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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,13846
BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22 (https://dejure.org/2022,13846)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2022 - 3 StR 71/22 (https://dejure.org/2022,13846)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2022 - 3 StR 71/22 (https://dejure.org/2022,13846)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 49 StGB; § 55 StGB
    Gesamtstrafenbildung (Vorverurteilung; Zäsurwirkung; Berücksichtigung des Gesamtstrafenübels); Zusammentreffen mehrerer vertypter Milderungsgründe

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aufrechterhaltung der Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis; Einziehungsentscheidung aus der Vorverurteilung; Versuchte schwere Brandstiftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechterhaltung der Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis; Einziehungsentscheidung aus der Vorverurteilung; Versuchte schwere Brandstiftung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22
    Denn da die Taten, die Gegenstand der zweiten Vorverurteilung waren, allesamt vor der früheren ersten Vorverurteilung durch das Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr vom 17. Oktober 2019 (UA Bl. 6 ff.) begangen wurden und somit in diese einzubeziehen sind, kann die zweite Vorverurteilung keine Zäsurwirkung mehr entfalten (vgl. Senat, Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97 = NJW 1998, 3725, BGH, Beschluss vom 22. Juli 1997 - 1 StR 340/97;… Fischer, StGB, 69. Aufl. 2022, § 55 Rn. 12c).
  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 5/02

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit; Hinzuziehung eines Sachverständigen (Psychologe) …

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22
    Der Ausspruch, die Anweisung an die Verwaltungsbehörde aus dem Urteil des Amtsgerichts Moers vom 14. Januar 2020, dem Angeklagten vor Ablauf von 16 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen (UA Bl. 8), aufrechtzuerhalten, hat zu entfallen, weil eine frühere (isolierte) Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB nur dann aufrecht zu erhalten ist, wenn sie noch nicht durch Zeitablauf erledigt ist (BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2008 - 1 StR 542/07, 19. Februar 2002 - 1 StR 5/02, vom 15. Mai 1996 - 1 StR 197/96;… Fischer, 69. Aufl. 2022, § 69a Rn. 26).
  • BGH, 14.02.2008 - 1 StR 542/07

    Sperrfrist bei der Entziehung der Fahrerlaubnis (gesetzliche Mindestsperrfrist; …

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22
    Der Ausspruch, die Anweisung an die Verwaltungsbehörde aus dem Urteil des Amtsgerichts Moers vom 14. Januar 2020, dem Angeklagten vor Ablauf von 16 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen (UA Bl. 8), aufrechtzuerhalten, hat zu entfallen, weil eine frühere (isolierte) Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB nur dann aufrecht zu erhalten ist, wenn sie noch nicht durch Zeitablauf erledigt ist (BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2008 - 1 StR 542/07, 19. Februar 2002 - 1 StR 5/02, vom 15. Mai 1996 - 1 StR 197/96;… Fischer, 69. Aufl. 2022, § 69a Rn. 26).
  • BGH, 17.04.2008 - 4 StR 118/08

    Rechtsfehlerhaft gebildeter Gesamtstrafenausspruch (Nachteilsausgleich bei …

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22
    Es muss also darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2021 - 2 StR 233/20 und vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08).
  • BGH, 27.07.2021 - 3 StR 203/21

    Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in einer …

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22
    Die Einziehungsentscheidung ist dahin zu ändern, dass ein einheitlicher Betrag i.H.v. 3.570 EUR festzusetzen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 3 StR 203/21, Rn. 6).
  • BGH, 20.09.2007 - 4 StR 431/07

    Gesamtstrafenbildung (keine Zäsurwirkung bei "Verbrauch" für eine nachträgliche …

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22
    Die zweite Vorverurteilung ist vielmehr 'gesamtstrafenrechtlich verbraucht', weil aus den drei ihr zugrundeliegenden Taten (UA Bl. 8 ff.) und den Einzelstrafen aus der ersten Vorverurteilung durch das Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr vom 17. Oktober 2019 zu Recht gemäß § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafe (UA Bl. 33 f.) gebildet worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - 4 StR 431/07).
  • BGH, 22.07.1997 - 1 StR 340/97

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Strafzumessungserwägungen und …

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22
    Denn da die Taten, die Gegenstand der zweiten Vorverurteilung waren, allesamt vor der früheren ersten Vorverurteilung durch das Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr vom 17. Oktober 2019 (UA Bl. 6 ff.) begangen wurden und somit in diese einzubeziehen sind, kann die zweite Vorverurteilung keine Zäsurwirkung mehr entfalten (vgl. Senat, Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97 = NJW 1998, 3725, BGH, Beschluss vom 22. Juli 1997 - 1 StR 340/97;… Fischer, StGB, 69. Aufl. 2022, § 55 Rn. 12c).
  • BGH, 16.02.2021 - 2 StR 233/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (tatgerichtliche Ausführungen zum …

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22
    Es muss also darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2021 - 2 StR 233/20 und vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08).
  • BGH, 17.02.2014 - 3 StR 7/14

    Unzureichende Strafzumessungserwägungen (fehlende Würdigung aller Umstände bei …

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22
    Der "Einzelstrafausspruch hinsichtlich der unter Ziff. 5 aufgeführten Tat (UA Bl. 14 ff.), der versuchten schweren Brandstiftung gemäß §§ 306a Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB, (begegnet) durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil das Landgericht jedenfalls nicht hinreichend deutlich den vertypten Milderungsgrund des Versuchs berücksichtigt hat (vgl. Senat, NStZ-RR 2014, 136).
  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 197/96

    Anordnung der Aufrechterhaltung - Maßregel der Sicherung und Besserung - …

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22
    Der Ausspruch, die Anweisung an die Verwaltungsbehörde aus dem Urteil des Amtsgerichts Moers vom 14. Januar 2020, dem Angeklagten vor Ablauf von 16 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen (UA Bl. 8), aufrechtzuerhalten, hat zu entfallen, weil eine frühere (isolierte) Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB nur dann aufrecht zu erhalten ist, wenn sie noch nicht durch Zeitablauf erledigt ist (BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2008 - 1 StR 542/07, 19. Februar 2002 - 1 StR 5/02, vom 15. Mai 1996 - 1 StR 197/96;… Fischer, 69. Aufl. 2022, § 69a Rn. 26).
  • BGH, 16.03.2026 - 3 StR 248/25

    Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch und die Anordnung der Einziehung …

    Es muss deshalb darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 9. September 2025 - 2 StR 343/25, juris Rn. 4;… Urteil vom 8. November 2023 - 2 StR 374/23, juris Rn. 17; Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 3 StR 71/22, juris Rn. 3;… vom 20. April 2022 - 3 StR 62/22, juris Rn. 3;… vom 16. Februar 2021 - 2 StR 233/20, juris Rn. 3).
  • BGH, 25.03.2026 - 4 StR 639/25

    Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung in Strafaussprüchen auf Revision des …

    Bei dem Angeklagten G. ist mit der Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe zugleich der Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung die Grundlage entzogen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 71/22 Rn. 3).
  • BGH, 15.04.2025 - 3 StR 1/25

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Feststellungen im Urteil zum …

    Rn. 7 Das entzieht dem Rechtsfolgenausspruch auch insoweit die Grundlage, als das Landgericht dem Angeklagten die Aussetzung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung (§ 56 Abs. 2 StGB) versagt hat (UA Bl. 59; vgl. Senat, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 71/22, juris Rn. 3).
  • BGH, 30.09.2025 - 3 StR 156/25

    Beschwer des Angeklagten durch rechtsfehlerhaft festgesetzte Gesamtstrafen

    Rn. 13 f) Die Aufhebung der Aussprüche über die Gesamtstrafen erfasst die Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 71/22, juris Rn. 3 mwN).
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