Rechtsprechung
| BGH, 14.03.2002 - 3 StR 469/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 265 Abs. 1 StPO; § 337 StPO
Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige; Hinweispflicht (Wegfall eines Qualifizierungsmerkmales); Beruhen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 265 Abs. 1; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtfertigung - Betäubungsmittel - Abgabe an Minderjährige - Unentgeltlich - Zur freien Verfügung - Nicht geringe Menge - Generalbundesanwalt - Innenraumsprachüberwachung - Bandenmäßiges Handeltreiben - Abänderung des Schuldspruchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 1
Abgabe von BtM an Minderjährige - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.12.1990 - 1 StR 571/90
Definition der Abgabe - Abgabe von Betäubungsmitteln - Verfügungsgewalt - …
Auszug aus BGH, 14.03.2002 - 3 StR 469/01
Denn im Sinne dieser Vorschrift werden Betäubungsmittel nur dann an einen Minderjährigen abgegeben, wenn sie ihm unentgeltlich zur freien Verfügung überlassen werden, so daß er sie nach Belieben verbrauchen oder weitergeben kann (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Abgabe 1 und Handeltreiben 15).
- BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19
Bestechlichkeit und Bestechung (Begriff der Diensthandlung: Maßstab, Abgrenzung …
Der Bote übt lediglich für den Übergebenden oder für den Empfänger die tatsächliche Gewalt aus, er hat als solcher keine eigene Verfügungsmacht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. März 2002 - 3 StR 469/01; vom 17. Oktober 2006 - 3 StR 381/06; OLG München, StV 2015, 644;… MüKo-StGB/O?lakc?o?lu, aaO, Rn. 888;… BeckOK-BtMG/Barrot, 9. Ed., BtMG § 29 Rn. 315). - BGH, 11.06.2024 - 3 StR 158/24
Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenhandel mit Cannabis in nicht geringer Menge; …
Tritt jemand nur als Bote oder Besitzdiener eines Dritten auf, "darf" er also im Innenverhältnis zu diesem Dritten mit den Betäubungsmitteln nicht nach eigenem Belieben verfahren und maßt er sich die Verfügungsgewalt nicht aus eigenem Willensentschluss an, sind die genannten Tatbestände bei ihm nicht gegeben (st. Rspr. zum BtMG; vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. März 2002 - 3 StR 469/01, juris Rn. 2;… vom 17. Oktober 2006 - 3 StR 381/06, juris Rn. 1;… Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 224/09, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Sichverschaffen 2 Rn. 9; Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 109/15, NStZ-RR 2015, 218; vom 8. Februar 2017 - 5 StR 561/16, StV 2017, 286; Urteil vom 17. Januar 2018 - 2 StR 180/17, NStZ-RR 2018, 146, 148;… Beschluss vom 25. April 2018 - 1 StR 136/18, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Abgabe 2 Rn. 5;… Urteil vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Abgabe 4 Rn. 27;… Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 1 Verbraucherüberlassung 1 Rn. 7 f.;… vom 5. Dezember 2023 - 4 StR 318/23, juris Rn. 3; vom 30. Januar 2024 - 5 StR 607/23, NStZ-RR 2024, 151, 152;… Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 29 Rn. 829 ff., 838 f., 867, 887 f., 959 f.;… Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 1069, 1117 ff., 1197 ff.). - BGH, 05.12.2023 - 4 StR 318/23
Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Abgabe: eigene tatsächliche …
a) Eine Abgabe von Betäubungsmitteln im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG liegt vor, wenn der Täter die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über Betäubungsmittel an einen Dritten mit der Wirkung überträgt, dass dieser frei über die Betäubungsmittel verfügen kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. April 2018 - 1 StR 136/18 Rn. 5; Beschluss vom 8. Februar 2017 - 5 StR 561/16, StV 2017, 286;… Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 3 StR 381/06 Rn. 1; Beschluss vom 14. März 2002 - 3 StR 469/01, beck-online; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21 Rn. 7 (Gewahrsamsübertragung zur freien Verfügung)).
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