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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.2002 - 3 StR 55/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5606
BGH, 03.04.2002 - 3 StR 55/02 (https://dejure.org/2002,5606)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2002 - 3 StR 55/02 (https://dejure.org/2002,5606)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2002 - 3 StR 55/02 (https://dejure.org/2002,5606)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 78 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
    Selbständige Prüfung der Verjährung der Einzeltaten bei Tateinheit; strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten; Verbot der Doppelverwertung

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.10.1989 - 3 StR 80/89

    Straftatbestand der dirigierenden Zuhälterei - Überprüfung der Verjährung beim …

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 3 StR 55/02
    Auch bei Tateinheit unterliegt jede Gesetzesverletzung einer eigenen Verjährung (BGH NStZ 1990, 80, 81).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 581/91

    Beurteilung des Strafrahmens bei Sexualdelikten im familiären Bezugsrahmen

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 3 StR 55/02
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten - in eingeschränktem Umfang - möglich (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11, 19, 20; BGH, Beschl. vom 10. September 1997 - 3 StR 274/97); auch hätte der Tatrichter das zusätzliche Unrecht, das den rechtsfehlerfrei abgeurteilten Taten gemäß § 176 Abs. 1 StGB - ungeachtet der Änderung des Schuldspruchs - dadurch anhaftet, daß der Angeklagte den sexuellen Mißbrauch gerade an dem ihm anvertrauten Stiefkind beging, bei der Strafzumessung zu dessen Lasten berücksichtigen dürfen (BGH NStZ-RR 1998, 175; BGH bei Pfister NStZ-RR 1999, 322).
  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte …

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 3 StR 55/02
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten - in eingeschränktem Umfang - möglich (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11, 19, 20; BGH, Beschl. vom 10. September 1997 - 3 StR 274/97); auch hätte der Tatrichter das zusätzliche Unrecht, das den rechtsfehlerfrei abgeurteilten Taten gemäß § 176 Abs. 1 StGB - ungeachtet der Änderung des Schuldspruchs - dadurch anhaftet, daß der Angeklagte den sexuellen Mißbrauch gerade an dem ihm anvertrauten Stiefkind beging, bei der Strafzumessung zu dessen Lasten berücksichtigen dürfen (BGH NStZ-RR 1998, 175; BGH bei Pfister NStZ-RR 1999, 322).
  • BGH, 21.08.1997 - 4 StR 379/97

    Zulässigkeit der strafschärfenden Wertung, dass die Geschädigte die Tochter des …

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 3 StR 55/02
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten - in eingeschränktem Umfang - möglich (…BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11, 19, 20; BGH, Beschl. vom 10. September 1997 - 3 StR 274/97); auch hätte der Tatrichter das zusätzliche Unrecht, das den rechtsfehlerfrei abgeurteilten Taten gemäß § 176 Abs. 1 StGB - ungeachtet der Änderung des Schuldspruchs - dadurch anhaftet, daß der Angeklagte den sexuellen Mißbrauch gerade an dem ihm anvertrauten Stiefkind beging, bei der Strafzumessung zu dessen Lasten berücksichtigen dürfen (BGH NStZ-RR 1998, 175; BGH bei Pfister NStZ-RR 1999, 322).
  • BGH, 18.10.1989 - 3 StR 173/89

    Einstellung eines Jahres wegen Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 3 StR 55/02
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten - in eingeschränktem Umfang - möglich (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11, 19, 20; BGH, Beschl. vom 10. September 1997 - 3 StR 274/97); auch hätte der Tatrichter das zusätzliche Unrecht, das den rechtsfehlerfrei abgeurteilten Taten gemäß § 176 Abs. 1 StGB - ungeachtet der Änderung des Schuldspruchs - dadurch anhaftet, daß der Angeklagte den sexuellen Mißbrauch gerade an dem ihm anvertrauten Stiefkind beging, bei der Strafzumessung zu dessen Lasten berücksichtigen dürfen (BGH NStZ-RR 1998, 175; BGH bei Pfister NStZ-RR 1999, 322).
  • BGH, 10.09.1997 - 3 StR 274/97

    Verjährungsfrist für den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von …

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 3 StR 55/02
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die strafschärfende Berücksichtigung verjährter Taten - in eingeschränktem Umfang - möglich (…BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11, 19, 20; BGH, Beschl. vom 10. September 1997 - 3 StR 274/97); auch hätte der Tatrichter das zusätzliche Unrecht, das den rechtsfehlerfrei abgeurteilten Taten gemäß § 176 Abs. 1 StGB - ungeachtet der Änderung des Schuldspruchs - dadurch anhaftet, daß der Angeklagte den sexuellen Mißbrauch gerade an dem ihm anvertrauten Stiefkind beging, bei der Strafzumessung zu dessen Lasten berücksichtigen dürfen (BGH NStZ-RR 1998, 175; BGH bei Pfister NStZ-RR 1999, 322).
  • BGH, 26.07.2005 - 5 StR 256/05

    Strafschärfende Berücksichtigung verjährter Straftaten (Vorleben; angemessene …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es zum einen zulässig, verjährte Taten strafschärfend zu berücksichtigen (…vgl. Senat in BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20; BGH, Beschluß vom 3. April 2002 - 3 StR 55/02 m.w.N.).
  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 129/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage); Verfolgungsverjährung bei Tateinheit

    Denn der Tatrichter hätte das zusätzliche Unrecht, das den rechtsfehlerfrei abgeurteilten Taten gemäß § 176 Abs. 1 StGB - ungeachtet der Änderung des Schuldspruchs - dadurch anhaftet, daß der Angeklagte den sexuellen Mißbrauch gerade an dem auch ihm anvertrauten Stiefkind beging, bei der Strafzumessung zu dessen Lasten berücksichtigen dürfen (BGH, Beschluß vom 3. April 2002 - 3 StR 55/02).
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