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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.1997 - 3 StR 539/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3368
BGH, 08.01.1997 - 3 StR 539/96 (https://dejure.org/1997,3368)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1997 - 3 StR 539/96 (https://dejure.org/1997,3368)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1997 - 3 StR 539/96 (https://dejure.org/1997,3368)
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Erkrankte Schöffin

Keine analoge Anwendung von § 229 Abs. 3 StPO bei Erkrankung eines sonstigen Verfahrensbeteiligten, Möglichkeit der Durchführung der Hauptverhandlung in deren Wohnung (Hinweis: mit Gesetzesänderung zum 1.9.04 sind Schöffen und sonstige Richter in § 229 Abs. 3 StPO einbezogen worden);

§ 357 StPO unanwendbar bei Verfahrensfehlern, sofern sie kein Verfahrenshindernis zur Folge haben

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Überschreitung der Zehntagesfrist bei Unterbrechung der Verhandlung - Hauptverhandlungsunterbrechungen infolge der Erkrankung des Angeklagten oder anderer Verfahrensbeteiligter - Erweiterung der Regel, dass Hauptverhandlungen maximal für zehn Tage unterbrochen werden ...

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Angabe des Versäumnisgrundes bei einem Wiedereinsetzungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 229, § 337

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 503
  • StV 1997, 282
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.02.1970 - 4 StR 272/68

    Rüge ordnungswidriger Besetzung des Gerichts wegen mangelnder Verhandlungs- und …

    Auszug aus BGH, 08.01.1997 - 3 StR 539/96
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden, daß das Urteil auf einem derartigen Verfahrensverstoß beruht (vgl. u.a. BGHSt 23, 224, 225; BGH NJW 1996, 3019, 3020, NStZ 1992, 550, 551).

    Ein Sachverhalt, der mit den Fällen gleichgesetzt werden könnte, in denen der Bundesgerichtshof die Möglichkeit eines Beruhens auf der Verletzung des § 229 Abs. 1 StPO ausnahmsweise verneint hat (vgl. BGHSt 23, 224, 225 f.;… BGHR StPO § 229 III Hemmung 3; BGH, Urteil vom 3. August 1979 - 2 StR 475/78), liegt nicht vor.

  • BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84

    Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen …

    Auszug aus BGH, 08.01.1997 - 3 StR 539/96
    Eine solche Bewertung ist dem Revisionsgericht nach Feststellung eines sogenannten relativen Revisionsgrunds (§ 337 StPO) vorbehalten (vgl. BGH NStZ 1986, 518, 519); sie ist an revisionsrechtlichen Grundsätzen ausgerichtet, ändert an dem geschehenen Verfahrensfehler nichts und kann mit der gebotenen Zuverlässigkeit erst nach Abschluß der Hauptverhandlung unter Berücksichtigung der schriftlichen Urteilsgründe vorgenommen werden (…vgl. BGH a.a.O.;… Treier in KK-StPO 3. Aufl. § 229 Rdn. 15).

    Der Gesetzeswortlaut, der Regelungszusammenhang und die Entstehungsgeschichte ergeben eindeutig, daß diese Ausnahmevorschrift nach bewußter Entscheidung des Gesetzgebers auf den Fall der Erkrankung des Angeklagten beschränkt und daher eine entsprechende Anwendung auf Hauptverhandlungsunterbrechungen infolge der Erkrankung anderer Verfahrensbeteiligter nicht möglich ist (so der Sache nach schon BGH NStZ 1986, 518, 519;… Schlüchter in SK-StPO § 229 Rdn. 21; Zieschang StV 1996, 115, 117).

  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 172/96

    Hauptverhandlung - Unterbrechung - Scheinfortsetzung

    Auszug aus BGH, 08.01.1997 - 3 StR 539/96
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden, daß das Urteil auf einem derartigen Verfahrensverstoß beruht (vgl. u.a. BGHSt 23, 224, 225; BGH NJW 1996, 3019, 3020, NStZ 1992, 550, 551).
  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 234/92

    Verfahrensrüge der Überschreitung der Höchstdauer einer Unterbrechung der …

    Auszug aus BGH, 08.01.1997 - 3 StR 539/96
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden, daß das Urteil auf einem derartigen Verfahrensverstoß beruht (vgl. u.a. BGHSt 23, 224, 225; BGH NJW 1996, 3019, 3020, NStZ 1992, 550, 551).
  • BGH, 14.08.1998 - 3 StR 268/98

    Beginn des Laufes der Unterbrechungsfrist

    Auszug aus BGH, 08.01.1997 - 3 StR 539/96
    Ein Sachverhalt, der mit den Fällen gleichgesetzt werden könnte, in denen der Bundesgerichtshof die Möglichkeit eines Beruhens auf der Verletzung des § 229 Abs. 1 StPO ausnahmsweise verneint hat (vgl. BGHSt 23, 224, 225 f.; BGHR StPO § 229 III Hemmung 3; BGH, Urteil vom 3. August 1979 - 2 StR 475/78), liegt nicht vor.
  • BGH, 03.08.1979 - 2 StR 475/78

    Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung wegen Urlaubs - Befreiung des …

    Auszug aus BGH, 08.01.1997 - 3 StR 539/96
    Ein Sachverhalt, der mit den Fällen gleichgesetzt werden könnte, in denen der Bundesgerichtshof die Möglichkeit eines Beruhens auf der Verletzung des § 229 Abs. 1 StPO ausnahmsweise verneint hat (vgl. BGHSt 23, 224, 225 f.;… BGHR StPO § 229 III Hemmung 3; BGH, Urteil vom 3. August 1979 - 2 StR 475/78), liegt nicht vor.
  • BGH, 08.03.2016 - 3 StR 544/15

    Eintritt des Ergänzungsrichters bei Krankheit eines zur Urteilsfindung berufenen …

    Falls die Hauptverhandlung mit dem zeitweise verhinderten Richter nicht innerhalb dieser Fristen fortgesetzt werden kann, muss dessen Verhinderung festgestellt werden und der Ergänzungsrichter eintreten (BGH, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 StR 854/84, NStZ 1986, 518, 519; Urteil vom 5. Oktober 1988 - 2 StR 250/88, BGHSt 35, 366, 373; Beschluss vom 8. Januar 1997 - 3 StR 539/96, NStZ 1997, 503; Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99, 103;… LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 229 Rn. 9;… LR/Wickern, StPO, 26. Aufl., § 192 GVG Rn. 17).
  • BGH, 13.09.2005 - 4 StR 399/05

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der …

    Jedenfalls in den Fällen, in denen die Wahrung der Frist des § 45 Abs. 1 StPO nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, gehört zur formgerechten Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags, dass der Antragsteller mitteilt, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (BGH, Beschluss vom 8. Januar 1997 - 3 StR 539/96;… BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7 m.w.N.).
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