Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 14.09.2004 - 3 U 44/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB n.F. § 454; ; BGB n.F. § 455; ; BGB a.F. § 495; ; BGB a.F. § 496
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB (n.F.) § 454 § 455 ; BGB (a.F.) § 495 § 496
Zur Bedeutung eines " Kaufs auf Feldprobe" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen einer Zurückweisung der Waren bei einem Kauf eines landwirtschaftlichen Gerätes "auf Feldprobe"; Folgen eines Schweigens bei fehlender Fristbestimmung einer Billigung oder Mißbilligung eines Kaufes auf Feldprobe; Rechtliche Einordnung eines Kaufes auf ...
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 14.02.2003 - 7 O 27/02
- OLG Schleswig, 14.09.2004 - 3 U 44/03
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 11.11.2003 - 3 U 44/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- grimme-kollegen.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Haftung für den Verlust und die Beschädigung von Postsendungen im nationalen und internationalen Verkehr (RA Benjamin Grimme; TranspR 2004, 160)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 20.02.2003 - 14 O 189/02
- OLG Köln, 11.11.2003 - 3 U 44/03
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 15.11.2001 - I ZR 221/99
Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im …
Auszug aus OLG Köln, 11.11.2003 - 3 U 44/03
Diese allgemeinen Rechtssprechungsgrundsätze zur sekundären Darlegungslast sind auch auf die Beklagte als Massengutfrachtführerin anwendbar (BGH, TranspR 2002, 458).Unterlässt sie dies, so besteht eine tatsächliche Vermutung für das qualifizierte Verschulden im Sinne des § 435 HGB (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446;… Koller, Transportrecht, § 435 HGB Rn. 21).
Da im Streitfall konkrete Angaben der Beklagten zur Organisation des Transports, insbesondere zur Schnittstellenkontrolle fehlen, verbleibt es bei dem zuvor aufgezeigten Grundsatz, nachdem ein qualifiziertes Verschulden des Frachtführers vermutet wird (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304; Koller, TranspR, § 435 HGB Nr. 21).
Bei Kenntnis der Beklagten vom Inhalt der Ware hätte sie die Beförderung gemäß Anschnitt 2 Abs. 3 ihrer AGB ablehnen oder den Absender auf eine andere Transportart verweisen können (dazu auch BGH, NJW 2002, 3255, 3257; TranspR 2002, 458; 2002, 452, 457; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304, 305; TranspR 2001, 443, 445).
- OLG Köln, 27.03.2001 - 3 U 183/00
Deliktshaftung des Frachtführers gegenüber dem Absender
Auszug aus OLG Köln, 11.11.2003 - 3 U 44/03
Daher gilt weiterhin, dass den Frachtführer die prozessuale Obliegenheit trifft, darzulegen, dass und welche organisatorischen Maßnahmen er ergriffen hat, um den Schaden abzuwenden (OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366).Unterlässt sie dies, so besteht eine tatsächliche Vermutung für das qualifizierte Verschulden im Sinne des § 435 HGB (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446;… Koller, Transportrecht, § 435 HGB Rn. 21).
Da im Streitfall konkrete Angaben der Beklagten zur Organisation des Transports, insbesondere zur Schnittstellenkontrolle fehlen, verbleibt es bei dem zuvor aufgezeigten Grundsatz, nachdem ein qualifiziertes Verschulden des Frachtführers vermutet wird (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304; Koller, TranspR, § 435 HGB Nr. 21).
- OLG Hamburg, 25.11.1995 - 6 U 199/94
Paket; Wertpaket; Verlust; Schadensersatz; Mitverschulden; Haftung; Paketdienst; …
Auszug aus OLG Köln, 11.11.2003 - 3 U 44/03
Da im Streitfall konkrete Angaben der Beklagten zur Organisation des Transports, insbesondere zur Schnittstellenkontrolle fehlen, verbleibt es bei dem zuvor aufgezeigten Grundsatz, nachdem ein qualifiziertes Verschulden des Frachtführers vermutet wird (BGH, TranspR 2002, 458; OLG Köln, TranspR 2001, 364, 366; 2001, 1445, 1446; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304; Koller, TranspR, § 435 HGB Nr. 21).Bei Kenntnis der Beklagten vom Inhalt der Ware hätte sie die Beförderung gemäß Anschnitt 2 Abs. 3 ihrer AGB ablehnen oder den Absender auf eine andere Transportart verweisen können (dazu auch BGH, NJW 2002, 3255, 3257; TranspR 2002, 458; 2002, 452, 457; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304, 305; TranspR 2001, 443, 445).
- LG Bonn, 20.02.2003 - 14 O 189/02
Die Haftung für den Verlust und die Beschädigung von Postsendungen im nationalen …
Auszug aus OLG Köln, 11.11.2003 - 3 U 44/03
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20.02.2003 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn (14 O 189/02) teilweise abgeändert:.Rn. 8 die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 20.02.2003, AZ.: 14 O 189/02, zu verurteilen, an sie 13.700,00 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins seit dem 05.08.2002 zu zahlen.
- BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00
Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von …
Auszug aus OLG Köln, 11.11.2003 - 3 U 44/03
Mit Urteil vom 24.10.2002 (I ZR 104/00 = TranspR 2003, 156 ff.; = MDR 2002, 649 f.) hat der BGH klargestellt, dass die Darlegungslast des Anspruchstellers für den Sendungsinhalt erheblich vereinfacht sein kann. - BGH, 16.07.2002 - X ZR 250/00
Zur Haftung der Deutschen Post AG bei Verlust von Wertsendungen
Auszug aus OLG Köln, 11.11.2003 - 3 U 44/03
Bei Kenntnis der Beklagten vom Inhalt der Ware hätte sie die Beförderung gemäß Anschnitt 2 Abs. 3 ihrer AGB ablehnen oder den Absender auf eine andere Transportart verweisen können (dazu auch BGH, NJW 2002, 3255, 3257; TranspR 2002, 458; 2002, 452, 457; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304, 305; TranspR 2001, 443, 445). - BGH, 15.11.2001 - I ZR 122/99
Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im …
Auszug aus OLG Köln, 11.11.2003 - 3 U 44/03
Nach der neueren Rechtsprechung des BGH hat das TRG in Bezug auf die Darlegungslast des Beförderers keine grundsätzlichen Änderungen erfahren (vgl. nur BGH, TranspR 2002, 448, 451). - OLG Hamburg, 08.03.2001 - 6 U 78/00
Rechtmäßigkeit einer Haftungsbeschränkung in einem Speditionsvertrag; …
Auszug aus OLG Köln, 11.11.2003 - 3 U 44/03
Bei Kenntnis der Beklagten vom Inhalt der Ware hätte sie die Beförderung gemäß Anschnitt 2 Abs. 3 ihrer AGB ablehnen oder den Absender auf eine andere Transportart verweisen können (dazu auch BGH, NJW 2002, 3255, 3257; TranspR 2002, 458; 2002, 452, 457; OLG Hamburg, TranspR 1996, 304, 305; TranspR 2001, 443, 445).
- LG Bonn, 14.05.2004 - 10 O 17/04
Frachtvertrag, Deutsche Post, AGB der Deutschen Post PAKET / EXPRESS NATIONAL, …
Rn. 53 Demgegenüber ist das Oberlandesgericht Köln ohne nähere Begründung anderer Ansicht: Durch die Einlieferung der Sendung werde ein Frachtvertrag geschlossen, ohne dass hiermit eine (konkludente) Erklärung über den Inhalt verbunden sei (OLG Köln, Urteil vom 11. November 2003, Az.: 3 U 44/03).Dies ist indes vorliegend der Fall, da die Anfechtung unter der Bedingung der nachträglichen Kenntniserlangung über die Aufgabe von ausgeschlossenen Sendungen, abgegeben wird (OLG Köln, Urteil vom 11. November 2003, Az.: 3 U 44/03).
Ein solcher Fall qualifizierten Verschuldens liegt vor: Die zahlreichen Fälle des Verlusts wertvollen Beförderungsguts zeigen, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dahin besteht, dass nicht ausgeräumte Organisationsmängel zu solchen Schäden führen und Mitarbeiter der Beklagten, für die diese nach § 428 HGB einzustehen hat, solche Schäden vorsätzlich verursachen (OLG Köln, Urteil vom 11. November 2003, Az.: 3 U 44/03; LG Bonn, Urteil vom 21. Oktober 2003, 11 S 6/03).
Der unterlassene Vortrag der Beklagten begründet daher die tatsächliche Vermutung qualifizierten Verschuldens (BGH, Urteil vom 21. September 2000, TranspR 2001, 29 [33f]; OLG Köln, Urteil vom 11. November 2003, Az.: 3 U 44/03; OLG Hamburg, Urteil vom 25. November 1995, TranspR 1996, 304; LG Bonn, Urteil vom 21. Oktober 2003, 11 S 6/03).
Gelingt ihm dies nicht, so spricht auch hier eine weitere Vermutung für ein bewusstes Verhalten (OLG Köln, Urteil vom 11. November .2003, Az.: 3 U 44/03).
Diese Bestimmung ist wegen Verstoßes gegen § 449 Abs. 2 Satz 1 HGB unwirksam, weil sie die Haftung der Beklagten auch für den Fall qualifizierten Verschuldens ausschließt (OLG Köln, Urteil vom 11. November 2003, Az.: 3 U 44/03; LG Bonn, Urteil vom 21. Oktober 2003, 11 S 6/03).
- LG Bonn, 29.03.2012 - 14 O 114/11
Auslegung von AGB betreffend die Einbeziehung des Weltpostvertrages; …
Die Kammer lässt deshalb dahinstehen, ob nicht allein die Rechnungen für die Überzeugungsbildung ausreichen (vgl. z.B. BGH TranspR 2010, 73 Tz. 20, OLG Köln, Urteil vom 11.11.2003, 3 U 44/03, S.11). - LG Bonn, 08.11.2007 - 14 O 136/06
Anforderungen an das Vorliegen eines Leistungsanspruchs einer …
Dem sind verschiedene Oberlandesgerichte, u. a. auch der 3. Senat des Oberlandesgerichts Köln gefolgt (vgl. Urteile vom 11.11.2003, 3 U 44/03, und vom 05.08.2003, 3 U 28/03; auch OLG Karlsruhe, Transportrecht 2006, 719 und BGH, Urteil vom 28.09.2006, I ZR 198/03). - LG Bonn, 11.12.2003 - 14 O 219/02
Frachtführer; unbeschränkte Haftung; Paketmarken; Einbeziehung von AGB des …
Der für Transportrecht zuständige 3. Senat des Oberlandesgerichts Köln hat in seinem am 11.11.2003 verkündeten Urteil (3 U 44/03 = 14 O 189/02 LG Bonn) ab Seite 9 unter II. 3. ausgeführt - die Kammer schließt sich dem an:.
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