Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 17.12.1998 - 3 U 148/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JurPC
BGB §§ 823 Abs. 1, 826
Abrechnung von "telefonischen Sonderdiensten" (Telefonsex) - Kanzlei Prof. Schweizer
Eingriff in den Gewerbebetrieb durch Übersendung von Telefonsexrechnungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Deliktshaftung; Unterlassungsanspruch gegen die Zusendung von Telefonsex-Rechnungen
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 559
- GRUR 2000, 98
- MMR 1999, 495 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Saarbrücken, 16.12.2003 - 3 U 144/03
Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Alleinverschulden eines …
Dabei kann dahinstehen, ob die Grundsätze des Anscheinsbeweis beim Auffahren (vgl. hierzu BGH, NJW 1987, 1075 [1077]; BGH, MDR 1989, 150 [151]; KG Berlin, KGR 2001, 93 und KGR 1997, 233; OLG Hamm, OLGR 2001 39 [40]; OLG Naumburg, OLGR 2000, 462; Senatsurteile vom 22.10.1998 [Az. 3 U 148/98 - 19 -], vom 14.03.2000 [Az. 4 U 718/99 - 236 -] und vom 25.03.2003 [ Az. 3 U 262/02 - 33 -];… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 4 StVO Rdnrn. 17 und 18 m.w.N.) hier überhaupt anwendbar sind, was angesichts der nur geringfügigen Überdeckung der Fahrzeuge im Zeitpunkt der Kollision fraglich ist. - OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 3 U 26/02
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall; Starkes Abbremsen eines PKW wegen eines auf …
Wenn ein Kraftfahrer auf ein in seiner Fahrspur vorausfahrendes Fahrzeug auffährt, spricht zwar in der Regel der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende unaufmerksam war (§ 1 StVO) oder keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten hat (§ 4 Abs. 1 Satz 1 StVO; vgl. Saarl OLG, Urt. v. 22.10.1998 - 3 U 148/98 - 19; Urteil des Senats v. 14.03.2000 - 4 U 718/99 - 236;… Hentschel, aaO., § 4 StVO Rdnr. 17 u. 18 m. w. N.). - AG Hamburg, 12.01.2011 - 7c C 53/10
Internet-Anschlusskosten: Rückerstattungsanspruch für Mehrwertdienstentgelte bei …
Rn. 33 Soweit gleichwohl von anderen Instanzgerichten die Auffassung vertreten wird, in Fällen wie dem vorliegenden komme eine Anscheinsvollmacht in Betracht (so etwa LG Braunschweig, Beschluss v. 26.05.2004, 8 S 218/04 (032); AG Nettetal, Urteil v. 9.6.2004, 19 C 91/04; AG Nürnberg, Urteil v. 24.6.2004, 34 C 2207/04; wohl auch - was mangels jeglicher Begründung der dortigen Ausführungen nur vermutet werden kann - AG Salzgitter, Urteil v. 21.6.2004, 12 C 177/04; AG Frankfurt am Main, Urteil v. 15.06.2004, 30 C 718/04 - 32; AG Marbach a. N., Urteil v. 25.05.2004, 1 C 147/04) oder - noch weiter gehend - allein darin, dass anderen Personen die Möglichkeit eröffnet wird, Telefongespräche anzunehmen, liege eine Genehmigung sämtlicher verursachter Kosten (so AG Dortmund, Urteil v. 06.07.2004, 133 C 7178/04) ist dem aus Rechtsgründen nicht zu folgen (ebenso wie hier, wenn auch ohne nähere Begründung, für Telefonate, die von Mitarbeitern des Anschlussinhabers geführt werden: OLG Hamburg, Urteil v. 17.12.1998, NJW-RR 2000, 559, 560 sowie für R-Gespräche AG Hamburg-Altona, Urteil v. 16.12.2004 - 316 C 369/04). - AG Hamburg-Altona, 16.12.2004 - 316 C 369/04
Zahlung von Telefondienstleistungen; Haftung für die Entgegennahme von …
Eine Haftung des Kunden für Forderungen, die zwischen beiderseits Vertragsfremden (R-Gespräche-Anbieter und tatsächlicher Benutzer des Anschlusses) entstanden sind, wird dadurch nicht begründet (OLG Hamburg, Urt. v. 17.12.1993, NJW-RR 2000, S. 559, 560;… vgl. auch zu einer ähnlichen Klausel OGH Wien, E. v. 27.5.2003, Medien und Recht 2003, S. 337, zitiert nach Juris;… auch BGH, Urt. v. 4.3.2004, NJW 2004, S. 2566 betraf einen Fall, in dem ein Telefonanschlussvertrag zur dortigen Klägerin vorlag).
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