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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 09.09.2009 - 3 U 41/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16249
OLG Braunschweig, 09.09.2009 - 3 U 41/09 (https://dejure.org/2009,16249)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 09.09.2009 - 3 U 41/09 (https://dejure.org/2009,16249)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 09. September 2009 - 3 U 41/09 (https://dejure.org/2009,16249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 37 GmbHG; § 38 GmbHG; § 240 ZPO
    Unterbrechung eines Gerichtsverfahrens über die Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Abberufung, Abberufung aus wichtigem Grund, Abberufung aus wichtigem Grund Abberufung außerhalb des gesetzlichen Sofortvollzugs, Abberufung des Geschäftsführers, Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund, Abberufung des GmbH-Geschäftsführers, actio pro socio, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 37; GmbHG § 38; ZPO § 240
    Unterbrechung eines Gerichtsverfahrens über die Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • centrale.de PDF, S. 4 (Leitsatz)

    Geschäftsführer: Durchsetzung eines Tätigkeitsverbots nach Abberufung im Wege der actio pro socio

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterbrechung eines Gerichtsverfahrens über die Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 28.03.1985 - VII ZR 317/84

    Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bei nacheinander eingelegter Revision von …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.09.2009 - 3 U 41/09
    Denn die zulässigerweise von der unterlegenen Partei und vom Streithelfer eingelegte Berufung ist als ein einheitliches Rechtsmittel anzusehen (BGH NJW 93, 2944 - in Juris Rz. 3 - BGH 28.03.85 unter 3. - VII ZR 317/84 -, zit. n. Beck-Online, unter Hinweis auf BGH NJW 82, 2069 m.w.N.).

    Der Streithelfer darf Prozesshandlungen, die die Partei vornehmen könnte, mit derselben Wirkung vornehmen, wie wenn die Partei selbst gehandelt hätte (BGH 28.03.85 aaO. unter 1. m.w.N.).

    Deshalb kann deren Berufung nicht wegen fehlender Begründung unzulässig sein (BGH 28.03.85 aaO. unter 4.;… MünchKomm./Rimmelspacher, ZPO, 3. Aufl., Rz. 4 a. E. zu § 520).

  • BGH, 20.12.1982 - II ZR 110/82

    Wirksamkeit eines Bestellungswiderrufs

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.09.2009 - 3 U 41/09
    Denn andernfalls könnte bei Zwistigkeiten keiner der Gesellschafter gegen die Untersagung seiner Geschäftsführung durch den anderen vorgehen; die Gesellschaft wäre handlungsunfähig (BGHZ 86, 177, 183 - in Juris Rz. 14 - OLG Karlsruhe NJW-RR 93, 1506 - in Beck-Online S. 2 - Scholz/Schneider, GmbHG, 10. Aufl., Rz. 74 a.E. zu § 38).

    Zwar wird angenommen, dass auch bei einem Beschluss über die Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grunde der Betroffene nicht mit abstimmen darf (BGHZ 86, 177, 178f;… BGH NJW 92, 993 - in Juris Rz.8 - Achilles/Ensthaler/St, GmbHG, Rz. 17 zu § 38;… Roth/Altmeppen, GmbHG, 6. Aufl., Rz. 45 zu § 38 m.w.N.).

  • BGH, 14.10.1991 - II ZR 239/90

    Verwirkung von Gründen zur Abberufung des GmbH-Geschäftsführers - Nachschieben …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.09.2009 - 3 U 41/09
    Dabei kommt es weder zwingend auf Pflichtwidrigkeit und Schuld des Geschäftsführers noch auf Eintritt eines Schadens bei der Gesellschaft an; die objektive Gefahr ihrer Schädigung reicht aber aus (BGH GmbHR 85, 256; BGH NJW-RR 92, 292, 295 a.E.; BGH WM 60, 289, 292;… Scholz/Schneider aaO. Rz. 43;… Ulmer/Paefgen aaO. Rz. 15;… Achilles/Ensthaler/St aaO. Rz. 9, alle zu § 38 und m.w.N.).
  • BGH, 11.07.1960 - II ZR 260/59

    Geschäftsführung und Vertretung einer OHG

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.09.2009 - 3 U 41/09
    Es kann damit offen bleiben, ob für die Bestellung eines Notgeschäftsführers, welche Gegenstand eines besonderen Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit sein müsste, gem. § 29 BGB in entsprechender Anwendung das Amtsgericht ausschließlich zuständig ist (vgl. nur RGZ 138, 98, 101;… Staudinger/Palandt/Ellenberger, BGB, 68. Aufl., Rz. 1, 5 zu § 29) oder ob eine Regelung im Wege der einstweiligen Verfügung auch gem. § 940 ZPO möglich ist (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., Rz. 8 "Gesellschaftsrecht" zu § 940 im Anschluss an BGHZ 33, 105, 108ff, welche Entscheidung allerdings für die OHG ergangen ist;… MünchKomm./Reuter, BGB, 5. Aufl., Rz. 5 zu§ 29 m.w.N.).
  • BGH, 29.03.1973 - II ZR 20/71

    Fristlose Entlassung eines Genossenschaftsvorstands

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.09.2009 - 3 U 41/09
    Denn die Berücksichtigung "nachgeschobener" Pflichtverstöße ist im Rechtsstreit nur zulässig, wenn derjenige, der sich darauf beruft, auch über diese Punkte noch die Entscheidung der Gesellschafterversammlung herbeigeführt hat (BGHZ 60, 333, 335f;… BGH GmbHR 92, 40 - in Juris Rz. 14 - Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack aaO. Rz. 15 zu § 38).
  • BGH, 25.01.1960 - II ZR 207/57

    Anforderungen an die Veräußerung eines Geschäftsanteils einer Gesellschaft mit …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.09.2009 - 3 U 41/09
    Dabei kommt es weder zwingend auf Pflichtwidrigkeit und Schuld des Geschäftsführers noch auf Eintritt eines Schadens bei der Gesellschaft an; die objektive Gefahr ihrer Schädigung reicht aber aus (BGH GmbHR 85, 256; BGH NJW-RR 92, 292, 295 a.E.; BGH WM 60, 289, 292;… Scholz/Schneider aaO. Rz. 43;… Ulmer/Paefgen aaO. Rz. 15;… Achilles/Ensthaler/St aaO. Rz. 9, alle zu § 38 und m.w.N.).
  • RG, 25.10.1932 - II B 17/32

    Darf ein Mitglied einer Gesellschaft mbH. mitstimmen, wenn es sich darum handelt, …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.09.2009 - 3 U 41/09
    Es kann damit offen bleiben, ob für die Bestellung eines Notgeschäftsführers, welche Gegenstand eines besonderen Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit sein müsste, gem. § 29 BGB in entsprechender Anwendung das Amtsgericht ausschließlich zuständig ist (vgl. nur RGZ 138, 98, 101;… Staudinger/Palandt/Ellenberger, BGB, 68. Aufl., Rz. 1, 5 zu § 29) oder ob eine Regelung im Wege der einstweiligen Verfügung auch gem. § 940 ZPO möglich ist (…vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., Rz. 8 "Gesellschaftsrecht" zu § 940 im Anschluss an BGHZ 33, 105, 108ff, welche Entscheidung allerdings für die OHG ergangen ist;… MünchKomm./Reuter, BGB, 5. Aufl., Rz. 5 zu§ 29 m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.09.2009 - 3 U 41/09
    Die Erledigung der Hauptsache kann nur festgestellt werden, wenn der ursprünglich zulässige und begründete Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nachträglich gegenstandslos geworden ist (vgl. nur BGHZ 155, 392, 395 m. w. N.).
  • BGH, 09.11.1987 - II ZR 100/87

    Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrages einer Publikumspersonengesellschaft; …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.09.2009 - 3 U 41/09
    Dergleichen kann in Betracht kommen, wenn es um eine Abberufung aus wichtigem Grund geht und das Bestehen eines wichtigen Grundes auf der Hand liegt (BGHZ 64, 253, 257; 102, 172, 176; BGH NJW 91, 846;… Ulmer/Paefgen, GmbHG, Rz. 85 zu § 38;… Achilles/Ensthaler/St aaO. Rz. 15 zu§ 38).
  • BGH, 19.11.1990 - II ZR 88/89

    Wiederbestellung des aus wichtigem Grunde abberufenen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.09.2009 - 3 U 41/09
    Dergleichen kann in Betracht kommen, wenn es um eine Abberufung aus wichtigem Grund geht und das Bestehen eines wichtigen Grundes auf der Hand liegt (BGHZ 64, 253, 257; 102, 172, 176; BGH NJW 91, 846;… Ulmer/Paefgen, GmbHG, Rz. 85 zu § 38;… Achilles/Ensthaler/St aaO. Rz. 15 zu§ 38).
  • BGH, 28.04.1975 - II ZR 16/73

    Zustimmung zur Ausschließungsklage

  • BGH, 01.07.1993 - V ZR 235/92

    Einheitliches Rechtsmittel der Hauptpartei und Streithelfer

  • BGH, 10.02.1977 - II ZR 81/76

    Stimmverbot für anderweitig beteiligte GmbH-Gesellschafter

  • OLG Frankfurt, 18.09.1998 - 5 W 22/98

    Verhängung eines Geschäftsführungsverbots und Vertretungsverbots gegenüber dem …

  • OLG Hamm, 01.02.1995 - 8 U 148/94
  • BGH, 26.03.1982 - V ZR 87/81

    Vorliegen einer Berufung bei Einlegung einer Berufung der Hauptpartei selbst und …

  • BGH, 30.11.1961 - II ZR 136/60
  • OLG Dresden, 23.07.2002 - 13 W 1466/01

    Kein Erlöschen einer Anwaltsvollmacht für Rechtsbehelfe, die dem Schuldner …

  • OLG München, 08.06.1994 - 7 U 6514/93

    Unterbrechungswirkung der Eröffnung des Konkursverfahrens auf Nichtigkeits- bzw. …

  • KG, 06.07.1990 - 5 U 74/89

    Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs wegen wettbewerbswidriger Werbung; …

  • OLG Frankfurt, 31.07.1979 - 5 U 85/79
  • BGH, 31.01.2023 - II ZR 169/22

    Unterbrechung durch Insolvenzverfahren: Berücksichtigung von Erklärungen eines …

    Die mit der Beschlussanfechtung zu klärende Frage, ob der Kläger zu 1 weiterhin Geschäftsführer der Beklagten zu 1 ist, betrifft die Insolvenzmasse für sich genommen allerdings nicht (OLG München, ZIP 1991, 1021, 1022; OLG Braunschweig, GmbHR 2009, 1276, 1277;… Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 240 Rn. 15;… Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 240 Rn. 15;… Stadler in Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl., § 240 Rn. 5).
  • KG, 08.12.2022 - 23 U 111/22

    Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses wegen fehlender Berücksichtigung der …

    Denn ein Unterlassungsanspruch gegen den Verfügungsbeklagten zu 1. kann aus §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog folgen, der der Gesellschaft zusteht (siehe OLG Braunschweig, Urteil vom 9. September 2009 - 3 U 41/09 -, Rn. 8).
  • OLG Naumburg, 21.11.2013 - 1 U 105/13

    Vorläufiger Rechtsschutz: Entziehung der Befugnisse eines GmbH-Geschäftsführers …

    Rn. 9 Aber auch der abberufende Minderheitsgesellschafter einer zweigliedrigen GmbH ist in der Lage, an Stelle der in Person des Mehrheitsgesellschaftergeschäftsführers unwilligen GmbH im Abberufungsstreit eine vorübergehende gerichtliche Regelung der Geschäftsführung herbeizuführen, zumal vorliegend der Verfügungskläger durch die behaupteten Eingriffe in den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft in seinen Gesellschafterrechten und -interessen nachteilig betroffen ist (BGH, Urteil vom 11.7. 1960, II ZR 260/50 - zitiert in juris; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1505, 1506; OLG Braunschweig, Urteil vom 9.9.2009, 3 U 41/09 - BeckRS 2009, 87615;… Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack, § 38 Rdn. 73; Werner NZG 2006, 761, 762 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 28.6.1982, II ZR 199/81 - BeckRS 1982, 00651; OLG Frankfurt a.M. NJW 1999, 257).
  • OLG Brandenburg, 10.11.2021 - 4 U 97/21

    Vorläufige Untersagung einer Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH Hohe …

    Auch wenn man mit Teilen der Rechtsprechung und Literatur eine Gesellschafterklage gegen den Geschäftsführer einer GmbH insbesondere zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Wege einer einstweiligen Verfügung nicht für ausgeschlossen hält, kann diese nur in besonderen Konstellationen in Betracht kommen, etwa in solchen einer zweigliedrigen GmbH ("wechselseitige Blockade der Geschäftsführer") oder in vergleichbaren dringenden Fällen, in denen die Gesellschaft sich in einer kritischen Situation als handlungsunfähig oder handlungsunwillig darstellt (…vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.09.1998 - 5 W 22/98 - Rn. 16; OLG Braunschweig, Urt. v. 09.09.2009 - 3 U 41/09 - Rn. 8;… OLG Thüringen, Urt. v. 08.01.2014 - 2 U 627/13 - Rn. 36ff.;… Bayer in: Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz Kommentar, 20. Aufl. (2020), § 13, Rn. 53 und 55;… Karsten Schmidt in: Scholz, GmbHG, 12. Aufl. 2018 ff., § 46 GmbHG, Rn. 161;… vgl. auch Stephan/Thieves in Münchener Kommentar zum GmbHG, 3. Auflage (2019), § 38 GmbHG Rn. 108 ff.).
  • OLG München, 10.08.2026 - 7 W 1058/26

    Gesellschafterversammlung, Beschlussfähigkeit, Geschäftsführerabbestellung, …

    Rn. 42 Ob daneben oder stattdessen auch eine actio pro socio eines Gesellschafters gegen einen seiner Meinung nach zu Unrecht bestellten Geschäftsführer statthaft wäre (…vgl. dazu z.B. OLG Saarbrücken Urteil vom 9.5.2006 - 4 U 338/05, Rz. 57; OLG Braunschweig, Urteil vom 9.9.2009 - 3 U 41/09, Rz. 8) bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • OLG Jena, 08.01.2014 - 2 U 627/13
    Der Streit um die Rechtsmacht des Geschäftsführers, die Gesellschaft zu vertreten, betrifft den Bestand des organschaftlichen Rechtsverhältnisses zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer (OLG Braunschweig, Urteil vom 9.09.2009, 3 U 41/09, zitiert nach juris, Rn. 3), so dass grundsätzlich die Gesellschaft und der Geschäftsführer die richtigen Parteien des Rechtsstreites sind (KG…, Urteil vom 11.08.2011, 23 U 114/11, zitiert nach juris, Rn. 10).
  • OLG München, 25.05.2023 - 23 W 354/23

    Einstweilige Untersagungsverfügung gegen abberufenen …

    Diese Grundsätze sind auch im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens nach Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers (nicht eines Fremdgeschäftsführers) aus wichtigem Grund maßgeblich (OLG Braunschweig, BeckRS 2009, 87615;… Terlau, in: Michalski/Heidinger/Leible/J. Schmidt, 4. Aufl. 2023, § 38 GmbHG Rn. 73); auch in der Verletzung der Organpflichten eines Gesellschafter-Geschäftsführers kann zugleich eine Verletzung der gesellschafterlichen Treuepflicht liegen (BGH NZG 2022, 516 517. m. w. N.).
  • OLG Jena, 19.09.2013 - 2 U 505/13
    Der Streit um die Rechtsmacht, die Gesellschaft als Geschäftsführer zu vertreten, betrifft den Bestand des organschaftlichen Rechtsverhältnisses zwischen der Gesellschaft und der als Geschäftsführer auftretenden Person (OLG Braunschweig, Urteil vom 9. September 2009, 3 U 41/09, zitiert nach juris, Rn. 3), so dass grundsätzlich die Gesellschaft und die als Geschäftsführer auftretende Person die richtigen Parteien des Rechtsstreites sind (KG…, Urteil vom 11. August 2011, 23 U 114/11, zitiert nach juris, Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.11.2009 - I-3 U 41/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18156
OLG Hamm, 23.11.2009 - I-3 U 41/09 (https://dejure.org/2009,18156)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.11.2009 - I-3 U 41/09 (https://dejure.org/2009,18156)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. November 2009 - I-3 U 41/09 (https://dejure.org/2009,18156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an Erforderlichkeit und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht gegenüber einem Arzt als Patienten; Grundsätze der Beweislastregelung im Bezug auf den Nachweis hinreichender Aufklärung durch den behandelnden Arzt

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Arzthaftungsrecht: Fehlgeschlagene Koronarangiographie

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 131/02

    Zeitpunkt der Aufklärung über die Risiken eines operativen Eingriffs

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 3 U 41/09
    Rn. 60 Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl.: BGH, VersR 1992, 960 f.; 1998, 766; VersR 2003, 1441 ff. - jeweils m.w.N.) wie auch des erkennenden Senates (…vgl. OLG Hamm, U. v. 15.06.2005 - 3 U 289/04 - Juris Rdnr. 39), dass der Patient vor einem bevorstehenden (diagnostischen oder therapeutischen) Eingriff, der mit nicht nur geringen Belastungen verbunden ist, so rechtzeitig aufgeklärt werden muss, dass er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidung und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann.

    Die Wirksamkeit einer späteren, als zum Zeitpunkt der Terminsvereinbarung für den Eingriff erfolgten Risikoaufklärung (und der auf ihr beruhenden Einwilligung) hängt davon ab, ob unter den gegebenen Umständen der Patient noch ausreichend Gelegenheit hat, sich in den durch seine Krankheit begrenzten Möglichkeiten innerlich frei zu entscheiden (BGH, VersR 1992, 960 ff.; VersR 2003, 1441 ff.).

    Sogar bei größeren ambulanten Eingriffen mit beträchtlichen Risiken wird eine Aufklärung des Patienten erst am Tag des Eingriffs vielfach verspätet sein, weil sie den Patienten in der Verarbeitung der ihm mitgeteilten Fakten zu gravierenden Risiken überfordert und gewöhnlich Untersuchungen vorangehen, in deren Rahmen die erforderliche Aufklärung bereits erteilt werden kann (BGH, VersR 2003, 1441 ff. m.w.N.).

    Rn. 65 Die Beklagten können sich auch nicht erfolgreich darauf berufen, dass in Abhängigkeit von den Vorkenntnissen des Patienten von dem vorbestehenden Eingriff bei stationären Behandlungen eine Aufklärung im Verlaufe des Vortages genügen kann (vgl. BGH, VersR 1998, 766 ff.; 2003, 1441 ff.; VersR 2007, 66 ff.).

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 3 U 41/09
    Rn. 60 Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl.: BGH, VersR 1992, 960 f.; 1998, 766; VersR 2003, 1441 ff. - jeweils m.w.N.) wie auch des erkennenden Senates (…vgl. OLG Hamm, U. v. 15.06.2005 - 3 U 289/04 - Juris Rdnr. 39), dass der Patient vor einem bevorstehenden (diagnostischen oder therapeutischen) Eingriff, der mit nicht nur geringen Belastungen verbunden ist, so rechtzeitig aufgeklärt werden muss, dass er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidung und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann.

    (BGH, VersR 1992, 960 ff. - Juris Rdnr. 15).

    Die Wirksamkeit einer späteren, als zum Zeitpunkt der Terminsvereinbarung für den Eingriff erfolgten Risikoaufklärung (und der auf ihr beruhenden Einwilligung) hängt davon ab, ob unter den gegebenen Umständen der Patient noch ausreichend Gelegenheit hat, sich in den durch seine Krankheit begrenzten Möglichkeiten innerlich frei zu entscheiden (BGH, VersR 1992, 960 ff.; VersR 2003, 1441 ff.).

  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 3 U 41/09
    Rn. 60 Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl.: BGH, VersR 1992, 960 f.; 1998, 766; VersR 2003, 1441 ff. - jeweils m.w.N.) wie auch des erkennenden Senates (…vgl. OLG Hamm, U. v. 15.06.2005 - 3 U 289/04 - Juris Rdnr. 39), dass der Patient vor einem bevorstehenden (diagnostischen oder therapeutischen) Eingriff, der mit nicht nur geringen Belastungen verbunden ist, so rechtzeitig aufgeklärt werden muss, dass er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidung und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann.

    Rn. 65 Die Beklagten können sich auch nicht erfolgreich darauf berufen, dass in Abhängigkeit von den Vorkenntnissen des Patienten von dem vorbestehenden Eingriff bei stationären Behandlungen eine Aufklärung im Verlaufe des Vortages genügen kann (vgl. BGH, VersR 1998, 766 ff.; 2003, 1441 ff.; VersR 2007, 66 ff.).

  • OLG Hamm, 15.06.2005 - 3 U 289/04

    Arztrecht: Zur Frage von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 3 U 41/09
    Rn. 57 Zwar kann eine Haftung für Aufklärungsversäumnisse entfallen, wenn der Patient über das betreffende Risiko bereits anderweitig aufgeklärt worden war (vgl.: OLG Hamm, U. v. 15.06.2005 - 3 U 289/04 - Juris-Rdnr. 40 m.w.N.) - was das Landgericht offenbar insofern angenommen hat.

    Rn. 60 Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl.: BGH, VersR 1992, 960 f.; 1998, 766; VersR 2003, 1441 ff. - jeweils m.w.N.) wie auch des erkennenden Senates (vgl. OLG Hamm, U. v. 15.06.2005 - 3 U 289/04 - Juris Rdnr. 39), dass der Patient vor einem bevorstehenden (diagnostischen oder therapeutischen) Eingriff, der mit nicht nur geringen Belastungen verbunden ist, so rechtzeitig aufgeklärt werden muss, dass er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidung und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann.

  • OLG Oldenburg, 15.06.1993 - 5 U 10/93

    Endonasale Kiefernhöhlenoperation; Aufklärung am Vortag; Überforderung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 3 U 41/09
    Schon die Aufklärung am Vorabend einer Operation nach erfolgter stationärer Aufnahme wird einen Patienten in der Regel überfordern, wenn er dabei überraschend erstmals von schwerwiegenden Risiken mit möglichen entscheidenden Auswirkungen auf die künftige Lebensführung erfährt (…BGH, aaO; OLG Oldenburg, VersR 1994, 221); denn der Patient wird oftmals die für den stationären Aufenthalt notwendigen Dispositionen getroffen und sich innerlich auf den geplanten Eingriff eingestellt haben, wodurch sich bereits eine psychische Barriere aufgebaut haben kann, die bereits erklärte Operationsbereitschaft zu widerrufen (BGH, VersR 1992, , 960 ff.).

    Abgesehen davon, dass hier bei stationär durchgeführter Koronarintervention gerade nicht am Vortag aufgeklärt worden ist, kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass dem Kläger schon im Vorfeld der Maßnahmen - d.h. gelegentlich anderweitiger Gespräche - der Eingriff und seine wesentlichen Komplikationen dargestellt worden waren (vgl. etwa : OLG Saarbrücken, OLGR 2000, 401; Hamm, VersR 1995, 1440; OLG Oldenburg, VersR 1994, 221).- Der hierzu persönlich angehörte Beklagte zu 2. hat zu dem Inhalt des von ihm am 21.01.2004 (2 Tage vor der Koronarintervention) geführten persönlichen Gespräches lediglich bestimmt und überzeugend darlegen können, dass er dem Kläger die Risiken des Zuwartens mit der dringend angeratenen Untersuchung (nämlich die Gefahr eines Hinterwandinfarktes) eindringlich vor Augen geführt habe.

  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 3 U 41/09
    Rn. 65 Die Beklagten können sich auch nicht erfolgreich darauf berufen, dass in Abhängigkeit von den Vorkenntnissen des Patienten von dem vorbestehenden Eingriff bei stationären Behandlungen eine Aufklärung im Verlaufe des Vortages genügen kann (vgl. BGH, VersR 1998, 766 ff.; 2003, 1441 ff.; VersR 2007, 66 ff.).
  • BGH, 18.06.1985 - VI ZR 234/83

    Klinikhaftung bei Chefarztvertrag -Unterversorgung der Anästhesie

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 3 U 41/09
    In gleichem Umfang haftet die Beklagte zu 1. gesamtschuldnerisch nach §§ 280 I, 823, 30, 31, 831 BGB für die wegen der verspäteten Patientenaufklärung rechtswidrige und schadensursächliche Herzkathetermaßnahme ihres Chefarztes, weil auch sie aufgrund des mit der stationären Aufnahme am Nachmittag des 23.10.2004 zustande gekommenen Krankenhausvertrages dem Kläger zur Verschaffung sachgerechter (chef-)ärztlicher Leistungen verpflichtet war (vgl. zum Regelfall des Krankenhausvertrages mit Arztzusatzvertrag: BGH, VersR 1985, 1043 f.; NJW 1993, 779;… Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 10. Aufl., Rdnr. 28 m.w.N.).
  • BGH, 22.12.1992 - VI ZR 341/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 3 U 41/09
    In gleichem Umfang haftet die Beklagte zu 1. gesamtschuldnerisch nach §§ 280 I, 823, 30, 31, 831 BGB für die wegen der verspäteten Patientenaufklärung rechtswidrige und schadensursächliche Herzkathetermaßnahme ihres Chefarztes, weil auch sie aufgrund des mit der stationären Aufnahme am Nachmittag des 23.10.2004 zustande gekommenen Krankenhausvertrages dem Kläger zur Verschaffung sachgerechter (chef-)ärztlicher Leistungen verpflichtet war (vgl. zum Regelfall des Krankenhausvertrages mit Arztzusatzvertrag: BGH, VersR 1985, 1043 f.; NJW 1993, 779;… Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 10. Aufl., Rdnr. 28 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 21.04.1999 - 1 U 615/98

    Honoraranspruch des Arztes bei Behandlungsfehlern oder Verletzung der …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 3 U 41/09
    Abgesehen davon, dass hier bei stationär durchgeführter Koronarintervention gerade nicht am Vortag aufgeklärt worden ist, kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass dem Kläger schon im Vorfeld der Maßnahmen - d.h. gelegentlich anderweitiger Gespräche - der Eingriff und seine wesentlichen Komplikationen dargestellt worden waren (vgl. etwa : OLG Saarbrücken, OLGR 2000, 401; Hamm, VersR 1995, 1440; OLG Oldenburg, VersR 1994, 221).- Der hierzu persönlich angehörte Beklagte zu 2. hat zu dem Inhalt des von ihm am 21.01.2004 (2 Tage vor der Koronarintervention) geführten persönlichen Gespräches lediglich bestimmt und überzeugend darlegen können, dass er dem Kläger die Risiken des Zuwartens mit der dringend angeratenen Untersuchung (nämlich die Gefahr eines Hinterwandinfarktes) eindringlich vor Augen geführt habe.
  • OLG Frankfurt, 12.03.2009 - 15 U 18/08

    Haftungslage bei "gespaltenem Krankenhausaufnahmevertrag"; Aufklärungspflicht …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 3 U 41/09
    Hierauf darf der aufklärungspflichtige Arzt jedoch nicht vertrauen (vgl. zuletzt: OLG Frankfurt, GesR 2009, 529 mit Anm. Ziegler); es obliegt ihm, zu beweisen, dass eine Patientenaufklärung im konkreten Fall aus diesem Grund nicht erforderlich war (…Steffen/Pauge, aaO).
  • OLG Hamm, 22.02.1995 - 3 U 197/94

    Gebotener Zeitpunkt der Aufklärung vor einer Operation

  • OLG Köln, 11.07.2011 - 5 U 184/10

    Rechtzeitigkeit der Risikoaufklärung bei einer Herzoperation

    Bei Aufklärung am Vorabend einer Operation wird der Patient in der Regel mit der Verarbeitung der ihm mitgeteilten Fakten und der von ihm zu treffenden Entscheidung überfordert sein, wenn er - für ihn überraschend - erstmals aus dem späten Aufklärungsgespräch von gravierenden Risiken des Eingriffs erfährt, die seine persönliche zukünftige Lebensführung entscheidend beeinträchtigen können (vgl. BGH VersR 2003, 1441 ff; BGH VersR 1992, 960 f.; OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2009 - 3 U 41/09, abrufbar bei juris).
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   LSG Hessen, 17.04.2009 - L 3 U 41/09   

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LSG Hessen, 17.04.2009 - L 3 U 41/09 (https://dejure.org/2009,63225)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.04.2009 - L 3 U 41/09 (https://dejure.org/2009,63225)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. April 2009 - L 3 U 41/09 (https://dejure.org/2009,63225)
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SG Wiesbaden, Entscheidung vom 23. Januar 2009 - L 3 U 41/09 (https://dejure.org/2009,41227)
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  • Wolters Kluwer

    Grundlagen für die Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Wegeunfall und für entsprechende Ansprüche auf Entschädigungsleistungen; Beseitigung eines Zusammenhangs zwischen Weg und Betriebstätigkeit im Hinblick auf geringfügige Unterbrechungen und eigenwirtschaftliches ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung: …

    Auszug aus SG Wiesbaden, 23.01.2009 - L 3 U 41/09
    Geringfügig ist eine Unterbrechung nach diesen Kriterien, wenn die private Besorgung unmittelbar im Bereich der Straße und ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung also gleichsam "im Vorbeigehen", erledigt werden kann (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003, B 2 U 23/03 R. m. b. N.).

    Auch ist rechtlich nicht bedeutsam, ob die eigenwirtschaftliche Verrichtung im Straßenraum selbst oder außerhalb desselben erledigt werden soll und in welcher Richtung sich der Fahrzeugnutzer bewegen muss (BSG Urteil vom 9. Dezember 2003 a.a.O.).

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus SG Wiesbaden, 23.01.2009 - L 3 U 41/09
    Auch liegt eine besondere Beziehung des Einkaufens von Lebensmitteln vor Arbeitsantritt zur Betriebstätigkeit nicht vor (vgl. BSG, Urteil vom 2. Dezember 2008, B 2 U 17/07 R).
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90

    Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg

    Auszug aus SG Wiesbaden, 23.01.2009 - L 3 U 41/09
    Maßgebend ist dabei die Handlungstendenz des Versicherten so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 und 16).
  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 63/84
    Auszug aus SG Wiesbaden, 23.01.2009 - L 3 U 41/09
    Um solche rechtlich nicht ins Gewicht fallende Ereignisse handelt es sich, wenn der in Rede stehende Vorgang bei natürlicher Betrachtungsweise zeitlich und räumlich noch als Teil des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit in seiner Gesamtheit anzusehen ist oder, wenn die Besorgung hinsichtlich ihrer zeitlichen Dauer und der Art ihrer Erledigung keine erhebliche Zäsur in der Fortbewegung in Richtung auf die Arbeitsstätte darstellt, wobei als Beurteilungsmassstab die allgemeine Verkehrsauffassung zu Grunde zu legen ist (…BSG SozR Nr. 5 und Nr. 28 zu § 543 RVO a.F.; BSG-Urteil vom 31. Juli 1985 - 2 RU 63/84 - USK 85, 252).
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