Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 28.09.2016 - 3 U 43/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Prozessaufrechnung mit einer einer Schiedsabrede unterliegenden Forderung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Aufrechnung mit schiedsbefangener Gegenforderung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Prozessaufrechnung mit einer einer Schiedsabrede unterliegenden Forderung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Aufrechnung mit schiedsbefangener Gegenforderung! (IBR 2017, 291)
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 11.02.2016 - 1 HKO 2397/14
- OLG Bamberg, 28.09.2016 - 3 U 43/16
Papierfundstellen
- BauR 2017, 1251
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 186/70
Aufrechnung und internationale Zuständigkeit
Auszug aus OLG Bamberg, 28.09.2016 - 3 U 43/16
Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung, die einer rechtswirksam vereinbarten Schiedsabrede unterliegt, darf im Rechtsstreit vor einem staatlichen Prozessgericht nicht zugelassen werden: Die Schiedsabrede beinhaltet ein vertragliches Verbot, sich in einem Prozess auf die Aufrechnung mit einer Gegenforderung zu berufen, über die nach dem Willen der Beteiligten das Schiedsgericht entscheiden soll (…Anschluss an BGHZ 38, 254 Rn. 35; 60, 85; BGH MDR 2008, 461 Rn.10; SchiedsVZ 2010, 275).Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung, die mit einer rechtswirksamen Schiedsabrede versehen ist, darf im Rechtsstreit vor dem staatlichen Gericht nicht beachtet werden (BGH, MDR 2008, 461 mit Verweis auf BGHZ 38, 254, 258
; 60, 85, 89). Das Verbot, eine schiedsbefangene Gegenforderung vor dem staatlichen Gericht geltend zu machen, hat seinen Grund darin, dass sonst das staatliche Gericht rechtskräftig (§ 322 Abs. 2 ZPO) über Forderungen entscheiden könnte, über die nach dem Willen der Parteien nur das Schiedsgericht entscheiden soll (vgl. BGHZ 60, 85, 90).
Wer für Streitigkeiten aus einem Vertrag mit einem ausländischen Partner dessen Heimatgerichte als allein zuständig vereinbart hat, kann grundsätzlich auch nur vor diesen Gerichten die Aufrechnung mit einer Forderung aus dem Vertrag einwenden (BGHZ 60, 85 NJW 1979, 2477).
- OLG Celle, 02.03.2016 - 13 U 140/15
Entscheidung des Gerichts bei Aufrechnung mit einer schiedsbefangenen …
Auszug aus OLG Bamberg, 28.09.2016 - 3 U 43/16
Es kommen deshalb weder ein Vorbehaltsurteil (§ 302 ZPO) noch die Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit entsprechend § 148 ZPO in Betracht (Anschluss an OLG Zweibrücken MDR 2013, 1368; entgegen OLG Celle MDR 2016, 546).Rn. 39 Zwar wird der Erlass eines Vorbehaltsurteils gemäß § 302 ZPO ebenso wie die Aussetzung gemäß § 148 ZPO in der Literatur (vgl. Darstellung des Meinungsstands in der Entscheidung des OLG Celle MDR 2016, 546 Rn. 18) streitig diskutiert.
Rn. 44 Insoweit folgt der Senat nicht (mehr) der Auffassung des OLG Celle, das in seiner Entscheidung vom 02.03.2016, Az. 13 U 140/15, MDR 2016, 546, in einem vergleichbaren Fall der Aufrechnung mit einer schiedseinredebehafteten Gegenforderung die Aussetzung des Verfahrens vor den staatlichen Gerichten gemäß § 148 ZPO für zulässig erachtet hat.
- BGH, 15.01.2008 - VI ZR 53/07
Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht …
Auszug aus OLG Bamberg, 28.09.2016 - 3 U 43/16
Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung, die einer rechtswirksam vereinbarten Schiedsabrede unterliegt, darf im Rechtsstreit vor einem staatlichen Prozessgericht nicht zugelassen werden: Die Schiedsabrede beinhaltet ein vertragliches Verbot, sich in einem Prozess auf die Aufrechnung mit einer Gegenforderung zu berufen, über die nach dem Willen der Beteiligten das Schiedsgericht entscheiden soll (…Anschluss an BGHZ 38, 254 Rn. 35; 60, 85; BGH MDR 2008, 461 Rn.10; SchiedsVZ 2010, 275).Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung, die mit einer rechtswirksamen Schiedsabrede versehen ist, darf im Rechtsstreit vor dem staatlichen Gericht nicht beachtet werden (BGH, MDR 2008, 461 mit Verweis auf BGHZ 38, 254, 258
; 60, 85, 89). Rn. 42 (3) Diese Rechtsauffassung wurde in den nachfolgenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs MDR 2008, 461 Rn. 10 und SchiedsVZ 2010, 275 bestätigt.
- BGH, 22.11.1962 - VII ZR 264/61
Aufrechnungstatut
Auszug aus OLG Bamberg, 28.09.2016 - 3 U 43/16
Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung, die einer rechtswirksam vereinbarten Schiedsabrede unterliegt, darf im Rechtsstreit vor einem staatlichen Prozessgericht nicht zugelassen werden: Die Schiedsabrede beinhaltet ein vertragliches Verbot, sich in einem Prozess auf die Aufrechnung mit einer Gegenforderung zu berufen, über die nach dem Willen der Beteiligten das Schiedsgericht entscheiden soll (Anschluss an BGHZ 38, 254 Rn. 35; 60, 85; BGH MDR 2008, 461 Rn.10; SchiedsVZ 2010, 275).Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung, die mit einer rechtswirksamen Schiedsabrede versehen ist, darf im Rechtsstreit vor dem staatlichen Gericht nicht beachtet werden (BGH, MDR 2008, 461 mit Verweis auf BGHZ 38, 254, 258
; 60, 85, 89). Rn. 41 (2) Während in dieser Entscheidung (…BGHZ 23, 17 Rn. 29) die abschließende Stellungnahme offen geblieben ist, hat sich der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 22.11.1962, Az. VII ZR 264/61 (BGHZ 38, 254 Rn. 35) eindeutig positioniert: In Abgrenzung zu BGHZ 23, 17 sei zu berücksichtigen, dass auch das Verfahrensrecht vom Beibringungsgrundsatz beherrscht werde.
- BGH, 20.12.1956 - II ZR 177/55
Aufrechnung und Schiedsgericht
Auszug aus OLG Bamberg, 28.09.2016 - 3 U 43/16
Rn. 40 (1) Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.01.1955, (BGHZ 16, 124 = NJW 1955, 497), in der betreffend die Aufrechnung mit einer öffentlich-rechtlichen Gegenforderung eine Aussetzung analog § 148 ZPO oder der Erlass eines Vorbehaltsurteils gemäß § 302 ZPO als geboten erachtet wurde, wurde bereits mit der Entscheidung vom 20.12.1956 (BGHZ 23, 17 Rn. 27/28) in Frage gestellt:.Rn. 41 (2) Während in dieser Entscheidung (BGHZ 23, 17 Rn. 29) die abschließende Stellungnahme offen geblieben ist, hat sich der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 22.11.1962, Az. VII ZR 264/61 (…BGHZ 38, 254 Rn. 35) eindeutig positioniert: In Abgrenzung zu BGHZ 23, 17 sei zu berücksichtigen, dass auch das Verfahrensrecht vom Beibringungsgrundsatz beherrscht werde.
- BGH, 29.07.2010 - III ZB 48/09
Zulässigkeit der Aufrechnung im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines …
Auszug aus OLG Bamberg, 28.09.2016 - 3 U 43/16
Die Aufrechnung mit einer Gegenforderung, die einer rechtswirksam vereinbarten Schiedsabrede unterliegt, darf im Rechtsstreit vor einem staatlichen Prozessgericht nicht zugelassen werden: Die Schiedsabrede beinhaltet ein vertragliches Verbot, sich in einem Prozess auf die Aufrechnung mit einer Gegenforderung zu berufen, über die nach dem Willen der Beteiligten das Schiedsgericht entscheiden soll (…Anschluss an BGHZ 38, 254 Rn. 35; 60, 85; BGH MDR 2008, 461 Rn.10; SchiedsVZ 2010, 275).Rn. 42 (3) Diese Rechtsauffassung wurde in den nachfolgenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs MDR 2008, 461 Rn. 10 und SchiedsVZ 2010, 275 bestätigt.
- OLG Zweibrücken, 02.08.2013 - 2 U 6/13
Über Forderung liegt Schiedsvereinbarung vor: Keine Aufrechnung!
Auszug aus OLG Bamberg, 28.09.2016 - 3 U 43/16
Es kommen deshalb weder ein Vorbehaltsurteil (§ 302 ZPO) noch die Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit entsprechend § 148 ZPO in Betracht (Anschluss an OLG Zweibrücken MDR 2013, 1368; entgegen OLG Celle MDR 2016, 546).Auf der Basis der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erscheint in der Tat die Schlussfolgerung des OLG Celle ebenso wie die des OLG Zweibrücken vom 02.08.2013, Az. 2 U 6/13 (MDR 2013, 1368) insoweit rechtsirrig, als sich der Bundesgerichtshof noch nicht ausdrücklich mit der Frage der Aussetzung und des Erlasses eines Vorbehaltsurteils befasst habe.
- LG Würzburg, 11.02.2016 - 1 HKO 2397/14
Aufrechnungsverbot und Eingriff in das Äquivalenzverhältnis von Leistung und …
Auszug aus OLG Bamberg, 28.09.2016 - 3 U 43/16
Das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 11.02.2016 (Az. 1 HK O 2397/14) wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.Die Beklagte wird unter Abänderung des am 11.02.2016 verkündeten Urteils des Landgerichts Würzburg (Az. 1 HK O 2397/14) verurteilt, an die Klägerin 172.974,08 EUR zu zahlen, Zug um Zug gegen Zahlung von 374.683,64 EUR sowie Demontage und Abtransport der bei der Beklagten befindlichen Druckmaschine "B." mit der Identifikationsnummer "xxx".
- BGH, 09.03.1983 - VIII ZR 11/82
Rechte des Käufers nach vollzogener Wandelung; Ersatz von Transportkosten
Auszug aus OLG Bamberg, 28.09.2016 - 3 U 43/16
Rn. 49 aa) Der Beklagten ist insoweit zuzugeben, dass im Rückgewährschuldverhältnis der Verkäufer/Rückgewährgläubiger seinerseits zur Rücknahme der Sache verpflichtet ist, das heißt vorliegend auch zum Ausbau und Abtransport der Sache (…Palandt/Grüneberg, BGB § 346 Rn. 5; BGH NJW 1983, 1479). - BGH, 21.07.2005 - VII ZB 39/05
Kostenentscheidung nach Zurücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen …
- OLG Schleswig, 04.09.2012 - 3 U 99/11
Erfüllungsort für Rückgewähransprüche nach Rücktritt vom Kaufvertrag
- BGH, 21.01.2015 - VIII ZR 352/13
Kaufpreisklage nach internationalem Warenkauf: Wirkungen einer …
- BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53
Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung
- BGH, 13.12.1973 - VII ZR 40/72
Beseitigung von auf Planungs- oder Aufsichtsfehlern beruhenden Baumängeln durch …
- LG Karlsruhe, 02.12.2022 - 6 O 65/18
Rücktritt nach Lieferung und Montage eines freitragenden, motorbetriebenen …
Eine Pflicht zur Rücknahme (das heißt Beseitigung) der Leistung besteht beim gesetzlichen Rücktrittsrecht zumindest dann, wenn der Rücktrittsberechtigte ein schutzwürdiges Interesse an der Rücknahme hat (vgl. BGH…, Urteil vom 09.03.1983 - VIII ZR 11/82, BGHZ 87, 104, Rn. 13/14 (Dachziegel); OLG Bamberg, Urteil vom 28.09.2016 - 3 U 43/16, Rn. 58/59, juris (Druckmaschine);… Grüneberg, a.a.O., Rn 5 zu § 346).
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Rechtsprechung
| LSG Bayern, 17.10.2018 - L 3 U 43/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Anerkennung eines auf dem Gebiet der ehemaligen DDR erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung
- Wolters Kluwer
Anerkennung eines auf dem Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 02.12.2015 - S 15 U 260/14
- LSG Bayern, 17.10.2018 - L 3 U 43/16
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BSG, 04.12.2001 - B 2 U 35/00 R
Übergangsrecht - ehemalige DDR - Anerkennung einer Berufskrankheit - DDR-Recht - …
Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2018 - L 3 U 43/16
Dadurch wird einerseits der Zielsetzung, die Betroffenen während eines Übergangszeitraums in dem in der ehemaligen DDR geltenden Rechtszustand zu belassen, in vollem Umfang Rechnung getragen; andererseits wird das Recht der ehemaligen DDR nur insoweit angewandt, als dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 4. Dezember 2001 - B 2 U 35/00 R -, SozR 3-8440 Nr. 50 Nr. 1 und juris Rn 15 ff. m.w.N.).Im Übrigen handelte es sich bei der Regelung des § 252 Abs. 2 AGB DDR, der den Werktätigen für einen schuldhaften Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin sowie eine schuldhafte Schädigung des sozialistischen Eigentums disziplinarisch bzw. materiell zur Verantwortung zieht, um eine Bestimmung, die erkennbar von spezifisch sozialistischen Wertungen und Rechtsmaximen geprägt war, und daher bei der jetzigen Prüfung unberücksichtigt zu bleiben hat (vgl. BSG, Urteil vom 4. Dezember 2001 - B 2 U 35/00 R - SozR 3-8440 Nr. 50 Nr. 1 und juris Rn. 15).
- SG Landshut, 02.12.2015 - S 15 U 260/14
Keine Anerkennung eines Arbeitsunfalls nach Recht der ehemaligen DDR
Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2018 - L 3 U 43/16
Rn. 21 Mit Urteil vom 2. Dezember 2015 (S 15 U 260/14) wies das Sozialgericht die Klage ab.Rn. 29 Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die Prozessakten S 9 U 306/10 und L 3 U 87/13 sowie S 15 U 260/14 und L 3 U 43/16 sowie auf die beigezogene Akte der Beklagten verwiesen.
- BSG, 30.06.2009 - B 2 U 19/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Schülerunfall - …
Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2018 - L 3 U 43/16
Von dieser Zuweisung wird der am 12. Mai 1971 geborene Kläger unabhängig von seinem Familiennamen erfasst (vgl. BSG, Urteil vom 30. Juni 2009 - B 2 U 19/08 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 13 und juris Rn. 33;… BGBl. II 1990, S. 1064;… Petri u.a., Leistungsgewährung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in den neuen Bundesländern, 1993, S. 93; BG 1992, 325, 326).
- LSG Thüringen, 26.06.1997 - L 2 U 117/96
Suizidversuch in der ehemaligen DDR ist kein Arbeitsunfall (§ 1150 Abs. 2 Satz 1 …
Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2018 - L 3 U 43/16
Rn. 57 Das Thüringer Landessozialgericht (Urteil vom 26. Juni 1997 - L 2 U 117/96 -, juris Rn. 24 zu § 220 AGB DDR) hat hierzu entschieden:. - BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer …
Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2018 - L 3 U 43/16
Die Klage auf Anerkennung des Unfalles des Klägers vom 24. Oktober 1989 als Arbeitsunfall ist als kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage zulässig (vgl. BSG, Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 8/11 R -, BSGE 111, 37 und juris Rn. 13 m.w.N.) und begründet. - BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01
Art. 19 Einigungsvertrag
Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2018 - L 3 U 43/16
Die damalige Entscheidung könne nur aufgehoben werden, wenn sie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen oder mit den Regelungen des Einigungsvertrages unvereinbar wäre (…vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 32/00 R -, SozR 3-8100 Art. 19 Nr. 8 und juris; Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss des Ersten Senats vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 1982/01 -, BVerfGE 117, 302 und juris). - BSG, 11.09.2001 - B 2 U 32/00 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - DDR-Bescheid - Aufhebung - Rücknahme - …
Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2018 - L 3 U 43/16
Die damalige Entscheidung könne nur aufgehoben werden, wenn sie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen oder mit den Regelungen des Einigungsvertrages unvereinbar wäre (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 32/00 R -, SozR 3-8100 Art. 19 Nr. 8 und juris; Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss des Ersten Senats vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 1982/01 -, BVerfGE 117, 302 und juris). - BSG, 04.07.2013 - B 2 U 5/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall …
Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2018 - L 3 U 43/16
Einer der beiden Ausschlusstatbestände nach § 1150 Abs. 2 Satz 2 RVO liegt hier nicht vor, insbesondere nicht der Ausnahmetatbestand nach Nr. 1. Denn die BG Druck und Papierverarbeitung als einem ab 1. Januar 1991 für das Beitrittsgebiet zuständigen Träger der Unfallversicherung hat von dem Unfall des Klägers bereits am 23. April 1991 und somit bis zum 31. Dezember 1993 Kenntnis erlangt (vgl. hierzu insgesamt auch BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 5/12 R -, SozR 4-2200 § 1150 Nr. 2 und juris Rn. 14 f.). - BSG, 02.12.1999 - B 8 KN 18/97 R
Kein Bergmannsvollrente für Frauen nach DDR-Rentenrecht, mündliche Zusicherung …
Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2018 - L 3 U 43/16
Es konnte bereits im vorangegangenen Verfahren (S 9 U 306/10 und L 3 U 87/13) nicht festgestellt werden, dass die auf der Unfallmeldung dokumentierte Verneinung eines Arbeitsunfalls dem Kläger bekannt gegeben und dadurch als Verwaltungsakt wirksam bzw. existent geworden ist (vgl. BSG, Urteil vom 2. Dezember 1999 - B 8 KN 18/97 R -, BSGE 85, 186 und juris Rn. 21, 24); dies war der Grund für den am 5. Juli 2013 geschlossenen Vergleich.
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 13.06.2017 - 3 U 43/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de
Auslegung einer Klausel in einem Vertrag einer Gemeinde über die Nutzung des kommunalen Schulgebäudes zum Betrieb einer privaten Grundschule
- Wolters Kluwer
Auslegung einer Klausel in einem Vertrag einer Gemeinde über die Nutzung des kommunalen Schulgebäudes zum Betrieb einer privaten Grundschule
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 02.06.2016 - 72 O 34/15
- OLG Brandenburg, 13.06.2017 - 3 U 43/16
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01
Beweiskraft einer Urkunde
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2017 - 3 U 43/16
Zur Beweislast gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde bei der Auslegung des Vereinbarten dahin auswirkt, dass die Partei, die ein ihr günstiges Auslegungsergebnis auf Umstände außerhalb der Urkunde stützt, diese zu beweisen hat (BGH NJW 1999, 1702; NJW 2002, 3164). - BGH, 15.10.2014 - XII ZR 111/12
Auslegung von Verzichts- und Abgeltungsregelungen in einer privatrechtlichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2017 - 3 U 43/16
Nach anerkannten Auslegungsgrundsätzen bildet der von den Parteien gewählte Wortlaut einer Vereinbarung und der diesem zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille den Ausgangspunkt einer nach §§ 133, 157 BGB vorzunehmenden Auslegung (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 2014 - XII ZR 111/12, Rn. 48 vom 21. Oktober 2014 - XI ZR 210/13, NJW-RR 2015, 243 Rn. 15 vom 11. November 2014 - VIII ZR 302/13, NJW 2015, 409 Rn. 11). - BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97
Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2017 - 3 U 43/16
Zur Beweislast gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde bei der Auslegung des Vereinbarten dahin auswirkt, dass die Partei, die ein ihr günstiges Auslegungsergebnis auf Umstände außerhalb der Urkunde stützt, diese zu beweisen hat (BGH NJW 1999, 1702; NJW 2002, 3164).
- BGH, 11.11.2014 - VIII ZR 302/13
Beweisaufnahme: Absehen von einer Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2017 - 3 U 43/16
Nach anerkannten Auslegungsgrundsätzen bildet der von den Parteien gewählte Wortlaut einer Vereinbarung und der diesem zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille den Ausgangspunkt einer nach §§ 133, 157 BGB vorzunehmenden Auslegung (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 2014 - XII ZR 111/12, Rn. 48 vom 21. Oktober 2014 - XI ZR 210/13, NJW-RR 2015, 243 Rn. 15 vom 11. November 2014 - VIII ZR 302/13, NJW 2015, 409 Rn. 11). - BGH, 11.10.2012 - IX ZR 30/10
Insolvenzfestigkeit der Zweitabtretung einer Forderung
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2017 - 3 U 43/16
Weiter sind nach anerkannten Auslegungsgrundsätzen insbesondere der mit der Vereinbarung verfolgte Zweck und die Interessenlage der Parteien zu beachten, ferner die sonstigen Begleitumstände, die den Sinngehalt der gewechselten Erklärungen erhellen können (BGH, Urteile vom 11. Oktober 2012 - IX ZR 30/10, WM 2012, 2144 Rn. 11 mwN;… vom 13. November 2014 - IX ZR 277/13, WM 2015, 186 Rn. 8). - BGH, 21.10.2014 - XI ZR 210/13
Vereinbarte Zahlungspflicht des Bürgen bei unentgeltlichem Vermögenszuwachs: …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2017 - 3 U 43/16
Nach anerkannten Auslegungsgrundsätzen bildet der von den Parteien gewählte Wortlaut einer Vereinbarung und der diesem zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille den Ausgangspunkt einer nach §§ 133, 157 BGB vorzunehmenden Auslegung (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 2014 - XII ZR 111/12, Rn. 48 vom 21. Oktober 2014 - XI ZR 210/13, NJW-RR 2015, 243 Rn. 15 vom 11. November 2014 - VIII ZR 302/13, NJW 2015, 409 Rn. 11). - BGH, 13.11.2014 - IX ZR 277/13
Übernahme eines insolventen Betriebs: Auslegung einer Vertragsvereinbarung über …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2017 - 3 U 43/16
Weiter sind nach anerkannten Auslegungsgrundsätzen insbesondere der mit der Vereinbarung verfolgte Zweck und die Interessenlage der Parteien zu beachten, ferner die sonstigen Begleitumstände, die den Sinngehalt der gewechselten Erklärungen erhellen können (…BGH, Urteile vom 11. Oktober 2012 - IX ZR 30/10, WM 2012, 2144 Rn. 11 mwN; vom 13. November 2014 - IX ZR 277/13, WM 2015, 186 Rn. 8).
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2020 - L 3 U 43/16 |
Verfahrensgang
- SG Hannover, 30.11.2015 - S 58 U 271/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2020 - L 3 U 43/16
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BSG, 24.02.2000 - B 2 U 12/99 R
Kostenerstattung im Rahmen der Berufshilfe für selbstbeschaffte …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2020 - L 3 U 43/16
Daran fehlt es aber, wenn der Unfallversicherungsträger mit dem Leistungsbegehren des Versicherten vor der Selbstbeschaffung nicht befasst gewesen ist, obwohl das möglich gewesen wäre (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 567 Nr. 3 Rn 19 ff).
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