Rechtsprechung
| BGH, 22.05.2001 - 3 StR 462/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 274 StPO
Beweiskraft des Sitzungsprotokolls bezüglich der Anwesenheit eines notwendigen Verfahrensbeteiligten (hier: Dolmetscher); Wegfall der Beweiskraft des Sitzungsprotokolls; Rechtsmißbräuchlichkeit bei Erhebung einer Verfahrensrüge wider besseren Wissens - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GVG § 185; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 274 Satz 1; ; StPO § 273 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Hauptverhandlung - Absoluter Revisionsgrund - Zuziehung eines Dolmetschers - Sitzungsprotokoll - Freibeweisverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachweis der Anwesenheit des Dolmetschers durch das Protokoll
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 22.05.2001 - 3 StR 462/00
- BGH, 11.07.2001 - 3 StR 462/00
- BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1151/01
Papierfundstellen
- StV 2002, 530
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05
Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen …
Die - noch nicht ergänzte - Sitzungsniederschrift ist eindeutig, sie leidet - für sich betrachtet - nicht an offensichtlichen Mängeln, ist weder unklar, erkennbar lückenhaft oder widersprüchlich (zum Wegfall der Beweiskraft bei entsprechenden Mängeln vgl. RGSt 63, 408 [410]; BGHSt 16, 306 [308]; 17, 220 [221]; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12, 16, 24, 25, 27; BGH NJW 1976, 977; NStZ 2000, 49; NStZ-RR 2000, 293; StV 1999, 639; 2004, 297; JR 1961, 508;… Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg StPO 25. Aufl. § 274 Rdn. 23 ff.).Die prozessuale Wirksamkeit auch einer bewusst unwahren Verfahrensrüge wurde von der Rechtsprechung trotz erkennbaren Unbehagens und geäußerter Zweifel (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 24) letztlich nie verneint (vgl. RGSt 43, 1;… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 27; BGH NStZ 2002, 270 [272]; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 462/03 - , insoweit nicht abgedruckt in StV 2004, 297).
- BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten …
Rn. 9 Ebenso wenig können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übereinstimmende Erklärungen der Urkundspersonen den Inhalt des Protokolls in Einzelpunkten zum Nachteil des Angeklagten in Frage stellen (BGHSt 8, 283; 10, 342, 343; 13, 53, 59; 22, 278, 280;… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 3, 6, 8, 11; BGH NStZ 1983, 375; 1986, 39, 40; 1992, 49; 1993, 94; 2000, 214; 2003, 218; 2005, 281, 282; BGH StV 1986, 287, 288; 2002, 183; 2002, 530; 2004, 297; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2001 - 1 StR 99/01 - Beschluss vom 8 11. August 2004 - 3 StR 202/04 -).Die - noch nicht ergänzte - Sitzungsniederschrift ist eindeutig, sie leidet - für sich betrachtet - nicht an offensichtlichen Mängeln, ist weder unklar, erkennbar lückenhaft oder widersprüchlich (zum Wegfall der Beweiskraft bei entsprechenden Mängeln vgl. RGSt 63, 408, 410; BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 221; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12, 16, 24, 25, 27; BGH NJW 1976, 977; NStZ 2000, 49; bei Kusch NStZ-RR 2000, 293; StV 1999, 639; 2004, 297; JR 1961, 508;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 274 Rdn. 23 ff.).
Die prozessuale Wirksamkeit auch einer bewusst unwahren Verfahrensrüge wurde von der Rechtsprechung trotz erkennbaren Unbehagens und geäußerter Zweifel (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 24) bis vor kurzem nie verneint (vgl. RGSt 43, 1;… BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 27; BGH NStZ 2002, 270, 272).
- BGH, 15.03.2011 - 1 StR 33/11
Rüge der mangelnden Anwesenheit eines Protokollführers; kein Verwertungsverbot …
Die Revision, die diesen Hinweis für nicht "ausreichend" hält, verkennt offenbar, dass bei Fortsetzungsterminen die Namen der gemäß § 272 Nr. 2 StPO im Protokoll zu nennenden Verfahrensbeteiligten nicht wiederholt werden müssen (BGH, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 3 StR 462/00, BGHR StPO § 274 Beweiskraft 24;… KK-Engelhardt, StPO, 6. Aufl., § 272 Rn. 2). - BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00
Beweiskraft des Sitzungsprotokolls und deren Wegfall; Niedrige Beweggründe …
Bei unterschiedlicher Handhabung der Protokollierung der Namen in verschiedenen Fortsetzungsterminen ließ sich bei mehrfachem Wechsel in der Person des Dolmetschers dem einheitlichen Sitzungsprotokoll nicht entnehmen, welche Person die Funktion des notwendigen Verfahrensbeteiligten an dem Tag bekleidete, an dem das Protokoll zur Anwesenheit schwieg (BGH, Beschluß vom 22. Mai 2001 - 3 StR 462/00). - BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1151/01
Auslegung des Hauptverhandlungsprotokolls
gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Mai 2001 - 3 StR 462/00 - .
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Rechtsprechung
| BGH, 11.07.2001 - 3 StR 462/00 (1) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Revision - Richterablehnungsgesuch - Besorgnis der Befangenheit - Gegenvorstellung - Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls
- rechtsportal.de
StPO § 25
Befangenheitsantrag nach Entscheidungserlass - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 22.05.2001 - 3 StR 462/00
- BGH, 11.07.2001 - 3 StR 462/00 (1)
- BVerfG, 11.11.2001 - 2 BvR 1151/01
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.08.1993 - 3 StR 277/93
Ablehnung eines Richters nach dem letzten Wort des Angeklagten - Ablehnung der …
Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 3 StR 462/00
Das Ablehnungsgesuch des Verurteilten ist unzulässig, weil es nach Erlaß des Beschlusses vom 22. Mai 2001 und damit verspätet gestellt worden ist (BGH NStZ 1993, 600; BGH, Beschlüsse vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96 - und vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00;… Pfeiffer in KK 4. Aufl. § 25 Rdn. 5;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 25 Rdn. 10).Für das Verfahren der Gegenvorstellung ist die Ablehnung der an der Ursprungsentscheidung beteiligt gewesenen Richter aber ausgeschlossen; denn es handelt sich hierbei nicht um ein rechtsmittelähnliches Rechtsinstitut, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten außerordentlichen Rechtsbehelf (BGH NStZ 1993, 600; BGH, Beschl. vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 86).
Ob für das Verfahren auf nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs (§ 33 a StPO) etwas anderes zu gelten hätte (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO m.w.Nachw.), kann der Senat - wie schon in seinem in NStZ 1993, 600 veröffentlichten Beschluß - weiterhin offenlassen.
- BGH, 24.01.2001 - 3 StR 389/00
Unzulässiger Befangenheitsantrag; Gegenvorstellungsverfahren; Aufhebung eines …
Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 3 StR 462/00
Das Ablehnungsgesuch des Verurteilten ist unzulässig, weil es nach Erlaß des Beschlusses vom 22. Mai 2001 und damit verspätet gestellt worden ist (BGH NStZ 1993, 600; BGH, Beschlüsse vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96 - und vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00;… Pfeiffer in KK 4. Aufl. § 25 Rdn. 5;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 25 Rdn. 10).Für das Verfahren der Gegenvorstellung ist die Ablehnung der an der Ursprungsentscheidung beteiligt gewesenen Richter aber ausgeschlossen; denn es handelt sich hierbei nicht um ein rechtsmittelähnliches Rechtsinstitut, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten außerordentlichen Rechtsbehelf (BGH NStZ 1993, 600; BGH, Beschl. vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 86).
- BGH, 06.08.1997 - 3 StR 337/96
Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 3 StR 462/00
Das Ablehnungsgesuch des Verurteilten ist unzulässig, weil es nach Erlaß des Beschlusses vom 22. Mai 2001 und damit verspätet gestellt worden ist (BGH NStZ 1993, 600; BGH, Beschlüsse vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96 - und vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00;… Pfeiffer in KK 4. Aufl. § 25 Rdn. 5;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 25 Rdn. 10). - OLG Düsseldorf, 05.09.1988 - 1 Ws 861/88
Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 3 StR 462/00
Für das Verfahren der Gegenvorstellung ist die Ablehnung der an der Ursprungsentscheidung beteiligt gewesenen Richter aber ausgeschlossen; denn es handelt sich hierbei nicht um ein rechtsmittelähnliches Rechtsinstitut, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten außerordentlichen Rechtsbehelf (BGH NStZ 1993, 600; BGH, Beschl. vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 86).
- BGH, 04.11.2004 - III ZR 332/03
Anforderungen an die Begründung eines Befangenheitsgesuchs
Zu 1. Es kann offenbleiben, ob die Ablehnung eines Richters nach Beendigung der Instanz im "Gegenvorstellungsverfahren" nicht generell ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Juli 2001 - 3 StR 462/00 - NStZ-RR 2001, 333; VGH München NVwZ-RR 2004, 705). - OLG Rostock, 12.01.2007 - 2 U 5/06
Richterablehnung: Zulässigkeit eines nach der Beendigung des Verfahrens …
Ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Ablehnungsgesuch besteht von daher nicht (mehr), vielmehr ist für das Verfahren der Gegenvorstellung die Ablehnung der an der Ursprungsentscheidung beteiligten Richter grundsätzlich ausgeschlossen (BGH, Beschluss vom 11.07.2001 - AZ: 3 StR 462/00; BGH, Beschluss vom 06.08.1997 - AZ: 3 StR 337/96; BayerVwGH, Beschluss vom 03.04.2006 - AZ: 3 C 06.263; BFH, Beschluss vom 01.10.2002 - AZ: VII B 193/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2000 - AZ: 1 Ws 497/00; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.08.2000 - AZ: 11 W 36/94; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.1997 - AZ: 3 W 70/96). - VGH Bayern, 11.02.2004 - 4 B 02.1123
Voraussetzungen eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter; Zulässigkeit eines …
Diese Natur der Gegenvorstellung schließt die Berechtigung aus, den oder die an der angegriffenen Entscheidung beteiligten Richter für das "Gegenvorstellungsverfahren" wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen (BFH vom 1.10.2002 Az. VII B 193/02 und BGH vom 11.7.2001 Az. 3 StR 462/00, beide veröffentlicht in juris).
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