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Weitere Entscheidung unten: SG Rostock, 01.04.2011

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 3 U 27/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2752
OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 3 U 27/06 (https://dejure.org/2006,2752)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.05.2006 - 3 U 27/06 (https://dejure.org/2006,2752)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 3 U 27/06 (https://dejure.org/2006,2752)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 5 UAbs 4 AKB, § 142 StGB, § 6 Abs 3 S 2 VVG
    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung des Aufklärungsinteresses des Versicherers bei unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle durch den Versicherungsnehmer

  • Judicialis

    StGB § 35; ; StGB § 142; ; VVG § 6

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Leistungsfreiheit trotz unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle

  • RA Kotz

    Unfallflucht - folgenlose Obliegenheitsverletzung - Relevanztheorie - Leistungsfreiheit

  • RA Kotz

    Versicherungsvertrag - Obliegenheitsverletzung - Relevanztheorie - Kaskoversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 35 § 142; VVG § 6
    Keine Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung ohne ernsthafte Tangierung der Interessen des Versicherers - Relevanztheorie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Ansprüche aus einer bei der Beklagten bestehenden Vollkaskoversicherung; Rutschen bei Eisglätte; Alternative Verhaltensmöglichkeiten in einer Unfallsituation; Verlassen der Unfallstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfallflucht kostet nicht immer Kasko-Versicherungsschutz - Versicherungsschutz bleibt, wenn Interessen des Versicherers nicht ernsthaft gefährdet waren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Kaskoversicherung - Wann liegt bei Unfallflucht keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit vor?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 538
  • NZV 2007, 365
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 3 U 27/06
    Für den Fall einer folgenlosen vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung gilt aber die von der Rechtsprechung entwickelte "Relevanztheorie", und zwar auch für die Kfz-Kaskoversicherung (BGH VersR 1984, 228).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.1992 - 12 U 90/92

    Verschulden; Aufklärungspflicht; Grobes Verschulden; Unfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2006 - 3 U 27/06
    Dem entsprechend verneint die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen ein erhebliches Verschulden, wenn nur ein geringer Schaden entstanden ist und der Versicherungsnehmer zwar verspätet, aber noch aus eigenem Antrieb seiner Aufklärungsobliegenheit nachgekommen ist (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 99;… Römer/Langheid, a.a.O., § 6, Rn. 82;… Prölss/Martin, a.a.O., § 7 AKB, Rn. 18).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 424/08

    Gewährung von Leistungen aus einer Kraftfahrzeugkaskoversicherung wegen …

    Nachdem feststeht, dass der Kläger rechtswidrig und vorsätzlich den objektiven Tatbestand des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllt hat, sind für die Frage der Schuldhaftigkeit der Obliegenheitsverletzung und deren Nachweis nicht strafrechtliche, sondern versicherungsrechtliche Grundsätze maßgeblich (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt, NJW-RR 2007, 538).

    Nach diesen - auch für die Kaskoversicherung geltenden (OLG Frankfurt, NZV 2007, 365) - Grundsätzen führt eine Obliegenheitsverletzung selbst dann, wenn sie für den Versicherer folgenlos geblieben ist, zum Beispiel weil er sie rechtzeitig entdeckt hat, zur völligen Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn nicht der Versicherungsnehmer beweisen kann, dass die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgt ist, sie nicht generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu beeinträchtigen, oder ihn kein erhebliches Verschulden trifft (die in der Rechtsprechung weiter statuierte Belehrungspflicht des Versicherers kommt hier nicht zum Tragen;… sie betrifft allein die Auskunftsobliegenheiten und greift naturgemäß erst dann ein, wenn - wie hier nicht - der Versicherer bereits mit der Sache befasst ist, vgl. Knappmann in: Prölss/Martin, VVG , 27. Aufl. 2004, § 7 AKB Rdnr. 87; OLG Hamm, NZV 2003, 291 ).

  • LSG Hessen, 28.11.2023 - L 3 U 72/20

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Hinzu kommt, dass es Sache des Gesetz- und Verordnungsgebers ist, die Voraussetzungen und Bedingungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit selbst festzulegen (vgl. LSG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 22. Mai 2023 - L 2 U 78/21 - juris Rn. 56; LSG, Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 20. Januar 2022 - L 3 U 98/19 - juris Rn. 44; Bayerisches LSG…, Urteil vom 16. Juni 2021 - L 17 U 365/18 - juris Rn. 42f.; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 19. März 2021 - L 8 U 1828/19 - juris Rn. 56; LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 11. September 2018 - L 15 U 292/16 - juris Rn. 35;… Hessisches LSG - Urteil vom 30. September 2013 - L 9 U 214/09 juris Rn. 28ff; Hessisches LSG - Urteil vom 19. März 2013 - L 3 U 27/06).
  • KG, 09.11.2007 - 13 U 27/07

    Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Wirksamkeit einer …

    Im Gegenteil liegen zahlreiche Entscheidungen vor, die einen Zusatz mit der hier in Rede stehenden Formulierung für zulässig halten (vgl. OLG Celle, Urteil vom 2. Mai 2007 - 3 U 271/06 -, sowie bereits Urteil vom 9. August 2006 - 3 U 112/06 - OLGR 2007, 143; Kammergericht, Urteil vom 24. August 2007 - 3 U 27/06 - Urteil vom 24. April 2007 - 4 U 45/06 - Urteil vom 6. Juni 2007 - 24 U 5/07; OLG Stuttgart, Hinweisverfügung vom 2. Mai 2007 - 6 U 95/07; zuvor bereits OLG Stuttgart OLGR 2004, 202).
  • LG Braunschweig, 21.12.2007 - 2 S 454/07
    In der Stellungnahme vom 14.03.2007 heißt es: "Enorme Preissteigerungen lassen sich nicht ableiten, eher Angebotspreissenkungen bzw. Gleichstände im Vergleich 2003 zu 2006" (vgl. Anmerkung Ulrich Wenning, NZV 2007, 365), Von daher besteht aus Sicht der Kammer keine Veranlassung, die Eignung des "Schwacke-Mietpreisspiegels" zur Feststellung des Normaltarifs im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 ZPO in Zweifel zu ziehen.
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Rechtsprechung
   SG Rostock, 01.04.2011 - S 3 U 27/06   

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https://dejure.org/2011,127530
SG Rostock, 01.04.2011 - S 3 U 27/06 (https://dejure.org/2011,127530)
SG Rostock, Entscheidung vom 01.04.2011 - S 3 U 27/06 (https://dejure.org/2011,127530)
SG Rostock, Entscheidung vom 01. April 2011 - S 3 U 27/06 (https://dejure.org/2011,127530)
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