Rechtsprechung
| OLG München, 15.01.1997 - 3 U 5356/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 536
Verantwortlichkeit des Vermieters bezüglich des ordnungsgemäßen Zustands eines elektrischen Sicherungskastens und der elektrischen Leitungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1031
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84
Beweislast; Schäden der Mietsache; Wohnraummiete; Vertragliche Abnutzung; …
Auszug aus OLG München, 15.01.1997 - 3 U 5356/96
Erst wenn ihr dies gelingt und damit feststeht, daß der Brand auf einer Benutzung der Mietsache durch die Beklagte beruht, hätte sich die Beklagte hinsichtlich der Verursachung und ihres Verschuldens zu entlasten (BGH NJW 1994, 2020; Oberlandesgericht München NJW-RR 1989, 1499 (1501); Oberlandesgericht Karlsruhe NJW 1985, 142 ;… Staudinger-Emmerich, BGB , 13. Aufl., § 548 Rdnr. 16 ff.;… Soergel-Kummer, BGB , 12. Aufl., § 548 Rdnr. 11). - OLG München, 12.01.1989 - 29 U 2366/88
Münchner Mieter helfen Mietern
Auszug aus OLG München, 15.01.1997 - 3 U 5356/96
Erst wenn ihr dies gelingt und damit feststeht, daß der Brand auf einer Benutzung der Mietsache durch die Beklagte beruht, hätte sich die Beklagte hinsichtlich der Verursachung und ihres Verschuldens zu entlasten (BGH NJW 1994, 2020; Oberlandesgericht München NJW-RR 1989, 1499 (1501); Oberlandesgericht Karlsruhe NJW 1985, 142 ;… Staudinger-Emmerich, BGB , 13. Aufl., § 548 Rdnr. 16 ff.;… Soergel-Kummer, BGB , 12. Aufl., § 548 Rdnr. 11).
- LG Hamburg, 14.07.1998 - 316 S 55/98
Wirksamkeitsvoraussetzungen der Formularklauseln eines Wohnraummietvertrags zur …
Sind die Schlüssel in die Obhut des Mieters gelangt, so muß er sich nach der herrschenden Sphärentheorie (s. dazu zuletzt BGH, NZM 1998, 117; OLG München, NJW-RR 1997, 1031) hinsichtlich seines Ursachenbeitrags und seines Verschuldens entlasten. - OLG Bamberg, 21.06.2007 - 1 U 169/06 Dabei richtet sich die Art und Weise der Gebrauchsgewährung nach Inhalt und Zweck des Vertrages, der erforderlichenfalls gemäß §§ 133, 157 BGB auszulegen ist (vgl KG Berlin, Grundeigentum 2000, 1620; OLG München NJW-RR 1997, 1031 [OLG München 15.01.1997 - 3 U 5356/96] ).
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