Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240a) |
| Abschnitt 5 - Verjährung (§§ 194 - 218) |
| Titel 3 - Rechtsfolgen der Verjährung (§§ 214 - 218) |
Die Verjährung schließt die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht aus, wenn der Anspruch in dem Zeitpunkt noch nicht verjährt war, in dem erstmals aufgerechnet oder die Leistung verweigert werden konnte.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2002 | Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts | 26.11.2001 |
recht nach Eintritt der Verjährung § 216Wirkung der Verjährung bei gesicherten Ansprüchen § 217Verjährung von Nebenleistungen § 218Unwirksamkeit des Rücktritts
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Rechtsprechung zu § 215 BGB
548 Entscheidungen zu § 215 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 08.09.2026 - 9 U 61/24
Zur bindenden Anordnung gemäß § 13 Abs. 3 VOB/B und zur Erfüllbarkeit eines ...
- BGH, 10.07.2024 - VIII ZR 184/23
Aufrechnung mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der ...
Zum selben Verfahren:
- AG Erlangen, 07.07.2022 - 1 C 302/21
Schadensersatz wegen unterbliebender Schönheitsreparaturen setzt Fristsetzung ...
- AG Erlangen, 07.07.2022 - 1 C 302/21
- FG Münster, 14.03.2024 - 5 V 3238/21
Rechtmäßigkeit von Aufrechnungen mit von Bauleistenden an ihn abgetretenen ...
Zum selben Verfahren:
- FG Münster, 17.02.2022 - 5 V 3238/21
Aufrechnung des Finanzamts mit abgetretenen Werklohnforderungen
- FG Münster, 17.02.2022 - 5 V 3238/21
- OLG Schleswig, 22.04.2026 - 1 U 5/21
Abrechnung von Gartenbauarbeiten
- FG Köln, 16.12.2020 - 7 K 811/19
Aufrechnung mit Vergütungsansprüchen nach dem RVG gegenüber Ansprüchen aus den ...
- AG Brandenburg, 13.02.2023 - 31 C 210/21
Gut Ding will Weile haben: Nicht bei Warmwasser!
- BGH, 05.11.2015 - VII ZR 144/14
Bauvertrag: Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts wegen eines ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 27.05.2014 - 23 U 120/13
Tenorierung bei Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen und ...
- OLG Düsseldorf, 27.05.2014 - 23 U 120/13
§ 215 BGB in Nachschlagewerken
- § 215 BGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Aufrechnung (Deutschland)