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| OVG Saarland, 24.10.1990 - 3 W 368/90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerdeausschluß; Ausländerrecht; Gesetzesänderung
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 21.09.1990 - 10 F 111/90
- OVG Saarland, 24.10.1990 - 3 W 368/90
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 23.11.1990 - 12 TH 1760/90
Asylverfahren: Beschwerdeausschluß durch AsylVfG § 10 Abs 3 S 8 - Anwendung auf …
Rn. 2 Sie ist als unzulässig zu verwerfen, weil sie durch den Mitte Oktober 1990 in Kraft getretenen § 10 Abs. 3 Satz 8 AsylVfG (vgl. Art. 3 Nr. 5 c des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 09.07.1990, BGBl. I S. 1354 i.V.m. Art. 1 u. 3 des Gesetzes zur Änderung des vorgenannten Gesetzes vom 12.10.1990, BGBl. I S. 2170) unstatthaft geworden ist (I.) (ebenso im Ergebnis Hess. VGH, 10. Senat, 09.11.1990 - 10 TH 2666/90 - u. 13. Senat, 14.11.1990 - 13 TH 2904/90 -, sowie OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.1990 - 13 B 12285/90 - a.A. VGH Baden-Württemberg, 12. Senat, 29.10.1990 - A 12 S 1389/90 -, u. 13. Senat, 06.11.1990 - A 13 S 2760/90 -, sowie OVG Saarland, 24.10.1990 - 3 W 368/90 -).Rn. 6 Die bei der Neuregelung unverändert gebliebene Übergangsvorschrift des § 43 Nr. 4 AsylVfG erfaßt die vorliegende Fallgestaltung nicht; auf das Gegenteil kann, entgegen OVG Saarland (24.10.1990 - 3 W 368/90 - u. 8.11.1990 - 3 W 379/90 -) auch aus der nunmehr erfolgten Ergänzung der bisherigen Übergangsvorschriften durch § 43a AsylVfG nicht "zwanglos geschlossen werden".
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