Rechtsprechung
| FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.01.2008 - 3 V 120/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Ermittlung der zumutbaren Belastung i.S. des § 33 EStG bei getrennter Veranlagung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermittlung der zumutbaren Belastung bei der getrennten Veranlagung von Ehegatten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermäßigung der Steuerpflicht bei Tätigung größerer Aufwendungen im Vergleich zur überwiegenden Mehrzahl der vergleichbaren Steuerpflichtigen; Steuerliche Behandlung von außergewöhnlichen Belastungen bei Zusammen- und Getrenntveranlagung von Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zumutbare Belastung bei der getrennten Veranlagung von Ehegatten
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 28.11.1988 - GrS 1/87
Unterhaltsleistungen eines Ehegatten an den von ihm dauernd getrennt lebenden, …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.01.2008 - 3 V 120/07
Auch der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 28. Juni 1963 (VI 39/62, [...]) festgestellt, dass es für die steuerliche Behandlung von außergewöhnlichen Belastungen grundsätzlich keinen Unterschied macht, ob die Ehegatten zusammen oder getrennt veranlagt werden (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 28. November 1988 GrS 1/87, BFHE 154, 556, BStBl II 1989, 164). - BFH, 26.03.2009 - VI R 57/07
Zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung von Ehegatten
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.01.2008 - 3 V 120/07
Die Beschwerde war im Hinblick auf die vom Bundesfinanzhof durch Beschluss vom 18. Mai 2007 in dem Verfahren III R 18/07 zugelassene Revision zuzulassen, da ein Fall grundsätzlicher Bedeutung i.S.v. § 128 Abs. 3 i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO vorliegt. - BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 30/69
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.01.2008 - 3 V 120/07
So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 25. Januar 1972 (1 BvL 30/69, BStBl II 1972, 325; bestätigt durch den Beschluss vom 03. Juni 1987 1 BvL 5/81, BStBl II 1988, 395) die Verfassungsgemäßheit dieser Regelung ausgesprochen. - BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81
Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.01.2008 - 3 V 120/07
So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 25. Januar 1972 (1 BvL 30/69, BStBl II 1972, 325; bestätigt durch den Beschluss vom 03. Juni 1987 1 BvL 5/81, BStBl II 1988, 395) die Verfassungsgemäßheit dieser Regelung ausgesprochen.
- BFH, 26.03.2009 - VI R 59/08
Ermittlung der als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Aufwendungen bei …
Im Streitfall ist das FA diesen Auslegungsgrundsätzen gefolgt, die auch der Rechtsprechung des Senats und einer Mehrheit der FG entsprechen (s. Senatsurteil vom 28. Juni 1963 VI 39/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963, 429, Der Betrieb 1963, 1274; Urteile des FG München vom 8. November 2006 9 K 3675/04, EFG 2007, 1776, und FG Münster vom 22. Januar 2008 15 K 3341/06 E, EFG 2008, 612, sowie Beschluss des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 2. Januar 2008 3 V 120/07, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2008, 1131; a.A. nur die Vorentscheidung in EFG 2008, 792).
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