Rechtsprechung
| BGH, 18.03.1954 - 3 StR 745/53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,3745) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.03.1954 - 3 StR 745/53
Nach § 105 des Gesetzes sind die für Jugendliche geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 32 auf Heranwachsende anzuwenden, wenn sie ihrer ganzen Persönlichkeit nach zur Tatzeit nur die sittliche und geistige Reife von Jugendlichen hatten oder wenn es sich nach der Art, den Umständen und Beweggründen der Straftaten um Jugendverfehlungen handelt, Nach § 116 Abs. 1 JGG ist diese Vorschrift auch auf Verfehlungen anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes begangen worden sind (vgl auch § 2 Abs. 2 StGB n.F. in Verb. m. § 354 a StPO, sowie die Urteile BGH 1 StR 362/53 vom 17. November 1953 - für die Entscheidungssammlung des BGH bestimmt - und 2 StR 467/53 vom 20. November 1953 in NJW 1954, 323).Die Befugnis des Tatrichters, das Verfahren gegen den Angeklagten T. abzutrennen und an das Jugendschöffengericht zu verweisen (§ 118 Abs. 2, 103 Abs. 3, 108, 40 JGG), wird dadurch nicht berührt (vgl das schon erwähnte Urteil BGH 1 StR 362/53 vom 17. November 1953).
- BGH, 30.04.1953 - 5 StR 941/52
Diebesfalle - § 242 StGB, Gewahrsam, Einwilligung, § 22 StGB, Strafbarkeit des …
Auszug aus BGH, 18.03.1954 - 3 StR 745/53
Standen diese in niemandes Gewahrsam, dann kam der Versuch einer Unterschlagung, nicht der eines Diebstahls in Betracht (BGH NJW 1953, 1271 Nr. 24). - BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51
Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen …
Auszug aus BGH, 18.03.1954 - 3 StR 745/53
Das Landgericht ist im übrigen zutreffend davon ausgegangen, daß das fortgesetzte Vergehen gegen das UnedMG keine Tateinheit (§ 73 StGB) zwischen den mehreren selbständigen Hehlereihandlungen herzustellen vermochte, mit denen seine Teilakte rechtlich zusammentrafen (BGHSt 2, 246; NJW 1952, 795).
- BGH, 01.02.1952 - 3 StR 820/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.03.1954 - 3 StR 745/53
Diese Darlegungen sind zwar insofern nicht rechtsfehlerfrei, als der Tatrichter die gesetzliche Vorsatzvermutung auch mit der eigenen Verhaltensweise des Beschwerdeführers begründet hat (vgl RGSt 55, 204, 206, BGHSt 2, 146). - RG, 22.12.1920 - IV 1480/20
Zum inneren Tatbestand der Hehlerei.
Auszug aus BGH, 18.03.1954 - 3 StR 745/53
Diese Darlegungen sind zwar insofern nicht rechtsfehlerfrei, als der Tatrichter die gesetzliche Vorsatzvermutung auch mit der eigenen Verhaltensweise des Beschwerdeführers begründet hat (vgl RGSt 55, 204, 206, BGHSt 2, 146). - BGH, 20.11.1953 - 2 StR 467/53
Auszug aus BGH, 18.03.1954 - 3 StR 745/53
Nach § 105 des Gesetzes sind die für Jugendliche geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 32 auf Heranwachsende anzuwenden, wenn sie ihrer ganzen Persönlichkeit nach zur Tatzeit nur die sittliche und geistige Reife von Jugendlichen hatten oder wenn es sich nach der Art, den Umständen und Beweggründen der Straftaten um Jugendverfehlungen handelt, Nach § 116 Abs. 1 JGG ist diese Vorschrift auch auf Verfehlungen anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes begangen worden sind (vgl auch § 2 Abs. 2 StGB n.F. in Verb. m. § 354 a StPO, sowie die Urteile BGH 1 StR 362/53 vom 17. November 1953 - für die Entscheidungssammlung des BGH bestimmt - und 2 StR 467/53 vom 20. November 1953 in NJW 1954, 323). - BGH, 25.09.1952 - 5 StR 498/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.03.1954 - 3 StR 745/53
Unterschlagung ist auch an solchen fremden Sachen möglich, die in niemandes Gewahrsam stehen und an denen der Täter Gewahrsam erst durch die Zueignungshandlung erlangt (BGH 5 StR 441/52vom 29. Mai 1952, 5 StR 498/52 vom 25. September 1952, 4 StR 164/52 vom 6. November 1952). - BGH, 06.11.1952 - 4 StR 164/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.03.1954 - 3 StR 745/53
Unterschlagung ist auch an solchen fremden Sachen möglich, die in niemandes Gewahrsam stehen und an denen der Täter Gewahrsam erst durch die Zueignungshandlung erlangt (BGH 5 StR 441/52vom 29. Mai 1952, 5 StR 498/52 vom 25. September 1952, 4 StR 164/52 vom 6. November 1952). - BGH, 11.03.1954 - 3 StR 776/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.03.1954 - 3 StR 745/53
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist die durch den Erlaß des neuen JGG seit der Hauptverhandlung eingetretene Änderung der Gesetzeslage einer Gesetzesverletzung i.S. des § 357 StPO gleichzustellen (vgl BGH 3 StR 121/53vom 5. November 1953, 3 StR 370/53 vom 17. Dezember 1953, 3 StR 776/53 vom 11. März 1954). - BGH, 17.12.1953 - 3 StR 370/53
Auszug aus BGH, 18.03.1954 - 3 StR 745/53
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist die durch den Erlaß des neuen JGG seit der Hauptverhandlung eingetretene Änderung der Gesetzeslage einer Gesetzesverletzung i.S. des § 357 StPO gleichzustellen (vgl BGH 3 StR 121/53vom 5. November 1953, 3 StR 370/53 vom 17. Dezember 1953, 3 StR 776/53 vom 11. März 1954).
- BGH, 25.03.1954 - 3 StR 131/53
Rechtsmittel
Die bei dem Angeklagten untergestellten Kisten mit Arzneien und Verbandsmaterial waren früheres Wehrmachtseigentum und sind als Beutegut möglicherweise in das Eigentum der Alliierten Streitkräfte übergegangen (vgl BGH 2 StR 162/53 vom 5. Juni 1953 in NJW 1953, 1271 Nr. 24, 3 StR 745/53 vom 18. März 1954).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.