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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 11.06.2020 - 3 U 24/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,21692
OLG Rostock, 11.06.2020 - 3 U 24/19 (https://dejure.org/2020,21692)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.06.2020 - 3 U 24/19 (https://dejure.org/2020,21692)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. Juni 2020 - 3 U 24/19 (https://dejure.org/2020,21692)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Duldung einer Zuwegung Voraussetzungen für ein Notwegerecht Fehlende Verbindung zwischen einem Grundstück und einem öffentlichem Weg Nachbarrechtliches Gemeinschaftsverhältnis als Schranke einer Rechtsausübung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anbindung an öffentlichen Weg fehlt: Muss Nachbar Notwegerecht dulden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anbindung an öffentlichen Weg fehlt: Muss Nachbar Notwegerecht dulden? (IMR 2020, 467)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1179
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.04.2015 - V ZR 138/14

    Notwegerecht: Beurteilung einer ordnungsmäßigen Nutzung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2020 - 3 U 24/19
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist es, wenn das Kraftfahrzeug unmittelbar an das Wohngrundstück heranfahren kann und von dieser Stelle aus der Eingangsbereich in "zumutbarer Weise" (auch mit sperrigen Gegenständen) erreicht werden kann (vgl. BGH, Urteil v. 24.04.2015 - V ZR 138/14 -, zit. n. juris, Rn. 14;… Urteil v. 18.10.2013 - V ZR 278/12 -, zit. n. juris, Rn. 12).

    Die Beklagten verkennen, dass das streitbefangene Grundstück selbst nie eine direkte Verbindung zu einem öffentlichen Weg hatte, es also an einer Aufhebung einer vorhandenen Verbindung fehlt (vgl. BGH, Urteil v. 24.04.2015 - V ZR 138/14 -, zit. n. juris, Rn. 24).

  • OLG München, 28.01.1992 - 25 U 4543/91

    Anspruch auf Duldung eines Notwegs; Notwendigkeit einer PKW-Zufahrt für ein …

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2020 - 3 U 24/19
    Rn. 21 Unter einer willkürlichen Handlung im Sinne des § 918 Abs. 1 BGB ist jede freiwillige Handlung zu verstehen, mit der eine bestehende Verbindungsmöglichkeit aufgegeben wird und die einer ordnungsmäßigen Grundstücksbenutzung unter Beachtung der Interessen des Nachbarn widerspricht (…vgl. OLG Brandenburg Urteil v. 13.06.1996 - 5 U 109/95 -, zit. n. juris, Rn. 15; OLG München, Urteil v. 28.01.1992 - 25 U 4543/91 -, zit. n. juris, Rn. 13).

    Willkür liegt danach vor, wenn der Eigentümer unter den verschiedenen Möglichkeiten einer ordnungsgemäßen Grundstücksnutzung diejenige wählt, die einen Notweg erforderlich macht (…vgl. BGH a. a. O.;…Staudinger/Roth (2016) BGB § 918, Rn. 2;… OLG Brandenburg, Urteil v. 13.06.1996 - 5 U 109/95 -, zit. n. juris, Rn. 15; OLG München, Urteil v. 28.01.1992 - 25 U 4543/91 -, zit. n. juris, Rn. 13)oder wenn er bei der Bebauung seines Grundstücks nicht darauf achtet, dass die Verbindung sämtlicher Teile des Grundstücks zu dem öffentlichen Weg erhalten bleibt (…vgl. BGH, a. a. O.).

  • OLG Brandenburg, 13.06.1996 - 5 U 109/95
    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2020 - 3 U 24/19
    Rn. 21 Unter einer willkürlichen Handlung im Sinne des § 918 Abs. 1 BGB ist jede freiwillige Handlung zu verstehen, mit der eine bestehende Verbindungsmöglichkeit aufgegeben wird und die einer ordnungsmäßigen Grundstücksbenutzung unter Beachtung der Interessen des Nachbarn widerspricht (vgl. OLG Brandenburg Urteil v. 13.06.1996 - 5 U 109/95 -, zit. n. juris, Rn. 15;… OLG München, Urteil v. 28.01.1992 - 25 U 4543/91 -, zit. n. juris, Rn. 13).

    Willkür liegt danach vor, wenn der Eigentümer unter den verschiedenen Möglichkeiten einer ordnungsgemäßen Grundstücksnutzung diejenige wählt, die einen Notweg erforderlich macht (…vgl. BGH a. a. O.;…Staudinger/Roth (2016) BGB § 918, Rn. 2; OLG Brandenburg, Urteil v. 13.06.1996 - 5 U 109/95 -, zit. n. juris, Rn. 15;… OLG München, Urteil v. 28.01.1992 - 25 U 4543/91 -, zit. n. juris, Rn. 13)oder wenn er bei der Bebauung seines Grundstücks nicht darauf achtet, dass die Verbindung sämtlicher Teile des Grundstücks zu dem öffentlichen Weg erhalten bleibt (…vgl. BGH, a. a. O.).

  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der …

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2020 - 3 U 24/19
    Die Befriedigung von Grundbedürfnissen der Bewohner wie z.B. die problemlose Anlieferung von Gegenständen des täglichen Lebensbedarfs sowie die sichere Erreichbarkeit des Grundstücks stehen ansonsten der ordnungsmäßigen Benutzung als Wohngrundstück entgegen (vgl. BGH, Teilurteil v. 12.12.2008 - V ZR 106/07 -, zit. n. juris, Rn. 24).
  • BGH, 18.10.2013 - V ZR 278/12

    Notwegerecht: Anforderungen an eine notwendige Verbindung eines Wohngrundstücks …

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2020 - 3 U 24/19
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist es, wenn das Kraftfahrzeug unmittelbar an das Wohngrundstück heranfahren kann und von dieser Stelle aus der Eingangsbereich in "zumutbarer Weise" (auch mit sperrigen Gegenständen) erreicht werden kann (…vgl. BGH, Urteil v. 24.04.2015 - V ZR 138/14 -, zit. n. juris, Rn. 14; Urteil v. 18.10.2013 - V ZR 278/12 -, zit. n. juris, Rn. 12).
  • BGH, 08.02.2013 - V ZR 56/12

    Nachbarschutz: Pflicht zum Mitbeheizen einer benachbarten Doppelhaushälfte

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2020 - 3 U 24/19
    Rn. 12 Der BGH hat hervorgehoben, dass sich das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis in der Regel allein als Schranke der Rechtsausübung auswirkt (vgl. BGH, Urteil v. 08.02.2013 - V ZR 56/12 -, zit. n. juris, Rn. 6; BGHZ 88, 344, 351 = NJW 1984, 729; BGHZ 113, 384, 389 = NJW 1991, 1671, 1672;… vgl. auch OLG Hamm, Urteil v. 27.02.2012 - 5 U 77/11 -, zit. n. juris, Rn. 74).
  • OLG Hamm, 31.03.2014 - 5 U 168/13

    Eintragungsfähigkeit eines Notwegerechts

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2020 - 3 U 24/19
    Im Übrigen sind die Pflichten aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis hinsichtlich des Rechts auf Mitbenutzung eines Nachbargrundstücks grundsätzlich in §§ 917 ff. BGB abschließend geregelt (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 31.03.2014 - I-5 U 168/13 -, zit. n. juris, Rn. 70; OLG Koblenz, Beschluss v. 29.10.2012 - 2 U 1124/11-, NJOZ 2013, 353 m. w. N.).
  • BGH, 05.05.2006 - V ZR 139/05

    Rechtstellung des Besitzers eines zugangslosen Grundstücks; Einräumung eines …

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2020 - 3 U 24/19
    Daher kann ein Anspruch auf einen Zugang nicht hergeleitet werden, wenn der Eigentümer den maßgebenden Zustand durch Maßnahmen auf seinem Grundstück erst herbeigeführt hat (vgl. BGH, Urteil v. 05.05.2006 - V ZR 139/05 -, zit. n. juris, Rn. 13).
  • BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05

    Geltendmachung eines Notwegerechts durch Miteigentümer eines Grundstücks; …

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2020 - 3 U 24/19
    Willkürlich im Sinne der Vorschrift ist vielmehr nur eine auf freier Entscheidung beruhende Maßnahme, die der ordnungsgemäßen Grundstücksbenutzung widerspricht und die gebotene Rücksichtnahme auf nachbarliche Interessen außer Acht lässt (vgl. BGH, Urteil v. 07.07.2006 - V ZR 159/05 -, zit. n. juris, Rn. 15 m. w. N.).
  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 308/89

    Haftung des Grundstückseigentümers für Folgen der Bildung eines Kaltluftsees

    Auszug aus OLG Rostock, 11.06.2020 - 3 U 24/19
    Rn. 12 Der BGH hat hervorgehoben, dass sich das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis in der Regel allein als Schranke der Rechtsausübung auswirkt (…vgl. BGH, Urteil v. 08.02.2013 - V ZR 56/12 -, zit. n. juris, Rn. 6; BGHZ 88, 344, 351 = NJW 1984, 729; BGHZ 113, 384, 389 = NJW 1991, 1671, 1672;… vgl. auch OLG Hamm, Urteil v. 27.02.2012 - 5 U 77/11 -, zit. n. juris, Rn. 74).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im …

  • BGH, 21.10.1983 - V ZR 166/82

    Fernsehempfangsstörung durch Hochhaus - §§ 1004, 906 BGB, negative Einwirkungen

  • BGH, 07.07.2016 - V ZR 11/16

    Nachbarstreit um die Gewährung eines Notwegerechts: Unzulässigkeit der …

  • OLG Hamm, 27.02.2012 - 5 U 77/11

    Anspruch des Nachbarn auf Einräumung einer Zuwegungsbaulast

  • OLG Koblenz, 29.10.2012 - 2 U 1124/11

    Begriff des Rezesses; Begründung und Erlöschen einer Grunddienstbarkeit

  • OLG Schleswig, 01.04.2022 - 1 U 71/21

    Notwegerecht für Kfz-Fahrt bei Grundstück ohne Verbindung zu öffentlichem Weg

    Entscheidend ist dabei das Interesse an einer geringstmöglichen Belastung der betroffenen Eigentümer (BGH…, Urteil vom 26.01.2018, V ZR 47/17, Rn. 11 bei juris), so dass es nicht ausschlaggebend auf den kürzesten Weg ankommt (OLG Rostock, Urteil vom 11.06.2020, 3 U 24/19, Rn. 17 bei juris).
  • OLG Rostock, 28.10.2022 - 3 U 13/21

    Notwegerecht bei in einer privaten Ringstraße "gefangenem" Reihenhaus

    Rn. 51 Der Ansicht des BGH, dass bei einem Wohngrundstück die notwendige Verbindung die Zufahrt, also das Anfahren des Grundstückes erfasst, haben sich das OLG Stuttgart (…Urt. v. 30.09.2014, 12 U 81/14, juris) sowie das OLG München (…Urt. v. 19.02.2014, 7 U 4085/11, juris), OLG Koblenz (Beschl. v. 26.03.2013, 3 W 179/13, juris) sowie der Senat (Urt. v. 11.06.2020, 3 U 24/19 ) angeschlossen.

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist es, wenn das Kraftfahrzeug unmittelbar an das Wohngrundstück heranfahren kann und von dieser Stelle aus der Eingangsbereich in "zumutbarer Weise" (auch mit sperrigen Gegenständen) erreicht werden kann (…vgl. BGH, Urt. v. 24.04.2015, V ZR 138/14, NJW-RR 2015, 1234;… Urt. v. 18.10.2013, V ZR 278/12, NJW-RR 2014, 398; Senatsurteil v. 11.06.2020, 3 U 24/19 , MDR 2020, 1179 ).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 24.03.2020 - 3 U 24/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,51341
OLG Brandenburg, 24.03.2020 - 3 U 24/19 (https://dejure.org/2020,51341)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2020 - 3 U 24/19 (https://dejure.org/2020,51341)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2020 - 3 U 24/19 (https://dejure.org/2020,51341)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurückweisung der Berufung; Mitbenutzung eines Bootsstegs; Anforderungen an die Bestimmtheit der Einräumung einer Nutzung an Teilen eines Grundstücks

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.1998 - V ZR 214/97

    Rechtsfolgen des Verzichts auf das Eigentum an einem Grundstück zu Zeiten der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.03.2020 - 3 U 24/19
    Die von der Klägerin in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 09.10.1998 - V ZR 214/97 - VIZ 1999, 38) gibt für eine weitergehende bzw. der Klägerin wohlwollendere Auslegung des Vertragsinhalts vom 10.02.1978 nichts her.
  • OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 3 U 12/22

    Herausgabe eines Grundstücks; Wirksamkeit eines in der DDR noch vor der …

    Sie stützt die angegriffene Entscheidung und beruft sich insbesondere darauf, die antragsgegenständliche Fläche (Bl. 19 dA) umgrenze den von den Unterpächtern tatsächlich genutzten Gesamtbereich der Flur ...; soweit sie sich in diesem Zusammenhang auf die Unwirksamkeit des Hauptnutzungsvertrags berufen habe, sei dies ausschließlich mit Blick auf die unzutreffende Angabe der Flächengröße - tatsächlich genutzte Fläche: 2.370 qm - und die daran anknüpfende Senatsentscheidung vom 24.03.2020 zum Az. 3 U 24/19 geschehen; unabhängig davon sei es dem Beklagten nicht gelungen, stichtagsbezogen zum Ablauf des 03.10.1990 für das betroffene Grundstück die Voraussetzungen des Bundeskleingartengesetzes schlüssig darzulegen; auch im Ergebnis der Vernehmung des Zeugen B. habe sich im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der "Wendezeit" gerade kein "Werben für die Bundeskleingartenanlage" herausgebildet, wie bereits erstinstanzlich vorgetragen; im Gegenteil habe es unstreitig und vom Zeugen bestätigt bis 1994 eine zeitliche Zäsur (Veränderungssperre) gegeben, so dass bis dahin auch nicht ansatzweise eine "werdende Bundeskleingartenanlage" errichtet, konzipiert oder gefördert worden sei; gegenteiliges bleibe bestritten; auch an den erstinstanzlich vorgebrachten Zweifeln an dem Nachweis der Gesamtrechtsnachfolge werde schließlich festgehalten.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.10.2019 - 3 U 24/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,64646
OLG Brandenburg, 27.10.2019 - 3 U 24/19 (https://dejure.org/2019,64646)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.10.2019 - 3 U 24/19 (https://dejure.org/2019,64646)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2019 - 3 U 24/19 (https://dejure.org/2019,64646)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 54/98

    Formwirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages hinsichtlich einer nicht …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2019 - 3 U 24/19
    Nach allgemeiner Auffassung genügt es für die hinreichende Bestimmtheit nicht genau vermessener Teilflächen und die damit verbundene schuldrechtliche Wirksamkeit eines darauf fußenden Vertrages zwar, wenn die nach dem Willen der Parteien betroffene Teilfläche in einem maßstabsgerechten Lageplan deutlich erkennbar und zweifelsfrei bestímmbar eingezeichnet und dieser Plan ordnungsgemäß zum Bestandteil der Vertragsurkunde genommen worden ist (vgl. BGHZ 150, 334 ff; BGH NJW-RR 1999, 1030; BGH NJW-RR 2004, 735; OLG Brandenburg 5. Zivilsenat NJOZ 2008, 3018) bzw. die Vertragsparteien Einigkeit über Größe, Lage und Zuschnitt der Teilfläche entsprechend einer zeichnerischen, nicht notwendig maßstabsgerechten, Darstellung in einem der Vertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der Fläche durch eine genaue Grenzziehung erzielt haben und dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden hat (…BGH aaO).

    Davon abgesehen hätte es zwar auch genügt, wenn die der Klägerin zur Nutzung überlassene Teilfläche bereits anhand der Angaben in dem Vertrag selbst genau ermittelt werden könnte (BGH NJW-RR 1999, 1030), aber auch dies ist gerade nicht der Fall.

  • OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 915/05

    Kaufvertrag: Auslegung eines Grundstückskaufvertrages hinsichtlich der Festlegung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2019 - 3 U 24/19
    Insofern liegt ein Einigungsmangel vor, so dass der Vertrag nicht wirksam zustande gekommen ist (§ 155 BGB, vgl. OLG Koblenz BeckRS 2007, 03480).
  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01

    Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2019 - 3 U 24/19
    Nach allgemeiner Auffassung genügt es für die hinreichende Bestimmtheit nicht genau vermessener Teilflächen und die damit verbundene schuldrechtliche Wirksamkeit eines darauf fußenden Vertrages zwar, wenn die nach dem Willen der Parteien betroffene Teilfläche in einem maßstabsgerechten Lageplan deutlich erkennbar und zweifelsfrei bestímmbar eingezeichnet und dieser Plan ordnungsgemäß zum Bestandteil der Vertragsurkunde genommen worden ist (vgl. BGHZ 150, 334 ff; BGH NJW-RR 1999, 1030; BGH NJW-RR 2004, 735; OLG Brandenburg 5. Zivilsenat NJOZ 2008, 3018) bzw. die Vertragsparteien Einigkeit über Größe, Lage und Zuschnitt der Teilfläche entsprechend einer zeichnerischen, nicht notwendig maßstabsgerechten, Darstellung in einem der Vertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der Fläche durch eine genaue Grenzziehung erzielt haben und dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden hat (…BGH aaO).
  • BGH, 30.01.2004 - V ZR 92/03

    Fehlen der Geschäftsgrundlage eines Kaufvertrages über eine noch zu vermessende …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2019 - 3 U 24/19
    Nach allgemeiner Auffassung genügt es für die hinreichende Bestimmtheit nicht genau vermessener Teilflächen und die damit verbundene schuldrechtliche Wirksamkeit eines darauf fußenden Vertrages zwar, wenn die nach dem Willen der Parteien betroffene Teilfläche in einem maßstabsgerechten Lageplan deutlich erkennbar und zweifelsfrei bestímmbar eingezeichnet und dieser Plan ordnungsgemäß zum Bestandteil der Vertragsurkunde genommen worden ist (vgl. BGHZ 150, 334 ff; BGH NJW-RR 1999, 1030; BGH NJW-RR 2004, 735; OLG Brandenburg 5. Zivilsenat NJOZ 2008, 3018) bzw. die Vertragsparteien Einigkeit über Größe, Lage und Zuschnitt der Teilfläche entsprechend einer zeichnerischen, nicht notwendig maßstabsgerechten, Darstellung in einem der Vertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der Fläche durch eine genaue Grenzziehung erzielt haben und dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden hat (…BGH aaO).
  • OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 5 U 50/06

    Verkehrsflächenbereinigung: Ermittlung und Bestimmbarkeit der vom Ankaufsrecht …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2019 - 3 U 24/19
    Nach allgemeiner Auffassung genügt es für die hinreichende Bestimmtheit nicht genau vermessener Teilflächen und die damit verbundene schuldrechtliche Wirksamkeit eines darauf fußenden Vertrages zwar, wenn die nach dem Willen der Parteien betroffene Teilfläche in einem maßstabsgerechten Lageplan deutlich erkennbar und zweifelsfrei bestímmbar eingezeichnet und dieser Plan ordnungsgemäß zum Bestandteil der Vertragsurkunde genommen worden ist (vgl. BGHZ 150, 334 ff; BGH NJW-RR 1999, 1030; BGH NJW-RR 2004, 735; OLG Brandenburg 5. Zivilsenat NJOZ 2008, 3018) bzw. die Vertragsparteien Einigkeit über Größe, Lage und Zuschnitt der Teilfläche entsprechend einer zeichnerischen, nicht notwendig maßstabsgerechten, Darstellung in einem der Vertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der Fläche durch eine genaue Grenzziehung erzielt haben und dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden hat (…BGH aaO).
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   OLG Brandenburg, 28.10.2019 - 3 U 24/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,64052
OLG Brandenburg, 28.10.2019 - 3 U 24/19 (https://dejure.org/2019,64052)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.10.2019 - 3 U 24/19 (https://dejure.org/2019,64052)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2019 - 3 U 24/19 (https://dejure.org/2019,64052)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 54/98

    Formwirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages hinsichtlich einer nicht …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2019 - 3 U 24/19
    Nach allgemeiner Auffassung genügt es für die hinreichende Bestimmtheit nicht genau vermessener Teilflächen und die damit verbundene schuldrechtliche Wirksamkeit eines darauf fußenden Vertrages zwar, wenn die nach dem Willen der Parteien betroffene Teilfläche in einem maßstabsgerechten Lageplan deutlich erkennbar und zweifelsfrei bestímmbar eingezeichnet und dieser Plan ordnungsgemäß zum Bestandteil der Vertragsurkunde genommen worden ist (vgl. BGHZ 150, 334 ff; BGH NJW-RR 1999, 1030 ; BGH NJW-RR 2004, 735 ; OLG Brandenburg 5. Zivilsenat NJOZ 2008, 3018) bzw. die Vertragsparteien Einigkeit über Größe, Lage und Zuschnitt der Teilfläche entsprechend einer zeichnerischen, nicht notwendig maßstabsgerechten, Darstellung in einem der Vertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der Fläche durch eine genaue Grenzziehung erzielt haben und dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden hat (…BGH aaO).

    Davon abgesehen hätte es zwar auch genügt, wenn die der Klägerin zur Nutzung überlassene Teilfläche bereits anhand der Angaben in dem Vertrag selbst genau ermittelt werden könnte (BGH NJW-RR 1999, 1030 ), aber auch dies ist gerade nicht der Fall.

  • OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 915/05

    Kaufvertrag: Auslegung eines Grundstückskaufvertrages hinsichtlich der Festlegung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2019 - 3 U 24/19
    Insofern liegt ein Einigungsmangel vor, so dass der Vertrag nicht wirksam zustande gekommen ist (§ 155 BGB , vgl. OLG Koblenz BeckRS 2007, 03480).
  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01

    Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2019 - 3 U 24/19
    Nach allgemeiner Auffassung genügt es für die hinreichende Bestimmtheit nicht genau vermessener Teilflächen und die damit verbundene schuldrechtliche Wirksamkeit eines darauf fußenden Vertrages zwar, wenn die nach dem Willen der Parteien betroffene Teilfläche in einem maßstabsgerechten Lageplan deutlich erkennbar und zweifelsfrei bestímmbar eingezeichnet und dieser Plan ordnungsgemäß zum Bestandteil der Vertragsurkunde genommen worden ist (vgl. BGHZ 150, 334 ff; BGH NJW-RR 1999, 1030 ; BGH NJW-RR 2004, 735 ; OLG Brandenburg 5. Zivilsenat NJOZ 2008, 3018) bzw. die Vertragsparteien Einigkeit über Größe, Lage und Zuschnitt der Teilfläche entsprechend einer zeichnerischen, nicht notwendig maßstabsgerechten, Darstellung in einem der Vertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der Fläche durch eine genaue Grenzziehung erzielt haben und dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden hat (…BGH aaO).
  • BGH, 30.01.2004 - V ZR 92/03

    Fehlen der Geschäftsgrundlage eines Kaufvertrages über eine noch zu vermessende …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2019 - 3 U 24/19
    Nach allgemeiner Auffassung genügt es für die hinreichende Bestimmtheit nicht genau vermessener Teilflächen und die damit verbundene schuldrechtliche Wirksamkeit eines darauf fußenden Vertrages zwar, wenn die nach dem Willen der Parteien betroffene Teilfläche in einem maßstabsgerechten Lageplan deutlich erkennbar und zweifelsfrei bestímmbar eingezeichnet und dieser Plan ordnungsgemäß zum Bestandteil der Vertragsurkunde genommen worden ist (vgl. BGHZ 150, 334 ff; BGH NJW-RR 1999, 1030 ; BGH NJW-RR 2004, 735 ; OLG Brandenburg 5. Zivilsenat NJOZ 2008, 3018) bzw. die Vertragsparteien Einigkeit über Größe, Lage und Zuschnitt der Teilfläche entsprechend einer zeichnerischen, nicht notwendig maßstabsgerechten, Darstellung in einem der Vertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der Fläche durch eine genaue Grenzziehung erzielt haben und dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden hat (…BGH aaO).
  • OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 5 U 50/06

    Verkehrsflächenbereinigung: Ermittlung und Bestimmbarkeit der vom Ankaufsrecht …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2019 - 3 U 24/19
    Nach allgemeiner Auffassung genügt es für die hinreichende Bestimmtheit nicht genau vermessener Teilflächen und die damit verbundene schuldrechtliche Wirksamkeit eines darauf fußenden Vertrages zwar, wenn die nach dem Willen der Parteien betroffene Teilfläche in einem maßstabsgerechten Lageplan deutlich erkennbar und zweifelsfrei bestímmbar eingezeichnet und dieser Plan ordnungsgemäß zum Bestandteil der Vertragsurkunde genommen worden ist (vgl. BGHZ 150, 334 ff; BGH NJW-RR 1999, 1030 ; BGH NJW-RR 2004, 735 ; OLG Brandenburg 5. Zivilsenat NJOZ 2008, 3018) bzw. die Vertragsparteien Einigkeit über Größe, Lage und Zuschnitt der Teilfläche entsprechend einer zeichnerischen, nicht notwendig maßstabsgerechten, Darstellung in einem der Vertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der Fläche durch eine genaue Grenzziehung erzielt haben und dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden hat (…BGH aaO).
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   OLG Brandenburg, 28.05.2020 - 3 U 24/19   

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OLG Brandenburg, 28.05.2020 - 3 U 24/19 (https://dejure.org/2020,53727)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.05.2020 - 3 U 24/19 (https://dejure.org/2020,53727)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 3 U 24/19 (https://dejure.org/2020,53727)
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   OLG Brandenburg, 12.05.2020 - 3 U 24/19   

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OLG Brandenburg, 12.05.2020 - 3 U 24/19 (https://dejure.org/2020,51591)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.05.2020 - 3 U 24/19 (https://dejure.org/2020,51591)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 3 U 24/19 (https://dejure.org/2020,51591)
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   SG Lüneburg, 18.04.2019 - S 3 U 24/19   

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SG Lüneburg, 18.04.2019 - S 3 U 24/19 (https://dejure.org/2019,60861)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 18.04.2019 - S 3 U 24/19 (https://dejure.org/2019,60861)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 18. April 2019 - S 3 U 24/19 (https://dejure.org/2019,60861)
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