Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 05.03.2015 - 3 U 131/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 121 BGB, § 6 VVG, § 165 VVG, § 169 VVG
Erlöschen der Versicherung durch Beitragsfreistellungsverlangen - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 121; VVG § 6; VVG § 165 Abs. 1; VVG § 169
Rechtsfolgen eines Beitragsfreistellungsverlangens des Versicherungsnehmers in der Kapitallebensversicherung bei Nichterreichen der Mindestversicherungsleistung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erlöschen der Versicherung durch Beitragsfreistellungsverlangen
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Erlöschen durch Verlangen nach Beitragsfreistellung, vertragsbegleitende Beratungspflicht des VU, Beratungsverschulden des Versicherers bei unterlassenem Hinweis auf die Rechtsfolge der Beitragsfreistellung, ...
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erlöschen der Versicherung durch Beitragsfreistellungsverlangen
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wann die Bitte "den Vertrag beitragsfrei" zu stellen den Fortbestand einer Lebensversicherung gefährden kann
- haufe.de (Kurzinformation)
Vorsicht! Antrag auf Beitragsfreistellung kann Versicherungsvertrag beenden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erlöschen der Versicherung durch Beitragsfreistellungsverlangen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erlöschen der Versicherung durch Beitragsfreistellungsverlangen
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Erlöschen der Versicherung durch Beitragsfreistellungsverlangen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 24.05.2013 - 23 O 393/12
- OLG Frankfurt, 05.03.2015 - 3 U 131/13
Papierfundstellen
- VersR 2016, 238
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 16.05.1991 - 5 U 123/90
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2015 - 3 U 131/13
Rn. 23 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Köln vom 16.5.1991, 5 U 123/90 (r+s 1992, 138).
- OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 12 U 5/16
Beratungspflicht bei Prämienfreistellungsverlangen
Demgegenüber hatte das OLG Frankfurt zwar ein Beratungsverschulden des Versicherers verneint, wenn er den Versicherungsnehmer nach Eingang eines nicht auslegungsfähigen Beitragsfreistellungsverlangens nicht darauf hinweist, dass dies unweigerlich zum Erlöschen der Versicherung führt (OLG Frankfurt, Urteil vom 05. März 2015 - 3 U 131/13 -, juris), allerdings lag dieser Entscheidung die Annahme eines nicht auslegungsfähigen Beitragsfreistellungsverlangens, das automatisch eine Umwandlung bewirke, zu Grunde. - OLG Dresden, 01.04.2020 - 4 U 402/20
Umwandlung eines für einen Arbeitnehmer bestehenden Gruppenversicherungsvertrages …
- LG Dortmund, 25.10.2018 - 2 O 410/17
Auslegung der Kündigungserklärung eines Versicherten i.R.e. Anspruchs auf Zahlung …
Rn. 57 Nach Zugang der Kündigung mit Schreiben vom 14.03.2009, Anlage K 14, entfällt jegliche Beratungspflicht der Beklagten (Prölss/Martin, VVG, § 6 Rn. 44, OLG Frankfurt, 3 U 131/13, Urteil vom 05.03.2015, VersR 2016, 238, im Ergebnis ebenso Münchener Kommentar, VVG, § 6 Rn. 279).
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 07.01.2016 - 3 U 131/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mietrechtsiegen.de
Gewerbliche Zwischenvermietung bei Wohnraum - § 565 BGB
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 565
Gewerbliche Zwischenvermietung bei Einbeziehung nahestehender Dritter, Wirkung einer späteren Genehmigung einer unerlaubten Untervermietung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Rostock, 22.10.2015 - 3 U 131/13
- OLG Rostock, 07.01.2016 - 3 U 131/13
Papierfundstellen
- MDR 2016, 1011
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90
Kündigungsschutz Zwischenvermieter
Auszug aus OLG Rostock, 07.01.2016 - 3 U 131/13
Die Regelung ist von dem durch das Bundesverfassungsgericht eingeführten Gedanken getragen, dass nach dem Gleichstellungsgrundsatz des Art. 3 GG der Mieter, der unmittelbar vom Vermieter eine Wohnung mietet, mit Blick auf den Kündigungsschutz nicht besser gestellt werden soll, als der Mieter, der die Wohnung von einem gewerblichen Zwischenvermieter anmietet (BVerfG v. 11.6.1991, 1 BvR 538/90, BVerfGE 84, 197 = NJW 1991, 2272 = WuM 1991, 422 = ZMR 1991, 368 = DWW 1991, 279). - BGH, 13.12.1995 - XII ZR 194/93
Ansprüche des Vermieters bei unberechtigter Untervermietung
Auszug aus OLG Rostock, 07.01.2016 - 3 U 131/13
Dass der Mieter selbst bei unbefugter Untervermietung den Mehrerlös aus der Untervermietung nicht an den Hauptvermieter abführen braucht, hat der BGH wiederholt entschieden (vgl. nur BGH Urt. v. 13.12.1995, XII ZR 194/93, NJW 1996, 838;… Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 540 Rn. 14;… MünchKomm BGB/Bieber, 6. Aufl., § 540 Rn. 21). - BGH, 12.08.2009 - XII ZR 76/08
Herausgabe einer Abfindung für eine vorzeitige Beendigung des …
Auszug aus OLG Rostock, 07.01.2016 - 3 U 131/13
Dieser fällt an den Hauptvermieter zurück (BGH, Urt. v. 12.08.2009, XII ZR 76/08, NJW-RR 2009, 1522).
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 22.10.2015 - 3 U 131/13 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unerlaubte Untervermietung: Nachträglich erteilte Genehmigung wirkt zurück!
Verfahrensgang
- OLG Rostock, 22.10.2015 - 3 U 131/13
- OLG Rostock, 07.01.2016 - 3 U 131/13
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90
Kündigungsschutz Zwischenvermieter
Auszug aus OLG Rostock, 22.10.2015 - 3 U 131/13
Die Regelung ist von dem durch das Bundesverfassungsgericht eingeführten Gedanken getragen, dass nach dem Gleichstellungsgrundsatz des Art. 3 GG der Mieter, der unmittelbar vom Vermieter eine Wohnung mietet, mit Blick auf den Kündigungsschutz nicht besser gestellt werden soll, als der Mieter, der die Wohnung von einem gewerblichen Zwischenvermieter anmietet (BVerfG v. 11.6.1991, 1 BvR 538/90, BVerfGE 84, 197 = NJW 1991, 2272 = WuM 1991, 422 = ZMR 1991, 368 = DWW 1991, 279). - BGH, 13.12.1995 - XII ZR 194/93
Ansprüche des Vermieters bei unberechtigter Untervermietung
Auszug aus OLG Rostock, 22.10.2015 - 3 U 131/13
Dass der Mieter selbst bei unbefugter Untervermietung den Mehrerlös aus der Untervermietung nicht an den Hauptvermieter abführen braucht, hat der BGH wiederholt entschieden (vgl. nur BGH Urt. v. 13.12.1995, XII ZR 194/93, NJW 1996, 838;… Palandt/Weidenkaff, a. a. O., § 540 Rn. 14;… MünchKomm BGB/Bieber, 6. Aufl., § 540 Rn. 21). - BGH, 12.08.2009 - XII ZR 76/08
Herausgabe einer Abfindung für eine vorzeitige Beendigung des …
Auszug aus OLG Rostock, 22.10.2015 - 3 U 131/13
Dieser fällt an den Hauptvermieter zurück (BGH, Urt. v. 12.08.2009, XII ZR 76/08, NJW-RR 2009, 1522).
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 3 U 131/13 |
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 04.07.2013 - S 3 U 101/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 3 U 131/13
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 3 U 131/13
Die Kausalitätsbeurteilung hat auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu erfolgen (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17). - BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 3 U 131/13
Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und Nr. 17). - BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 3 U 131/13
Die MdE-Erfahrungswerte, die sich in der gesetzlichen Unfallversicherung im Laufe der Zeit bei einer Vielzahl von Unfallfolgen oder Berufskrankheiten für die Schätzung der MdE herausgebildet haben, dienen als Anhaltspunkte für die MdE-Einschätzung im Einzelfall und stellen allgemeine Erfahrungssätze dar (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 13. September 2005 - B 2 U 4/04 R - juris). - BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 3 U 131/13
In Hinblick auf den Ursachenzusammenhang gilt im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung der erleichterte Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Kausalzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden müssen (BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
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