Rechtsprechung
| BGH, 14.10.1994 - 3 StR 432/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fortgesetzte Handlung - Verfahrenseinstellung - Abgeurteilte Taten - Anklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 14.10.1994 - 3 StR 432/94
Die Annahme einer fortgesetzten Tat ist jedoch auch in den Fällen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 - (BGH NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) nicht vereinbar (BGH NStZ 1994, 494; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94 - und Beschluß vom 15. Juli 1994 - 3 StR 207/94). - BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88
Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche …
Auszug aus BGH, 14.10.1994 - 3 StR 432/94
Da sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, weist der Senat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine allgemeine Strafkammer, nicht an eine Jugendkammer, zurück (vgl. BGHSt 35, 267). - BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93
Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung
Auszug aus BGH, 14.10.1994 - 3 StR 432/94
Die Annahme einer fortgesetzten Tat ist jedoch auch in den Fällen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 - (BGH NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) nicht vereinbar (BGH NStZ 1994, 494; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94 - und Beschluß vom 15. Juli 1994 - 3 StR 207/94). - BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94
Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 14.10.1994 - 3 StR 432/94
Die Annahme einer fortgesetzten Tat ist jedoch auch in den Fällen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 - (BGH NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) nicht vereinbar (BGH NStZ 1994, 494; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94 - und Beschluß vom 15. Juli 1994 - 3 StR 207/94). - BGH, 15.07.1994 - 3 StR 207/94
Fortgesetzte Handlung - Fehlerhafte Verurteilung - Anklage - Verbindung von …
Auszug aus BGH, 14.10.1994 - 3 StR 432/94
Die Annahme einer fortgesetzten Tat ist jedoch auch in den Fällen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 - (BGH NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) nicht vereinbar (BGH NStZ 1994, 494; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94 - und Beschluß vom 15. Juli 1994 - 3 StR 207/94).
- BGH, 23.11.1994 - 4 StR 631/94
Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Verkauf - Einheitliche Tat
Die Annahme einer fortgesetzten Handlung statt zweier einzelner Taten im Fall 1 (Verkauf von Heroin am 20. November und 5. Dezember 1992 an L.) widerspricht der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]), deren Grundsätze auch auf Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz anzuwenden sind (BGH NStZ 1994, 494; BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94, vom 15. Juli 1994 - 3 StR 207/94, vom 12. August 1994 - 4 StR 217/94 und vom 14. Oktober 1994 - 3 StR 432/94).
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