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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 04.03.2013 - 3 W 149/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9696
OLG Zweibrücken, 04.03.2013 - 3 W 149/12 (https://dejure.org/2013,9696)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.03.2013 - 3 W 149/12 (https://dejure.org/2013,9696)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. März 2013 - 3 W 149/12 (https://dejure.org/2013,9696)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 32 BGB, § 126 BGB, § 127 BGB, § 131 KostO
    Vereinsregisterverfahren: Anforderungen an die Einladung zur Mitgliederversammlung; Kostenentscheidung bei teilweiser Erfolglosigkeit der Beschwerde

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 32; BGB § 126; BGB § 127; KostO § 131
    Einladung per E-Mail zur Mitgliederversammlung eines Vereins

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 32; BGB § 126; BGB § 127; KostO § 28212 131
    Anforderungen an die Einladung zur Mitgliederversammlung eines Vereins; Kostenverteilung im Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einladung zu der Mitgliederversammlung eines Vereins per E-Mail

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an Form und Frist für die Einladung zur Mitgliederversammlung eines Vereins; Kostenteilungsprinzip im Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Wahrung der Schriftform trotz Einberufung von Vereinsmitgliedern per E-Mail

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 223
  • Rpfleger 2013, 537
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.03.2013 - 3 W 149/12
    Zur Ungültigkeit von Beschlüssen der Mitgliederversammlung kann insoweit auch eine unzureichende Einladung führen (vgl. etwa BGH, NJW 2008, 69 m.w.N.).

    Danach sind die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse gemäß § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB nichtig, wenn der Gegenstand der Beschlussfassung nicht oder so ungenau bestimmt ist, dass den Mitgliedern eine sachgerechte Vorbereitung der Versammlung und eine Entscheidung, ob sie an der Versammlung teilnehmen wollen, nicht möglich ist (BGH NJW 2008, 69 mit ausführlichen weiteren Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Literatur; BayObLG Rpfleger 1979, 196).

    Gleiches gilt, wenn die erforderliche Information später, jedoch nicht unter Wahrung der satzungsgemäßen Einladungsfrist den Mitgliedern noch vor der Mitgliederversammlung zugeht (BGH, NJW 2008, 69).

  • BayObLG, 09.03.1979 - BReg. 2 Z 47/78

    Zum notwendigen Inhalt der Einladung zu einer Mitgliederversammlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.03.2013 - 3 W 149/12
    Danach sind die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse gemäß § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB nichtig, wenn der Gegenstand der Beschlussfassung nicht oder so ungenau bestimmt ist, dass den Mitgliedern eine sachgerechte Vorbereitung der Versammlung und eine Entscheidung, ob sie an der Versammlung teilnehmen wollen, nicht möglich ist (BGH NJW 2008, 69 mit ausführlichen weiteren Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Literatur; BayObLG Rpfleger 1979, 196).

    Dies reicht nicht aus, um die Mitglieder im Vorfeld der Mitgliederversammlung ausreichend zu informieren (BayObLG Rpfleger 1979, 196).

  • BGH, 22.04.1996 - II ZR 65/95

    Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands durch satzungsmäßige …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.03.2013 - 3 W 149/12
    Vielmehr ist die in Vereinssatzungen vorgeschriebene Schriftform nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich als gewillkürte Schriftform im Sinne des § 127 BGB und nicht wie eine durch das Gesetz vorgeschriebene Schriftform im Sinne des § 126 BGB zu behandeln, da es sich insoweit um privatautonome Rechtssetzungen handelt (BGH, NJW-RR 1996, 866 m.w.N.).
  • BayObLG, 29.01.1991 - BReg. 3 Z 137/90

    Vorstand; Mehrgliedrig; Mitglieder; Vertretungsberechtigung; Verein; Eintragung; …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.03.2013 - 3 W 149/12
    gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied ausreichend (vgl. BayObLGZ 1991, 52; BayObLG, NJW-RR 1988, 873; KG, DNotz 2006, 550; jeweils mit ausführlichen weiteren Nachweisen).
  • KG, 17.01.2006 - 1 W 175/05

    Handelsregisterverfahren: Gemeinschaftliche Antrags- und Beschwerdebefugnis …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.03.2013 - 3 W 149/12
    gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied ausreichend (vgl. BayObLGZ 1991, 52; BayObLG, NJW-RR 1988, 873; KG, DNotz 2006, 550; jeweils mit ausführlichen weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 05.11.1987 - BReg. 3 Z 67/87

    Beschwerde; Beanstandung; Zurückweisung; Anmeldung; Handelsregister

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.03.2013 - 3 W 149/12
    gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied ausreichend (vgl. BayObLGZ 1991, 52; BayObLG, NJW-RR 1988, 873; KG, DNotz 2006, 550; jeweils mit ausführlichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.11.1986 - II ZR 304/85

    Tagesordnung der Mitgliederversammlung eines Vereins

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.03.2013 - 3 W 149/12
    Zwar sind fehlerhafte Vereinsbeschlüsse nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung unwirksam (vgl. etwa BGHZ 59, 369; BGHZ 99, 119).
  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.03.2013 - 3 W 149/12
    Zwar sind fehlerhafte Vereinsbeschlüsse nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung unwirksam (vgl. etwa BGHZ 59, 369; BGHZ 99, 119).
  • OLG Jena, 23.06.2011 - 9 W 181/11

    Grundbuchberichtigung; GbR; Zwischenverfügung; steuerliche …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.03.2013 - 3 W 149/12
    Die mitunter vertretene Ansicht, die diesem Prinzip über eine entsprechende Gestaltung des Geschäftswertes des Beschwerdeverfahrens Rechnung zu tragen versucht (vgl. OLG Jena, NJW-RR 2011, 1236; OLG Naumburg, OLGR 97, 138;BayObLG, FamRZ 90, 907, JurBüro 1987, 382;… Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage 2012, § 131 Kostenordnung, Rdnr. 8;… Waldner in: Rohs/Wedewer, Kostenordnung, Stand Sept. 2010, § 131, Rdnr. 6: Lappe in: Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 18. Aufl. 2010, § 131, Rdnr. 33), übersieht, dass dem Beschwerdeführer so ohne sachlichen Grund der Vorteil der kostenrechtlichen Degression entzogen wird.
  • AG Betzdorf, 12.01.1990 - 3 C 328/89
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.03.2013 - 3 W 149/12
    Die mitunter vertretene Ansicht, die diesem Prinzip über eine entsprechende Gestaltung des Geschäftswertes des Beschwerdeverfahrens Rechnung zu tragen versucht (vgl. OLG Jena, NJW-RR 2011, 1236; OLG Naumburg, OLGR 97, 138;BayObLG, FamRZ 90, 907, JurBüro 1987, 382;… Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage 2012, § 131 Kostenordnung, Rdnr. 8;… Waldner in: Rohs/Wedewer, Kostenordnung, Stand Sept. 2010, § 131, Rdnr. 6: Lappe in: Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 18. Aufl. 2010, § 131, Rdnr. 33), übersieht, dass dem Beschwerdeführer so ohne sachlichen Grund der Vorteil der kostenrechtlichen Degression entzogen wird.
  • OLG Hamm, 24.09.2015 - 27 W 104/15

    Schriftform in der Vereinssatzung - Email kann reichen

    Rn. 38 Das OLG Zweibrücken hat mit Beschluss - 3 W 149/12 - vom 04.03.2013 (abgedruckt in Rpfleger 2013, 537 ff) ausgeführt, dass in aller Regel die Einladung zu einer Mitgliederversammlung mittels E-Mail auch ohne elektronische Signatur ausreichend ist, wenn die Satzung eine schriftliche Einladung vorsieht.
  • OLG München, 11.11.2024 - 19 U 200/24

    Gewillkürte Schriftform: WhatsApp-Nachricht mit Emoji kann ausreichen

    Rn. 49 Der Text muss so zugehen, dass er dauerhaft aufbewahrt werden oder der Empfänger einen Ausdruck anfertigen kann (…BAG, Urteil v. 16.12.2009, Az. 5 AZR 888/08, Rz. 36; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 04.03.2013, Az. 3 W 149/12, juris Rz. 7;… Ellenberger in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl., § 127 Rz. 2;… Preis in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 24. Aufl., § 127 BGB Rz. 44).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2016 - 10 U 46/14

    Vereinsautonomie: Eingeschränkte Nachprüfung einer verbandsgerichtlichen …

    Nach § 127 Abs. 2 S. 1 BGB genügt zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form die telekommunikative Übermittlung, soweit nicht ein anderer Wille zu anzunehmen ist (BGH, Urteil vom 22.4.1996, II ZR 65/95, NJW-RR 1996, 866, 867 - zu in Vereinssatzung vorgeschriebener Schriftform für Austrittserklärungen; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4.3.2013, 3 W 149/12, Rn. 7 - zitiert nach juris;… Reichert, a.a.O., Rn. 1955) .
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