Rechtsprechung
| BGH, 08.01.2015 - 3 StR 590/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 62 StGB; § 63 StGB
Rechtsfehlerhafte Unterbringungsanordnung (Subsidiarität; Verhältnismäßigkeit; unterblieben Prüfung des Ausreichens außerstrafrechtlicher Sicherungssysteme) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Verhältnismäßigkeitsprüfung und Subsidiaritätsgrundsatz bei einem nach Landesrecht untergebrachten Betreuten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 StGB, § 63 StGB, § 240 StGB, Art 20 GG, § 1 UbrgG RP
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Verhältnismäßigkeitsprüfung und Subsidiaritätsgrundsatz bei einem nach Landesrecht untergebrachten Betreuten - IWW
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Gefährlichkeit bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 62; StGB § 63
Berücksichtigung der Gefährlichkeit bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - datenbank.nwb.de
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Verhältnismäßigkeitsprüfung und Subsidiaritätsgrundsatz bei einem nach Landesrecht untergebrachten Betreuten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 21.07.2014 - 10 KLs 2070 Js 60215/13
- BGH, 08.01.2015 - 3 StR 590/14
Papierfundstellen
- StV 2016, 730
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.02.2000 - 3 StR 595/99
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Auszug aus BGH, 08.01.2015 - 3 StR 590/14
Zudem wird zu beachten sein, dass das Subsidiaritätsprinzip bei den freiheitsentziehenden Maßregeln nicht für die Frage der Anordnung, sondern nur für die Frage der Vollstreckung gilt (BGH, Urteile vom 23. Februar 2000 - 3 StR 595/99, NStZ-RR 2000, 300, 301 und vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 469/08, NStZ 2009, 260, 261). - BGH, 11.12.2008 - 3 StR 469/08
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Subsidiaritätsprinzip; …
Auszug aus BGH, 08.01.2015 - 3 StR 590/14
Zudem wird zu beachten sein, dass das Subsidiaritätsprinzip bei den freiheitsentziehenden Maßregeln nicht für die Frage der Anordnung, sondern nur für die Frage der Vollstreckung gilt (BGH, Urteile vom 23. Februar 2000 - 3 StR 595/99, NStZ-RR 2000, 300, 301 und vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 469/08, NStZ 2009, 260, 261).
- BGH, 30.11.2017 - 3 StR 385/17
Isolierte Anfechtung der Verwarnung mit Strafvorbehalt mit der Revision; …
Zwar weist die Revision im Ausgangspunkt zutreffend darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Senats dieses Prinzip grundsätzlich nur für die Frage der Vollstreckung, nicht für die Frage der Anordnung gilt (…vgl. Urteile vom 23. Februar 2000 - 3 StR 595/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 28;… vom 14. Februar 2001 - 3 StR 455/00, juris Rn. 8; vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 469/08, NStZ 2009, 260, 261; Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 590/14, StV 2016, 730, 731). - BGH, 02.05.2019 - 3 StR 87/19
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (umfassende …
Im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit gemäß § 62 StGB ist daher in der Regel die Überlegung geboten, ob der Gefährlichkeit des Täters ausreichend durch außerstrafrechtliche Sicherungssysteme - etwa die hier angeordnete zeitweise Betreuung unter anderem für den Bereich der Aufenthaltsbestimmung - begegnet werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 590/14, juris Rn. 5).
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