Rechtsprechung
| OLG Celle, 11.12.2002 - 3 U 69/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Sittenwidrigkeit der Kreditbürgschaft eines nahen, einkommens- und vermögenslosen Angehörigen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 765 BGB; § 138 Abs. 1 BGB
Sittenwidrigkeit eines Bürgschaftsvertrages; Krasses Missverhältnis zwischen dem Verpflichtungsumfang und der Leistungsfähigkeit des Bürgen; Ehegattenbürgschaft - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138 Abs. 1; BGB § 765
Bank- und Kreditsicherungsrecht; Bankbürgschaften - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Sittenwidrigkeit eines Bürgschaftsvertrages; Krasses Missverhältnis zwischen dem Verpflichtungsumfang und der Leistungsfähigkeit des Bürgen; Ehegattenbürgschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 30.01.2002 - 10 O 1016/01
- OLG Celle, 11.12.2002 - 3 U 69/02
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BGH, 14.05.2002 - XI ZR 50/01
Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mithaftenden; …
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2002 - 3 U 69/02
Liegt wie hier ein krasses Missverhältnis zwischen dem Verpflichtungsumfang und der Leistungsfähigkeit des dem Hauptschuldner nahe stehenden Bürgen vor, ist aber widerleglich zu vermuten, dass er die ruinöse Bürgschaft allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen und die Bank diese Umstände in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. BGH, NJW 2002, 2228, 2229, unter II. 1.).Dass in Abweichung von dieser Lebenserfahrung die Klägerin aus der allein maßgeblichen Sicht eines rationalen Kreditinstituts bei Hereinnahme der Bürgschaft im Mai 1992 mit einer alsbaldigen und wesentlichen Verbesserung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beklagten hätte rechnen dürfen (vgl. BGH, NJW 2002, 2228, 2229, unter II. 2. c) ist nicht ersichtlich.
- BGH, 04.12.2001 - XI ZR 56/01
Mitunterzeichnung des Darlehensvertrages durch den finanziell überforderten …
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2002 - 3 U 69/02
Die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach der Insolvenzordnung bestand bei Eingehen der Bürgschaft noch nicht (s. a. BGH, NJW 2002, 744, 745, unter III. 5.).Allein unter diesem Gesichtspunkt lässt sich eine Haftung des Beklagten aber nicht rechtfertigen (s. a. BGH, NJW 2002, 744, 745, bes. unter III. 3., zu einem insoweit vergleichbaren Fall).
- BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89
Bürgschaftsverträge
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2002 - 3 U 69/02
Aber nicht nur, dass dieses Urteil ergangen ist, bevor das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 19. Oktober 1993 seine grundlegende Entscheidung zur Frage der Sittenwidrigkeit der Bürgschaft naher Angehöriger gefällt hat (NJW 1994, 36), ist vorwiegend darauf zu verweisen, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs darauf gründet, dass für eine Prognose, die Bürgin werde auch später bei auftretenden Schwierigkeiten voraussichtlich nicht in der Lage sein, zur Erfüllung ihrer auf 50.000 DM beschränkten Mitverpflichtung nennenswert beizutragen, ihr Vortrag namentlich zu ihrer Tätigkeit vor der Geburt der Kinder und ihrer Schul- und Berufsausbildung nicht ausreiche.An der vom Oberlandesgericht Koblenz genannten Stelle des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1994, 36, 39, unter III.) wird zwar die Unbegründetheit der Verfassungsbeschwerde einer Bürgin begründet.
- BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99
Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2002 - 3 U 69/02
So entspricht es auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Unterhaltsbedürftigkeit des bürgenden Ehegatten für sich genommen noch kein Grund ist, ihm das unternehmerische Risiko des anderen Ehegatten aufzubürden (BGH, NJW 2001, 815, 817, unter II. A. 4. b).Zu verweisen ist namentlich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. November 2000 (XI ZR 248/99, MDR 2001, 403).
- OLG Koblenz, 16.03.1999 - 3 U 1343/97
Zum Haftungsumfang bei Ehegattenbürgschaft
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2002 - 3 U 69/02
Auch bei einem Haftungsvolumen von weniger als 50.000 DM gelten die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger (entgegen OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 639).Einzuräumen ist, dass das Oberlandesgericht Koblenz eine solche Auffassung vertritt (NJW-RR 2000, 639).
- BGH, 28.10.1999 - IX ZR 364/97
Unwirksamkeit einer formularmäßigen Klausel, durch die die Haftung des Bürgen …
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2002 - 3 U 69/02
Dabei entspricht es weiter der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass auch formularmäßige Höchstbetragsbürgschaften mit weiter Sicherungszweckerklärung gegen § 9 AGB-Gesetz verstoßen (vgl. nur BGH, NJW 2000, 658). - BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft bei grassem Mißverhältnis zwischen Umfang …
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2002 - 3 U 69/02
Darauf, dass eine (erwartete) Erbschaft eines Bürgen außer Acht zu lassen ist, hat der Senat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1999, 58) im Beschwerdeverfahren bereits hingewiesen. - BGH, 28.05.2002 - XI ZR 205/01
Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftung
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2002 - 3 U 69/02
Solche Vorteile, die ein Indiz dafür sind, dass das Eingehen einer eigenen Verpflichtung auf einem freien Willensentschluss und nicht entscheidend auf emotionaler Verbundenheit beruht, sind namentlich dann gegeben, wenn der Bürge ähnlich wie ein Mitdarlehnsnehmer über die Auszahlung und Verwendung der Darlehensvaluta mit entscheiden darf (vgl. BGH, MDR 2002, 1202 f.), was wiederum namentlich dann der Fall ist, wenn der Bürge an den Kreditverhandlungen nicht nur maßgeblich teilgenommen und dem Ergebnis auch zugestimmt hat, sondern für das Konto, auf das die Darlehensvaluta ausgezahlt wird, Vollmacht hat (s. a. BGH, NJW-RR 1997, 1199). - BGH, 26.04.2001 - IX ZR 337/98
Überforderung des Bürgen
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2002 - 3 U 69/02
Etwas anderes gilt dann, wenn sonstige Vermögenswerte zur Verfügung stehen (vgl. BGH, MDR 2001, 1180). - BGH, 29.06.1999 - XI ZR 10/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen
Auszug aus OLG Celle, 11.12.2002 - 3 U 69/02
Nicht ausreichend sind hingegen nur mittelbare Vorteile, etwa in Gestalt der Aussicht des bürgenden Ehegatten auf höhere Unterhaltsleistungen für den Fall, dass es dem Hauptschuldner mit Hilfe des aufgenommenen Geschäftskredites gelingt, sein Vermögen oder Einkommen zu erhöhen (s. a. BGH, NJW 1999, 2584, 2588, unter V.). - BGH, 24.11.1992 - XI ZR 98/92
Kriterien für die Haftung einkommens- und vermögensloser naher Angehöriger des …
- BGH, 17.04.1997 - IX ZR 135/96
Voraussetzungen für die Nichtigkeit von Bürgschaften erwachsener Kinder für ihre …
- OLG Dresden, 06.12.2006 - 12 U 1394/06
Zur Sittenwidrigkeit eines "Geschäftsdarlehens" bei von Bank verlangter …
Für die hier gegebene Fallgestaltung schließt sich der Senat daher der Auffassung des Oberlandesgerichts Celle an, das sich mit Urteil vom 11.12.2002 (3 U 69/02, ZGS 2003, 206, zitiert nach juris), Beschlüssen vom 30.12.2003 (3 W 109/03, OLG-Report 2004, 311 ff.) und vom 24.08.2005 (3 W 119/05, OLG-Report 2005, 612 ff.) ebenfalls umfassend mit der Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (…Urteil vom 16.03.1999, aaO) und den dortigen Zitaten auseinandergesetzt hat und auf dessen Ausführungen ergänzend Bezug genommen wird. - OLG Celle, 30.12.2003 - 3 W 109/03
Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Herausgabe eines …
Allein der Umstand, dass sich der Bürgschaftsbetrag auf nicht mehr als 25.000 DM beläuft, steht der Anwendung der vom BGH entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger nicht entgegen (Fortsetzung von 3 U 69/02).Zutreffend hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass allein der Umstand, dass sich der Bürgschaftsbetrag nur auf 25.000 DM beläuft, einer Einwendung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger nicht entgegen steht (unter Verweis auf Senat, 3 U 69/02, Urteil vom 11. Dezember 2002).
Der Senat hat freilich in dem Rechtsstreit 3 U 69/02 eingehend dargelegt, dass sich das OLG Koblenz zu Unrecht auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 120, 272) berufen hat.
Der Senat hat sich in seiner Rechtsprechung (3 U 69/02, Urteil vom 11. Dezember 2002) einen Ansatz des 9. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu eigen gemacht, wonach von einer widerleglichen tatsächlichen Vermutung auszugehen ist, dass die bei Eintritt des Sicherungsfalles tatsächlich vorhandenen Einkommens und Vermögensverhältnisse des Bürgen bei Abschluss des Bürgschaftsvertrages sich in den Jahren danach nicht erheblich verändern werden (vgl. BGH, NJW 1996, 2088, 2090).
- OLG Nürnberg, 21.09.2010 - 14 U 892/09
Sittenwidrigkeit der Mithaftung eines nahen Angehörigen für Darlehensschulden des …
Danach stellen 50.000 DM einen Betrag dar, der nicht nur bei gänzlich fehlendem Einkommen und Vermögen, sondern auch bei fehlendem Vermögen und einem Einkommen nicht über der Pfändungsfreigrenze bei Eintritt des Sicherungsfalles zu einer ausweglosen lebenslangen Überschuldung führen könne (Urt. v. 11.12.2002 - 3 U 69/02, Rn. 13, 16; in juris;… zustimmend OLG Frankfurt, Urt. v. 24.3.2004 - 23 U 65/03, NJW 2004, 2392, Rn. 13). - OLG Celle, 24.08.2005 - 3 W 119/05
Anwendung der Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger …
In früheren Entscheidungen (3 U 69/02; 3 W 109/03, OLGR 2004, 311) hat der Senat die Auffassung vertreten, dass allein der Umstand, dass sich der Bürgschaftsbetrag nur auf 45.000 DM bzw. 25.000 DM beläuft, einer Einwendung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger nicht entgegensteht. - LG Mönchengladbach, 12.05.2005 - 10 O 333/04
Zur Sittenwidrigkeit einer von der Lebensgefährtin des Hauptschuldners …
Mit dem OLG Celle (Urt. vom 11.12.2002 - 3 U 69/02; Beschluss vom 30.12.2003 - 3 W 109/03; ihm folgend auch OLG Frankfurt a.M., NZI 2004, 512) hält es die Kammer bereits für bedenklich, feste Beträge als "Bagatellgrenze" heranzuziehen.
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 69/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wettbewerb auf dem Markt der verschreibungspflichtigen sog. CSE-Hemmer (Statine) zur Senkung des LDL-Cholesteringehalts; Verbot der werblichen Verwendung der Werbefolder "Wenn's drauf ankommt!" und "Was wiegt schwerer bei Cholesterin-Patienten?"; Werbung für ein ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 21.12.2001 - 315 O 720/01
- OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 69/02
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 16.12.1999 - 3 U 116/99
Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 69/02
(d) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin herangezogenen Entscheidung des Senats vom 16. Dezember 1999 (3 U 116/99, OLG Hamburg, Magazin-Dienst 2000, 626; vgl. Anlage ASt 5).
- OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 145/03
Wettbewerbsverstoß bei Werbung für Arzneimittel (CSE-Hemmer) hinsichtlich von der …
Auf die Berufung der Beklagten hat der Senat mit seinem Urteil vom 26. September 2002 (OLG Hamburg 3 U 69/02) im Hinblick auf die werbliche Verwendung der Folder gemäß den hiesigen Antrags-Anlagen D und C die Beschlussverfügung aufgehoben und insoweit den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückgewiesen (Anlage K 8).Auf die Beiakte Landgericht Hamburg 315 O 720/01 (= OLG Hamburg 3 U 69/02) wird wegen aller Einzelheiten Bezug genommen.
- "Die 40 für besondere Typen" mit der Abbildung: "Cabriolet" (Antrags-Anlage A = Anlage K1 = Anlage ASt 4 im Verfügungsverfahren gemäß Beiakte OLG Hamburg 3 U 69/02);.
Senkung von Gesamt- und LDL-Cholesterin bei Homozygoter Familiärer Hypercholesterinämie." (Anlage ASt 6 der Beiakte OLG Hamburg 3 U 69/02).
Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakte Landgericht Hamburg 315 O 720/01 (= OLG Hamburg 3 U 69/02) Bezug genommen.
Wird demgegenüber in der Werbung nur auf (zusätzliche) Wirkungen des betreffenden Arzneimittels hingewiesen, so ist ein Verstoß gegen § 3 a HWG nicht gegeben (OLG Hamburg MagazinDienst 2001, 1117 m. w. Nw. sowie das Senatsurteil im Verfügungsverfahren, Beiakte OLG Hamburg 3 U 69/02), wenn der ursächliche Zusammenhang mit der zugelassenen Indikation und das Fehlen einer insoweit eigenständigen Indikation werblich verdeutlicht werden (…Doepner, a. a. O., § 3 a HWG, Rz. 11 m. w. Nw.).
Bei A-xxx sind insoweit die zugelassenen "Anwendungsgebiete" maßgeblich (vgl. dazu Anlage ASt 6 der Beiakte OLG Hamburg 3 U 69/02).
Es liegt auf der Hand, dass eine Werbeaussage für sich diesen Anforderungen genügen muss und dass eine - ohnehin zwar denkbare, aber keinesfalls sicher eintretende - Berichtigung durch Schlussfolgerungen aus den Pflichtangaben nicht genügen würde (vgl. OLG Hamburg Pharma Recht 2000, 270 und im Senatsurteil der Beiakte OLG Hamburg 3 U 69/02).
- OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 127/16
Extraportion Vitamin C - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Werbung für ein …
Rn. 38 Ob unzulässigerweise ein weiteres Anwendungsgebiet genannt oder lediglich auf zusätzliche Wirkungen hingewiesen wird, ist nach den Umständen des Einzelfalls und dem Verständnis des von der Werbung angesprochenen Verbrauchers zu entscheiden (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 26. September 2002 - 3 U 69/02, juris Rn. 13; OLG Koblenz…, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 9 U 834/14, juris Rn. 26).Sowohl der ursächliche Zusammenhang dieser zusätzlichen Wirkungen mit der zugelassenen Indikation als auch das Fehlen einer eigenständigen Indikation müssen verdeutlicht werden (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteile vom 26. September 2002 - 3 U 69/02, juris Rn. 13 …und vom 27. Januar 2005 - 3 U 145/03, juris Rn. 56; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Urteil vom 24. August 2006 - 3 U 22/06, juris Rn. 21;… Brixius in Bülow/Ring, Heilmittelwerbegesetz, 5. Aufl. (2016), § 3a HWG Rn. 34).
- OLG Nürnberg, 29.10.2019 - 3 U 559/19
Irreführende Werbung für ein Arzneimittel mit einem nicht ausreichend …
Rn. 24 b) Maßgebend für die Beurteilung einer Werbeaussage ist das Verständnis des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsadressaten der Werbung (OLG Hamburg, Urteil vom 26.09.2002 - 3 U 69/02, Rn. 20). - OLG Hamburg, 06.11.2025 - 3 U 74/23
zielwertgesteuerte Sedierung - Verstoß gegen Heilmittelwerbegesetz und …
Denn in diesem Bereich fehlt es - wie bei einem insgesamt nicht zugelassenen Arzneimittel - an der medizinisch-pharmakologischen Überprüfung durch die Zulassungsbehörde (Senat, PharmR 2003, 356 (357)).Mit § 3a HWG soll potentiellen Irreführungsgefahren auch hinsichtlich des Umfangs der medizinisch-pharmakologischen Überprüfung der Verkehrsfähigkeit und daraus resultierender Gesundheitsgefahren vorgebeugt werden (Senat, PharmR 2003, 356 (357)).
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Rechtsprechung
| OLG Jena, 03.09.2002 - 3 U 69/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Jena, 03.09.2002 - 3 U 69/02
- BGH, 03.07.2003 - III ZR 326/02
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