Rechtsprechung
| BGH, 27.11.2012 - 3 StR 433/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 249 StGB; § 27 StGB
Beihilfe zum Raub (Beendigungszeitpunkt; Maßgeblichkeit des Nichtbestehens direkter Eingriffsmöglichkeiten des Eigentümers hinsichtlich der Tatbeute) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beihilfe oder Begünstigung: Eintritt der Beendigung bei einem Raubdelikt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 27 StGB, § 249 StGB, § 257 StGB
Beihilfe oder Begünstigung: Eintritt der Beendigung bei einem Raubdelikt - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Feststellungen zu der Beendigung einer Raubtat im Hinblick auf die Möglichkeit einer Mittäterschaft oder Teilnahme
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Feststellungen zu der Beendigung einer Raubtat im Hinblick auf die Möglichkeit einer Mittäterschaft oder Teilnahme
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 11.06.2012 - 33 KLs 22/11
- BGH, 27.11.2012 - 3 StR 433/12
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 463
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.10.2008 - 3 StR 334/08
Gefährliche Körperverletzung (mittels eines hinterlistigen Überfalls); …
Auszug aus BGH, 27.11.2012 - 3 StR 433/12
Wegen der Tatbestandsvoraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) weist der Senat auf seine Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 3 StR 146/12, vom 28. Juni 2011 - 3 StR 167/11 und vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 334/08, NStZ-RR 2009, 77 hin. - BGH, 02.05.2012 - 3 StR 146/12
Anforderungen an das Vorliegen eines hinterlistigen Überfalls bei der …
Auszug aus BGH, 27.11.2012 - 3 StR 433/12
Wegen der Tatbestandsvoraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) weist der Senat auf seine Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 3 StR 146/12, vom 28. Juni 2011 - 3 StR 167/11 und vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 334/08, NStZ-RR 2009, 77 hin. - BGH, 01.09.1999 - 1 StR 416/99
Beihilfe zum Raub; Beendigung; Begünstigungsabsicht
Auszug aus BGH, 27.11.2012 - 3 StR 433/12
Ob bei einem Raubdelikt Beendigung eingetreten ist, richtet sich danach, ob hinsichtlich der Tatbeute noch irgendwelche direkte Eingriffsmöglichkeiten des Eigentümers oder eines Beobachters bestanden hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 1999 - 1 StR 416/99, NStZ 2000, 31) oder die weggenommene Sache endgültig gesichert ist (…vgl. MüKoStGB/Sander, 2. Aufl., § 249 Rn. 38). - BGH, 28.06.2011 - 3 StR 167/11
Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont; Darlegungsmangel; Erörterungsmangel; …
Auszug aus BGH, 27.11.2012 - 3 StR 433/12
Wegen der Tatbestandsvoraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) weist der Senat auf seine Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 3 StR 146/12, vom 28. Juni 2011 - 3 StR 167/11 und vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 334/08, NStZ-RR 2009, 77 hin.
- FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 9 K 9306/12
Haftungsbescheid nach § 71 AO gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wegen …
Rn. 139 Beihilfe kann nach der ständigen Rechtsprechung des BGH, dem der Senat folgt, auch noch in dem Zeitraum zwischen der Vollendung der Haupttat und deren Beendigung geleistet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2012 - 3 StR 433/12, NStZ 2013, 463, dort insbesondere zur Abgrenzung der Beihilfe von Anschlussdelikten nach §§ 257 ff. StGB; Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 521/14, wistra 2016, 74, unter II. 1. B) aa) der Gründe). - BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18
Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers
Rn. 206 Beihilfe kann der höchstrichterlichen Rechtsprechung zufolge zwischen Versuchsbeginn und Vollendung und darüber hinaus auch noch zwischen Vollendung und Beendigung der Haupttat geleistet werden (vgl. BGH-Beschlüsse vom 14.10.2015 - 1 StR 521/14, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht -wistra- 2016, 74, Rz 18 und vom 27.11.2012 - 3 StR 433/12, NStZ 2013, 463). - BGH, 23.01.2019 - 1 StR 450/18
Beihilfe (erforderliche Feststellungen im Urteil: Tatzeit der Haupttat)
Beihilfe kann zwischen Versuchsbeginn und Vollendung und auch bereits während des Vorbereitungsstadiums geleistet werden, nicht aber nach materieller Beendigung der Haupttat (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. August 2013 - 3 StR 226/13 Rn. 4 mwN und vom 27. November 2012 - 3 StR 433/12 Rn. 5). - LG Duisburg, 25.07.2023 - 33 KLs 9/23 Dem steht zunächst nicht entgegen, dass im Zeitpunkt der Abholung die Betrugstat bereits vollendet war, da Beihilfe auch im Zeitpunkt zwischen Vollendung und Beendigung noch möglich ist (BGH, Beschluss vom 27. November 2012 - 3 StR 433/12).
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