Rechtsprechung
| OLG Rostock, 11.11.2010 - 3 U 59/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2078 Abs. 1; BGB § 2332 Abs. 1
Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs bei Anfechtung einer letztwilligen Verfügung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs bei Anfechtung einer letztwilligen Verfügung
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 13.04.2010 - 7 O 188/08
- OLG Rostock, 11.11.2010 - 3 U 59/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 1430
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.09.2008 - II ZR 257/07
Zum Vertragswiderruf wegen Überrumpelung in einer Haustürsituation
Auszug aus OLG Rostock, 11.11.2010 - 3 U 59/10
Die Voraussetzung für eine Aufhebung und Zurückverweisung hinsichtlich der Klageanträge zu 2. und 3. liegen vor, § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO ist insoweit entsprechend anzuwenden (vgl. BGH, Beschl. v. 22.09.2008, II ZR 257/07, NJW 2009, 431 ;… Zöller/Heßler, ZPO , 28. Aufl., § 538 Rnr. 48). - BGH, 25.01.1995 - IV ZR 134/94
Beginn der Verjährung der Pflichtteilsansprüche
Auszug aus OLG Rostock, 11.11.2010 - 3 U 59/10
Wesentlich ist aber, dass er richtig erkannt hat, er sei durch die Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen (…vgl. RG, Urt. v. 25.10.1926, IV 54/26, RGZ 115, 27, 30;… BGH, Urt. v. 06.10.1999, IV ZR 262/98, NJW 2000, 288 ; BGH, Urt. v. 25.01.1995, VI ZR 134/94, NJW 1995, 1157 ). - BGH, 06.10.1999 - IV ZR 262/98
Irrtum des Pflichtteilsberechtigten
Auszug aus OLG Rostock, 11.11.2010 - 3 U 59/10
Wesentlich ist aber, dass er richtig erkannt hat, er sei durch die Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen (…vgl. RG, Urt. v. 25.10.1926, IV 54/26, RGZ 115, 27, 30; BGH, Urt. v. 06.10.1999, IV ZR 262/98, NJW 2000, 288 ;… BGH, Urt. v. 25.01.1995, VI ZR 134/94, NJW 1995, 1157 ). - BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 63/86
Auskunftsanspruch des ehemaligen Ehepartners über die Art und Höhe von …
Auszug aus OLG Rostock, 11.11.2010 - 3 U 59/10
Dies ergibt sich aus dem Stufenverhältnis der Klageanträge zueinander, welches auch im Fall der Abweisung der gesamten Klage durch die erste Instanz in der zweiten Instanz fortwirkt (vgl. BGH, Urt. v. 03.06.1987, IVb ZR 63/86 zit. nach Juris). - RG, 25.10.1926 - IV 54/26
Pflichtteil
Auszug aus OLG Rostock, 11.11.2010 - 3 U 59/10
Wesentlich ist aber, dass er richtig erkannt hat, er sei durch die Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen (vgl. RG, Urt. v. 25.10.1926, IV 54/26, RGZ 115, 27, 30;… BGH, Urt. v. 06.10.1999, IV ZR 262/98, NJW 2000, 288 ;… BGH, Urt. v. 25.01.1995, VI ZR 134/94, NJW 1995, 1157 ).
- LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19
Rechtsirrtum, Erbausschlagung, Wirksamkeit, Erbvertrag, Testament, Irrtum, …
Setzt die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs die Ausschlagung voraus, beginnt die Verjährung zwar grundsätzlich nicht erst mit der Ausschlagung, sondern weiterhin mit dem Erbfall (…Lange in MüKo-BGB, 8. Aufl. § 2332, Rn. 11), weil das Gesetz eine dem Irrtum über den Berufungsgrund i.S.d. § 1949 Abs. 1 BGB entsprechende Sonderregelung an dieser Stelle nicht kennt; die entsprechende Hemmung des Beginns der Verjährungsfrist ist jedoch in Fällen, in denen sich der Pflichtteilsanspruch erst aus einer nach der Ausräumung eines beachtlichen Irrtums über den Berufungsgrund erfolgten Ausschlagung ergibt, in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. RGZ 115, 27, 30; BGH, Urteil v. 06.10.1999 - IV ZR 262/98; BGH, Urteil v. 25.01.1995 - VI ZR 134/94; OLG Rostock, Urteil v. 11.11.2010 m- 3 U 59/10). - LG Arnsberg, 05.06.2025 - 4 O 84/24
Pflichtteilsverzicht Testament unwirksam? Sohn scheitert mit Erbanspruch trotz …
Wesentlich ist aber, dass er richtig erkannt hat, er sei durch die Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen (OLG Rostock Urt. v. 11.11.2010 - 3 U 59/10, BeckRS 2011, 1476, beck-online).Entscheidend ist nämlich, ob der Kläger davon ausgehen konnte, einen Anfechtungsgrund erfolgreich geltend machen, insbesondere auch im Erbscheinsverfahren darlegen zu können (OLG Rostock Urt. v. 11.11.2010 - 3 U 59/10, BeckRS 2011, 1476, beck-online).
- LG München II, 15.04.2021 - 12 O 3403/20
Beginn der Verjährung von Pflichtteilsansprüchen
Das gilt jedenfalls dann, wenn Wirksamkeitsbedenken nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind (…Bamberger/Roth, 3. Aufl., § 2332 BGB, Rdnr. 8; OLG Rostock, Urteil vom 11.11.2010 - 3 U 59/10, BeckRS 2011, 1476; BGH NJW 2000, 288). - LG München II, 24.11.2022 - 12 O 1198/22
Kein Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten bei Verjährung des …
Das gilt jedenfalls dann, wenn Wirksamkeitsbedenken nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind (…Bamberger/Roth, 3. Aufl., § 2332 BGB, Rdnr. 8; OLG Rostock, Urteil vom 11.11.2010 - 3 U 59/10, BeckRS 2011, 1476; BGH NJW 2000, 288).
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Rechtsprechung
| LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2010 - L 3 U 59/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 90 Abs 1 S 1 SGB 7, § 3 ÄApprO, § 2 BÄO, § 3 BÄO
Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV - Begriff der Ausbildung - Arzt - Weiterbildung - Facharztausbildung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 56 SGB 7, § 90 SGB 7, § 44 SGB 10
JAV; Neufestsetzung; Begriff der Ausbildung; Weiterbildung; Facharztausbildung - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Versichertenrente - Höhe des JAV - Neufestsetzung nach § 90 Abs. 1 SGB VII - Ärztin - keine weitere Neufestsetzung nach Facharztqualifikation - Beendigung der Arztausbildung mit Approbation - Facharztqualifizierung Weiterbildung
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 29.01.2010 - S 67 U 818/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2010 - L 3 U 59/10
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BSG, 07.02.2006 - B 2 U 3/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Regelentgelt - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2010 - L 3 U 59/10
Hiervon könne jedoch in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 -, 05. August 1993 - 2 RU 24/92 - sowie 07. Februar 2006 - B 2 U 3/05 R) nicht ausgegangen werden.Zu den mit § 90 Abs. 1 SGB VII inhaltlich übereinstimmenden Vorläufervorschriften des § 565 Abs. 1 RVO a. F. bzw. später des § 573 Abs. 1 RVO hat das BSG wiederholt entschieden, dass ihnen ein eigenständiger Begriff der Berufsausbildung zugrunde liegt und auf die aus anderen Bereichen des Sozialrechts geläufigen Begriffsbestimmungen deshalb bei der Auslegung nicht ohne weiteres zurückgegriffen werden kann (…BSGE 18, 136, 141 = SozR Nr. 5 zu § 565 RVO a. F.;… SozR 2200 § 573 Nr. 2; Urteil vom 04. Dezember 1991 - 2 RU 69/90 - HV-Info 1992, 598; zuletzt Urteil vom 07. Februar 2006 - B 2 U 3/05 R -, in SozR 4-2700 § 90 Nr. 1).
Rn. 35 Dass der Begriff der Berufsausbildung in § 90 SGB VII bzw. seinen Vorläufervorschriften nicht über den Wortsinn hinaus auf andere Formen beruflicher Bildung ausgedehnt werden kann, folgt auch aus dem Ausnahmecharakter der gesetzlichen Regelung, den die Rechtsprechung stets betont hat (…BSGE 19, 252, 254 = SozR Nr. 6 zu § 565 RVO a. F.;… BSG SozR Nr. 7 zu § 565 RVO a. F.; BSG Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 32/84 = HV-Info 1986, 860; BSG Urteil vom 04. Dezember 1991 - 2 RU 69/90 = HV-Info 1992, 598; zuletzt Urteil vom 07. Februar 2006 - B 2 U 3/05 R - a. a. O.).
Allein dies rechtfertigt es jedoch nicht, die Erlangung der Facharztqualifikation der Ausbildung i. S. d. § 90 Abs. 1 SGB VII zuzuordnen, denn die Sicherung oder Verbesserung von Verdienstmöglichkeiten gehört nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. das Urteil vom 07. Februar 2006 - B 2 U 3/05 R - a. a. O.) nicht zur Ausbildung.
- BSG, 05.08.1993 - 2 RU 24/92
Neuberechnung des Jahresarbeitsverdienstes - Unfallverletzung - Studium
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2010 - L 3 U 59/10
Hiervon könne jedoch in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 -, 05. August 1993 - 2 RU 24/92 - sowie 07. Februar 2006 - B 2 U 3/05 R) nicht ausgegangen werden.Daran anknüpfend hat das BSG für die Anwendung des § 90 SGB VII bzw. seiner Vorläufervorschriften stets eine geregelte, zu einem qualifizierten beruflichen Abschluss führende Ausbildung vorausgesetzt (…so z. B. BSGE 60, 258 = SozR 2200 § 573 Nr. 12 - Ausbildung zum Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; SozR 3-2200 § 573 Nr. 2 - Ausbildung zum Bauingenieur; Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 32/84 = HV-Info 1986, 860 - Ausbildung zur Hauswirtschaftslehrerin; Urteil vom 04. Dezember 1991 - 2 RU 69/90 = HV-Info 1992, 598 - Ausbildung zum staatlich geprüften Landwirt).
Berufsausbildung im Sinne des § 90 SGB VII ist darüber hinaus auch, anders als im Recht der beruflichen Bildung und im Arbeitsförderungsrecht, nicht nur die erste, sondern jede zu einem beruflichen Abschluss führende Bildungsmaßnahme (vgl. BSG SozR 3-2200 § 573 Nr. 2 m. w. N.).
- BSG, 04.12.1991 - 2 RU 69/90
Anspruch auf Neuberechnung des Jahresarbeitsverdienstes - Rechtliche …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2010 - L 3 U 59/10
Zu den mit § 90 Abs. 1 SGB VII inhaltlich übereinstimmenden Vorläufervorschriften des § 565 Abs. 1 RVO a. F. bzw. später des § 573 Abs. 1 RVO hat das BSG wiederholt entschieden, dass ihnen ein eigenständiger Begriff der Berufsausbildung zugrunde liegt und auf die aus anderen Bereichen des Sozialrechts geläufigen Begriffsbestimmungen deshalb bei der Auslegung nicht ohne weiteres zurückgegriffen werden kann (…BSGE 18, 136, 141 = SozR Nr. 5 zu § 565 RVO a. F.;… SozR 2200 § 573 Nr. 2; Urteil vom 04. Dezember 1991 - 2 RU 69/90 - HV-Info 1992, 598;… zuletzt Urteil vom 07. Februar 2006 - B 2 U 3/05 R -, in SozR 4-2700 § 90 Nr. 1).Daran anknüpfend hat das BSG für die Anwendung des § 90 SGB VII bzw. seiner Vorläufervorschriften stets eine geregelte, zu einem qualifizierten beruflichen Abschluss führende Ausbildung vorausgesetzt (…so z. B. BSGE 60, 258 = SozR 2200 § 573 Nr. 12 - Ausbildung zum Steuerberater und Wirtschaftsprüfer;… SozR 3-2200 § 573 Nr. 2 - Ausbildung zum Bauingenieur; Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 32/84 = HV-Info 1986, 860 - Ausbildung zur Hauswirtschaftslehrerin; Urteil vom 04. Dezember 1991 - 2 RU 69/90 = HV-Info 1992, 598 - Ausbildung zum staatlich geprüften Landwirt).
Rn. 35 Dass der Begriff der Berufsausbildung in § 90 SGB VII bzw. seinen Vorläufervorschriften nicht über den Wortsinn hinaus auf andere Formen beruflicher Bildung ausgedehnt werden kann, folgt auch aus dem Ausnahmecharakter der gesetzlichen Regelung, den die Rechtsprechung stets betont hat (…BSGE 19, 252, 254 = SozR Nr. 6 zu § 565 RVO a. F.;… BSG SozR Nr. 7 zu § 565 RVO a. F.; BSG Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 32/84 = HV-Info 1986, 860; BSG Urteil vom 04. Dezember 1991 - 2 RU 69/90 = HV-Info 1992, 598;… zuletzt Urteil vom 07. Februar 2006 - B 2 U 3/05 R - a. a. O.).
- BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90
Streit über die Höhe des für die Witwenrente maßgeblichen …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2010 - L 3 U 59/10
Hiervon könne jedoch in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 -, 05. August 1993 - 2 RU 24/92 - sowie 07. Februar 2006 - B 2 U 3/05 R) nicht ausgegangen werden.Nicht als Berufsausbildung gewertet wurde im Gegensatz dazu eine bloße berufliche Weiterbildung zur Erlangung eines bestimmten Status oder zur Verbesserung der Qualifikation und der beruflichen Chancen und Verdienstmöglichkeiten (…z. B. BSGE 12, 109 = SozR Nr. 2 zu § 565 RVO a. F. - Facharztausbildung eines approbierten Arztes;… BSGE 14, 5 = SozR Nr. 3 zu § 565 RVO a. F. - Ableistung der Vorbereitungszeit für die kassenärztliche Tätigkeit;… BSGE 19, 252 = SozR Nr. 6 zu § 565 a. F. - Qualifizierung eines Tarifangestellten einer Krankenkasse zum Dienstordnungs-Angestellten), und zwar auch dann nicht, wenn während der Weiterbildungsphase - vergleichbar einer Ausbildungssituation - die reguläre Berufstätigkeit unterbrochen und ein niedrigeres Entgelt bezogen wurde (…BSGE 18, 136 = SozR Nr. 5 zu § 565 RVO a. F. - Promotion eines Diplom-Chemikers; Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 = HV-Info 1992, 428 - Promotionsstudium eines Arztes).
- BSG, 14.11.1974 - 8 RU 10/73
Jahresarbeitsverdienst - Neuberechnung - Verletzung - Arbeitsunfall - Innerer …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2010 - L 3 U 59/10
Zu den mit § 90 Abs. 1 SGB VII inhaltlich übereinstimmenden Vorläufervorschriften des § 565 Abs. 1 RVO a. F. bzw. später des § 573 Abs. 1 RVO hat das BSG wiederholt entschieden, dass ihnen ein eigenständiger Begriff der Berufsausbildung zugrunde liegt und auf die aus anderen Bereichen des Sozialrechts geläufigen Begriffsbestimmungen deshalb bei der Auslegung nicht ohne weiteres zurückgegriffen werden kann (…BSGE 18, 136, 141 = SozR Nr. 5 zu § 565 RVO a. F.; SozR 2200 § 573 Nr. 2; Urteil vom 04. Dezember 1991 - 2 RU 69/90 - HV-Info 1992, 598;… zuletzt Urteil vom 07. Februar 2006 - B 2 U 3/05 R -, in SozR 4-2700 § 90 Nr. 1).Mit der Möglichkeit, bei Eintritt des Versicherungsfalls während einer Schul- oder Berufsausbildung die Bemessungsgrundlage anzuheben, weicht das Gesetz für einen Sonderfall von dem die Unfallversicherung beherrschenden Grundsatz ab, dass die Verdienstverhältnisse vor dem Arbeitsunfall für alle Zukunft die maßgebende Grundlage der Geldleistungen bleiben und spätere Erwerbsaussichten bei der Feststellung des JAV nicht zu berücksichtigen sind (…BSGE 31, 38, 40 = SozR Nr. 1 zu § 573 RVO; BSGE 38, 216, 218 = SozR 2200 § 573 Nr. 2;… BSGE 47, 137, 140 = SozR 2200 § 573 Nr. 9.).
- BSG, 30.11.1962 - 2 RU 193/59
Berechnung einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem höheren …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2010 - L 3 U 59/10
Zu den mit § 90 Abs. 1 SGB VII inhaltlich übereinstimmenden Vorläufervorschriften des § 565 Abs. 1 RVO a. F. bzw. später des § 573 Abs. 1 RVO hat das BSG wiederholt entschieden, dass ihnen ein eigenständiger Begriff der Berufsausbildung zugrunde liegt und auf die aus anderen Bereichen des Sozialrechts geläufigen Begriffsbestimmungen deshalb bei der Auslegung nicht ohne weiteres zurückgegriffen werden kann (BSGE 18, 136, 141 = SozR Nr. 5 zu § 565 RVO a. F.;… SozR 2200 § 573 Nr. 2; Urteil vom 04. Dezember 1991 - 2 RU 69/90 - HV-Info 1992, 598;… zuletzt Urteil vom 07. Februar 2006 - B 2 U 3/05 R -, in SozR 4-2700 § 90 Nr. 1).Nicht als Berufsausbildung gewertet wurde im Gegensatz dazu eine bloße berufliche Weiterbildung zur Erlangung eines bestimmten Status oder zur Verbesserung der Qualifikation und der beruflichen Chancen und Verdienstmöglichkeiten (…z. B. BSGE 12, 109 = SozR Nr. 2 zu § 565 RVO a. F. - Facharztausbildung eines approbierten Arztes;… BSGE 14, 5 = SozR Nr. 3 zu § 565 RVO a. F. - Ableistung der Vorbereitungszeit für die kassenärztliche Tätigkeit;… BSGE 19, 252 = SozR Nr. 6 zu § 565 a. F. - Qualifizierung eines Tarifangestellten einer Krankenkasse zum Dienstordnungs-Angestellten), und zwar auch dann nicht, wenn während der Weiterbildungsphase - vergleichbar einer Ausbildungssituation - die reguläre Berufstätigkeit unterbrochen und ein niedrigeres Entgelt bezogen wurde (BSGE 18, 136 = SozR Nr. 5 zu § 565 RVO a. F. - Promotion eines Diplom-Chemikers; Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 = HV-Info 1992, 428 - Promotionsstudium eines Arztes).
- BSG, 26.03.1986 - 2 RU 32/84
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2010 - L 3 U 59/10
Daran anknüpfend hat das BSG für die Anwendung des § 90 SGB VII bzw. seiner Vorläufervorschriften stets eine geregelte, zu einem qualifizierten beruflichen Abschluss führende Ausbildung vorausgesetzt (…so z. B. BSGE 60, 258 = SozR 2200 § 573 Nr. 12 - Ausbildung zum Steuerberater und Wirtschaftsprüfer;… SozR 3-2200 § 573 Nr. 2 - Ausbildung zum Bauingenieur; Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 32/84 = HV-Info 1986, 860 - Ausbildung zur Hauswirtschaftslehrerin; Urteil vom 04. Dezember 1991 - 2 RU 69/90 = HV-Info 1992, 598 - Ausbildung zum staatlich geprüften Landwirt).Rn. 35 Dass der Begriff der Berufsausbildung in § 90 SGB VII bzw. seinen Vorläufervorschriften nicht über den Wortsinn hinaus auf andere Formen beruflicher Bildung ausgedehnt werden kann, folgt auch aus dem Ausnahmecharakter der gesetzlichen Regelung, den die Rechtsprechung stets betont hat (…BSGE 19, 252, 254 = SozR Nr. 6 zu § 565 RVO a. F.;… BSG SozR Nr. 7 zu § 565 RVO a. F.; BSG Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 32/84 = HV-Info 1986, 860; BSG Urteil vom 04. Dezember 1991 - 2 RU 69/90 = HV-Info 1992, 598;… zuletzt Urteil vom 07. Februar 2006 - B 2 U 3/05 R - a. a. O.).
- BSG, 26.07.1963 - 2 RU 13/61
Zur Bemessung einer Unfallrente in Abhängigkeit vom Jahresarbeitsverdienst - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2010 - L 3 U 59/10
Nicht als Berufsausbildung gewertet wurde im Gegensatz dazu eine bloße berufliche Weiterbildung zur Erlangung eines bestimmten Status oder zur Verbesserung der Qualifikation und der beruflichen Chancen und Verdienstmöglichkeiten (…z. B. BSGE 12, 109 = SozR Nr. 2 zu § 565 RVO a. F. - Facharztausbildung eines approbierten Arztes;… BSGE 14, 5 = SozR Nr. 3 zu § 565 RVO a. F. - Ableistung der Vorbereitungszeit für die kassenärztliche Tätigkeit; BSGE 19, 252 = SozR Nr. 6 zu § 565 a. F. - Qualifizierung eines Tarifangestellten einer Krankenkasse zum Dienstordnungs-Angestellten), und zwar auch dann nicht, wenn während der Weiterbildungsphase - vergleichbar einer Ausbildungssituation - die reguläre Berufstätigkeit unterbrochen und ein niedrigeres Entgelt bezogen wurde (…BSGE 18, 136 = SozR Nr. 5 zu § 565 RVO a. F. - Promotion eines Diplom-Chemikers; Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 = HV-Info 1992, 428 - Promotionsstudium eines Arztes).Rn. 35 Dass der Begriff der Berufsausbildung in § 90 SGB VII bzw. seinen Vorläufervorschriften nicht über den Wortsinn hinaus auf andere Formen beruflicher Bildung ausgedehnt werden kann, folgt auch aus dem Ausnahmecharakter der gesetzlichen Regelung, den die Rechtsprechung stets betont hat (BSGE 19, 252, 254 = SozR Nr. 6 zu § 565 RVO a. F.;… BSG SozR Nr. 7 zu § 565 RVO a. F.; BSG Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 32/84 = HV-Info 1986, 860; BSG Urteil vom 04. Dezember 1991 - 2 RU 69/90 = HV-Info 1992, 598;… zuletzt Urteil vom 07. Februar 2006 - B 2 U 3/05 R - a. a. O.).
- BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62
Facharzt
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2010 - L 3 U 59/10
Rechtlich fällt die ärztliche Weiterbildung als Teil der Berufsausübung in die Kompetenz des Landesgesetzgebers, während die Ausbildung und damit das Berufszugangsrecht in die Regelungskompetenz des Bundes fällt (Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 Grundgesetz; s. auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im sog. Facharzt-Beschluss vom 09. Mai 1972 - 1 BvR 518/62, 1 BvR 308/64 -, BVerfGE 33, 125ff). - BSG, 31.10.1978 - 2 RU 87/76
Arbeitsunfall - Berufsausbildung zum Beamten - Erreichen des Ziels der Ausbildung …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2010 - L 3 U 59/10
Mit der Möglichkeit, bei Eintritt des Versicherungsfalls während einer Schul- oder Berufsausbildung die Bemessungsgrundlage anzuheben, weicht das Gesetz für einen Sonderfall von dem die Unfallversicherung beherrschenden Grundsatz ab, dass die Verdienstverhältnisse vor dem Arbeitsunfall für alle Zukunft die maßgebende Grundlage der Geldleistungen bleiben und spätere Erwerbsaussichten bei der Feststellung des JAV nicht zu berücksichtigen sind (…BSGE 31, 38, 40 = SozR Nr. 1 zu § 573 RVO;… BSGE 38, 216, 218 = SozR 2200 § 573 Nr. 2; BSGE 47, 137, 140 = SozR 2200 § 573 Nr. 9.). - BSG, 26.09.1986 - 2 RU 1/86
- BSG, 27.02.1970 - 2 RU 135/66
Arbeitsentgeltssteigerung - Tarifliche Steigerung nach Lebensjahren - Steigerung …
- BSG, 27.04.1960 - 2 RU 191/56
Höhe einer Verletztenrente wegen einer Berufskrankheit - Berechnung des …
- LSG Hamburg, 06.08.2025 - L 2 U 25/24 Als solche Weiterbildungsmaßnahme sei z. B. die Facharztausbildung angesehen worden, da die Ausbildung zum Arzt mit der Erteilung der Approbation ende (unter Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. November 2010 - L 3 U 59/10, UVR 2011, 350, 357).
Eine bloße berufliche Weiterbildung zur Erlangung eines bestimmten Status oder zur Verbesserung der Qualifikation und der beruflichen Chancen und Verdienstmöglichkeiten ist nicht als Berufsausbildung zu werten (BSG, Urteil vom 27. April 1960 - 2 RU 191/56, BSGE 12, 109: Facharztausbildung eines approbierten Arztes; BSG, Urteil vom 31. Januar 1961 - 2 RU 229/59, BSGE 14, 5: Ableistung der Vorbereitungszeit für die kassenärztliche Tätigkeit; BSG, Urteil vom 26. Juli 1963 - 2 RU 13/61, BSGE 19, 252: Qualifizierung eines Tarifangestellten einer Krankenkasse zum Dienstordnungs-Angestellten), und zwar auch dann nicht, wenn während der Weiterbildungsphase - vergleichbar einer Ausbildungssituation - die reguläre Berufstätigkeit unterbrochen und ein niedrigeres Entgelt bezogen wurde (BSG, Urteil vom 30. November 1962 - 2 RU 193/59, BSGE 18, 136: Promotion eines Diplom-Chemikers; Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90, juris; vgl. zum Vorstehenden: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. November 2010 - L 3 U 59/10, juris).
- SG Karlsruhe, 08.04.2013 - S 4 U 1525/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV - Begriff der …
Rn. 34 An diesem gesetzlichen Maßstab orientiert, ist die Ausbildung zum Arzt nach der Rechtsprechung mit der Erteilung der Approbation abgeschlossen (vgl. zuletzt ausführlich Landessozialgericht Berlin Brandenburg, Urteil vom 1. November 2010, L 3 U 59/10, JURIS, Rn. 37 ff). - LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - L 3 U 218/15 Eine solche genau umschriebene Ausnahmeregelung kann nicht im Wege richterlicher Rechtsfortbildung auf andere, vermeintlich ähnlich liegende Sachverhalte erstreckt werden (vgl. auch Senatsrechtsprechung, etwa LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01. November 2010 - L 3 U 59/10 -, zitiert nach juris Rn. 35).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 01.06.2010 - 3 U 59/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Anwaltsverschulden, Hinweis-/Belehrungspflicht
- openjur.de
Rechtsanwaltsregress wegen unterbliebenen Gnadenerweises: Unterlassene Beratung zur Durchführung einer stationären Alkoholentwöhnungstherapie
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Pflichten des Verteidigers eines alkoholabhängigen, einschlägig vorbelasteten Mandanten in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr
- rechtsportal.de
BGB § 280 Abs. 1
Pflichten des Verteidigers eines alkoholabhängigen, einschlägig vorbelasteten Mandanten in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Verteidigung ist kein "betreutes Wohnen” oder: Ein bißchen muss man auch schon selber tun, und wenn nicht: Kein Rechtsanwaltsregress wegen unterbliebenen Gnadenerweises.
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pflichten des Verteidigers eines alkoholabhängigen, einschlägig vorbelasteten Mandanten in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr
Besprechungen u.ä.
- uni-bielefeld.de
(Entscheidungsbesprechung)
Zur Schadensersatzpflicht des Strafverteidigers
Verfahrensgang
- LG Verden, 17.03.2010 - 7 O 347/09
- OLG Celle, 01.06.2010 - 3 U 59/10
- OLG Celle, 24.06.2010 - 3 U 59/10
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene …
Auszug aus OLG Celle, 01.06.2010 - 3 U 59/10
Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (BGHZ 171, 261 ff. hier zitiert nach Juris Rn. 9 und ständig).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 24.06.2010 - 3 U 59/10 |
Verfahrensgang
- LG Verden, 17.03.2010 - 7 O 347/09
- OLG Celle, 01.06.2010 - 3 U 59/10
- OLG Celle, 24.06.2010 - 3 U 59/10
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 3 U 59/10 |
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 14.01.2010 - S 2 U 120/05
- SG Lüneburg, 19.01.2010 - S 2 U 120/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 3 U 59/10
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 3 U 59/10
Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (st BSG-Rspr, vgl zuletzt Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R - juris - mwN).Derartige Verrichtungen stehen dann im inneren bzw sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, wenn die konkrete Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die private Motivation des Handelns entfallen wäre, also die Verrichtung nach den objektiven Umständen in ihrer konkreten, tatsächlichen Ausgestaltung ihren Grund in der betrieblichen Handlungstendenz findet (BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R - juris - mwN).
- BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 3 U 59/10
In der Rechtsprechung ist insbesondere anerkannt, dass das Zurücklegen eines Weges in der Mittagspause mit der Handlungstendenz, zu Hause das Mittagessen einzunehmen - ebenso wie konsequenterweise der daran anschließende Rückweg zur Arbeitsstätte - unter Versicherungsschutz steht, weil es sich hierbei um eine unaufschiebbare, notwendige Handlung handelt, die geeignet ist, die Arbeitskraft des Versicherten zu erhalten und ihm damit zu ermöglichen, die betriebliche Tätigkeit fortzusetzen (zuletzt BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - juris - mwN). - BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 3 U 59/10
Der insoweit notwendige sachliche Zusammenhang des unfallbringenden Weges mit der eigentlichen versicherten Tätigkeit besteht, wenn der Weg wesentlich zu dem Zweck zurück gelegt wird, den Ort der Tätigkeit oder - nach deren Beendigung - im typischen Fall die eigene Wohnung zu erreichen (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 28). - BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - unmittelbarer Weg - abweichender …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 3 U 59/10
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII regelt ferner nicht, dass der Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit jeweils nur einmal täglich zurückgelegt werden kann (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 23).
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