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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 122/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5520
OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 122/01 (https://dejure.org/2003,5520)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.05.2003 - 3 U 122/01 (https://dejure.org/2003,5520)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 3 U 122/01 (https://dejure.org/2003,5520)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A § 25 Nr. 2 Abs. 1
    Öffentlichen Ausschreibung im Baugewerbe: Verweigerung des Zuschlags wegen Nicheinhaltung des Mindeslohntarifs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuschlagsversagung bei verweigerter Tariftreueerklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Umfang der Tariftreuepflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadenersatzanspruch wegen Verletzung eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses bei öffentlichen Ausschreibungen; Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schadenseintritt bei öffentlichen Ausschreibungen im Baugewerbe; Zuverlässigkeit des Bieters bei ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tariflicher Mindestlohn unterschritten: Ausschluss! (IBR 2004, 92)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2004, 307 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach …

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 122/01
    Zwar ist anerkannt, dass bei öffentlichen Ausschreibungen zwischen dem Ausschreibenden einerseits und dem interessierten Bieter andererseits spätestens mit der Anforderung der Ausschreibungsunterlagen durch diesen ein auf eine mögliche Auftragserteilung gerichtetes vorvertragliches Vertrauensverhältnis begründet wird (BGH NJW 1998, 3636 m.w.N.).

    Ein daraus abgeleiteter Anspruch ist im allgemeinen auf einen Ersatz des sogenannten negativen Interesses, d.h. auf den Ersatz der durch Beteiligung an der Ausschreibung entstandenen Aufwendungen beschränkt (BGH NJW 1998, 3636 m.w.N.).

  • KG, 20.05.1998 - Kart 24/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 122/01
    24/97 - (ZIP 1998, 1600).

    24/97 - (ZIP 1998, 1600).

  • LG Hamburg, 22.02.2001 - 315 O 264/00
    Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 122/01
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, 15 Zivilkammer, vom 22. Februar 2001 (315 O 264/00) wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.02.2001 - 315 O 264/00 - zu ändern und der Klage nach den Schlussanträgen in der ersten Instanz stattzugeben.

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 122/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH setzt ein Anspruch auf Ersatz des negativen Interesses voraus, dass der Bewerber bei ordnungsgemäßer Durchführung des Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag erhalten hätte oder hätte erhalten müssen (BGH NJW 1993, 520, 522;… Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl. 2001, § 126 Rn. 26).
  • OLG Hamburg, 27.11.1986 - 3 U 42/86

    Verstoß gegen Tarifvertrag durch Gebäudereinigungsunternehmen; Untertarifliche …

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 122/01
    Ein Unternehmer, der seinen Arbeitskräften bewusst und planmäßig weniger als den Lohn zahlt, den ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag vorsieht, verschafft sich zudem im Kampf gegen seine Wettbewerber einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorsprung und verstößt damit gegen § 1 UWG (OLG Hamburg NJW 1987, 1651, 1652).
  • VK Schleswig-Holstein, 14.09.2015 - VK-SH 11/15

    Forderung nach Tariftreue ist unverzüglich rügen!

    Ein Bieter wäre (auch) dann nicht als gesetzestreu im Sinne des § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB und als nicht geeignet im Sinne des § 19 Abs. 5 VOL/A anzusehen, wenn anzunehmen wäre, dass er seine Mitarbeiter nicht in einer Höhe entlohnen wird, die nach allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen zu zahlen sind (vgl. KG, Beschl. vom 26.09.2014, Verg 5/14, NZBau 2015, 185; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 09.12.2009, Verg 38/09: OLG Hamburg, Urt. vom 22.05.2003, 3 U 122/01, IBR 2004, 92).
  • VK Saarland, 04.08.2004 - 1 VK 04/04

    Tariftreueerklärung: Bindung der Verwaltung an die Vorgaben des saarländischen …

    Sofern das OLG Hamburg (am 22.05.2003 - 3 U 122/01) scheinbar dem entgegen einen Unternehmer für unzuverlässig hält, weil er für allgemeinverbindlich erklärte Mindestlohntarife nicht zahlte, so betrifft dies eine andere Frage.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 21.10.2002 - 3 U 122/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9176
OLG Rostock, 21.10.2002 - 3 U 122/01 (https://dejure.org/2002,9176)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21.10.2002 - 3 U 122/01 (https://dejure.org/2002,9176)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 3 U 122/01 (https://dejure.org/2002,9176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; BGB § 543; ; BGB § 779; ; BGB § 779 Abs. 1; ; BGB § 799; ; BGB § 799 Abs. 1; ; BGB §§ 284 ff.; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • IWW
  • rechtsportal.de

    BGB § 543; BGB § 779
    Wirksamkeit eines Vergleichs bei einem beiderseitigen Rechtsirrtum

  • Wolters Kluwer

    Schriftlicher Vertrag über die kleingärtnerische Nutzung eines Grundstücks; Entschädigung für die Rückgabe eines gepachteten Gartengrundstücks; Bindung an einen Vergleich über die Entschädigung; Unwirksamkeit wegen Irrtums über die Rechtsfolgen; Beachtlichkeit eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.01.2000 - IX ZB 34/99

    Wirksamkeit eines Vergleichs nach BEG

    Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2002 - 3 U 122/01
    Deutlich wird die schwierige Abgrenzung zwischen Sach- und Rechtslage auch am folgenden Beispiel: Der Bundesgerichtshof hat wiederholt im Zusammenhang mit Ansprüchen nach dem BEG entschieden, dass einem im Streit um solche Ansprüche geschlossenen Vergleich, der nur zustande gekommen ist, weil beide Parteien die Rechtslage falsch beurteilt haben, die Geschäftsgrundlage fehle (BGH v. 20.01.2000, Az.: IX ZB 34/99 [recherchiert in JURIS]; MDR 1975, 486 [2 Entscheidungen], 487 [1 Entscheidung].

    b) Einem Vergleich, der auf einem übereinstimmenden Rechtsirrtum beider Parteien beruht, fehlt die Geschäftsgrundlage, wenn ohne den beiderseitigen Rechtsirrtum der Vergleich nicht geschlossen worden wäre (BGH v. 20.01.2000, Az.: IX ZB 34/99 [recherchiert in JURIS]; MDR 1975, 486 [2 Entscheidungen], 487 [1 Entscheidung]).

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97

    Wirksamkeit eines Vergleichs zwischen einem Transportversicherer und einem …

    Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2002 - 3 U 122/01
    a) Die allgemeinen Grundsätze für das Fehlen der Geschäftsgrundlage sind auch anzuwenden, wenn die Voraussetzungen des § 779 BGB, bei dem es sich lediglich um einen gesetzlich geregelten Sonderfall des Fehlens der Geschäftsgrundlage handelt, nicht vorliegen (BGH NJW 2000, 2497;… Palandt/Sprau, a.a.O., Rn. 13;… Heinrichs, a.a.O., § 242 Rn. 169 m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 166/85

    Voraussetzungen eines Risikoausschlusses für gesetz-, vorschrifts- oder sonst …

    Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2002 - 3 U 122/01
    Demgegenüber meinen ein Teil der Rechtsprechung sowie die überwiegende Auffassung in der Literatur, dass zum Sachverhalt i. S. v. § 779 Abs. 1 BGB alle Verhältnisse tatsächlicher und rechtlicher Art gerechnet werden müssen, die die Parteien dem Vergleich als feststehend zugrunde gelegt haben, d. h. auch der reine Rechtsirrtum (OLG Frankfurt WM 1987, 189; LG Tübingen NJW-RR 1987, 472;… Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 779, Rn. 14;… MünchKomm/Pecher, BGB 3. Aufl., § 779 Rn. 64;… Staudinger/Marburger, BGB, 13. Bearbeitung, 1997, § 779 Rn. 71 m.w.N. zu beiden Auffassungen;… Erman/Terlau, BGB 10. Aufl., § 779 Rn. 24 [letzterer mit der Einschränkung, dass eine Rechtsfrage nicht unter den Sachverhalt gemäß § 779 BGB fällt, wenn die Parteien aus einem feststehenden Sachverhalt falsche Rechtsfolgen herleiten]).
  • BGH, 07.06.1961 - VIII ZR 69/60
    Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2002 - 3 U 122/01
    Soweit ein Rechtsirrtum nach § 779 BGB beachtlich sein soll, setzt dies nach einem Teil der Rechtsprechung weiter voraus, dass dieser nicht lediglich eine reine Rechtsfrage betreffe, sondern auch Tatsachen umschließe, die von erheblichem Einfluss auf den Vergleichsschluss gewesen seien; der reine Rechtsirrtum dagegen sei unbeachtlich (BGH NJW 1952, 1131 [Gegenstand war die Rechtsgültigkeit einer Vereinbarung]; NJW 1961, 1460; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1429).
  • OLG Hamm, 13.12.1996 - 7 U 34/96
    Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2002 - 3 U 122/01
    Soweit ein Rechtsirrtum nach § 779 BGB beachtlich sein soll, setzt dies nach einem Teil der Rechtsprechung weiter voraus, dass dieser nicht lediglich eine reine Rechtsfrage betreffe, sondern auch Tatsachen umschließe, die von erheblichem Einfluss auf den Vergleichsschluss gewesen seien; der reine Rechtsirrtum dagegen sei unbeachtlich (BGH NJW 1952, 1131 [Gegenstand war die Rechtsgültigkeit einer Vereinbarung]; NJW 1961, 1460; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1429).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.01.2002 - 3 U 122/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,66957
OLG Hamm, 30.01.2002 - 3 U 122/01 (https://dejure.org/2002,66957)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.01.2002 - 3 U 122/01 (https://dejure.org/2002,66957)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 3 U 122/01 (https://dejure.org/2002,66957)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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