Rechtsprechung
| BGH, 11.04.2001 - 3 StR 456/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§§ 1, 2, 5 und 6 GSB; § 15 StGB
Unterlassungsvorsatz (Bewußtsein möglichen Handels); Pflichtwidrige Verwendung von Baugeld; Fahrlässigkeit; Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen; GSB; Baugeldverwendungspflicht; Begriff des Baugeldes (Vertragliche Abrede, baugeldfremde Leistungen); Vorsätzliche ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Baugeld - Pflichtwidrige Verwendung - Vorsätzliches Unterlassen - Handlungsbewußtsein - Fahrlässigkeit - Baubuch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GSB §§ 1, 2, 5, 6; StGB § 15
Abgrenzung Vorsatz - Fahrlässigkeit beim Unterlassen; Straftatbestand der pflichtwidrigen Verwendung von Baugeld - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 46, 373
- NJW 2001, 2484
- NStZ 2001, 600
- NZBau 2001, 445
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.12.1989 - VI ZR 311/88
Umfang der Verwendungspflicht; Begriff des wesentlichen Bestandteils eines …
Auszug aus BGH, 11.04.2001 - 3 StR 456/00
Soweit das Darlehen auch der Finanzierung von rein grundstücksbezogenen Leistungen wie Einfriedungen und Bepflanzungen oder der Beschaffung von Grundstückszubehör dient, handelt es sich nicht um Baugeld (BGH BauR 1989, 758, 761; 1990, 241, 242 f .;… Hagenloch aaO Rdn. 43; Lemme, wistra 1998, 41, 43).Dabei hat er weder eine bestimmte Reihenfolge zu beachten, noch muß er die Baugläubiger anteilig befriedigen (RGZ 138, 156, 159; BGH BauR 1989, 758, 760; 1990, 241, 242).
- BGH, 06.06.1989 - VI ZR 281/88
Verwendung von Baugeld; Leistungen zur Herstellung des Baues
Auszug aus BGH, 11.04.2001 - 3 StR 456/00
Soweit das Darlehen auch der Finanzierung von rein grundstücksbezogenen Leistungen wie Einfriedungen und Bepflanzungen oder der Beschaffung von Grundstückszubehör dient, handelt es sich nicht um Baugeld (BGH BauR 1989, 758, 761; 1990, 241, 242 f .;… Hagenloch aaO Rdn. 43; Lemme, wistra 1998, 41, 43).Dabei hat er weder eine bestimmte Reihenfolge zu beachten, noch muß er die Baugläubiger anteilig befriedigen (RGZ 138, 156, 159; BGH BauR 1989, 758, 760; 1990, 241, 242).
- BGH, 05.05.1964 - 1 StR 26/64
Rechtliche Verpflichtung eines Ehegatten zum Abbringen des anderen von der …
Auszug aus BGH, 11.04.2001 - 3 StR 456/00
Rn. 21 Bei echten Unterlassungsdelikten - wie dem Nichtführen eines Baubuchs - ist die aus dem Gebotstatbestand folgende Handlungspflicht als solche zwar kein Tatumstand, auf den sich der Vorsatz erstrecken müßte; sie gehört zu der durch den Tatbestand indizierten Rechtswidrigkeit (BGHSt 19, 295).
- BGH, 16.12.1999 - VII ZR 39/99
Begriff des Empfängers von Baugeld im Sinne von § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die …
Auszug aus BGH, 11.04.2001 - 3 StR 456/00
Denn Bauträger, Generalunternehmer und Generalübernehmer sind hinsichtlich des Teils der ihnen als Vergütung gezahlten Beträge, die bei wirtschaftlicher Betrachtung den ihnen nachgeordneten Unternehmern gebühren, einem Treuhänder angenähert; sie bestimmen darüber, wie diese Gelder weiter verwendet werden und haben insoweit die volle Verfügungsgewalt über das Baugeld zur Finanzierung der Handwerkerleistungen (BGHZ 143, 301, 305). - RG, 01.10.1932 - IX 165/32
1. Ist § 1 des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen vom 1. Juni 1909 …
Auszug aus BGH, 11.04.2001 - 3 StR 456/00
Dabei hat er weder eine bestimmte Reihenfolge zu beachten, noch muß er die Baugläubiger anteilig befriedigen (RGZ 138, 156, 159; BGH BauR 1989, 758, 760; 1990, 241, 242). - RG, 19.06.1914 - II 296/14
1. Wonach bestimmt sich der Begriff des Baugeldes? 2. Wird das Strafrecht durch …
Auszug aus BGH, 11.04.2001 - 3 StR 456/00
Dies würde genügen, da der Baugeldvertrag keiner bestimmten Form bedarf (RGSt 48, 336, 339;… Hagelberg, aaO § 1 Anm. 22).
- BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19
Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei …
Hinsichtlich der hypothetischen Kausalität genügt bedingter Vorsatz dahingehend, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, sein Eingreifen könne den Erfolg abwenden (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 96/84, BGHSt 32, 367, 370;… vom 16. Februar 2000 - 2 StR 582/99 Rn. 18 f. und vom 11. April 2001 - 3 StR 456/00, BGHSt 46, 373, 379; implizit auch Urteil vom 6. Mai 1960 - 4 StR 117/60, BGHSt 14, 282, 284;… Beschlüsse vom 3. Mai 1984 - 4 StR 266/84 Rn. 4 …und vom 13. Juni 2002 - 4 StR 51/02 Rn. 6;… Roxin, Strafrecht, Allgemeiner Teil II, 2003, § 31 Rn. 186;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 13 Rn. 87;… LK-StGB/Weigend, 13. Aufl., § 13 Rn. 73;… SSW-StGB/Kudlich, 4. Aufl., § 13 Rn. 38). - BGH, 20.12.2012 - VII ZR 187/11
Sicherung von Baugeldforderungen: Baugeldverwendungspflicht für vom …
Die Zweckbestimmung, dass der ausgezahlte Betrag der Bestreitung der Kosten eines Baues dienen soll, muss Inhalt des Darlehensvertrags sein (BGH, Urteil vom 11. April 2001 - 3 StR 456/00, BGHSt 46, 373, 377).Ist in einem Darlehensvertrag die Verwendung der Mittel sowohl zu den in § 1 Abs. 1 Satz 1 GSB genannten Zwecken als auch zu anderen Zwecken vorgesehen, handelt es sich um ein modifiziertes Baugelddarlehen; bei derartigen Darlehensverträgen wird insoweit, als die Verwendung zu anderen als den in § 1 Abs. 1 Satz 1 GSB genannten Zwecken vorgesehen ist, kein Baugeld begründet (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1988 - VI ZR 260/88, BauR 1989, 230, 231 = ZfBR 1989, 110 m.w.N.; Urteil vom 11. April 2001 - 3 StR 456/00, BGHSt 46, 373, 377).
- BGH, 24.01.2013 - VII ZR 47/11
Haftung wegen zweckwidriger Verwendung von Baugeld: Anwendbarkeit der Neufassung …
Ziel dieser Entscheidung, die die Lieferung von Mobiliar für ein Wohnhaus betraf, war es, die Verwendungspflicht auf wesentliche Bestandteile eines Gebäudes zu begrenzen (vgl. auch BGH, Urteile vom 12. Dezember 1989 - VI ZR 311/88, BauR 1990, 241 unter II 2 a; vom 11. April 2001 - 3 StR 456/00, BGHSt 46, 373, 377;… Beschluss vom 14. Januar 2003 - 4 StR 336/02, NStZ 2004, 284 Rn. 8).
- OLG Hamm, 16.09.2014 - 21 U 86/14
Ansprüche eines Subunternehmers nach dem Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen
- BGH, 14.01.2003 - 4 StR 336/02
Vorsätzlich unterlassene Konkursantragstellung oder Vergleichsantragstellung …
Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie darüber bestimmen, wie diese vom Bauherrn erhaltenen Gelder weiter verwendet werden und insoweit die volle Verfügungsgewalt über das Baugeld zur Finanzierung der Handwerkerleistungen haben (vgl. BGHSt 46, 373, 378; BGH BauR 1982, 193, 194 f. und 1991, 96 f.; anders allerdings zum Teilunternehmer BGHZ 143, 301, 303 ff. unter Hinweis auf das Analogieverbot).Rn. 22 Das Landgericht ist deshalb zu Recht davon ausgegangen, daß es sich bei der Finanzierung rein grundstücksbezogener Leistungen wie der Herstellung der Außenanlagen oder der Anschaffung von Grundstückszubehör nicht um Baukosten im Sinne des § 1 GSB handelt (vgl. BGHSt 46, 373, 377 m.w.N.).
- OLG Hamm, 12.12.2006 - 27 U 98/06
Benachteiligung der Insolvenzgläubiger durch Zahlung von Baugeld an einen …
Der Baugeldempfänger ist frei darin, welchen Baugläubiger er in welcher Höhe und in welcher Reihenfolge er mehrere Baugläubiger befriedigt (Drasdo, NJW-Spezial 2006, 97; BGH NJW-RR 1989, 1045, 1046; 1990, 914; NJW 2001, 2484, 2485). - OLG Schleswig, 17.04.2008 - 5 U 156/07
Baukostenfinanzierung: Baugeldeigenschaft bei fehlender Zweckbestimmung in einem …
Die Zweckbestimmung - so hat es der III. Strafsenat des BGH in seinem Urteil vom 11. April 2001 (NJW 2001, 2484 f. bei Juris Rn. 13) ausgeführt -, dass der ausgezahlte Betrag der Bestreitung der Kosten eines Baus dienen soll, muss Inhalt des Darlehensvertrages sein, nicht aber lediglich Motiv einer der Parteien. - BVerwG, 30.08.2012 - 2 WD 21.11
Einsatzvorschuss; unverzügliche Abrechnung; Umgang mit öffentlichen Mitteln; …
Vorsätzliches Unterlassen erfordert das Bewusstsein möglichen Handelns (BGH, Urteil vom 11. April 2001 - 3 StR 456/00 - BGHSt 46, 373 -, juris LS 2). - OLG Jena, 01.11.2005 - 1 Ss 222/05
Allg. Owi
Eine solche Entscheidung trifft indes nicht, wem das Bewusstsein möglichen Handelns fehlt; ihm kann nur der Vorwurf der Fahrlässigkeit gemacht werden (BGHSt 46, 373, 379). - OLG Dresden, 13.09.2001 - 19 U 346/01
Bauforderungssicherungsgesetz: Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers der …
Dabei hat er weder eine bestimmte Reihenfolge zu beachten noch muss er die Baugläubiger anteilig befriedigen (RGZ 138, 156; BGH, BauR 1989, 758; BGH, BauR 1990, 241; BGH, NJW 2001, 2484 [BGH 11.04.2001 - 3 StR 456/00];… Stammkötter, a.a.O., § 1 Rdn. 3). - OLG Celle, 13.01.2005 - 6 U 123/04
Schadensersatz wegen zweckwidriger Verwendung gesicherten Baugeldes: …
- LG Coburg, 22.02.2005 - 22 O 313/04
Auslegung des Begriffes "Baugeldempfänger" im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes …
- OLG Bamberg, 04.10.2007 - 1 U 68/07
GSB: Baugeld ist für jedes Objekt einzeln zu ermitteln!
- LG Magdeburg, 22.07.2010 - 5 O 549/10
Schadensersatzanspruch wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz zur Sicherung von …
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