Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2014 - 3 TaBV 8/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 98 ArbGG, § 84 BetrVG, § 85 Abs 2 S 1 BetrVG
Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Antrags des Betriebsrats auf Bestellung des Vorsitzenden und der Beisitzer einer Einigungsstelle â€" betriebsverfassungsrechtlicher Begriff der Arbeitnehmerbeschwerde - IWW
§ 85 BetrVG, § 84 BetrVG, §§ 85 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, 98 ArbGG, § 98 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 85 Abs. 2 BetrVG, § 85 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 98 ArbGG, § 84 ff. BetrVG, § 2 Abs. 1 BetrVG
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Beschwerde beim Betriebsrat wegen Beleidigung auf "Facebook"
- ra.de
- arbeitsrecht-hessen.de
Beschwerde beim Betriebsrat wegen Beleidigung auf "Facebook"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesetzliche Voraussetzungen zur Bestellung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle; Anrufung der Einigungsstelle durch den Betriebsrat bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über die Berechtigung einer Beschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 01.04.2014 - 2 BV 12/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2014 - 3 TaBV 8/14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2008 - 6 TaBV 34/08
Einigungsstelle für "RFID-Einsatz (funkgesteuerte Warenerkennung) im …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2014 - 3 TaBV 8/14
Denn das Einrichtungsverfahren hat zum erklärten Ziel, den Betriebspartnern möglichst schnell eine funktionsfähige Einigungsstelle zur Verfügung zu stellen (LAG Rheinland-Pfalz 21.11.2008, 6 TaBV 34/08).
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2025 - 4 TaBV 14/25
Einigungsstelle wegen individueller Mobbing-Beschwerde
Rn. 24 "In überschlägiger Einschätzung ist anzumerken, dass vom Arbeitsgericht zutreffend angenommen sein dürfte, Einigungsstellensprüche zu Beschwerden Arbeitnehmender nach § 85 Abs. 2 BetrVG seien ausschließlich darauf gerichtet, die Berechtigung von Beschwerden im tatsächlichen Vorkommnis festzustellen (LAG Hamm, Beschluss vom 3. Mai 2016 - 7 TaBV 29/16 - zu B III der Gründe), denn zumal im Rahmen vertrauensvoller Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG sollen die Betriebsparteien den Inhalt erhobener Beschwerden aufarbeiten ( LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 3 TaBV 8/14 - zu II der Gründe), d.h. ein 'Ob' individueller Regelungsbedürfnisse für wenigstens 'in einem gewissen Maße konkretisiert' angetragene Probleme am Arbeitsplatz eruieren (und nicht etwa schon abgeschlossene Vorgänge behandeln; Hessisches LAG, Beschluss vom 6. September 2005 - 4 TaBV 107/05 - zu B II 1 a, d der Gründe).Rn. 28 Mit dem Arbeitsgericht dürfte die Befassung mit Beschwerden wegen Ausgrenzungen und/oder vernachlässigendem Führungsverhalten nicht bloß individuelle Rechtsbelange im Zusammenhang von Fürsorgepflichten betreffen, jedenfalls nicht i.S.d. der Offensichtlichkeit nach § 100 Abs. 1 Satz 1 ArbGG (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 3. Mai 2016 - 7 TaBV 29/16 - zu B II 3 der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 3 TaBV 8/14 - zu II der Gründe; LAG Hamm, Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 10 TaBV 63/09 - zu B II 2 der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Januar 2008 - 7 TaBV 60/07 - zu II 2 der Gründe; Hessisches LAG, Beschluss vom 6. September 2005 - 4 TaBV 107/05 - zu B II 1 b der Gründe).".
- LAG Köln, 04.06.2018 - 9 TaBV 25/18
Beachtlichkeit von Bedenken gegen die Besetzung des Vorsitzenden einer …
Eine Bindung an die Anträge bzw. Vorschläge der Beteiligten besteht nach wohl allgemeiner Auffassung insoweit, als das Gericht einen von beiden Seiten vorgeschlagenen und akzeptierten Vorsitzenden zu bestellen hat (LArbG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 10 TaBV 2829/09 -, Rn. 47, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 3 TaBV 8/14 -, Rn. 35, juris; Landesarbeitsgericht Köln…, Beschluss vom 24. Februar 2017 - 9 TaBV 11/17 -, Rn. 32, juris;… Wenning-Morgenthaler, Die Einigungsstelle, 7. Aufl. 2017, Rn. 108). - LAG München, 09.12.2020 - 11 TaBV 71/20
Einigungsstelle; Streikbruchprämie
Maßgeblich ist, dass sich die Unbegründetheit des Antrages ohne Weiteres aufdrängt, die aufgrund gewissenhafter Prüfung gewonnene Rechtsmeinung eindeutig ist, so dass keinerlei vernünftige Zweifel hierüber möglich sind (vgl. BAG vom 09.05.1995 - 1 ABR 91/94; LAG Rheinland-Pfalz vom 11.12.2014 - 3 TaBV 8/14).
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