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Weitere Entscheidung unten: LG Mainz, 10.06.2002

Rechtsprechung
   LG Baden-Baden, 29.10.2002 - 3 T 40/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19785
LG Baden-Baden, 29.10.2002 - 3 T 40/02 (https://dejure.org/2002,19785)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 29.10.2002 - 3 T 40/02 (https://dejure.org/2002,19785)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 3 T 40/02 (https://dejure.org/2002,19785)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung durch das Gericht nach gerichtlich protokolliertem Vergleich in der Hauptsache; Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes für die Kostenentscheidung; Freigabe eines verpfändeten Sparguthabens nach Beendigung des zugrundeliegenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des …

    Auszug aus LG Baden-Baden, 29.10.2002 - 3 T 40/02
    Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter einen Anspruch auf Rückzahlung, bzw. Freigabe eines verpfändeten Sparguthabens, welcher grundsätzlich fällig wird mit Ablauf einer dem Vermieter zugebilligten Überlegungs- und Abrechnungsfrist (vgl. BGH NJW 1982, 2186 und NJW 1987, 2372).
  • BGH, 08.07.1982 - VIII ARZ 3/82

    Verzinsung der Barkaution

    Auszug aus LG Baden-Baden, 29.10.2002 - 3 T 40/02
    Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter einen Anspruch auf Rückzahlung, bzw. Freigabe eines verpfändeten Sparguthabens, welcher grundsätzlich fällig wird mit Ablauf einer dem Vermieter zugebilligten Überlegungs- und Abrechnungsfrist (vgl. BGH NJW 1982, 2186 und NJW 1987, 2372).
  • KG, 09.05.2011 - 8 U 172/10

    Mietsicherheit: Aufrechnung mit Mietzinsforderungen gegenüber einem …

    Eine Gleichartigkeit mit dem Zahlungsanspruch liegt daher nicht vor (vgl. Senatsurteil vom 11. August 2003 - 8 U 124/02 - KGR Berlin 2004, 81, bei JURIS Tz. 30; OLG Sachsen-Anhalt Urteil vom 09.04.1998 - 3 U 1062/97 - bei JURIS Tz. 8; Hinweisbeschluss des KG, 12. ZS vom 03.06.2010 - 12 U 164/09 - GE 2010, 1201, bei JURIS Tz. 48; Landgericht Baden-Baden Beschluss vom 29.10.2002 - 3 T 40/02 - WuM 2002, 697, bei JURIS Tz. 17).
  • AG Hanau, 25.06.2014 - 37 C 285/13

    Vermieter schuldet Wärmeversorgung aufgrund des Mietvertrages

    Da ihm bei einer Bürgschaft die Aufrechnung mangels Gleichartigkeit der Forderungen nicht möglich ist (KG Berlin, Beschluss vom 09.05.2011, Aktenzeichen: 8 U 172/10; LG Baden-Baden, Beschluss vom 29.10.2002, Aktenzeichen: 3 T 40/02 - Juris), kommt alleine ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB in Betracht.

    Dieses kann der Vermieter jedoch selbst dann, wenn er noch Forderungen hat, nach Ablauf der 6 monatigen Prüffrist nicht mehr ausüben, da der Sicherungszweck grundsätzlich nach Fristablauf wegfällt (OLG Hamm, Urteil vom 03.12.1991 - Aktenzeichen 7 U 101/91; OLG Celle, Urteil vom 08. Dezember 1993 - Aktenzeichen 2 U 26/93 (für die Aufrechnung); OLG Celle, Urteil vom 14.12.1984 - Aktenzeichen 2 U 7/84; LG Kiel, Urteil vom 04.05.2000, Aktenzeichen 10 S 5/00; LG Bonn, Beschluss vom 03.11.2010 - Aktenzeichen 6 S 175/10; LG Baden-Baden, Urteil vom 29.10.2002, Aktenzeichen: 3 T 40/02; LG Saarbrücken, Urteil vom 29.10.1999 - Aktenzeichen 13 BS 102/99; AG Köln, Urteil vom 26.09.2000 - 201 C 168/00 - Juris;… Blank in Blank/Börstinghaus Miete 3. Aufl. 2008 Rn. 87;… Ehlert in Beck'scher Online-Kommentar BGB, Hrsg: Bamberger/Roth § 551 Rn. 38/42;… Grüneberg in Palandt BGB 72. Aufl. 2013, § 273 Rdn. 15).

  • AG Brandenburg, 25.04.2012 - 31 C 175/10

    Kautionsrückforderung: Ist insolventer Mieter prozessführungsbefugt?

    Dieser Anspruch wird zwar in der Regel erst mit Ablauf einer dem Vermieter zuzubilligenden Überlegungs- und Abrechnungsfrist fällig (BGH, NJW 1982, Seite 2186 = WuM 1982, Seite 240; BGH, NJW 1987, Seiten 2372 f. = WuM 1987, Seite 310; LG Baden-Baden, WuM 2002, Seite 697), jedoch ist diese Frist hier unstreitig bereits abgelaufen gewesen.

    Mit der Leistung der Mietkaution erwerben die Mieter nämlich einen aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückgewähr dieser Mietsicherheit (BGH, BGHZ 84, Seite 345 = NJW 1982, Seite 2186 = WuM 1982, Seite 240; LG Baden-Baden, WuM 2002, Seite 697; AG Langen, WuM 1996, Seite 31; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 06.12.2001, Az.: 32 C 41/01).

  • LG Bonn, 03.11.2010 - 6 S 175/10

    Die Herausgabe eines Kautionssparbuchs sowie die Freigabe eines verpfändeten …

    Rn. 2 Die Klage auf Herausgabe des Kautionssparbuchs sowie auf Freigabe des verpfändeten Sparguthabens dürfte schon deshalb Erfolg haben, weil die zur Aufrechnung gestellten Ansprüche nicht gleichartig im Sinne des § 387 BGB sind (LG Hamburg, Urteil vom 08.11.2007 - 307 S 164/06 - LG Baden-Baden, Beschluss vom 29.10.2002 - 3 T 40/02 - Kammergericht…, Urteil vom 16.09.2002 - 8 U 89/01 - Staudinger/Gursky, Neubearbeitung 2006, § 387 BGB Rn. 97).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 05.09.2007 - 3 C 470/06

    Wohnraummiete: Wärmecontracting über hauseigene Heizzentrale

    Dies ergibt sich bereits aus der Natur der Sache, hier: aus dem mit der Hingabe der Mietkaution verfolgten Zweck (vgl. LG Baden-Baden, Beschluss vom 29. Oktober 2002, Az. 3 T 40/02; OLGZ 66, 6;… Heinrichs, in: Palandt, BGB, 61. Auflage, § 273 Rn. 15).
  • AG Hannover, 21.06.2012 - 503 C 13525/11

    Wie lange darf Vermieter die Mietkaution behalten?

    Dies ergibt sich aus dem mit der Hingabe der Mietkaution verfolgten Zweck (vgl. LG Baden-Baden, Beschluss vom 29.10.2002, Aktenzeichen 3 T 40/02, Randziffer 16, zitiert nach Entscheidungsdatenbank Juris).
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   LG Mainz, 10.06.2002 - 3 T 40/02   

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https://dejure.org/2002,34114
LG Mainz, 10.06.2002 - 3 T 40/02 (https://dejure.org/2002,34114)
LG Mainz, Entscheidung vom 10.06.2002 - 3 T 40/02 (https://dejure.org/2002,34114)
LG Mainz, Entscheidung vom 10. Juni 2002 - 3 T 40/02 (https://dejure.org/2002,34114)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.03.1993 - II ZR 179/91

    Anwaltsgebühren bei Prozeßkostenhilfe nur für einen Streitgenossen

    Auszug aus LG Mainz, 10.06.2002 - 3 T 40/02
    Die vorgenannte Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz folgt dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1.3.1993 (NJW 1993, 1715), dem sich ein Teil der Rechtsprechung und der Literatur angeschlossen hat.
  • OLG Koblenz, 07.06.2001 - 8 W 386/01

    Beschwerde; Nichtabhilfebeschluss; Prozesskostenhilfe; Mehrvertretungszuschlag

    Auszug aus LG Mainz, 10.06.2002 - 3 T 40/02
    Zur Begründung hat sich das Amtsgericht auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 7.6.2001 - 8 W 386/01 - berufen, wonach, wenn zwei Streitgenossen, von denen nur einem Prozesskostenhilfe gewährt worden ist, in einem Rechtsstreit, der dieselbe Angelegenheit betrifft, von nur einem Prozessbevollmächtigten vertreten werden, sich die Prozesskostenhilfe für die bedürftige Partei bezüglich der Anwaltsgebühren auf den Erhöhungsbetrag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO beschränkt.
  • LG Cottbus, 28.08.2006 - 7 T 486/05
    Dieser Vergütungsanspruch umfasst indes entgegen der Ansicht des Amtsgerichts und des weiteren Beteiligten, die sich auf eine in der Rechtsprechung vertretene Meinung stützen (vgl. OLG Koblenz MDR 2004, 1206; OLG Naumburg Rechtspfleger 2004, 168; OLG Stuttgart MDR 2000, 545), nicht nur die 3/10-Erhöhung der Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG , sondern die vollen durch die Vertretung des Beklagten zu 1. ausgelösten Anwaltsgebühren (ebenso: OLG Hamm Rechtspfleger 2003, 447; OLG Düsseldorf MDR 1997, 1071; OLG München NJW-RR 1997, 191; OLG Köln NJW-RR 1999, 725; LG Mainz, Beschluss vom 10.06.2002, 3 T 40/02 - juris - LG Wiesbaden JurBüro 2001, 651; LArbG Rheinland-Pfalz JurBüro 1998, 30;… Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 48 RVG Rn. 65;… Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., § 48 Rn. 43).
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