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Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 16.03.2018 | OLG Brandenburg, 19.02.2019

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 3 U 59/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13789
OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 3 U 59/17 (https://dejure.org/2018,13789)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.05.2018 - 3 U 59/17 (https://dejure.org/2018,13789)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 3 U 59/17 (https://dejure.org/2018,13789)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 44 Abs. 2 VVG, § 35 Nr. 1 VGB 2005, § 305c Abs. 2 BGB
    Keine Aktivlegitimation des Versicherten im Anwendungsbereich von § 35 Nr. 1 VGB 2005

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Wohngebäudeversicherung - Anspruchsgeltendmachung durch Versicherten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur der Versicherungsnehmer kann Versicherungsansprüche geltend machen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Keine Aktivlegitimation des Versicherten im Anwendungsbereich von § 35 Nr. 1 VGB 2005

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1243
  • NZM 2018, 911
  • VersR 2018, 931
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61

    Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 3 U 59/17
    Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05] ).
  • OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist; Ausübung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 3 U 59/17
    Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05] ).
  • LG Frankfurt/Main, 10.02.2017 - 8 O 153/16

    Aktivlegitimation bei einer Fremdversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 3 U 59/17
    {ABSCHNITT:Tenor:} Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.2.2017 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main - Aktenzeichen: 2-08 O 153/16 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Stuttgart, 02.08.2005 - 10 U 88/05

    Rückforderungsklage der privaten Haftpflichtversicherung: Prüfungsmaßstab bei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 3 U 59/17
    Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05] ).
  • OLG Köln, 18.04.1994 - 5 U 244/93

    Fehlende Aktivlegitimation des (nur) mitversicherten Familienmitglieds zur …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 3 U 59/17
    Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05] ).
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 157/82

    Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Berufungsfristversäumnis und …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 3 U 59/17
    Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05] ).
  • LG Berlin II, 10.01.2024 - 4 O 81/23

    Wohngebäudeversicherung einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Wirksamkeit der …

    Der Versicherte ist selbst dann nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen legitimiert, wenn er den Versicherungsschein besitzt oder wenn der Versicherungsnehmer zugestimmt hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 3 U 59/17 -, Leitsatz).

    Zugegebenermaßen findet sich der Kläger - wenn die WEG als Versicherungsnehmerin sich der Anspruchsverfolgung verweigert und der Kläger dies aufgrund der fehlenden Prozessführungsbefugnis nicht kann - in einer Zwickmühle wieder (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. März 2018 - 3 U 59/17 -, Rn. 18; OLG Karlsruhe r+s 1995, 224, Leitsatz).

  • AG München, 03.01.2025 - 231 C 21924/24

    Versicherungsnehmer, Prozeßführungsbefugnis, Ansprüche aus dem …

    Rn. 22 Der Versicherte kann daher auch dann keine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend machen, wenn die Versicherungsnehmerin zugestimmt hat (OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 8.5.2018 - 3 U 59/17 = NJW-RR 2018, 1243 und BeckRS 2018, 10066).
  • AG Hamburg-St. Georg, 17.05.2024 - 980a C 18/22

    Gemeinschaft muss gegen Gebäudeversicherung vorgehen

    Daraus folgt, dass im Schadensfall nur die Gemeinschaft gegenüber dem Gebäudeversicherer Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend machen kann, während der einzelne Wohnungseigentümer weder aktivlegitimiert noch klagebefugt ist (s. LG Ingolstadt, NJW-RR 2023, 950; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2018, 1243).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 3 U 59/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13968
OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 3 U 59/17 (https://dejure.org/2018,13968)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.03.2018 - 3 U 59/17 (https://dejure.org/2018,13968)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. März 2018 - 3 U 59/17 (https://dejure.org/2018,13968)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 931
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61

    Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 3 U 59/17
    Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05]).
  • OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist; Ausübung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 3 U 59/17
    Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05]).
  • OLG Stuttgart, 02.08.2005 - 10 U 88/05

    Rückforderungsklage der privaten Haftpflichtversicherung: Prüfungsmaßstab bei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 3 U 59/17
    Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05]).
  • OLG Köln, 18.04.1994 - 5 U 244/93

    Fehlende Aktivlegitimation des (nur) mitversicherten Familienmitglieds zur …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 3 U 59/17
    Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05]).
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 157/82

    Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Berufungsfristversäumnis und …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2018 - 3 U 59/17
    Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05]).
  • OLG Hamm, 31.10.2018 - 20 U 19/18

    VN kann als Leasingnehmer nach Reparatur verfügungsbefugt sein

    Rn. 48 Dagegen spricht aber durchgreifend bereits der Wortlaut von F.2 Satz 1 AKB 7/2012, der nur die "Ausübung der Rechte", nicht hingegen die materielle Inhaberschaft betrifft und damit ersichtlich nur an § 44 Abs. 2 und § 45 Abs. 1 VVG anknüpft (vgl. in dieser Richtung auch zu § 35 Nr. 1 VGB 2005: OLG Frankfurt Beschl. v. 16.3.2018 - 3 U 59/17, VersR 2018, 931 = juris Rn. 21 ff., während § 35 Nr. 2 Satz 2 VG 2005 gerade eine ausdrückliche Regelung zum Entschädigungsverlangen trifft: OLG Frankfurt Beschl. v. 16.3.2018 - 3 U 59/17, VersR 2018, 931 = juris Rn. 7; OLG Frankfurt Beschl. v. 8.5.2018 - 3 U 59/17, VersR 2018, 931 = juris Rn. 10).
  • LG München I, 18.02.2025 - 12 O 16537/22

    Aktivlegitimation, Versicherungsnehmer, Schadensregulierung, Treuwidrigkeit, …

    Dies soll verhindern, dass sich bei einer Versicherung auf fremde Rechnung die Versicherung einem Nebeneinander verschiedener Rechtsbeziehungen bezüglich der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag ausgesetzt sieht (vgl. u.a. OLG Frankfurt a.M., 16.03.2018, 3 U 59/17).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 19.02.2019 - 3 U 59/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,4853
OLG Brandenburg, 19.02.2019 - 3 U 59/17 (https://dejure.org/2019,4853)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2019 - 3 U 59/17 (https://dejure.org/2019,4853)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2019 - 3 U 59/17 (https://dejure.org/2019,4853)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Formularmäßige Vereinbarung der Einschränkung des Rechts zur Aufrechnung und der Geltendmachung von Mietminderungs- und Zurückbehaltungsrechten in einem Gewerberaummietvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abwasserrohre sind sofort zu reparieren! (IMR 2019, 241)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.04.2008 - XII ZR 62/06

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Mietminderung für vom …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2019 - 3 U 59/17
    Insoweit kann auf die Entscheidung des BGH vom 12.03.2008, XII ZR 147/05 (NJW 2008, 491; vgl. auch BGH, Urteil vom 23.04.2008, XII ZR 62/06, NJW 2008, 2479) zurückgegriffen werden.
  • BGH, 12.03.2008 - XII ZR 147/05

    Formularmäßiger Ausschluss von Mietminderungen durch den Mieter von Gewerberaum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2019 - 3 U 59/17
    Insoweit kann auf die Entscheidung des BGH vom 12.03.2008, XII ZR 147/05 (NJW 2008, 491; vgl. auch BGH, Urteil vom 23.04.2008, XII ZR 62/06, NJW 2008, 2479) zurückgegriffen werden.
  • BGH, 27.06.2007 - XII ZR 54/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Aufrechnung mit Gegenforderungen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2019 - 3 U 59/17
    Eine derartig empfindliche Verkürzung der Gegenrechte des Beklagten benachteiligt diesen entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist gemäß § 307 BGB unwirksam (grundsätzlich: BGH, Urteil vom 27.06.2007, XII ZR 54/05, NJW 2007, 1810 m.w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2006 - 17 U 168/04

    Architektenhaftung: Grenzen der Vorleistungsprüfung durch einen mit der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2019 - 3 U 59/17
    Diese Antragstellung war auch zulässig (vgl. OLG Karlsruhe, Az.17 U 168/04).
  • KG, 12.01.2004 - 12 U 139/02

    Gewerberaummietvertrag: Darlegungs- und Beweislast eines Imbissstubenbetreibers …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2019 - 3 U 59/17
    Auch die erleichterte Schadensberechnung nach § 252 Satz 2 BGB und § 287 ZPO lässt jedoch eine völlig abstrakte Berechnung des Erwerbsschadens nicht zu, sondern verlangt die Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Schadensermittlung (GE 2004, 424, m.w.N.).
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