Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.05.2024 - 3 U 69/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,16630
OLG Hamburg, 16.05.2024 - 3 U 69/23 (https://dejure.org/2024,16630)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.05.2024 - 3 U 69/23 (https://dejure.org/2024,16630)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Mai 2024 - 3 U 69/23 (https://dejure.org/2024,16630)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,16630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 3 S 1 HeilMWerbG, § 6 Nr 1 HeilMWerbG, § 6 Nr 2 HeilMWerbG, § 3a UWG, § 5 Abs 1 UWG
    Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Arzneimittelwerbung: Irreführende Werbung für ein Generikum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1 ; HWG § 6 Nr. 1, 2
    Unterlassung der Äußerung im Wettbewerb für das Arzneimittel "Tapentadol beta" wegen Irreführung (hier: "Tapentadol ist bioäquivalent zu Palexia® retard")

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2025, 48
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • LG Hamburg, 05.09.2023 - 406 HKO 74/23

    Arzneimittelwerbung: Irreführende Angaben zu einem Generikum

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2024 - 3 U 69/23
    Auf die Berufung der Antragstellerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 05.09.2023 - Az. 406 HKO 74/23 - in Ziffer 1. abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 05.09.2023, Az. 406 HKO 74/23 , wird zurückgewiesen.

    Rn. 33 Nach Verweisung hat das Landgericht Hamburg, Kammer 6 für Handelssachen, Az. 406 HKO 74/23 , die einstweilige Verfügung vom 30.05.2023 zu 1.2 und zu 1.3 aufgehoben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung insoweit zurückgewiesen (1.).

    Rn. 40 unter Abänderung der Ziff. 1. des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 05.09.2023 - Az. 406 HKO 74/23 - der Antragsgegnerin/Berufungsbeklagten im Wege der einstweiligen Verfügung bei Meidung der gesetzlich vorgesehenen Ordnungsmittel zu verbieten, im Wettbewerb für das Arzneimittel "Tapentadol beta" anzugeben:.

    Rn. 46 das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5. September 2023, Az. 406 HKO 74/23 , abzuändern und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.

    Rn. 49 des Landgerichts Hamburg vom 05.09.2023, Az. 406 HKO 74/23 , zurückzuweisen.

  • OLG Hamburg, 26.08.2010 - 3 U 158/09

    Die Salzform spielt keine Rolle - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2024 - 3 U 69/23
    Solange nicht positiv mittels wissenschaftlichem Nachweis geklärt sei, dass eine Umstellung von der einen auf die andere Salzform problemlos möglich sei (keine Wirkungsschwankungen, keine unterschiedlichen Nebenwirkungen), dürfe die Antragsgegnerin nicht mit der Anpreisung "Einfach umstellen" werben, weil es sich mangels validem Beleg um eine Spekulation ins Blaue hinein handele (unter Verweis auf die Entscheidung des Senats vom 26.08.2010, Az. 3 U 158/09 , MD 2010, 1204).

    Eine werbliche Anpreisung, das Generikum stimme in seiner Wirksamkeit klinisch nachweislich mit dem Original überein, ist durch sie nicht legitimiert (vgl. Senat, NJOZ 2011, 975, 977).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2024 - 3 U 69/23
    Rn. 60 Da der Unterlassungsanspruch bezüglich der Fußnote 1 aus dem zuvor ausgeführten Gesichtspunkt begründet ist und die Antragstellerin es mangels kumulativer Antragshäufung dem Gericht überlassen hat, auf welchen Begründungsaspekt das Unterlassungsgebot gestützt wird (vgl. BGH, GRUR 2013, 401, Rn. 24 f. - Biomineralwasser), können die weiteren Angriffspunkte dahinstehen.
  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2024 - 3 U 69/23
    Unschädlich ist, dass die Antragstellerin die Unzulässigkeit rechtlich auf § 6 Nr. 2 HWG gestützt hat (iura novit curia, z. B. BGH, GRUR 2012, 184 Rn. 15 - Branchenbuch Berg).
  • OLG Hamburg, 28.03.2024 - 3 U 52/22

    Unmittelbarer Studienergebnisvergleich - Unmittelbarer Vergleich bei falscher …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2024 - 3 U 69/23
    Eine Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ist entbehrlich, da dieses Urteil kraft Gesetzes nicht revisibel und ohne weiteres vorläufig vollstreckbar ist, § 542 Abs. 2 ZPO (vgl. Senat, Urteil vom 28.03.2024, 3 U 52/22 ).
  • OLG Hamburg, 27.06.2002 - 3 U 136/00

    Irreführung durch Werbeaussagen; Bewerbung von Arzneimitteln mit Ergebnissen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2024 - 3 U 69/23
    Ein Zeugnis i.S. des § 6 HWG liegt bereits dann vor, wenn einzelne Ergebnisse und Beobachtungen bestätigt werden (Senat, GRUR-RR 2002, 365 - Quellenangaben).
  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2024 - 3 U 69/23
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Senat, PharmaR 2007, 204).
  • OLG Hamburg, 20.06.2019 - 3 U 137/17

    Gute Wirksamkeit - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung in einer …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.05.2024 - 3 U 69/23
    Rn. 57 Ob eine Werbung irreführend ist, richtet sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr diese Werbung auf Grund ihres Gesamteindrucks versteht (Senat, PharmR 2019, 604, 607 ).
  • OLG Hamburg, 13.08.2026 - 3 U 3/26
    Die Tatbestände des § 6 HWG sind als formal auszulegende abstrakte Gefährdungsdelikte ausgestaltet (Senat, PharmR 2024, 376 , juris Rn. 64 ).

    Maßgeblicher Gesichtspunkt ist insoweit, dass mit fachlichen Daten geworben wird, die den Eindruck vermitteln, sie seien in wissenschaftlicher Weise erhoben worden (Senat, PharmR 2024, 376 , juris Rn. 63 ;… Senat, PharmR 2002, 363, juris Rn. 35 ff.).

  • OLG Hamburg, 02.10.2024 - 3 U 21/24

    Goldstandard - Irreführung des Fachverkehrs über werblich herausgestellte …

    Rn. 56 aa) Ob eine Werbung irreführend ist, richtet sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr diese Werbung auf Grund ihres Gesamteindrucks versteht (Senat, PharmR 2024, 376 , juris Rn. 57 ).

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Senat, PharmR 2024, 376 , juris Rn. 58 ).

  • LG Ellwangen/Jagst, 08.01.2026 - 6 O 56/24

    Bemessung der Ansprüche auf Hinterbliebenengeld bzw. Schmerzensgeld im Fall der …

    Das Gericht hat den geltend gemachten Anspruch vielmehr selbst unter sämtlichen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen - iura novit curia (vgl. OLG Dresden…, Urteil vom 07. November 2023 - 4 U 54/23, Rn. 7; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 10. Januar 2024 - 6 U 28/23 , Rn. 56 ; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 16. Mai 2024 - 3 U 69/23, Rn. 61; auch OLG Stuttgart…, Urteil vom 16. Mai 2007 - 4 U 23/07, Rn. 33; OLG Stuttgart…, Urteil vom 11. März 2020 - 4 U 582/19 , Rn. 35 , jew. zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamburg

Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 26.11.2024 - L 3 U 69/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,50513
LSG Rheinland-Pfalz, 26.11.2024 - L 3 U 69/23 (https://dejure.org/2024,50513)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.11.2024 - L 3 U 69/23 (https://dejure.org/2024,50513)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. November 2024 - L 3 U 69/23 (https://dejure.org/2024,50513)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,50513) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LSG Rheinland-Pfalz

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.09.2023 - 3 U 69/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,52410
OLG Frankfurt, 20.09.2023 - 3 U 69/23 (https://dejure.org/2023,52410)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.09.2023 - 3 U 69/23 (https://dejure.org/2023,52410)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. September 2023 - 3 U 69/23 (https://dejure.org/2023,52410)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,52410) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 492 Abs 2 BGB, § 494 Abs 6 BGB, Art 247 § 6 Abs 1 EGBGB
    Verbraucherdarlehensvertrag: Folge möglicherweise fehlerhafter Berechnung des effektiven Jahreszinses

  • rechtsportal.de

    EGBGB Art. 247 § 9 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Pflichtangaben in einer Widerrufsbelehrung; Musterformulierung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 26.03.2020 - C-66/19

    Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2023 - 3 U 69/23
    Dem stehe hinsichtlich des Kaskadenverweises auch das Urteil des EuGH vom 26.03.2020 (C-66/19) nicht entgegen, da diese Entscheidung bei grundpfandrechtlich besicherten Immobiliardarlehen nicht einschlägig sei, auf welche die Verbraucherkreditrichtlinie keine Anwendung finde (BGH XI ZR 299/19).

    Auch hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 26.03.2020 (C-66/19) den Mitgliedsstaaten keine Vorgaben gemacht, sondern diese lediglich auf die Möglichkeit hingewiesen, zur Rechtsvereinheitlichung auch für nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie fallende Kreditverträge entsprechende innerstaatliche Vorschriften einzuführen.

  • BGH, 26.11.2019 - XI ZR 307/18

    Gesetzlichkeitsfiktion bei Bearbeitung des Musters für Widerrufsbelehrung in …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2023 - 3 U 69/23
    So hat der BGH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass der Bank die Gesetzlichkeitsfiktion zugutekommt, auch wenn die aus dem Muster übernommenen Formulierungen gesetzeswidrig sind, da das gesetzliche Muster selbst Gesetzesrang hat (siehe nur BGH, Urteil vom 26.11.2019, Az. XI ZR 307/18).

    Da das gesetzliche Muster selbst Gesetzesrang hat, kommt der Beklagten die Gesetzlichkeitsfiktion zugute, selbst wenn die aus dem Muster übernommenen Formulierungen fehlerhaft sind (vgl. BGH schon zur Verwendung der Formulierung "frühestens" betreffend den Beginn der Widerrufsfrist, Urteil vom 26.11.2019, Az. XI ZR 307/18, Rn. 17, zitiert nach juris).

  • BGH, 30.06.2020 - XI ZR 132/19

    Deutliche Gestaltung der in den Vertragsunterlagen enthaltenen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2023 - 3 U 69/23
    Zum Kaskadenverweis hat der BGH bei Immobiliardarlehen - außerhalb des Geltungsbereichs der Verbraucherkreditrichtlinie - daran festgehalten, dass der Kaskadenverweis hinreichend klar und verständlich im Sinne des Art. 247 § 6 Abs. 1 S. 1 EGBGB a. F. formuliert ist (BGH, Beschluss vom 30.06.2020, Az. XI ZR 132/19, zitiert nach juris).

    Bei Immobiliardarlehen wie dem streitgegenständlichen, also außerhalb des in Art. 2 Abs. 2 a) und c) festgelegten Geltungsbereichs der Verbraucherkreditrichtlinie, hält der BGH aber nach den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts an seiner etwa mit der Entscheidung vom 31.03.2020 (…Az. XI ZR 581/18, Rn. 4, zitiert nach juris) geäußerten Rechtsauffassung fest, dass der Kaskadenverweis hinreichend klar und verständlich im Sinne des Art. 247 § 6 Abs. 1 S. 1 EGBGB a. F. formuliert ist (siehe nur BGH, Beschluss vom 30.06.2020, Az. XI ZR 132/19, zitiert nach juris), auch wenn der Verbraucher dabei auch noch die Beschränkung des Umfangs der Pflichtangaben in Art. 247 § 9 BGB a. F. zu beachten hat, zumal man diese Beschränkung auch als Erleichterung für den Verbraucher auffassen kann, der bei Immobiliardarlehen einen weniger umfangreichen Katalog von Pflichtangaben zu prüfen hat.

  • BGH, 10.11.2020 - XI ZR 14/20

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2023 - 3 U 69/23
    Der BGH hat auch entschieden, dass Pflichtangaben und -informationen nur mitzuteilen sind, ohne dass es auf die Richtigkeit der Information und die Wirksamkeit der mitzuteilenden Regelung ankommt (siehe nur BGH, Beschluss vom 10.11.2020, Az. XI ZR 14/20, zitiert nach juris; BGH…, Urteil vom 26.09.2007, Az. IV ZR 321/05, Rn. 9 ff., zitiert nach juris).

    Denn ein Enthalten im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann nicht vor, wenn die Pflichtangabe fehlt oder unvollständig ist, nicht hingegen schon bei Falschangaben, zumal mit § 494 Abs. 3 BGB a. F. für den Fall eines zu niedrig angegebenen Effektivzinssatzes eine spezielle und ausreichende Sanktion vorgesehen ist (so OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 12.12.2019, Az. 16 U 62/19, Rn. 8; gehalten durch BGH Beschluss vom 10.11.2020, Az. XI ZR 14/20, jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 20.02.2019 - 23 U 82/18

    Widerruf von Vertragserklärungen zu grundpfandrechtlich gesicherten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2023 - 3 U 69/23
    Denn das Kündigungsrecht aus § 494 Abs. 6 BGB setzt voraus, dass bezogen auf den konkreten Verbraucherdarlehensvertrag Pflichtangaben gem. Art. 247 §§ 6 und 10 bis 13 EGBGB a. F. zur Laufzeit oder zum Kündigungsrecht fehlen (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.02.2019, Az. 23 U 82/18, S. 32, zitiert nach juris;… Grüneberg-Weidenkaff, 81. Auflage 2022, § 494 Rn. 10).
  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 525/19

    Verbraucherkredit zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugkaufs: Fehlerhafte …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2023 - 3 U 69/23
    Zwar ist den Klägern zuzugeben, dass der BGH inzwischen bei allgemeinen Verbraucherdarlehen, also im Geltungsbereich der Verbraucherkreditrichtlinie Nr. 2008/48/EG, die Auffassung vertritt, dass der Kaskadenverweis bei richtlinienkonformer Auslegung des Art. 247 § 6 Abs. 1 S. 1 EGBGB a. F. anhand der Vorgaben aus Art. 10 Abs. 2 p der Richtlinie nicht ausreichend klar und verständlich bzw. prägnant formuliert ist (BGH, Urteil vom 27.10.2020, Az. XI ZR 525/19, Rn. 22, zitiert nach juris).
  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 198/19

    EuGH-Rechtsprechung zur Kaskadenverweisung ist für das deutsche Recht nicht …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2023 - 3 U 69/23
    Denn die Auslegung des nationalen Rechts darf nicht dazu führen, dass einer nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Norm ein entgegengesetzter Sinn gegeben oder der normative Gehalt der Norm grundlegend neu bestimmt wird (so BGH, Urteil vom 31.03.2020, Az. XI ZR 198/19, Rn. 10 ff., zitiert nach juris).
  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 581/18

    BGH-Rechtsprechung zu grundpfandrechtlich besichertem Immobiliardarlehensvertrag …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2023 - 3 U 69/23
    Bei Immobiliardarlehen wie dem streitgegenständlichen, also außerhalb des in Art. 2 Abs. 2 a) und c) festgelegten Geltungsbereichs der Verbraucherkreditrichtlinie, hält der BGH aber nach den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts an seiner etwa mit der Entscheidung vom 31.03.2020 (Az. XI ZR 581/18, Rn. 4, zitiert nach juris) geäußerten Rechtsauffassung fest, dass der Kaskadenverweis hinreichend klar und verständlich im Sinne des Art. 247 § 6 Abs. 1 S. 1 EGBGB a. F. formuliert ist (siehe nur BGH, Beschluss vom 30.06.2020, Az. XI ZR 132/19, zitiert nach juris), auch wenn der Verbraucher dabei auch noch die Beschränkung des Umfangs der Pflichtangaben in Art. 247 § 9 BGB a. F. zu beachten hat, zumal man diese Beschränkung auch als Erleichterung für den Verbraucher auffassen kann, der bei Immobiliardarlehen einen weniger umfangreichen Katalog von Pflichtangaben zu prüfen hat.
  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 321/05

    Klauselersetzung und Mindestrückkaufwert bei einer fondsgebundenen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2023 - 3 U 69/23
    Der BGH hat auch entschieden, dass Pflichtangaben und -informationen nur mitzuteilen sind, ohne dass es auf die Richtigkeit der Information und die Wirksamkeit der mitzuteilenden Regelung ankommt (siehe nur BGH, Beschluss vom 10.11.2020, Az. XI ZR 14/20, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 26.09.2007, Az. IV ZR 321/05, Rn. 9 ff., zitiert nach juris).
  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 299/19

    Grundpfandrechtlich gesicherter Immobiliardarlehensvertrag: Klarheit und …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2023 - 3 U 69/23
    Dem stehe hinsichtlich des Kaskadenverweises auch das Urteil des EuGH vom 26.03.2020 (C-66/19) nicht entgegen, da diese Entscheidung bei grundpfandrechtlich besicherten Immobiliardarlehen nicht einschlägig sei, auf welche die Verbraucherkreditrichtlinie keine Anwendung finde (BGH XI ZR 299/19).
  • BGH, 12.11.2019 - XI ZR 34/19

    Verbraucherdarlehensvertrag im Altfall: Pflicht zur Angabe von Notarkosten

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2019 - 16 U 62/19

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.06.2023 - 3 U 69/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,52874
OLG Frankfurt, 29.06.2023 - 3 U 69/23 (https://dejure.org/2023,52874)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.06.2023 - 3 U 69/23 (https://dejure.org/2023,52874)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juni 2023 - 3 U 69/23 (https://dejure.org/2023,52874)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,52874) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht