Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 3 W 27/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 255 ZPO, § 45 Abs 1 S 3 GKG
Bestimmung des Kostenstreitwerts bei Zusammentreffen von Leistungsantrag und Antrag nach § 255 ZPO - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 255; GKG § 45 Abs. 1 S. 3
Streitwert bei Haupt- und Hilfsantrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zusammenrechnung der Werte bei Zusammentreffen von Leistungsantrag und Antrag nach § 255 ZPO erfolgt nicht; Zulässigkeit der Zusammenrechnung der Werte bei Zusammentreffen von Leistungsantrag und Antrag nach § 255 ZPO
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Leistungsantrag und Antrag gem. § 255 ZPO: Kostenstreitwert?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 06.04.2011 - 2 O 101/10
- OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 3 W 27/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 3 W 27/11
Rn. 7 Für den Gegenstandsbegriff des § 45 Abs. 1 GKG kann nicht allein auf den Streitgegenstandsbegriff des Prozessrechts abgestellt werden (BGH, NJW-RR 2005, 506; BGH NJW 1994, 3292 unter 3 b;… Stein/Jonas/Roth, ZPO 22. Aufl. § 5 Rdn. 48;… MünchKomm/Schwerdtfeger, ZPO, 2. Aufl. § 5 Rdn. 40).Rn. 8 Eine solche wirtschaftliche Identität von Anträgen liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" nicht nur dann vor, wenn die Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht im Fall unbedingter Klagehäufung nicht beiden stattgeben könnte, sodass die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrages nach sich ziehen würde (BGH NJW-RR 2005, 506; BGHZ 43, 31, 33; RGZ 145, 164, 166; BGH NJW-RR 2003, 713;… Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl. § 19 GKG Rdn. 10;… Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozeß 11. Aufl. Rdn. 2625, 2626, 2630, 2631;… Stein/Jonas/Roth aaO).
- BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02
Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 3 W 27/11
Rn. 8 Eine solche wirtschaftliche Identität von Anträgen liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" nicht nur dann vor, wenn die Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht im Fall unbedingter Klagehäufung nicht beiden stattgeben könnte, sodass die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrages nach sich ziehen würde (BGH NJW-RR 2005, 506; BGHZ 43, 31, 33; RGZ 145, 164, 166; BGH NJW-RR 2003, 713;… Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl. § 19 GKG Rdn. 10;… Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozeß 11. Aufl. Rdn. 2625, 2626, 2630, 2631;… Stein/Jonas/Roth aaO). - BGH, 28.09.1994 - XII ZR 50/94
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Mieters zur Räumung und Abweisung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 3 W 27/11
Rn. 7 Für den Gegenstandsbegriff des § 45 Abs. 1 GKG kann nicht allein auf den Streitgegenstandsbegriff des Prozessrechts abgestellt werden (BGH, NJW-RR 2005, 506; BGH NJW 1994, 3292 unter 3 b;… Stein/Jonas/Roth, ZPO 22. Aufl. § 5 Rdn. 48;… MünchKomm/Schwerdtfeger, ZPO, 2. Aufl. § 5 Rdn. 40). - BGH, 29.01.1987 - V ZR 136/86
Bemessung des Streitwerts bei Klagen mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 3 W 27/11
Eine Zusammenrechnung hat deswegen grundsätzlich nur dort zu erfolgen, wo durch das Nebeneinander der Anträge eine "wirtschaftliche Werthäufung" entsteht (vgl. dazu BGH NJW-RR 1987, 1148;… Smid in Musielak, ZPO 3. Aufl. § 5 Rdn. 1 und 13), beide also nicht das wirtschaftlich identische Interesse betreffen (BGH NJW-RR 1991, 186; Schumann, NJW 1982, 2800, 2802). - RG, 25.09.1934 - III B 11/34
Wann betreffen wechselseitig eingelegte Rechtsmittel denselben Streitgegenstand?
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 3 W 27/11
Rn. 8 Eine solche wirtschaftliche Identität von Anträgen liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" nicht nur dann vor, wenn die Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht im Fall unbedingter Klagehäufung nicht beiden stattgeben könnte, sodass die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrages nach sich ziehen würde (BGH NJW-RR 2005, 506; BGHZ 43, 31, 33; RGZ 145, 164, 166; BGH NJW-RR 2003, 713;… Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl. § 19 GKG Rdn. 10;… Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozeß 11. Aufl. Rdn. 2625, 2626, 2630, 2631;… Stein/Jonas/Roth aaO).
- OLG Stuttgart, 26.02.2014 - 14 U 14/13
Kommanditgesellschaft: Passivlegitimation für eine Klage auf Feststellung der …
Ebenso wenig ist etwa deshalb zu addieren, weil die Feststellungsklage gegen mehrere Beklagte gerichtet ist, nämlich gegen mehrere Gesellschafter und Gesellschaft (vgl. Senatsurteil vom 19.12.2012 - 14 U 11/12 - Tz. 222 ff.; zum Begriff der wirtschaftlichen Identität etwa BGH, NJW-RR 2005, 506; OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.05.2011 - 3 W 27/11).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 06.06.2011 - 3 W 27/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 23 FamFG, § 5 PartGG
Registerverfahren: Stillschweigende Rücknahme eines Antrags - ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Handelsregister
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Behebung eines Mangels wegen einer Rüge durch Zwischenverfügung als stillschweigende Rücknahme des zunächst gestellten Antrages
Papierfundstellen
- FGPrax 2011, 264
- NZG 2011, 1160
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 20 W 229/14
Zum Regelungsgehalt einer Zwischenverfügung nach § 382 Abs. 4 FamFG
Es ist vielmehr anerkannt, dass gerade formale Mängel einer Anmeldung durch eine Zwischenverfügung moniert werden können und nach Behebung des Mangels durch eine entsprechende formgerechte Einreichung einer Anmeldung, dann die ursprüngliche, unwirksame Anmeldung ohne Weiteres hinfällig wird (…vgl. Krafka, a.a.O.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.06.2011, Az. 3 W 27/11, zitiert nach beck-online, geht insoweit regelmäßig von einer stillschweigenden Zurücknahme des zunächst gestellten Antrages aus).
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Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 04.03.2011 - 3 W 27/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
AGB-Verbandsklage: Teilweise Verweigerung der Rückabwicklung des Vertrages für den Zeitraum vor Eintritt der Rechtskraft des Unterlassungsurteils als Verwenden von untersagten AGB
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2011, 865
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.07.2009 - I ZR 22/07
Aufhebung eines Urteils i.R.e Revision
Auszug aus OLG Bamberg, 04.03.2011 - 3 W 27/11
Rn. 7 Die Rechtskraft des Urteils ist durch das am 29.07.2009 verkündete Anerkenntnisurteil des BGH (I ZR 22/07) eingetreten. - BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 335/79
Anwendung einer durch Urteil verbotenen Bestimmung aus Allgemeinen …
Auszug aus OLG Bamberg, 04.03.2011 - 3 W 27/11
Rn. 29 Der BGH hat in seinem Urteil vom 11.02.1981 (VIII ZR 335/79 - veröffentlicht u.a. in NJW 1981, 1511-1512) ausgeführt, ein Unterlassungsgebot enthalte nicht die Verpflichtung, die Folgen einer zunächst vereinbarten, nachträglich als unwirksam festgestellten Klausel rückwirkend zu beseitigen.
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