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| OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - 3 W 3.17 |
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§ 153 VwGO, § 152a VwGO, § 580 Nr 6 ZPO, § 579 Abs 1 Nr 4 ZPO, § 584 ZPO
Wiederaufnahme eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wegen (rückwirkender) Aufhebung eines präjudiziellen Verwaltungsakts - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 153 VwGO, § 152a VwGO, § 580 Nr 6 ZPO, § 579 Abs 1 Nr 4 ZPO, § 584 ZPO, § 586 ZPO
Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete; Wiederaufnahmeantrag; Zuständigkeit des OVG; Frist; Aufhebung eines Verwaltungsakts; Präjudizialität; Verletzung des rechtlichen Gehörs; kein Wiederaufnahmegrund - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg - 3 N 73.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - 3 W 3.17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2013 - 3 B 7.13
Agrarsubventionen; Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete; Falschangaben; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - 3 W 3.17
Er hat sich vielmehr für seine Feststellung, dass der Kläger in seinem Förderantrag vom 14. Mai 2003, in dem er auch die hier streitige Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete für das Förderjahr 2003 (Förderzeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2003) beantragt hat, nicht nur grob fahrlässig, sondern absichtlich Falschangaben zu in dem Antrag als Grünland angeführten Flächen - dem Schlag 2054-0 mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 1, 7240 ha und dem Flurstück 68/4 der Flur 2 der Gemarkung D. mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 1, 2292 ha - gemacht hat, da es sich bei den fraglichen Flächen nicht um förderfähiges Grünland handelte und der Kläger dies auch wusste (BA S. 3), auf seine rechtskräftigen Urteile vom 20. November 2012 (OVG 3 B 10.12 - juris) und vom 16. Dezember 2013 (OVG 3 B 7.13 - juris) bezogen.Die in den genannten Urteilen getroffenen Feststellungen beruhten ihrerseits ebenfalls nicht auf einem Verwaltungsakt, sondern auf einer eigenständigen Würdigung des Prozessstoffes, namentlich der vom Kläger vorgelegten Erklärung des Landwirts B. vom 4./17. Januar 2005, eines Schreibens des Klägers vom 25. Oktober 2004 an das für Landwirtschaft zuständige Ministerium, der Angaben des Klägers in den mündlichen Verhandlungen, vom Beklagten im August 2003 gefertigter Fotografien sowie - im Verfahren OVG 3 B 7.13 - der durchgeführten Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung (…Urteil vom 20. November 2012 - OVG 3 B 10.12 - juris Rn. 25 f.; Urteil vom 16. Dezember 2013 - OVG 3 B 7.13 - juris Rn. 44 ff.).
Die mit Beschluss vom 3. Mai 2013 erfolgte Aussetzung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren OVG 3 B 10.12, OVG 3 B 7.13 und OVG 3 B 8.17, mit der sich die Beteiligten zuvor einverstanden erklärt hatten, vermochte weder die Begründungsfrist erneut in Lauf zu setzen noch den Prüfungsrahmen für die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Berufung zu verändern.
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2012 - 3 B 10.12
Zuwendungen für den ökologischen Landbau; KULAP 2000; FP 773; Grünlandnutzung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - 3 W 3.17
Er hat sich vielmehr für seine Feststellung, dass der Kläger in seinem Förderantrag vom 14. Mai 2003, in dem er auch die hier streitige Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete für das Förderjahr 2003 (Förderzeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2003) beantragt hat, nicht nur grob fahrlässig, sondern absichtlich Falschangaben zu in dem Antrag als Grünland angeführten Flächen - dem Schlag 2054-0 mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 1, 7240 ha und dem Flurstück 68/4 der Flur 2 der Gemarkung D. mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 1, 2292 ha - gemacht hat, da es sich bei den fraglichen Flächen nicht um förderfähiges Grünland handelte und der Kläger dies auch wusste (BA S. 3), auf seine rechtskräftigen Urteile vom 20. November 2012 (OVG 3 B 10.12 - juris) und vom 16. Dezember 2013 (OVG 3 B 7.13 - juris) bezogen.Die in den genannten Urteilen getroffenen Feststellungen beruhten ihrerseits ebenfalls nicht auf einem Verwaltungsakt, sondern auf einer eigenständigen Würdigung des Prozessstoffes, namentlich der vom Kläger vorgelegten Erklärung des Landwirts B. vom 4./17. Januar 2005, eines Schreibens des Klägers vom 25. Oktober 2004 an das für Landwirtschaft zuständige Ministerium, der Angaben des Klägers in den mündlichen Verhandlungen, vom Beklagten im August 2003 gefertigter Fotografien sowie - im Verfahren OVG 3 B 7.13 - der durchgeführten Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung (Urteil vom 20. November 2012 - OVG 3 B 10.12 - juris Rn. 25 f.;… Urteil vom 16. Dezember 2013 - OVG 3 B 7.13 - juris Rn. 44 ff.).
Die mit Beschluss vom 3. Mai 2013 erfolgte Aussetzung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren OVG 3 B 10.12, OVG 3 B 7.13 und OVG 3 B 8.17, mit der sich die Beteiligten zuvor einverstanden erklärt hatten, vermochte weder die Begründungsfrist erneut in Lauf zu setzen noch den Prüfungsrahmen für die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Berufung zu verändern.
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvR 496/00
Verwerfung der Berufung wegen unvollständiger Übermittlung der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - 3 W 3.17
Bei der Auslegung oder Anwendung von das rechtliche Gehör in verfassungsrechtlich zulässiger Weise einschränkenden Formvorschriften ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zwar gegeben, wenn die Rechtsanwendung offensichtlich unrichtig ist, mithin im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. nur BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 BvR 496/00 - juris Rn. 8).
- BVerwG, 17.03.2015 - 5 A 1.15
Unzulässigkeit eines Nichtigkeits- und Restitutionsantrages als außerordentlicher …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - 3 W 3.17
An die Stelle der Nichtigkeits- und Restitutionsklage (§ 153 VwGO i.V.m. §§ 579, 580 ZPO) tritt in diesem Fall ein entsprechender Antrag, über den seinerseits im Beschlussverfahren zu entscheiden ist (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 17. März 2015 - 5 A 1.15 - juris Rn. 2). - BGH, 21.01.1988 - III ZR 252/86
Zusammenhang zwischen Restitutionsgrund und Vorentscheidung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - 3 W 3.17
Auch wenn man diesen Wiederaufnahmegrund auf den Fall erstreckt, dass statt eines präjudiziellen Urteils ein präjudizieller Verwaltungsakt (rückwirkend) aufgehoben wird (so BVerwG…, Beschluss vom 9. Februar 1993 - 11 B 81.92 - juris Rn. 4; offen gelassen BGH, Urteil vom 21. Januar 1988 - III ZR 252/86 - juris Rn. 22), so bedarf es jedenfalls eines präjudiziellen Verhältnisses zwischen dem aufgehobenen Verwaltungsakt und dem mit der Restitutionsklage - hier dem Restitutionsantrag - angegriffenen Urteil bzw. verfahrensbeendenden Beschluss (BGH, Urteil vom 21. Januar 1988 - III ZR 252/86 - juris Rn. 23). - BVerwG, 09.02.1993 - 11 B 81.92
Anfechtungsklage gegen einen Feststellungsbescheid und Rückzahlungsbescheid - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - 3 W 3.17
Auch wenn man diesen Wiederaufnahmegrund auf den Fall erstreckt, dass statt eines präjudiziellen Urteils ein präjudizieller Verwaltungsakt (rückwirkend) aufgehoben wird (so BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1993 - 11 B 81.92 - juris Rn. 4; offen gelassen BGH…, Urteil vom 21. Januar 1988 - III ZR 252/86 - juris Rn. 22), so bedarf es jedenfalls eines präjudiziellen Verhältnisses zwischen dem aufgehobenen Verwaltungsakt und dem mit der Restitutionsklage - hier dem Restitutionsantrag - angegriffenen Urteil bzw. verfahrensbeendenden Beschluss (BGH…, Urteil vom 21. Januar 1988 - III ZR 252/86 - juris Rn. 23). - VGH Bayern, 10.01.2012 - 6 BV 11.2897
Wiederaufnahme; Wiederaufnahmegrund; Darlegung; Verwerfung durch Beschluss
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - 3 W 3.17
Soweit eine analoge Anwendung dieser Vorschrift auf den Fall einer Verletzung des rechtlichen Gehörs, wie sie der Kläger für gegeben hält, erwogen worden ist (vgl,. HessVGH, Urteil vom 28. November 1984 - 5 UE 1115/84 - NJW 1986, 209 f.), kommt dies nicht mehr in Betracht, seit der Gesetzgeber mit Einführung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO einen eigenständigen Rechtsbehelf für die Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Entscheidung, gegen die ein Rechtsmittel nicht gegeben ist, geschaffen hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 6 BV 11.2897 - juris Rn. 8;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 153 Rn. 8a;… Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 153 Rn. 55). - VGH Hessen, 28.11.1984 - 5 UE 1115/84
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - 3 W 3.17
Soweit eine analoge Anwendung dieser Vorschrift auf den Fall einer Verletzung des rechtlichen Gehörs, wie sie der Kläger für gegeben hält, erwogen worden ist (vgl,. HessVGH, Urteil vom 28. November 1984 - 5 UE 1115/84 - NJW 1986, 209 f.), kommt dies nicht mehr in Betracht, seit der Gesetzgeber mit Einführung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO einen eigenständigen Rechtsbehelf für die Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Entscheidung, gegen die ein Rechtsmittel nicht gegeben ist, geschaffen hat (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 6 BV 11.2897 - juris Rn. 8;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 153 Rn. 8a;… Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 153 Rn. 55).
- OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2019 - 2 KS 1/19
Wiederaufnahme eines Berufungszulassungsverfahrens
Das Oberverwaltungsgericht ist gemäß § 153 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 584 Abs. 1 Alt. 2 ZPO sachlich-instanziell zuständig, wenn ein Verfahren wiederaufgenommen werden soll, dass durch einen Beschluss nach § 124a Abs. 5 VwGO rechtskräftig abgeschlossen wurde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. März 2017 - OVG 3 W 3.17 -, Rn. 1 und 3, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 21 A 4534/02 -, Rn. 5, juris).
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