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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 09.01.1987 - 3 W 198/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1581
OLG Zweibrücken, 09.01.1987 - 3 W 198/86 (https://dejure.org/1987,1581)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.01.1987 - 3 W 198/86 (https://dejure.org/1987,1581)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. Januar 1987 - 3 W 198/86 (https://dejure.org/1987,1581)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzung von Teileigentum einer Wohnanlage als Spielsalon; Unterlassungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft; Verpflichtung zur Duldung eines Spielsalons nach Treu und Glauben; Ausschluss der Nutzung durch eine Zweckbestimmung in der Teilungserklärung; Recht eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzung eines "Ladens" als Spielsalon

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 464
  • MDR 1987, 410
  • Rpfleger 1987, 198
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 06.06.1986 - BReg. 2 Z 53/85
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.01.1987 - 3 W 198/86
    Solchen Vereinbarungen stehen, wie allgemein anerkannt ist, Regelungen gleich, die in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung enthalten sind (§§ 8 Abs. 2, 5 Abs. 4 WEG; vgl. BayObLGZ 1982, 1, 4 m.w.Nw.; BayObLG ZMR 1986, 450, 451; Senatsbeschluß vom 20. Juni 1985 - 3 W 73/85 -).

    Abzustellen ist demnach allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen, ergibt (BGHZ 59, 205, 209; BayObLGZ 1977, 266, 233 und ständig, zuletzt ZMR 1986, 450, 451; KG NJW-RR 1986, 1073, 1074).

    Die nach diesen Grundsätzen vorzunehmende Auslegung, die der Senat als Rechtsbeschwerdegericht selbst vornehmen kann (BGHZ 37, 147, 148; 59, 205, 208; BayObLG ZMR 1986, 450, 451), führt zu dem bereits von den Vorinstanzen gewonnenen Ergebnis, daß der Betrieb eines wie immer gearteten Spielsalons mit der Zweckbestimmung "Laden" unvereinbar ist.

  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.01.1987 - 3 W 198/86
    Abzustellen ist demnach allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen, ergibt (BGHZ 59, 205, 209; BayObLGZ 1977, 266, 233 und ständig, zuletzt ZMR 1986, 450, 451; KG NJW-RR 1986, 1073, 1074).

    Die nach diesen Grundsätzen vorzunehmende Auslegung, die der Senat als Rechtsbeschwerdegericht selbst vornehmen kann (BGHZ 37, 147, 148; 59, 205, 208; BayObLG ZMR 1986, 450, 451), führt zu dem bereits von den Vorinstanzen gewonnenen Ergebnis, daß der Betrieb eines wie immer gearteten Spielsalons mit der Zweckbestimmung "Laden" unvereinbar ist.

  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.01.1987 - 3 W 198/86
    Rechtsprechung wird demgemäß die Nutzung eines als "Laden" bezeichneten Sondereigentums als Gaststätte oder als Teestube mit Spielsalon für unzulässig gehalten (…KG a.a.O.; OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 397; BayObLGZ 1983, 73, 78 f; BayObLG Rpfleger 1984, 269; Senatsbeschluß vom 5. Mai 1986 - 3 W 60/86 -).

    Nur innerhalb der gesetzlichen Ladenschlußzeiten hält das BayObLG den Betrieb einer Sauna oder eines sog. Tagescafés für möglicherweise zulässig (NJW-RR 1986, 317; BayObLGZ 1983, 73, 79).

  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.01.1987 - 3 W 198/86
    Die nach diesen Grundsätzen vorzunehmende Auslegung, die der Senat als Rechtsbeschwerdegericht selbst vornehmen kann (BGHZ 37, 147, 148; 59, 205, 208; BayObLG ZMR 1986, 450, 451), führt zu dem bereits von den Vorinstanzen gewonnenen Ergebnis, daß der Betrieb eines wie immer gearteten Spielsalons mit der Zweckbestimmung "Laden" unvereinbar ist.
  • BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80

    Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Geschäftsräume

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.01.1987 - 3 W 198/86
    Solchen Vereinbarungen stehen, wie allgemein anerkannt ist, Regelungen gleich, die in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung enthalten sind (§§ 8 Abs. 2, 5 Abs. 4 WEG; vgl. BayObLGZ 1982, 1, 4 m.w.Nw.; BayObLG ZMR 1986, 450, 451; Senatsbeschluß vom 20. Juni 1985 - 3 W 73/85 -).
  • BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 65/85

    Streit von Wohnungseigentümern über den Betrieb einer Sauna mit angeschlossener …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.01.1987 - 3 W 198/86
    Nur innerhalb der gesetzlichen Ladenschlußzeiten hält das BayObLG den Betrieb einer Sauna oder eines sog. Tagescafés für möglicherweise zulässig (NJW-RR 1986, 317; BayObLGZ 1983, 73, 79).
  • OLG Karlsruhe, 09.07.1985 - 11 W 38/85

    Rechtmäßigkeit eines Anspruchs auf Nutzungsunterlassung; Beweisaufnahme über die …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.01.1987 - 3 W 198/86
    Rechtsprechung wird demgemäß die Nutzung eines als "Laden" bezeichneten Sondereigentums als Gaststätte oder als Teestube mit Spielsalon für unzulässig gehalten (…KG a.a.O.; OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 397; BayObLGZ 1983, 73, 78 f; BayObLG Rpfleger 1984, 269; Senatsbeschluß vom 5. Mai 1986 - 3 W 60/86 -).
  • BayObLG, 15.02.1984 - 2 Z 113/83
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.01.1987 - 3 W 198/86
    Rechtsprechung wird demgemäß die Nutzung eines als "Laden" bezeichneten Sondereigentums als Gaststätte oder als Teestube mit Spielsalon für unzulässig gehalten (…KG a.a.O.; OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 397; BayObLGZ 1983, 73, 78 f; BayObLG Rpfleger 1984, 269; Senatsbeschluß vom 5. Mai 1986 - 3 W 60/86 -).
  • KG, 21.05.1986 - 24 W 1511/86
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.01.1987 - 3 W 198/86
    Abzustellen ist demnach allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen, ergibt (BGHZ 59, 205, 209; BayObLGZ 1977, 266, 233 und ständig, zuletzt ZMR 1986, 450, 451; KG NJW-RR 1986, 1073, 1074).
  • OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97

    Nutzung eines "Cafés" als Bistro mit Spielsalon

    Mit der Eintragung im Grundbuch erhalten diese Bestimmungen dinglichen Charakter, § 10 Abs. 2 WEG (vgl. OLG Hamm DWE 86, 90; Senat NJW-RR 1987, 464; BayObLG ZMR 1987, 228, 229; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 588).

    Da der Inhalt der Teilungserklärung im Grundbuch eingetragen ist, unterliegt die Bezeichnung "Cafe" bzw. "den Betrieb eines Cafes" der selbständigen Auslegung durch den Senat als Rechtsbeschwerdegericht; dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. Senat NJW-RR 1987, 464 f und 1988, 140 f; BayObLG …

    Allein die Tatsache, daß es der Beteiligten zu 1) zuletzt nicht möglich war, die Räumlichkeiten als gewöhnliches Cafe zu vermieten, vermag im Fall einer unzulässigen Nutzung auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben keine weitergehende Duldungspflicht der Mitbewohner der Anlage zu begründen (vgl. Senat NJW-RR 1987, 464, 465; BayObLGZ 1980, 154, 162).

  • KG, 14.03.1990 - 24 W 6087/89

    Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung als "Laden"; Bezeichnung …

    Mit der Zweckbestimmung des Teileigentums als "Laden" läßt sich der Betrieb eines Spielsalons nicht vereinbaren (im Anschluß an OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 464; 1988, 141).*).

    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt (BGHZ 59, 205, 209 = NJW 1972, 1464; BayObLG, NJW-RR 1986, 317 = ZMR 1986, 450, 451; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 464, 465; Senat, NJW-RR 1986, 1073, 1074).

    Der Senat teilt die vom OLG Zweibrücken vertretene Auffassung (NJW-RR 1987, 464; 1988, 141), daß der Erwerber von Wohnungs- bzw. Teileigentum bei der Zweckbestimmung "Laden" darauf vertrauen darf, daß eine gewerbliche Nutzung als Spielsalon nicht stattfindet, weil der Betrieb eines Spielsalons nach der Lebenserfahrung die Besorgnis vermehrt störender Geräusche durch Spielautomaten und durch an- und abfahrende Kraftfahrzeuge mit sich bringt, Anziehungspunkt für weniger seriöses Publikum ist und wegen des in der Öffentlichkeit verbreiteten negativen Urteils über die zunehmende Zahl von Spielsalons zu einer Abwertung des Wohnumfeldes und damit zu einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung der Wohnungseigentumsanlage führt.

  • OLG Zweibrücken, 28.01.1987 - 3 W 14/87

    Beschwerde gegen die Versagung der Nutzung von Wohnraum als Billard-Cafe; …

    Gemäß § 15 Abs. 1 und 3 WEG schränkt diese Zweckbestimmung das grundsätzlich freie Nutzungsrecht ( § 13 Abs. 1 WEG ) des jeweiligen Teileigentümers der betreffenden Räume ein ( §§ 8 Abs. 2, 5 Abs. 4 WEG vgl. BayObLGZ 1982, 1, 4 m.w.N.; BayObLG ZMR 1986, 450, 451.; Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 1985 - 3 W 73/85 - und vom 9. Januar 1987 - 3 W 198/86 -).

    Da die genannte Zweckbestimmung als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragen ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147, 148 f; BayObLGZ 1982, 1, 4 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 9. Januar 1987 - 3 W 198/86 - ).

    Dabei ist auf den Wortlaut und den Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt (BGHZ 59, 205, 209;… BayObLG aaO; OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 397/98; Senatsbeschluß vom 9. Januar 1987, aaO).

  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 121/92

    Ausübung eines jedem Wohnungseigentümer einer Wohnanlage eingeräumten …

    2 Z 16/89">1989, 719/720; BayObLG WE 1992, 60; zuletzt Senatsbeschluß vom 23.4.1993 2Z BR 31/93) und vieler Oberlandesgerichte (KG NJW-RR 1986, 1073/1074; 1992, 1102; KG WuM 1990, 312; OLG Frankfurt DWE 1987, 28; OLG Frankfurt WuM 1990, 316 [OLG Frankfurt am Main 11.04.1990 - 20 W 279/89] ; OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 464/465 [OLG Zweibrücken 09.01.1987 - 3 W 198/86] ; 1988, 141/142; OLG Hamm OLGZ 1990, 42/45 ff.; OLG Düsseldorf ZMR 1993, 122/123) eine die Nutzung dieses Teileigentums einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 1 Satz 2 , § 15 Abs. 1 WEG .

    Das Landgericht geht auch zutreffend davon aus, daß der Zweckbestimmung "Laden" grundsätzlich nur ein an die allgemeinen Ladenschlußzeiten gebundenes Geschäft ( §§ 1, 3 Ladenschlußgesetz ) entspricht (vgl. Senatsbeschluß vom 23.4.1993 2Z BR 31/93; OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 464/465; OLG Frankfurt WuM 1990, 316; KG NJW-RR 1992, 1102; OLG Düsseldorf ZMR 1993, 122 f.).

  • OLG Zweibrücken, 29.06.1992 - 3 W 30/92

    Voraussetzungen der Anbringung einer Parabolantenne in einer Wohnanlage; …

    Die im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums eingetragene Gemeinschaftsordnung kann das Rechtsbeschwerdegericht ohne Bindung an die Auslegung durch die Tatsacheninstanz selbstständig auslegen (vgl. Senat, NJW-RR 1987, 464, 465; BayObLG, NJW-RR 1989, 719, 720).
  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 129/96

    Umdeutung einer Löschungserleichterungsklausel

    a) Der Beteiligte zieht nicht in Zweifel, daß der im Grundbuch gemäß § 23 Abs. 2 GBO eingetragene Vermerk die vollständige Löschung der Reallast nicht ermöglicht, denn nach der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung gehören zu den durch die Reallast gesicherten Leistungen auch die Beerdigungskosten und die Kosten der Grabherrichtung und -instandhaltung; insoweit ist die Reallast entgegen § 23 Abs. 1 GBO nicht auf die Lebenszeit der Berechtigten beschränkt (vgl. BayObLGZ 1983, 113, 116 ff.; BayObLG NJW-RR 1987, 464 f.; KG HRR 1933 Nr. 1353 ).
  • BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89

    Anspruch auf Unterlassung des Betriebs einer Spielhalle; Auslegung der Bezeichung …

    Mit der Zweckbestimmung als Laden ist der Betrieb einer Spielhalle oder einer ähnlichen Einrichtung im Sinn des § 33 i GewO ("Spielsalon", "Spielothek" u.a.) grundsätzlich nicht vereinbar (BayObLG Rpfleger 1984, 269; OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 464 [OLG Zweibrücken 09.01.1987 - 3 W 198/86] /465 und 1988, 141/142; OLG Frankfurt DWE 1986, 64; OLG Hamm Rpfleger 1990, 17/19).
  • OLG Zweibrücken, 06.10.1987 - 3 W 99/87

    Nutzung eines "Ladens" als Spielsalon

    Die hiergegen gerichteten Rechtsmittel wurden vom Landgericht und vom Oberlandesgericht zurückgewiesen (Senat NJW-RR 1987, 464 = MDR 1987, 410 = Rpfleger 1987, 198 = ZMR 1987, 187).
  • OLG Hamm, 25.09.1989 - 15 W 314/88

    Zweckwidrige Nutzung eines Teileigentums als Spielsalon

    Abzustellen ist dabei allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (h. M., vgl. z. B. OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 464, 465 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 01.03.2000 - 3 W 270/99
    Abzustellen ist dabei auf Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 92, 18, 21; Senat NJW-RR 1987, 464, 465; Senat, Beschluss vom 3. Dezember 1999 - 3 W 196/99 - BayObLG NJW-RR 1989, 719, 720;… Bärmann/Pick/Merle aaO § 45 Rdnr. 87).
  • OLG Hamm, 03.03.1992 - 15 W 99/91

    Pflicht jedes Wohnungseigentümer zur Tragung der Kosten der Instandhaltung und …

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