Rechtsprechung
| OLG Hamm, 08.08.2016 - I-3 W 41/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Bekanntmachung einer Disziplinarmaßnahme des deutschen Fachverbandes für den Reit-/Fahr- und Voltigiersport gegen eine Tunierreiterin
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Bekanntmachung einer Disziplinarmaßnahme des deutschen Fachverbandes für den Reit-/Fahr- und Voltigiersport gegen eine Tunierreiterin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Bekanntmachung einer Disziplinarmaßnahme
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 17.11.2015 - 4 O 220/15
- OLG Hamm, 08.08.2016 - I-3 W 41/15
Papierfundstellen
- SpuRt 2017, 32
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12
Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher …
Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2016 - 3 W 41/15
Konkret sind hier die Rechte der Antragstellerin auf Schutz ihrer Persönlichkeit und Achtung ihres Privatlebens aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG mit dem in Art. 5 Abs. 1 GG verankerten Recht der Antragsgegner zu 1. und 2. auf Meinungsfreiheit gegeneinander abzuwägen (vgl. zu den Voraussetzungen der Rechtswidrigkeit BGH…, Urt. vom 13.01.2015, Az.: VI ZR 386/13, Rn. 14, juris; BGH, Urt. vom 30.10.2012, Az.: VI ZR 4/12, Rn. 10, juris).Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. vom 25.06.2009, Az.: 1 BvR 134/03, Rn. 62, juris; BGH…, Urt. vom 13.01.2015, a.a.O., Rn. 15, juris; BGH, Urt. vom 30.10.2012, a.a.O., Rn. 12, juris).
- BGH, 13.01.2015 - VI ZR 386/13
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Anspruch eines …
Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2016 - 3 W 41/15
Konkret sind hier die Rechte der Antragstellerin auf Schutz ihrer Persönlichkeit und Achtung ihres Privatlebens aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG mit dem in Art. 5 Abs. 1 GG verankerten Recht der Antragsgegner zu 1. und 2. auf Meinungsfreiheit gegeneinander abzuwägen (vgl. zu den Voraussetzungen der Rechtswidrigkeit BGH, Urt. vom 13.01.2015, Az.: VI ZR 386/13, Rn. 14, juris; BGH…, Urt. vom 30.10.2012, Az.: VI ZR 4/12, Rn. 10, juris).Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. vom 25.06.2009, Az.: 1 BvR 134/03, Rn. 62, juris; BGH, Urt. vom 13.01.2015, a.a.O., Rn. 15, juris; BGH…, Urt. vom 30.10.2012, a.a.O., Rn. 12, juris).
- BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08
Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch …
Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2016 - 3 W 41/15
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (vgl. BGH, Urt. vom 08.05.2012, Az.: VI ZR 217/08, Rn. 37, juris).
- BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14
Wahre Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre sind grundsätzlich …
Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2016 - 3 W 41/15
Zu den hinzunehmenden Folgen der eigenen Entscheidungen und Verhaltensweisen gehören deshalb auch solche Beeinträchtigungen, die sich aus nachteiligen Reaktionen Dritter auf die Offenlegung wahrer Tatsachen ergeben, solange sie sich im Rahmen der üblichen Grenzen individueller Entfaltungschancen halten (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. vom 29.06.2016, Az.: 1 BvR 3487/14, Rn. 14, juris). - BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Haftung für Pressespiegel
Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2016 - 3 W 41/15
Wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. vom 25.06.2009, Az.: 1 BvR 134/03, Rn. 62, juris; BGH…, Urt. vom 13.01.2015, a.a.O., Rn. 15, juris; BGH…, Urt. vom 30.10.2012, a.a.O., Rn. 12, juris). - BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2016 - 3 W 41/15
Rn. 29 Zwar kann auch eine wahre Tatsachenmitteilung aus dem Bereich der Sozialsphäre das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen rechtswidrig verletzen, wenn die Folgen der Darstellung für seine Persönlichkeitsentfaltung schwerwiegend sind und die Schutzbedürfnisse das Interesse an der Äußerung überwiegen, wenn sie also eine Persönlichkeitsrechtsverletzung anzurichten droht, die außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.03.1998, Az.: 1 BvR 131/96, Rn. 46, juris). - BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10
Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der …
Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2016 - 3 W 41/15
Demgegenüber umfasst die Privatsphäre sowohl in räumlicher als auch in thematischer Hinsicht den Bereich, zu dem andere grundsätzlich nur Zugang haben, soweit er ihnen gestattet wird; dies betrifft in thematischer Hinsicht Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsinhalts typischerweise als "privat" eingestuft werden (vgl. BGH, Urt. vom 20.12.2011, Az.: VI ZR 261/10, Rn. 16, juris). - OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 14 U 131/08
Sportverband darf Sperre auf seiner Internet-Homepage veröffentlichen
Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2016 - 3 W 41/15
Schließlich besteht ein anerkennenswertes Interesse insbesondere der Ausrichter von und der Teilnehmer an Reitsportturnieren, über das mögliche Teilnehmerfeld der Turniersportler unterrichtet zu sein und zu wissen, wenn bestimmte Personen aufgrund einer sportrechtlichen Ordnungsmaßnahme von Wettkampfteilnahmen ausgeschlossen sind (vgl. so im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, Urt. vom 30.01.2009, Az.: 14 U 131/08, Rn. 19, juris).
- OLG München, 23.05.2022 - 25 W 622/22
Selbstständiges Beweisverfahren zur medizinischen Notwendigkeit
Rn. 8 Insbesondere ist es dem Gericht grundsätzlich verwehrt, bereits im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens eine Schlüssigkeits- oder Erheblichkeitsprüfung vorzunehmen (BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. November 2015 - 3 W 41/15, BeckRS 2015, 121983 Rn. 4 f mwN).Das von § 485 Abs. 2 ZPO geforderte, weit zu fassende rechtliche Interesse entfällt nicht dadurch, dass das selbständige Beweisverfahren sich nicht auf alle beweisbedürftigen Tatsachen erstreckt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. November 2015 - 3 W 41/15, BeckRS 2015, 121983 Rn. 4 f).
Rn. 22 (b) Nach anderer Ansicht kann im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zu der Frage verlangt werden, ob bestimmte Behandlungen medizinisch notwendig waren (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. November 2015 - 3 W 41/15, BeckRS 2015, 121983; LG Freiburg, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 14 OH 13/15, BeckRS 2016, 125561; AG Regensburg, Beschluss vom 2. Oktober 2015 - 7 H 18/15, BeckRS 2015, 122176;… BeckOK-ZPO/Kratz, 2022, § 485 Rn. 37;… Wendt in Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess, 4. Aufl., § 11 Rn. 20; Rinke/Balser, VersR 2009, 188, 189; Graf, VersR 2018, 393, 399; vgl. auch OLG Köln, MDR 2011, 318 zur Erfolgsaussicht einer künstlichen Befruchtung;… Hk-VVG/Rogler, 4. Aufl., § 1 MB/KK 2009 Rn. 31: "Frage des Einzelfalles"; Graf/Werner, VersR 2017, 913, 922; ferner die vom Antragsteller vorgelegten erstinstanzlichen Entscheidungen).
Das Beweisgericht hat weder die Schlüssigkeit des Anspruchsvorbringens noch die Beweiserheblichkeit oder die Beweisbedürftigkeit der festzustellenden Tatsachen zu prüfen (BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 6); das rechtliche Interesse entfällt nicht dadurch, dass das selbständige Beweisverfahren sich nicht auf alle beweisbedürftigen Tatsachen erstreckt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. November 2015 - 3 W 41/15, BeckRS 2015, 121983 Rn. 4 f).
Rn. 30 (bb) Soweit der Erstattungsanspruch gegen den Krankheitskostenversicherer aufgrund der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung davon abhängt, ob das Behandlungsverfahren nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und den erhobenen Befunden als erfolgversprechend und notwendig anzusehen ist, betrifft die Begutachtung den Aufwand für die Beseitigung eines Personenschadens im Sinne von § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO (…vgl. OLG Nürnberg, VersR 2009, 803, 805, juris Rn. 26 f; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 5 W 41/08, juris Tenor und Rn. 7, Tenor nicht abgedruckt in VersR 2009, 805; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. November 2015 - 3 W 41/15, BeckRS 2015, 121983 Rn. 3; Rinke/Balser, VersR 2009, 188, 189;… vgl. auch Wendt in Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess, 4. Aufl., § 11 Rn. 20).
Die veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung spricht sich dafür aus (vgl. OLG Köln, MDR 2011, 318; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. November 2015 - 3 W 41/15, BeckRS 2015, 121983).
- OLG Düsseldorf, 17.02.2021 - U (Kart) 16/20
Schadensersatzanspruch wegen der Verhängung von Maßnahmen gegen …
Die Veröffentlichung von verhängten sportrechtlichen Ordnungsmaßnahmen fördert unter generalpräventiven Gesichtspunkten die Akzeptanz und Einhaltung des Sportregelwerkes, ohne welches eine geordnete und faire Sportausübung nicht möglich wäre, wofür die Beklagten als internationale und nationale Bridgeverbände - auch im Allgemeininteresse - verantwortlich sind (im Ergebnis ebenso für den Reitsportverband OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2016, 3 W 41/15).Die Veröffentlichung von verhängten sportrechtlichen Ordnungsmaßnahmen fördert zudem unter generalpräventiven Gesichtspunkten die Akzeptanz und Einhaltung des Sportregelwerkes, wofür die Beklagten als internationale und nationale Bridgeverbände - auch im Allgemeininteresse - verantwortlich sind (vgl. dazu auch OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2016, 3 W 41/15).
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