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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2021 - 3 StR 471/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,4397
BGH, 27.01.2021 - 3 StR 471/20 (https://dejure.org/2021,4397)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2021 - 3 StR 471/20 (https://dejure.org/2021,4397)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2021 - 3 StR 471/20 (https://dejure.org/2021,4397)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 454 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 277/11

    Einziehung von Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 3 StR 471/20
    Voraussetzung hierfür ist, dass die Betäubungsmittel Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat sind (BGH, Beschlüsse vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, NJW 2002, 1810, 1811 mwN; vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11, juris Rn. 2; vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, NStZ-RR 2017, 220).

    Rn. 5 Da der Ausspruch über die Einziehung insoweit nur wegen einer Gesetzesverletzung bei Anwendung des Gesetzes auf die dem Urteil zugrundeliegenden Feststellungen aufzuheben ist, entscheidet der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst dahin, dass die Anordnung der Einziehung in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang entfällt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11, juris Rn. 3;… vom 29. November 2016 - 3 StR 374/16, juris Rn. 2).

  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 340/14

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des "Handeltreibens"; …

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 3 StR 471/20
    Hinsichtlich des abgeurteilten Delikts aus dem Betäubungsmittelstrafrecht ist die ausdrückliche Bezeichnung als "unerlaubt" entbehrlich, da Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ausschließlich den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln betreffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14, juris Rn. 8;… vom 8. April 2020 - 3 StR 55/20, juris Rn. 2;… vom 10. November 2020 - 3 StR 355/20, juris Rn. 2).
  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 3 StR 471/20
    Voraussetzung hierfür ist, dass die Betäubungsmittel Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat sind (BGH, Beschlüsse vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, NJW 2002, 1810, 1811 mwN;… vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11, juris Rn. 2; vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, NStZ-RR 2017, 220).
  • BGH, 08.04.2020 - 3 StR 55/20

    Anforderungen an die konkrete Bezeichnung einzuziehender Gegenstände in der …

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 3 StR 471/20
    Hinsichtlich des abgeurteilten Delikts aus dem Betäubungsmittelstrafrecht ist die ausdrückliche Bezeichnung als "unerlaubt" entbehrlich, da Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ausschließlich den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln betreffen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14, juris Rn. 8; vom 8. April 2020 - 3 StR 55/20, juris Rn. 2;… vom 10. November 2020 - 3 StR 355/20, juris Rn. 2).
  • BGH, 07.02.2017 - 3 StR 557/16

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsanordnung (Einziehung von Betäubungsmitteln nur bei …

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 3 StR 471/20
    Voraussetzung hierfür ist, dass die Betäubungsmittel Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat sind (BGH, Beschlüsse vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, NJW 2002, 1810, 1811 mwN;… vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11, juris Rn. 2; vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, NStZ-RR 2017, 220).
  • BGH, 10.11.2020 - 3 StR 355/20

    Neufassung der Urteilsformel hinsichtlich Entbehrlichkeit der ausdrücklichen …

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 3 StR 471/20
    Hinsichtlich des abgeurteilten Delikts aus dem Betäubungsmittelstrafrecht ist die ausdrückliche Bezeichnung als "unerlaubt" entbehrlich, da Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ausschließlich den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln betreffen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14, juris Rn. 8;… vom 8. April 2020 - 3 StR 55/20, juris Rn. 2; vom 10. November 2020 - 3 StR 355/20, juris Rn. 2).
  • BGH, 29.11.2016 - 3 StR 374/16

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsanordnung

    Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 3 StR 471/20
    Rn. 5 Da der Ausspruch über die Einziehung insoweit nur wegen einer Gesetzesverletzung bei Anwendung des Gesetzes auf die dem Urteil zugrundeliegenden Feststellungen aufzuheben ist, entscheidet der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst dahin, dass die Anordnung der Einziehung in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang entfällt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11, juris Rn. 3; vom 29. November 2016 - 3 StR 374/16, juris Rn. 2).
  • BGH, 08.03.2022 - 3 StR 238/21

    Einziehung (erweiterte Einziehung; Surrogat; Wertersatz; selbständige Einziehung; …

    Die Voraussetzung des § 33 Satz 1 BtMG, dass die Drogen Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Taten sind (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2021 - 3 StR 471/20, juris Rn. 4;… vom 2. November 2021 - 3 StR 324/21, juris Rn. 6), liegt nicht vor.
  • BGH, 26.07.2022 - 3 StR 193/22

    Amphetamin als Betäubungsmittel von mittlerer Gefährlichkeit; Einziehung

    Damit kommt eine Einziehung der vorgenannten Betäubungsmittel gemäß § 74 Abs. 2 StGB i.V.m. § 33 Satz 1 BtMG nicht in Betracht, weil sie keine Tatobjekte der abgeurteilten Taten waren (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 27;… vom 2. November 2021 - 3 StR 324/21, juris Rn. 5; vom 27. Januar 2021 - 3 StR 471/20, juris Rn. 4).
  • BGH, 02.11.2021 - 3 StR 324/21

    Teilweise Aufhebung der Einziehungsentscheidung

    a) Hinsichtlich der genannten Betäubungsmittel kommt eine Einziehung nach § 33 Satz 1 BtMG nicht in Betracht; denn die Voraussetzung, dass die Betäubungsmittel Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat sind (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2021 - 3 StR 471/20, juris Rn. 4; vom 7. Februar 2017 - 3 StR 557/16, NStZ-RR 2017, 220), liegt nicht vor.
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