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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 26.02.2020

Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - L 3 U 153/19 B BW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9149
LSG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - L 3 U 153/19 B BW (https://dejure.org/2020,9149)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.04.2020 - L 3 U 153/19 B BW (https://dejure.org/2020,9149)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. April 2020 - L 3 U 153/19 B BW (https://dejure.org/2020,9149)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 76 Abs 1 SGG, § 76 Abs 3 SGG, § 172 Abs 2 SGG, § 485 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO, § 485 Abs 2 S 2 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweissicherungsverfahren - berechtigtes Interesse - umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalls - Vorliegen bei Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch die Behörde - Beschwerde gegen Ablehnung der Beweissicherung - Zulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweissicherung; berechtigtes Interesse; Sicherungszweck; Amtsermittlung; Beschwerde; Beweisnot; Sozialrecht; Beweissicherungsverfahren

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren; …

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - L 3 U 153/19
    Der Antragsteller hat demgegenüber verschiedene Entscheidungen der Verwaltungs- und Zivilgerichtsbarkeit benannt, nach denen der Antrag auf Beweissicherung nur dann abzulehnen sei, wenn die Beweisfrage für einen bereits anhängigen oder erst noch möglichen Rechtsstreit offenkundig und nach jeder Betrachtungsweise unerheblich sei (zB. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.09.2005 -1 B 11311/05-, NVwZ-RR 2006, 853) oder evident sei, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen könne (BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - III ZB 33/04 - IBR 2004, 584).
  • OLG Celle, 18.10.2010 - 8 W 32/10

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung der …

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - L 3 U 153/19
    Entsprechend wird zur entsprechenden Regelung des § 485 Abs. 2 Nr. 1 ZPO vertreten, dass die Frage der Berufsunfähigkeit Gegenstand des Beweissicherungsverfahrens sein kann (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18.10.2010 - 8 W 32/10 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2005 - 1 B 11311/05

    Anforderungen an den Antrag auf Durchführung eines selbstständigen …

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - L 3 U 153/19
    Der Antragsteller hat demgegenüber verschiedene Entscheidungen der Verwaltungs- und Zivilgerichtsbarkeit benannt, nach denen der Antrag auf Beweissicherung nur dann abzulehnen sei, wenn die Beweisfrage für einen bereits anhängigen oder erst noch möglichen Rechtsstreit offenkundig und nach jeder Betrachtungsweise unerheblich sei (zB. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.09.2005 -1 B 11311/05-, NVwZ-RR 2006, 853) oder evident sei, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen könne (BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - III ZB 33/04 - IBR 2004, 584).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.09.2019 - L 2 R 307/19

    Beschwerde gegen ablehnende Entscheidung über einen Gutachtensantrag in einem …

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - L 3 U 153/19
    Da es sich insoweit um ein besonderes Verfahren handelt und in § 76 SGG ein Ausschluss der Beschwerde nicht ausdrücklich geregelt ist (anders als durch den Verweis auf § 490 Abs. 2 Zivilprozessordnung -ZPO - durch § 76 Abs. 3 SGG, wonach der Beweisbeschluss nicht anfechtbar ist), ist die Beschwerde nicht ausgeschlossen (…vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 172 Rz 6c, Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.09.2019 - L 2 R 307/19 B ER -, juris).
  • VK Nordbayern, 25.06.2004 - 320.VK-3194-19/04

    Verhandlungsverfahren: Nachreichen geforderter Erklärungen?

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - L 3 U 153/19
    Der Antragsteller hat demgegenüber verschiedene Entscheidungen der Verwaltungs- und Zivilgerichtsbarkeit benannt, nach denen der Antrag auf Beweissicherung nur dann abzulehnen sei, wenn die Beweisfrage für einen bereits anhängigen oder erst noch möglichen Rechtsstreit offenkundig und nach jeder Betrachtungsweise unerheblich sei (zB. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.09.2005 -1 B 11311/05-, NVwZ-RR 2006, 853) oder evident sei, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen könne (BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - III ZB 33/04 - IBR 2004, 584).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2024 - L 10 KR 1132/23

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung des zahnorthopädischen und …

    Da es sich insoweit aber um ein besonderes Verfahren handelt und in § 76 SGG ein Ausschluss der Beschwerde nicht ausdrücklich geregelt ist, liegt ein solcher nicht vor (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.04.2020 - L 3 U 153/19 B BW -, juris Rn.20 m.w.N.)..
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.02.2020 - 3 U 153/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,31952
OLG Celle, 26.02.2020 - 3 U 153/19 (https://dejure.org/2020,31952)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.02.2020 - 3 U 153/19 (https://dejure.org/2020,31952)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 3 U 153/19 (https://dejure.org/2020,31952)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 26.05.2021 - 3 U 96/20

    Anforderungen an die Einbeziehung der Europäischen Standardinformation in einen …

    Auch im hier vorliegenden Fall verbundener Verträge besteht im Ausgangspunkt eine Verpflichtung des Darlehensnehmers zur Rückzahlung des Darlehens, weil der Verbund nicht grundsätzlich etwas an der rechtlichen Selbständigkeit von Finanzierungs- und finanziertem Geschäft ändert, sondern gemäß § 358 Abs. 4 Satz 5 BGB lediglich im Rahmen der Rückabwicklung der Darlehensgeber in die Position des Unternehmers des finanzierten Geschäfts eintritt (vgl. OLG Stuttgart…, Urteil vom 28. Mai 2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 52, juris; Senatsurteil vom 26. Februar 2020 - 3 U 153/19 -, n.v.).

    Rn. 45 Selbst wenn die Auffassung des Klägers zutreffend wäre, dass die Angabe der Berechnungsmethode für den Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung unter Ziffer 2. c) der Darlehensbedingungen nicht ordnungsgemäß erfolgt sei, ließe dies - wie der Bundesgerichtshof zuletzt ausdrücklich entschieden hat - das Anlaufen der 14-tägigen Widerrufsfrist nach § 495 Abs. 1 BGB i.V.m. § 355 Abs. 2, § 356b BGB unberührt (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Juli 2020 - XI ZR 288/19 -, Rn. 23 ff., juris; Senatsurteil vom 26. Februar 2020 - 3 U 153/19 -, n.v.).

  • KG, 19.10.2020 - 8 U 38/19

    Anforderungen an die Widerrufsinformationen und Pflichtangaben bei einem …

    Rn. 77 Auch der 24. Zivilsenat des Kammergerichts hat im Urteil vom 01.07.2019 - 14 U 1/19 ebenso wie das OLG Stuttgart im Urteil vom 24.04.2019 - 6 U 78/18 (Anlage BB 2) entschieden, dass die Widerrufsbelehrung in jeweils vergleichbarer Konstellation nicht zu beanstanden ist (ebenso OLG Stuttgart vom 28.05.2019 - 6 U 78/18, vom 15.10.2019 - 6 U 148/18 und vom 18.02.2020 - 6 U 306/18; wohl auch OLG Celle Urteil vom 26.02.2020 - 3 U 153/19 und OLG Naumburg Urteil vom 26.02.2020 - 5 U 160/19 - jeweils unveröffentlicht).
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