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| BGH, 21.06.1996 - 3 StR 76/96 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entfallen des Schuldspruchs durch Beschränkung der Strafverfolgung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 154a
Wird zitiert von ...
- BGH, 28.08.1997 - 4 StR 110/97 Indes stellt der als Verbrechenstatbestand (§ 1 Abs. 3 Satz 2 StGB -DDR) ausgestaltete § 121 Abs. 2 StGB -DDR trotz der Bezeichnung als "schwerer Fall" einen eigenständigen Qualifikationstatbestand dar (vgl. DDR-Lehrbuch Strafrecht AT, 1978, 5.133 ["Qualifizierung"]; so auch BGH NStZ 1996, 275 für § 148 Abs. 2 StGB -DDR mit Anm. Dölling NStZ 1997, 77 ; vgl. auch Strafrecht der DDR, Lehrkommentar Bd. II, 1969, zu § 213 Abs. 2 Ziff. 4 [a.F.] Anm. 6 [mehrfacher ungesetzlicher Grenzübertritt: "Tatbestandsmerkmal"]); deshalb ist wegen Vergewaltigung im schweren Fall zu verurteilen (vgl. Heymann, Pompoes, Schindler NJ 1968, 458; BGH, Beschluß vom 21. Juni 1996 - 3 StR 76/96).
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