Rechtsprechung
| BGH, 29.05.2008 - 3 StR 97/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 154a StPO; § 46 StGB; § 337 StPO
Beschränkung der Strafverfolgung; Strafzumessung (Beruhen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Änderung des Schuldspruchs in der Revision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 29.05.2008 - 3 StR 97/08
- BGH, 08.07.2008 - 3 StR 97/08
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Rechtsprechung
| BGH, 08.07.2008 - 3 StR 97/08 (1) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unzulässige Anhörungsrüge (keine Überprüfung der angegriffenen Entscheidung in der Sache) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 356 a
- Wolters Kluwer
Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 356a
Zweck der Anhörungsrüge - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 29.05.2008 - 3 StR 97/08
- BGH, 08.07.2008 - 3 StR 97/08 (1)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 07.01.2009 - 3 StR 467/08
Unzulässige Anhörungsrüge
Die Anhörungsrüge dient jedoch nicht dazu, die angegriffene Entscheidung in der Sache nochmals zu überprüfen (vgl. BGH, Beschl. vom 8. Juli 2008 - 3 StR 97/08 m. w. N.). - BGH, 02.10.2008 - 3 StR 272/08
Unzulässige Anhörungsrüge
Die Anhörungsrüge dient jedoch nicht dazu, die angegriffene Entscheidung nochmals in der Sache überprüfen zu lassen (…vgl. Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 356a Rdn. 1 m. w. N.; BGH, Beschl. vom 8. Juli 2008 - 3 StR 97/08).
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