Rechtsprechung
| LAG Köln, 15.06.2007 - 3 Ta 147/07 |
Volltextveröffentlichung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 253 Abs. 2 Nr. 2, 278 Abs. 6, 890 Abs. 2 ZPO
Zwangsvollstreckung; Androhung; gerichtlicher Vergleich; Bestimmtheit des Vollstreckungstitels
Verfahrensgang
- ArbG Köln - 17 BV 63/06
- LAG Köln, 15.06.2007 - 3 Ta 147/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- LAG Hamm, 23.01.2004 - 10 TaBV 43/03
Mitbestimmung des BetriebsratesVersetzung von Filialmitarbeitern von einer …
Auszug aus LAG Köln, 15.06.2007 - 3 Ta 147/07
Insbesondere wenn es um die Untersagung einer Maßnahme ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats geht, bedarf es der genauen Bezeichnung derjenigen betrieblichen Fallgestaltungen, für die das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Anspruch genommen wird (BAG, Beschluss vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93; BAG, Beschluss vom 13.03.2001 - 1 ABR 34/00 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; LAG Hamm, Beschluss vom 23.01.2004 - 10 TaBV 43/03 m. w. N. aus der Rechtsprechung).Ein derartiges Wiederholen des Gesetzeswortlauts genügt aber jedenfalls immer dann nicht den gesetzlichen Bestimmtheitsanforderungen, wenn unter den Beteiligten gerade der Inhalt der gesetzlichen Regelung umstritten ist (vgl. BAG, Beschluss vom 17.03.1987 - 1 ABR 65/85 - NZA 1987, 786; LAG Hamm, Beschluss vom 23.01.2004 - 10 TaBV 43/03).
- BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus LAG Köln, 15.06.2007 - 3 Ta 147/07
Insbesondere wenn es um die Untersagung einer Maßnahme ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats geht, bedarf es der genauen Bezeichnung derjenigen betrieblichen Fallgestaltungen, für die das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Anspruch genommen wird (BAG, Beschluss vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93; BAG, Beschluss vom 13.03.2001 - 1 ABR 34/00 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; LAG Hamm, Beschluss vom 23.01.2004 - 10 TaBV 43/03 m. w. N. aus der Rechtsprechung). - BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02
Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz
Auszug aus LAG Köln, 15.06.2007 - 3 Ta 147/07
Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner zu unterlassen hat, darf nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG, Beschluss vom 03.06.2003 - 1 ABR 19/02).
- BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 34/00
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einsatz von Testkäufern einer Fremdfirma
Auszug aus LAG Köln, 15.06.2007 - 3 Ta 147/07
Insbesondere wenn es um die Untersagung einer Maßnahme ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats geht, bedarf es der genauen Bezeichnung derjenigen betrieblichen Fallgestaltungen, für die das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Anspruch genommen wird (BAG, Beschluss vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93; BAG, Beschluss vom 13.03.2001 - 1 ABR 34/00 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; LAG Hamm, Beschluss vom 23.01.2004 - 10 TaBV 43/03 m. w. N. aus der Rechtsprechung). - BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85
Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei personellen …
Auszug aus LAG Köln, 15.06.2007 - 3 Ta 147/07
Ein derartiges Wiederholen des Gesetzeswortlauts genügt aber jedenfalls immer dann nicht den gesetzlichen Bestimmtheitsanforderungen, wenn unter den Beteiligten gerade der Inhalt der gesetzlichen Regelung umstritten ist (vgl. BAG, Beschluss vom 17.03.1987 - 1 ABR 65/85 - NZA 1987, 786; LAG Hamm, Beschluss vom 23.01.2004 - 10 TaBV 43/03). - BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84
Betriebsrat - Unterrichtungspflicht
Auszug aus LAG Köln, 15.06.2007 - 3 Ta 147/07
Insbesondere wenn es um die Untersagung einer Maßnahme ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats geht, bedarf es der genauen Bezeichnung derjenigen betrieblichen Fallgestaltungen, für die das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Anspruch genommen wird (BAG, Beschluss vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93; BAG, Beschluss vom 13.03.2001 - 1 ABR 34/00 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; LAG Hamm, Beschluss vom 23.01.2004 - 10 TaBV 43/03 m. w. N. aus der Rechtsprechung).
- LAG Köln, 09.04.2008 - 8 Ta 207/07
Bestimmtheitserfordernis; Zwangsvollstreckung; Ordnungsgeld
Insbesondere wenn es um die Untersagung einer Maßnahme ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats geht, bedarf es der genauen Bezeichnung derjenigen betrieblichen Fallgestaltungen, für die das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gelten soll (BAG, Beschluss vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93; BAG, Beschluss vom 13.03.2001 - 1 ABR 34/00 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; LAG Hamm, Beschluss vom 23.01.2004 - 10 TaBV 43/03 m. w. N. aus der Rechtsprechung, LAG Köln, Beschluss vom 15.06.2007 - 3 Ta 147/07).Insbesondere wenn es um die Untersagung einer Maßnahme ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats geht, bedarf es der genauen Bezeichnung derjenigen betrieblichen Fallgestaltungen, für die das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gelten soll (BAG, Beschluss vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93; BAG, Beschluss vom 13.03.2001 - 1 ABR 34/00 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; LAG Hamm, Beschluss vom 23.01.2004 - 10 TaBV 43/03 m. w. N. aus der Rechtsprechung, LAG Köln, Beschluss vom 15.06.2007 - 3 Ta 147/07).
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