; 20, 87, 88 [BGH 30.10.1964 - 3 StR 42/64]; 20, 111, 113) eingeschlagene neue Linie fortgesetzt und damit seine frühere Rechtsprechung, die dem Parteienprivileg eine so weitgehende Wirkung nicht beigemessen hatte (vgl. Urteil vom 30. Juni 1954 - 6 StR 159/54 zu § 97 StGB a.F.; BGHSt 6, 172 zu § 94 StGB a.F.), aufgegeben. - BGH, 10.11.1976 - 3 StR 354/76 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 11.11.1976 - 3 StR 354/76
Erstreckung des Parteienprivilegs auf mit einer Partei in Zusammenhang stehenden …
Es deckt nicht die Tätigkeit des Anhängers einer Partei für eine von ihr unabhängige Organisation (Bestätigung von BGHSt 20, 87 ff; 111, 114).Dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der wiederholt entschieden hat, daß das Parteienvorrecht nicht solchen Tätern zugute kommt, die außerhalb der Partei, wenn auch in deren Auftrag, in sogenannten Tarn- oder Nebenorganisationen tätig werden (BGHSt 20, 87 ff; 111, 114).
- BGH, 27.11.1964 - 3 StR 48/64 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 27.11.1964 - 3 StR 53/64
Verbreitung der von der KPD herausgegebenen Druckschriften "Programm der …
Der Senat hat inzwischen zu § 96 Abs. 3 StGB (BGHSt 19, 311, 319) und zu § 94 StGB (das für die Amtliche Sammlung bestimmte Urteil vom 30. Oktober 1964 BGH 3 StR 42/64) entschieden, daß diese Strafschärfungsvorschriften für Funktionäre usw. einer noch nicht verbotenen politischen Partei nicht gelten, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Partei selbst und zur Förderung der Parteibestrebungen gegen allgemeine Strafgesetze verstoßen. - BGH, 09.11.1966 - 1 StE 1/66
Beteiligung an einer geheimen und verbrecherischen Vereinigung - Tateinheit mit …
§ 129 StGB ist nur dann nicht anwendbar, wenn die Begehung strafbarer Handlungen lediglich ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist (BGH 3 StR 42/64 vom 30. Oktober 1964). - BGH, 13.01.1965 - 3 StR 54/64
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen das Verbot der …
Die Verurteilung aus § 90 a a.F. StGB musste daher entfallen (BGHSt 20, 87 [BGH 30.10.1964 - 3 StR 42/64] = NJW 1965, 162; 3 StR 37/64 vom 1. Dezember 1964, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
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