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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 11.05.2000

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.11.2000 - 3 U 213/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4435
OLG Stuttgart, 15.11.2000 - 3 U 213/99 (https://dejure.org/2000,4435)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.11.2000 - 3 U 213/99 (https://dejure.org/2000,4435)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. November 2000 - 3 U 213/99 (https://dejure.org/2000,4435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsetzbarkeit des Provisionsanspruchs des Untermaklers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Untermaklervertrag: Schadensersatz des Hauptmaklers bei Nichtmitteilung besonderer Vertragsbedingungen mit dem Kunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Untermaklervertrag; Provisionsanspruch; Hauptmakler; Hinweispflicht; Durchsetzbarkeit

Verfahrensgang

  • LG Heilbronn - O 287/99
  • OLG Stuttgart, 15.11.2000 - 3 U 213/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 52
  • NZM 2001, 901
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.05.1969 - IV ZR 788/68

    Beurteilung des Innenverhältnisses eines Vertragsverhältnisses als Maklervertrag …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.11.2000 - 3 U 213/99
    cc) Haben die Parteien einen Untermaklervertrag geschlossen, liegt ein partiarisches Rechtsverhältnis vor, so dass im Grundsatz davon auszugehen ist, dass der Provisionsanspruch der Klägerin davon abhängt, dass der Provisionsanspruch der Beklagten durchsetzbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.1969, IV ZR 788/68, S. 11;… Staudinger/Reuter, Vorbem. zu §§ 652 ff. Rn. 30, Schwerdtner Rn. 39;… Palandt/Sprau Einf. v § 652 Rn. 11).
  • RG, 07.01.1916 - III 235/15

    Untermäkler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.11.2000 - 3 U 213/99
    bb) Es ist zwar richtig, dass der Untermaklervertrag nur als Hilfsvertrag zum Maklervertrag angesehen wird und der Hauptmakler die vom Untermakler beigebrachten Nachweise nicht zu verwenden braucht, sondern sich von seinen eigenen Interessen leiten lassen darf (vgl. schon RGZ 88, 1), so dass die Klägerin durchaus ein Interesse daran haben konnte, einen "normalen" Maklervertrag zu schließen.
  • BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/23

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Vermögensverfügung und Vermögensschaden: Leistung …

    Denn das Vermögen der Hauptmakler verminderte sich durch die in der Anweisung liegende Verfügung, worauf die Strafkammer hilfsweise abgestellt hat, zumindest dadurch, dass (potentiell erfolgreiche und hinreichend konkrete, vgl. BGH, Urteile vom 29. November 1978 - IV ZR 44/77, NJW 1979, 975;… vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00, BGHR BGB § 652 Wandelung 1, …und vom 24. September 2021 - V ZR 272/19, WM 2022, 1947 Rn. 16; OLG Stuttgart, Urteil vom 15. November 2000 - 3 U 213/99, NJW-RR 2002, 52) Rückforderungsansprüche der Vermieter auch in Höhe der über den Untermakler weitergeleiteten Maklerprovision zu passivieren waren, denen wirtschaftlich gleichwertige Gegenansprüche der Hauptmakler auf Rückgewähr geleisteter Provisionsanteile aus den Untermaklerverträgen nicht gegenüberstanden.
  • LAG Düsseldorf, 17.08.2010 - 17 Sa 1717/08

    Handelsvertreterprovision bei Vermittlung von Immobilien aufgrund …

    (OLG Stuttgart vom 15.11.2000 - 3 U 213/99 - NJW-RR 2002, 52).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.05.2000 - 3 U 213/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17985
OLG Hamburg, 11.05.2000 - 3 U 213/99 (https://dejure.org/2000,17985)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.05.2000 - 3 U 213/99 (https://dejure.org/2000,17985)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - 3 U 213/99 (https://dejure.org/2000,17985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit vergleichender Werbung für Arzneimittel nach Tagestherapiekosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2000 - 3 U 213/99
    Vergleichende Werbung ist nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung des § 1 UWG grundsätzlich als zulässig anzusehen, sofern die unter Art. 3 a Abs. 1 lit. a) bis lit. h) der Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG vom 10. September 1984 über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung (GRUR 1998, 117) genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BGH WRP 1998, 718 -Testpreis-Angebot, GRUR 1999, 69 - Preisvergleichsliste 11, GRUR 1999, 501 - Vergleichen Sie).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2000 - 3 U 213/99
    Vergleichende Werbung ist nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung des § 1 UWG grundsätzlich als zulässig anzusehen, sofern die unter Art. 3 a Abs. 1 lit. a) bis lit. h) der Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG vom 10. September 1984 über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung (GRUR 1998, 117) genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BGH WRP 1998, 718 -Testpreis-Angebot, GRUR 1999, 69 - Preisvergleichsliste 11, GRUR 1999, 501 - Vergleichen Sie).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 69/98

    Zulassung eines Arzneimittels; Wettbewerbswidrigkeit eines von der zuständigen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.05.2000 - 3 U 213/99
    Vergleichende Werbung ist nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung des § 1 UWG grundsätzlich als zulässig anzusehen, sofern die unter Art. 3 a Abs. 1 lit. a) bis lit. h) der Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG vom 10. September 1984 über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung (GRUR 1998, 117) genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BGH WRP 1998, 718 -Testpreis-Angebot, GRUR 1999, 69 - Preisvergleichsliste 11, GRUR 1999, 501 - Vergleichen Sie).
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