Rechtsprechung
| BGH, 22.01.1986 - 3 StR 475/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unterbrechung der Verjährung der Verfolgung eines Tötungsdelikts - Eintritt der so genannten absoluten Verjährung - Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Taten aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Überleitungsvertrags - Treffen von Feststellungen zur Frage der zur ...
- junsv.nl
Anordnung der Erschiessung von insgesamt 8 Fremdarbeitern durch Werwolf-Gruppen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Waldshut-Tiengen, 26.04.1985 - Ks 1/64
- BGH, 22.01.1986 - 3 StR 475/85
Papierfundstellen
- NStZ 1986, 313
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.09.1960 - 4 StR 242/60
Zweifache Massenexekution von insgesamt 151 russischen Fremdarbeitern wegen …
Auszug aus BGH, 22.01.1986 - 3 StR 475/85
Es kann auf sich beruhen, ob das Landgericht eine solche Absicht nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe ausreichend festgestellt hat, indem es hervorhebt (UA S. 20), die Tötung unschuldiger und unbeteiligter Menschen, nur um ein militärisches Unternehmen durchführen zu können, widerspreche den elementarsten Rechtsgrundsätzen (vgl. zur Rechtswidrigkeit vorbeugender Erschießungen, insbesondere zur Abwehr künftiger Gefahren, BGHSt 15, 214, 216 f; 19, 33).Es kommt deshalb hier nicht darauf an, ob sich der Befehlende bewußt war, einen Befehl zur Begehung eines Verbrechens zu erteilen, und ob der Angeklagte als Befehlsempfänger die innere Einstellung des Befehlenden erkannt hat (BGHSt 15, 214, 217).
- BGH, 19.03.1953 - 3 StR 765/52
Erschiessung eines aufgegriffenen russischen Kriegsgefangenen wegen angeblicher …
Auszug aus BGH, 22.01.1986 - 3 StR 475/85
Es hat die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angeklagten nach § 47 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MStGB zwar nur damit begründet, ihm sei bekannt gewesen, daß die von ihm geförderte Tat ein Verbrechen gewesen sei (UA S. 42), während nach dem Gesetzeswortlaut auf die Kenntnis des Untergebenen davon abzustellen ist, daß der Befehl des Vorgesetzten die Ausführung eines allgemeinen oder militärischen Vergehens oder Verbrechens bezweckt (vgl. hierzu BGH NJW 1954, 401, 402; BGHSt 22, 223, 225), der Befehlende sie also beabsichtigt habe. - BGH, 02.08.1968 - 4 StR 623/67
Massenerschiessungen von jüdischen Männern, Frauen und Kindern sowie …
Auszug aus BGH, 22.01.1986 - 3 StR 475/85
Es hat die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angeklagten nach § 47 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MStGB zwar nur damit begründet, ihm sei bekannt gewesen, daß die von ihm geförderte Tat ein Verbrechen gewesen sei (UA S. 42), während nach dem Gesetzeswortlaut auf die Kenntnis des Untergebenen davon abzustellen ist, daß der Befehl des Vorgesetzten die Ausführung eines allgemeinen oder militärischen Vergehens oder Verbrechens bezweckt (vgl. hierzu BGH NJW 1954, 401, 402; BGHSt 22, 223, 225), der Befehlende sie also beabsichtigt habe.
- BGH, 14.02.1966 - GSSt 1/65
Verurteilung wegen eines Kriegsverbrechens - Anwendbarkeit eines …
Auszug aus BGH, 22.01.1986 - 3 StR 475/85
Doch bildete nach dem Sinn und Zweck der einschlägigen Bestimmungen des Überleitungsvertrags nicht bereits dieser objektive Sachverhalt ein Verfahrenshindernis; vielmehr hätte erst die (in der Regel durch eine Bescheinigung des zuständigen Botschafters oder Geschäftsträgers der betreffenden Macht begründete) sichere Kenntnis des deutschen Gerichts davon, daß eine solche abgeschlossene Untersuchung vorliege, die Fortführung des Verfahrens gehindert (BGHSt 21, 29, 37 f). - BGH, 14.03.1972 - 5 StR 54/72
Raub eines Kraftwagens auf der Straße - Nahe Beziehung einer Tat zur Benutzung …
Auszug aus BGH, 22.01.1986 - 3 StR 475/85
Das wäre zwar nicht der Fall gewesen, wenn sie ausschließlich die Ermittlung der als Beschuldigte in Betracht kommenden noch unbekannten Personen zum Ziel gehabt hätte (BGHSt 24, 320, 323). - BGH, 16.07.1963 - 1 StR 118/63
Erschiessung von 22 italienischen Hilfswilligen
Auszug aus BGH, 22.01.1986 - 3 StR 475/85
Es kann auf sich beruhen, ob das Landgericht eine solche Absicht nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe ausreichend festgestellt hat, indem es hervorhebt (UA S. 20), die Tötung unschuldiger und unbeteiligter Menschen, nur um ein militärisches Unternehmen durchführen zu können, widerspreche den elementarsten Rechtsgrundsätzen (vgl. zur Rechtswidrigkeit vorbeugender Erschießungen, insbesondere zur Abwehr künftiger Gefahren, BGHSt 15, 214, 216 f; 19, 33).
- BGH, 29.10.1996 - 4 StR 394/96
Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, wenn bei einer …
Daraus folgt nach übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur: Nur eine gegen eine bestimmte Person gerichtete, nicht aber eine die Ermittlung des noch unbekannten Täters bezweckende Untersuchungshandlung ist geeignet, die Verjährung zu unterbrechen (vgl. BGHSt 24, 321, 323; BGH NStZ 1986, 313; wistra 1991, 217; BGH, Urteil vom 1. September 1977 - 4 StR 382/77; RGSt 6, 212; 214; RG Recht 1910 Nr. 808; HRR 1933 Nr. 73; BayObLG DAR 1988, 172; OLG Celle JR 1966, 470; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 331, 332;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 78c Rdn. 4;… Göhler OWiG 11. Aufl. § 33 Rdn. 55;… Jähnke in LK StGB 11. Aufl. § 78c Rdn. 4;… Rudolphi in SK-StGB § 78c Rdn. 6;… Stree in Schönke/ Schröder StGB 24. Aufl. § 78c Rdn. 24;… Weller in KK-OWiG § 33 Rdn. 120). - LG München I, 11.08.2009 - 1 Ks 115 Js 10394/07
Lebenslange Haftstrafe für NS-Verbrecher
Eine solche würde den Angeklagten nicht von seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit befreien (vgl. BGH NStZ 1986, 313, 314). - LG Hagen, 08.01.2014 - 31 Ks 11/12
Siert Bruins: Niederländer wegen NS-Verbrechen vor Gericht
Die Verjährung ruhte entsprechend § 69 Abs. 1 StGB a.F. (jetzt § 78b Abs. 1 StGB) zunächst in der Zeit bis zur deutschen Kapitulation am 08.05.1945 (BGH, Urteil vom 28.05.1963 - 1 StR 540/62 , BGHSt 18, 367; BGH, Urteil v. 22.01.1986 - 3 StR 475/85 , NStZ 1986, 313), da nach der Art der Tat unter den besonderen Umständen des Dritten Reiches vorher mit der Strafverfolgung nicht begonnen werden konnte. - BayObLG, 16.11.1995 - 2 ObOWi 555/95 Es wird in der Rechtsprechung als ausreichend angesehen, daß der Beschuldigte als einer der Tatbeteiligten in den Akten bereits namentlich genannt war (vgl. BGH NStZ 1986, 313 ).
- BezG Magdeburg, 03.06.1992 - BSK 380/91
Mitwirkung an der Erschiessung von insgesamt mind. 5300 Juden in drei …
Denn § 47 MStGB begründet keinen Rechtfertigungsgrund für denjenigen, der einen von ihm als verbrecherisch durchschauten Befehl ausführt (…BGH, Urt. v. 10.6.1975, 1 StR 192/75, S.8 ; BGH, Urt. vom 22.1.1986, 3 StR 475/85, S.12 ; vgl. auch Baumann, JZ 1963, 120).
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