Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 26.02.1986 - 3 U 229/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mansui.eu
BGB §§ 670, 683, 1298
Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Ausgleichsansprüche bei Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; kreditfinanzierter Pkw-Kauf; Verlöbnis; Darlehensrückzahlung und Kontoüberziehung. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 705
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Ausgleichsansprüche; Verbesserung der Vermögensverhältnisse; Finanzierung von Anschaffungen; Zurückzahlung eines Kredits
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Ausgleichsansprüche; Verbesserung der Vermögensverhältnisse; Finanzierung von Anschaffungen; Zurückzahlung eines Kredits
Verfahrensgang
- LG Aurich, 13.08.1985 - 4 O 31/85
- OLG Oldenburg, 26.02.1986 - 3 U 229/85
Papierfundstellen
- NJW 1986, 1817
- NJW-RR 1986, 868 (Ls.)
- MDR 1986, 498
- FamRZ 1986, 465
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79
Kredittilung für Lebenspartner I - Nichteheliche Lebensgemeinschaft, zur …
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.02.1986 - 3 U 229/85
Auch die mit der Auflösung des Verlöbnisses verbundene Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft der Parteien führt zu keinem Erstattungsanspruch des Klägers: Wird eine solche Lebensgemeinschaft beendet, so haben die früheren Partner grundsätzlich keine Ausgleichsansprüche gegeneinander (BGHZ 77, 55 = FamRZ 1980, 664 = BGHF 2, 88, ständige Rechtsprechung). - BGH, 23.02.1981 - II ZR 124/80
Ausgleich von Ratenzahlungen auf einen während einer nichtehelichen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.02.1986 - 3 U 229/85
Soweit in der Rechtsprechung gleichwohl nach der Beendigung der Lebensgemeinschaft einem Partner gegen den anderen Erstattungsansprüche wegen noch nicht zurückgeführter Kredite zuerkannt worden sind, sind diese Entscheidungen auf Geschäftsbesorgung oder auf Geschäftsführung ohne Auftrag gestützt worden (vgl. BGH FamRZ 1981, 530 = BGHF 2, 460; OLG Frankfurt FamRZ 1984, 1013). - BGH, 20.01.1983 - II ZR 91/82
Anspruch eines Ehegatten auf Ausgleich von Aufwendungen für das Hausgrundstück …
Auszug aus OLG Oldenburg, 26.02.1986 - 3 U 229/85
Für die rechtliche Bewertung ist das aber unerheblich; entscheidend ist allein, daß das Geld zu der Zeit des Zusammenlebens und für die Lebensgemeinschaft aufgenommen wird (vgl. BGH FamRZ 1983, 349 = BGHF 3, 795).
- OLG Saarbrücken, 04.03.1997 - 9 W 66/97
Freistellungsanspruch gegen Lebensgefährten aus rechtsgeschäftlicher Zusage und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 13.10.1993 - 6 U 57/93
Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
5 Vgl. auch Staudi,碧er/Stn 波,Anh. zu§§ 1297 ff. Rdnr.68.6 Nichteheliche Lebensgemeinschaften und Verm6gensausgleich, S. 90.7 Kritisch bereits Grziwo女, MittBç"ºNot 1991, 69 f. u. Partnerschaftsvertrag fr die nichteheliche Lebensgemeinschaft, 2.Aufl., 5.45.8 NJW 1986, 1817 . - OLG Frankfurt, 26.05.1999 - 19 U 98/98
Bewilligung der Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit; Anpassung …
Grundsätzlich sind also Leistungen und Zuwendungen beider Parteien während der Dauer des eheähnlichen Zusammenlebens überhaupt nicht ausgleichspflichtig, auch nicht, wenn sie ganz überwiegend von einem Partner stammen (vgl. BGH FamRZ 1983, 1213; OLG Brandenburg NJW E-FER 1997, 35; OLG Oldenburg NJW 1986, 1817 [OLG Oldenburg 26.02.1986 - 3 U 229/85]). - OLG München, 28.07.1987 - 5 U 2074/87
Bauernhaus; Renovierung; Lebensgemeinschaft; Nichtehelich; Aufwendung; Haus; …
Der Senat folgt der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1983, 1055; OLG Oldenburg NJW 1986, 1817 ), daß bei einer Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft die früheren Partner grundsätzlich keine Ausgleichsansprüche gegeneinander haben, es sei denn, sie hätten etwas Abweichendes vereinbart.
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