Rechtsprechung
| BGH, 16.10.2018 - 3 StR 439/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Gesamtstrafenbildung (Vollstreckungsstand; Zäsurwirkung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 55 Abs. 1 Satz 1, §§ 53, 54 StGB, § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO, §§ 460, 462 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe unter Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 53 ; StGB § 55 Abs. 1 S. 1
Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe unter Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.06.2016 - 2 StR 90/16
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (gesonderte Erkennung auf Geldstrafe zum …
Auszug aus BGH, 16.10.2018 - 3 StR 439/18
Es ist möglich, dass die Geldstrafe durch Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe - etwa durch Unterbrechung der vollzogenen Untersuchungshaft - vor dem Zeitpunkt des angefochtenen Urteils (28. Juni 2018) teilweise vollstreckt worden ist oder danach vollstreckt wird (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 2 StR 90/16, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Geldstrafe 5).Sie musste nicht der Entscheidung im zweiten Rechtsgang vorbehalten bleiben; denn es steht sicher fest, dass die unbeschränkte Revision nur einen geringfügigen Teilerfolg hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 2 StR 108/18, juris Rn. 5; vom 9. Juni 2016 - 2 StR 90/16, juris Rn. 7;… vom 22. März 2005 - 3 StR 47/05, juris Rn. 10).
- BGH, 17.10.2017 - 3 StR 423/17
Strafrahmenwahl beim Wohnungseinbruchsdiebstahl (Verhältnis von minder schwerem …
Auszug aus BGH, 16.10.2018 - 3 StR 439/18
Das neue Tatgericht wird den Vollstreckungsstand hinsichtlich des Strafbefehls zum Zeitpunkt des angefochtenen Urteils (28. Juni 2018) zugrunde zu legen haben (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 423/17, juris Rn. 16 mwN). - BGH, 16.08.2018 - 5 StR 348/18
Irrtumsfeststellung beim Betrug (normativ geprägtes Vorstellungsbild; Verzicht …
Auszug aus BGH, 16.10.2018 - 3 StR 439/18
Denn dies setzt eine "Gesetzesverletzung bei Bildung einer Gesamtstrafe' voraus; ob ein solcher Rechtsfehler vorliegt, lässt sich, wie ausgeführt, nicht beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2018 - 5 StR 348/18, juris Rn. 8 mwN). - BGH, 22.03.2005 - 3 StR 47/05
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 16.10.2018 - 3 StR 439/18
Sie musste nicht der Entscheidung im zweiten Rechtsgang vorbehalten bleiben; denn es steht sicher fest, dass die unbeschränkte Revision nur einen geringfügigen Teilerfolg hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 2 StR 108/18, juris Rn. 5;… vom 9. Juni 2016 - 2 StR 90/16, juris Rn. 7; vom 22. März 2005 - 3 StR 47/05, juris Rn. 10). - BGH, 28.08.2018 - 2 StR 108/18
Treffen einer nachträglichen gerichtlichen Entscheidung über die Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 16.10.2018 - 3 StR 439/18
Sie musste nicht der Entscheidung im zweiten Rechtsgang vorbehalten bleiben; denn es steht sicher fest, dass die unbeschränkte Revision nur einen geringfügigen Teilerfolg hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 2 StR 108/18, juris Rn. 5;… vom 9. Juni 2016 - 2 StR 90/16, juris Rn. 7;… vom 22. März 2005 - 3 StR 47/05, juris Rn. 10).
- BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe
Abweichend von dem der Entscheidung des Senats vom 29. November 2011 (…3 StR 358/11 (juris Rdn. 5)) zugrunde liegenden Sachverhalt liegt es auch nahe, dass in Ermangelung einer Erledigung der Gesamtfreiheitsstrafe aus der Verurteilung des Amtsgerichts Trier vom 13. Februar 2012 zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils jedenfalls eine Gesamtstrafe zu bilden ist, zumal ein bloßer Härteausgleich selbst dann nicht in Betracht käme, wenn die Restfreiheitsstrafe zwischenzeitlich nicht widerrufen, sondern erlassen worden sein sollte, da insoweit der Vollstreckungsstand des gegen den Angeklagten ergangenen früheren Urteils zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils maßgeblich ist (Senat…, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 3 StR 489/18 -, juris Rdn. 4 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 3 StR 439/18 -, juris Rdn. 5 m.w.N.;… Fischer a.a.O., Rdn. 6a m.w.N.).
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