Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 12.04.2007 - 3 U 290/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 929 Abs. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; HWG § 11 Nr. 4; ; HWG § 11 Nr. Nr. 7
- Kanzlei Prof. Schweizer
Wann muss eine einstweilige Verfügung erneut vollzogen werden?
- online-und-recht.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Bestimmung des wettbewerbsrechtlich relevanten Marktortes - Internetangebot unter ausländischer URL
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)
Wann muss eine einstweilige Verfügung erneut vollzogen werden?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erforderlichkeit einer neuen Vollziehung bei Abänderung einer Beschlussverfügung im Widerspruchsverfahren; Auswirkungen von Einschränkungen und Erweiterungen einer Verbotsverfügung im Widerspruchsverfahren oder Berufungsverfahren; Erweiterung des Verbots einer Werbung ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 26.07.2006 - 327 O 486/06
- LG Hamburg, 24.11.2006 - 406 O 221/06
- OLG Hamburg, 12.04.2007 - 3 U 290/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.11.1990 - I ZR 22/89
Kauf im Ausland - Ausnutzung von Unerfahrenheit; Haustürwiderrufsgesetz - …
Auszug aus OLG Hamburg, 12.04.2007 - 3 U 290/06
Als solcher kann im Hinblick auf die Besonderheiten des Wettbewerbsrechts in der Regel nur der Ort angesehen werden, an dem die wettbewerblichen Interessen der Mitbewerber aufeinander treffen (BGH GRUR 1991, 463 - Kauf im Ausland).In einem solchen Fall ist zwar auch das Absatzinteresse anderer Wettbewerber auf diesem Markt berührt, es handelt sich aber insoweit nur um Auswirkungen des zu beurteilenden Wettbewerbsverhaltens, die nicht zur Anwendbarkeit des Rechts des Absatzmarktes führen (BGH GRUR 1998, 419, 420 - Gewinnspiel im Ausland; BGH GRUR 1991, 463 - Kauf im Ausland).
- BGH, 26.11.1997 - I ZR 148/95
Gewinnspiel im Ausland - Begehungsort
Auszug aus OLG Hamburg, 12.04.2007 - 3 U 290/06
In einem solchen Fall ist zwar auch das Absatzinteresse anderer Wettbewerber auf diesem Markt berührt, es handelt sich aber insoweit nur um Auswirkungen des zu beurteilenden Wettbewerbsverhaltens, die nicht zur Anwendbarkeit des Rechts des Absatzmarktes führen (BGH GRUR 1998, 419, 420 - Gewinnspiel im Ausland; BGH GRUR 1991, 463 - Kauf im Ausland). - BGH, 30.06.1961 - I ZR 39/60
Kindersaugflasche - Internationales Wettbewerbsrecht
Auszug aus OLG Hamburg, 12.04.2007 - 3 U 290/06
Gesetzwidrige Wettbewerbshandlungen gehören zu den unerlaubten Handlungen; das anzuwendende Recht ergibt sich bei ihnen grundsätzlich aus dem Begehungsort (BGH GRUR 1962, 243 - Kindersaugflaschen). - OLG Köln, 17.01.2002 - 6 W 114/01
UWG -Recht; Erneute Vollziehung
Auszug aus OLG Hamburg, 12.04.2007 - 3 U 290/06
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats - in Übereinstimmung mit der zutreffenden überwiegenden Meinung - gehören zur zweiten Alternative alle die Fälle, in denen im Widerspruchs- und/oder Berufungsverfahren ausgrenzbare Verbotseinschränkungen gegenüber der Beschlussverfügung erfolgen (OLG Düsseldorf WRP 1983, 411; OLG Frankfurt WRP 1991, 405; OLG Hamm WRP 1981, 222; OLG Koblenz; OLG Köln WRP 1987, 669, WRP 2002, 738;… Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Auflage, 2005, Kap. 57 Rz. 22;… Wieczorek-Thümmel, ZPO, 3. Auflage, 1995, § 929 ZPO Rz. 7;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 26. Auflage, 2007, § 929 ZPO Rz. 7, 15 - jeweils m. w. N.). - OLG Karlsruhe, 09.10.1996 - 6 U 42/96
Auszug aus OLG Hamburg, 12.04.2007 - 3 U 290/06
Das ist z.B. bei der bloßen Konkretisierung eines zuvor allgemein gefassten Verbots gegeben (OLG Hamm WRP 1991, 406; OLG Karlsruhe WRP 1997, 57;… Piper/Ohly, UWG, 4. Auflage, 2006, § 12 UWG Rz. 168) oder wenn z.B. die einstweilige Verfügung nur in einer Ziffer des Verbotsausspruchs bestätigt wird, während die übrigen Ziffern entfallen.
- LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17
Einstweilige Verfügung: Wahrung der Vollziehungsfrist durch Übersendung einer …
- OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 33/09
Unlauterer Wettbewerb: Erneute Vollziehung einer einstweiligen Verfügung bei …
Wird eine Beschlussverfügung im Widerspruchsverfahren abgeändert bestätigt, so ist eine erneute Vollziehung nicht erforderlich, wenn die Abänderung gegenüber dem früheren Verbot "unwesentlich" ist, d. h. entweder nur eine Klarstellung oder nur eine Beschränkung des Verbots in der Weise erfolgt ist, dass im Widerspruchs- oder Berufungsverfahren ausgrenzbare Verbotseinschränkungen gegenüber der Beschlussverfügung erfolgen (Senat, Urteil v. 12.04.2007, Az. 3 U 290/06, MD 2008, 787; OLG Düsseldorf WRP 1983, 411; OLG Frankfurt WRP 1991, 405; OLG Hamm WRP 1981, 222; OLG Koblenz; OLG Köln WRP 1987, 669, WRP 2002, 738;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Auflage 2009, § 929 ZPO Rz. 7, 15).
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