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Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 03.02.2014

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.03.2014 - 3 U 1045/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4270
OLG Koblenz, 10.03.2014 - 3 U 1045/13 (https://dejure.org/2014,4270)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.03.2014 - 3 U 1045/13 (https://dejure.org/2014,4270)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. März 2014 - 3 U 1045/13 (https://dejure.org/2014,4270)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 141 ZPO, § 445 ZPO, § 448 ZPO, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Beweisaufnahme: Voraussetzungen einer im Ermessen des Gerichts stehenden Parteivernehmung von Amts wegen oder auf Antrag und notwendige Begründung deren Ablehnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Parteivernehmung von Amts wegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Parteivernehmung von Amts wegen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann darf Gericht von Parteivernehmung absehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2014, 1745
  • BauR 2014, 1048
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88

    Erteilung einer Vollmacht durch einen Minderjährigen; Beweisnot einer Partei als …

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.03.2014 - 3 U 1045/13
    Befindet sich die beweisbelastete Partei in Beweisnot, beantragt sie eine Parteivernehmung und spricht für ihre Richtigkeit eine gewisse Wahrscheinlichkeit, muss das Gericht in nachvollziehbarer Weise darlegen, weshalb es von einer Parteivernehmung abgesehen hat, andernfalls nicht von einer ordnungsgemäßen Ausübung des Ermessens auszugehen ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 9. März 1990, V ZR 244/88, BGHZ 110, 363 ff. = ZIP 1990, 797 ff. = WM 1990, 1077 ff. = NJW 1990, 1721 ff., Juris Rn. 14;… Urteil vom 1. Februar 1983, VI ZR 152/81, VersR 1983, 445 = NJW 1983, 2033 f. = MDR 1983, 478 f., Juris Rn. 7-8).

    Befindet sich die beweisbelastete Partei in Beweisnot, beantragt sie eine Parteivernehmung und spricht für ihre Richtigkeit eine gewisse Wahrscheinlichkeit, muss das Gericht zwar in nachvollziehbarer Weise darlegen, weshalb es von einer Parteivernehmung abgesehen hat, andernfalls nicht von einer ordnungsgemäßen Ausübung des Ermessens auszugehen ist (BGH, Urteil vom 09.03.1990 - V ZR 244/88 - BGHZ 110, 363 ff. = ZIP 1990, 797 ff. = WM 1990, 1077 ff. = NJW 1990, 1721 ff., Juris Rn. 14;… Urteil vom 01.02.1983 - VI ZR 152/81 - VersR 1983, 445 = NJW 1983, 2033 f. = MDR 1983, 478 f., Juris Rn. 7-8).

  • BGH, 01.02.1983 - VI ZR 152/81

    Begründung des Absehens von einer Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.03.2014 - 3 U 1045/13
    Befindet sich die beweisbelastete Partei in Beweisnot, beantragt sie eine Parteivernehmung und spricht für ihre Richtigkeit eine gewisse Wahrscheinlichkeit, muss das Gericht in nachvollziehbarer Weise darlegen, weshalb es von einer Parteivernehmung abgesehen hat, andernfalls nicht von einer ordnungsgemäßen Ausübung des Ermessens auszugehen ist (in Anknüpfung an BGH…, Urteil vom 9. März 1990, V ZR 244/88, BGHZ 110, 363 ff. = ZIP 1990, 797 ff. = WM 1990, 1077 ff. = NJW 1990, 1721 ff., Juris Rn. 14; Urteil vom 1. Februar 1983, VI ZR 152/81, VersR 1983, 445 = NJW 1983, 2033 f. = MDR 1983, 478 f., Juris Rn. 7-8).

    Befindet sich die beweisbelastete Partei in Beweisnot, beantragt sie eine Parteivernehmung und spricht für ihre Richtigkeit eine gewisse Wahrscheinlichkeit, muss das Gericht zwar in nachvollziehbarer Weise darlegen, weshalb es von einer Parteivernehmung abgesehen hat, andernfalls nicht von einer ordnungsgemäßen Ausübung des Ermessens auszugehen ist (BGH…, Urteil vom 09.03.1990 - V ZR 244/88 - BGHZ 110, 363 ff. = ZIP 1990, 797 ff. = WM 1990, 1077 ff. = NJW 1990, 1721 ff., Juris Rn. 14; Urteil vom 01.02.1983 - VI ZR 152/81 - VersR 1983, 445 = NJW 1983, 2033 f. = MDR 1983, 478 f., Juris Rn. 7-8).

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.02.2014 - 3 U 1045/13   

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https://dejure.org/2014,4801
OLG Koblenz, 03.02.2014 - 3 U 1045/13 (https://dejure.org/2014,4801)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.02.2014 - 3 U 1045/13 (https://dejure.org/2014,4801)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Februar 2014 - 3 U 1045/13 (https://dejure.org/2014,4801)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 141 ZPO, § 445 ZPO, § 448 ZPO, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Beweisaufnahme: Voraussetzungen einer im Ermessen des Gerichts stehenden Parteivernehmung von Amts wegen oder auf Antrag und notwendige Begründung deren Ablehnung

  • RA Kotz

    Beweisaufnahme - Voraussetzungen der Parteivernehmung von Amts wegen

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Parteivernehmung von Amts wegen

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Parteivernehmung von Amts wegen

  • ibr-online

    Wann darf Gericht von Parteivernehmung absehen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 679
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88

    Erteilung einer Vollmacht durch einen Minderjährigen; Beweisnot einer Partei als …

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.02.2014 - 3 U 1045/13
    Befindet sich die beweisbelastete Partei in Beweisnot, beantragt sie eine Parteivernehmung und spricht für ihre Richtigkeit eine gewisse Wahrscheinlichkeit, muss das Gericht in nachvollziehbarer Weise darlegen, weshalb es von einer Parteivernehmung abgesehen hat, andernfalls nicht von einer ordnungsgemäßen Ausübung des Ermessens auszugehen ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 9. März 1990, V ZR 244/88,- BGHZ 110, 363 ff. = ZIP 1990, 797 ff. = WM 1990, 1077 ff. = NJW 1990, 1721 ff., Juris Rn. 14;… Urteil vom 1. Februar 1983, VI ZR 152/81, VersR 1983, 445 = NJW 1983, 2033 f. = MDR 1983, 478 f., Juris Rn. 7-8).
  • BGH, 01.02.1983 - VI ZR 152/81

    Begründung des Absehens von einer Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.02.2014 - 3 U 1045/13
    Befindet sich die beweisbelastete Partei in Beweisnot, beantragt sie eine Parteivernehmung und spricht für ihre Richtigkeit eine gewisse Wahrscheinlichkeit, muss das Gericht in nachvollziehbarer Weise darlegen, weshalb es von einer Parteivernehmung abgesehen hat, andernfalls nicht von einer ordnungsgemäßen Ausübung des Ermessens auszugehen ist (in Anknüpfung an BGH…, Urteil vom 9. März 1990, V ZR 244/88,- BGHZ 110, 363 ff. = ZIP 1990, 797 ff. = WM 1990, 1077 ff. = NJW 1990, 1721 ff., Juris Rn. 14; Urteil vom 1. Februar 1983, VI ZR 152/81, VersR 1983, 445 = NJW 1983, 2033 f. = MDR 1983, 478 f., Juris Rn. 7-8).
  • LG Göttingen, 11.06.2014 - 9 O 16/13

    Aufklärung; Beratungsprotokoll; Feststellung; Fortbestehen; Kündigung; private …

    Eine Vernehmung des Klägers gemäß § 448 ZPO von Amts wegen hatte zu unterbleiben, da eine Parteivernehmung nur in Betracht kommt, wenn nach dem Ergebnis der Verhandlung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit einer streitigen Behauptung besteht und andere Erkenntnisquellen nicht mehr zur Verfügung stehen, dem Gericht mithin ein Mittel zur letzten Klarheit an die Hand gegeben werden soll (OLG Koblenz, Beschluss vom 03. Februar 2014 - 3 U 1045/13 -, zitiert nach juris, Rn.: 33).
  • AG Berlin-Mitte, 21.09.2016 - 9 C 148/16

    Unpünktliche Mietzahlungen: Kündigung bei nur geringen Verzögerungen?

    Im Übrigen kam eine informelle Anhörung der Beklagte gemäß § 141 Absatz 1 Satz 1 ZPO hier nicht in Betracht, weil dies nur möglich ist, wenn die gegnerische Partei beweisbelastet ist und keinen ("neutralen") Zeugen aufbietet, nicht aber, wenn - wie hier - die beweisbelastete Partei keinen Zeugen anbietet (vergleiche Bundesverfassungsgericht, NJW 2001, 2531 mit weiteren Nachweisen; Bundesgerichtshof, MDR 2006, 285 mit weiteren Nachweisen; Kammergericht, OLGR 2009, 454, 455 mit weiteren Nachweisen; Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 03. Februar 2014, Geschäftszeichen: 3 U 1045/13, zitiert nach BeckRS 2014, 05668; Landgericht Berlin, NJW 2014, 3585, 3586 f. mit weiteren Nachweisen;… Greger, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Auflage (2016), § 448, Randnummer 2a mit weiteren Nachweisen, in Verbindung mit § 141, Randnummer 3).
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