Rechtsprechung
| OLG Bremen, 24.01.2013 - 3 W 26/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Oberlandesgericht Bremen
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2205; 2209
Zur Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers bei Verwaltungsvollstreckung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2205; BGB § 2209 S. 1 Hs. 1
Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers bei der Verwaltungsvollstreckung nach § 2209 S. 1 Hs. 1 BGB - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers bei der Verwaltungsvollstreckung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers bei der Verwaltungsvollstreckung gem. § 2209 S. 1 Hs. 1 BGB
Papierfundstellen
- MDR 2013, 531
- FamRZ 2013, 1515
Wird zitiert von ...
- OLG München, 17.07.2014 - 34 Wx 161/14
Grundbuchverfahren auf Eintragung einer Eigentumsvormerkung; Wirksamkeit des …
Er darf grundsätzlich alle Handlungen vornehmen, die den Zwecken der Testamentsvollstreckung dienen und die ohne Einsetzung des Testamentsvollstreckers den Erben zukommen würden (OLG Bremen ZEV 2013, 335).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 06.03.2012 - 3 W 26/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 21 Abs 2 FamFG, § 58 FamFG, §§ 58 ff FamFG, § 374 FamFG, § 381 FamFG
Handelsregisterverfahren: Sofortige Beschwerde beim Streit über das Ruhen des Verfahrens; Ruhensanordnung im Verfahren auf Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit - ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Handelsregister, Löschung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1245
- FGPrax 2012, 230
- NZG 2013, 150
Wird zitiert von ... (2)
- AG Brandenburg, 17.08.2020 - 85 XVII 324/15 Gleichwohl wird die Ansicht vertreten, dass eine solche Ruhensanordnung in entsprechender Anwendung des § 251 ZPO auch in der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich möglich ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.03.2012, Az.: 3 W 26/12, u.a. in: NJW-RR 2012, Seiten 1245 f.; BayObLG, Beschluss vom 27.08.1987, Az.: BReg.
War ein solcher Antrag von der Erinnerungsführerin gestellt worden - so wie hier - und waren auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt, konnte das hiesige Erinnerungsverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Beschwerdegerichts in dem dort anhängigen Erinnerungsverfahren dann auch analog § 251 ZPO durch das hiesige Amtsgericht ruhend gestellt werden (BGH, Beschluss vom 17.07.2013, Az.: IV ZR 150/12, u.a. in: FamRZ 2013, Seite 1888; BGH, Beschluss vom 18.07.2000, Az.: VIII ZR 323/99, u.a. in: RdE 2001, Seiten 20 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.03.2012, Az.: 3 W 26/12, u.a. in: NJW-RR 2012, Seiten 1245 f.; BayObLG, Beschluss vom 27.08.1987, Az.: BReg.
- BayObLG, 20.06.2023 - 101 W 34/23
Ruhen des Verfahrens in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Rn. 8 Nach einer Auffassung kann in echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit das Ruhen des Verfahrens in entsprechender Anwendung des § 251 ZPO auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten angeordnet werden; auch nach der Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) sei zur Lückenfüllung ein Rückgriff auf diese Norm möglich (obiter dictum: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. März 2012, 3 W 26/12, NZG 2013, 150 [juris Rn. 7];… Sternal in Sternal (vormals Keidel), FamFG, 21. Aufl. 2023, § 21 Rn. 44;… Ahn-Roth in Prütting/Helms, FamFG, 6. Aufl. 2023, § 21 Rn. 6;… Borth in Musielak/Borth/Frank, FamFG, 7. Aufl. 2022, § 21 Rn. 9;… Krätzschel in Krätzschel/Falkner/Döbereiner, Nachlassrecht, 12. Aufl. 2022, § 29 Rn. 31).
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 27.02.2012 - 3 W 26/12 |
Verfahrensgang
- OLG Rostock, 27.02.2012 - 3 W 26/12
- OLG Rostock, 02.06.2014 - 3 W 24/13
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 02.06.2014 - 3 W 24/13
Grundbuchsache: Mitwirkung des Grundbuchsamtes bei gutgläubigem Erwerb trotz …
Rn. 6 Nachdem das Oberlandesgericht Rostock mit Beschluss vom 27.02.2012, Az. 3 W 26/12, die Nichtabhilfe- und Vorlageverfügung des Amtsgerichts Parchim vom 13.02.2012 aufgehoben und zur erneuten Abhilfeprüfung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen hat, hat das Amtsgericht Parchim mit Beschluss vom 31.01.2013 erneut eine Nichtabhilfeentscheidung gefällt.
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